Sie wird alle Interessenvertreter von Nicht-EU-Staaten dazu verpflichten, sich in das EU-Transparenzregister einzutragen und dabei alle Zahlungen anzugeben, die sie von einem ausländischen Staat erhalten, so die EU-Kommission

BRÜSSEL, 12. Dezember./ Die EU-Kommission hat den Entwurf einer europäischen Richtlinie über ausländische Agenten, das so genannte „Demokratieschutzpaket“, gebilligt, das alle Interessenvertreter von Nicht-EU-Staaten verpflichten wird, sich in das EU-Transparenzregister einzutragen und dabei alle Zahlungen anzugeben, die sie von einem ausländischen Staat erhalten. Das geht aus einer Erklärung der EU-Kommission hervor.

„Heute hat die EU-Kommission das ‚Demokratieschutzpaket‘ im Vorfeld der Europawahlen 2024 (gemeint sind die Wahlen zum Europäischen Parlament am 6.-9. Juni 2024 – Anm. TASS) verabschiedet“, heißt es in dem Dokument. „Strukturen, die die Interessen von Drittländern [Nicht-EU-Ländern] vertreten, müssen im Transparenzregister registriert werden. Die EU-Länder werden angewiesen, zu diesem Zweck geeignete nationale Register zu erstellen“, heißt es in dem Dokument. „Die wichtigsten Informationen über solche Interessenvertreter aus Drittländern werden öffentlich zugänglich sein, um Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Dazu gehören die jährlichen Beträge der Gelder, die sie [aus dem Ausland] erhalten, die Namen der Länder, in deren Interesse sie handeln, und die Art ihrer Tätigkeiten“.

Die Registrierung nach dem „Demokratieschutzpaket“ wird für alle juristischen und natürlichen Personen verpflichtend sein, die beabsichtigen, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beeinflussung von Entscheidungsprozessen in der EU auszuüben“, also für alle Lobbystrukturen und Organisationen. Die EU-Kommission lässt jedoch die Möglichkeit offen, dass die europäischen Regulierungsbehörden diese oder jene Information in diesem Register aus „Sicherheitsgründen“ für die allgemeine europäische Öffentlichkeit sperren können.

„Es wäre naiv zu glauben, dass die Demokratie keinen Schutz braucht“, erklärte Vera Jourova, die stellvertretende Leiterin der EU-Kommission und Kommissarin für Werte und Transparenz, bei der Vorstellung des Projekts. Sie meinte auch, dass es sich „nicht um ein Gesetz über ausländische Agenten handelt, sondern um demokratische Normen der Transparenz“.

Über die Richtlinie

Die EU-Kommission verspricht auch, dass die Aufnahme in das „Demokratieschutzpaket“ kein „Grund für Anschuldigungen oder für die Untergrabung der Glaubwürdigkeit dieser Personen und Organisationen“ sein wird. Gleichzeitig beabsichtigt sie, die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften sowohl auf der Ebene der EU-Mitgliedstaaten als auch auf supranationaler Ebene genau zu überwachen.

Alle Informationen, die im Zusammenhang mit einem ausländischen Lobbyisten im Rahmen des „Demokratieschutzpaketes“ gesammelt werden, müssen vier Jahre lang im Transparenzregister gespeichert werden, sobald der jeweilige ausländische Vertreter seine Tätigkeit in der EU beendet hat.

Um diese Regeln in Kraft zu setzen, muss das „Demokratieschutzpaket“ vom Europäischen Parlament und dem EU-Rat genehmigt werden, wobei die EU-Kommission hofft, dass das vor den Wahlen 2024 geschieht.

Die EU-Kommission bestätigt die Notwendigkeit dieser Maßnahmen zur Kontrolle ausländischer Agenten und beruft sich dabei auf eine Meinungsumfrage des europäischen Meinungsforschungsinstituts Eurobarometer vom 6. Dezember dieses Jahres. Demnach halten 81 Prozent der EU-Bürger die Einmischung von außen in die europäische Demokratie für ein „ernsthaftes Problem“, und ebenfalls 81 Prozent der EU-Bürger sprechen sich für eine Registrierung aller ausländischen Agenten aus. 78 Prozent der EU-Bürger glauben laut Eurobarometer, dass die politischen Interessen in der EU durch Fehlinformationen beeinflusst werden, 72 Prozent glauben, dass Cyberangriffe die politischen Interessen in der EU beeinflussen und 70 Prozent, dass Einmischung von außerhalb der EU die politischen Interessen in der EU beeinflussen.