Zweiter Prozesstag: Navalny nennt Richterin „Obersturmbannführer“

Ich habe schon die Frage gestellt, warum die deutschen Medien so wenig über den aktuellen Prozess gegen Navalny berichten. Die Antwort ist einfach: Was sich der angeblich liberale Held der westlichen Medien dort leistet, sollen die deutschen Leser besser nicht erfahren.

In dem Prozess geht es um Verleumdung. Navalny hat einen 94-jährigen Veteran des Zweiten Weltkrieges öffentlich beleidigt. Anstatt sich für die Beleidigung zu entschuldigen, womit die ganze Sache aus der Welt wäre, macht Navalny aber vor Gericht weiter, beleidigt den Veteranen und seine Familie noch heftiger. Der erste Prozesstag wurde unterbrochen, weil der alte Veteran die fortgesetzten Beleidigungen gesundheitlich nicht ertragen konnte und einen Schwächeanfall erlitten hat. Den Bericht über den ersten Prozesstag finden Sie hier.

Navalnys Anhänger haben im Internet die Privatadresse der Staatsanwältin, die die Anklage vertritt, mit der Empfehlung veröffentlicht, ihr „Besuche“ abzustatten. Sie steht seitdem unter Polizeischutz. Navalny ist ein radikaler Nationalist, den die westlichen Medien aus unerfindlichen Gründen als Liberalen feiern. Wofür Navalny steht, können Sie hier nachlesen. Für das, was er öffentlich vertreten und nie zurückgenommen hat, würde er in Deutschland wegen Volksverhetzung verurteilt werden.

Auch von dem Aufruf, die Staatsanwältin zu bedrohen hat er sich nicht distanziert oder gar seine Anhänger aufgerufen, so etwas sein zu lassen. Wie würden wohl deutsche Politiker und Medien berichten, wenn zum Beispiel ein Reichsbürger vor Gericht stünde, andere Reichsbürger die Adresse des Staatsanwaltes veröffentlichen, ihm drohen und der Angeklagte würde weiter Öl ins Feuer gießen und Richter und Staatsanwalt im Gerichtssaal beleidigen?

Klingt abstrus? Ist es auch.

Navalny kann sich das Verhalten vor Gericht erlauben, weil ihm selbst im schlimmsten Falle lediglich eine Geldstrafe oder ein Verurteilung zu gemeinnütziger Arbeit droht. Also nutzt der die Verhandlung für Provokationen, um seine Anhänger aufzustacheln oder das Gericht zu harten Maßnahmen, wie einem Ausschluss Navalnys aus der Verhandlung zu bringen, worüber dann die westlichen Medien berichten können. Frei nach dem Motto: Der russische Unrechtsstaat schließt Navalny vom Prozess aus und nimmt ihm die Möglichkeit, sich zu verteidigen.

Am Freitag war der zweite Verhandlungstag und Navalny hat noch weiter eskaliert. Ich übersetze einen Bericht des russischen Fernsehens über den Prozess, der zusammen mit meiner Übersetzung auch ohne Russischkenntnisse verständlich sein dürfte. Ich empfehle, den Bericht anzuschauen, denn dort kann man sehen, wie Navalny sich vor Gericht aufführt und darin dürfte der Grund liegen, dass die deutschen Medien über den Prozess kaum berichten. Sein Verhalten würde die Leser abstoßen und das Bild des „liberalen Oppositionsführers“ zerstören.

Beginn der Übersetzung:

Eine weitere Anhörung im Fall des Bloggers Alexej Navalny, der der Verleumdung eines Veteranen des Zweiten Weltkriegs beschuldigt wird, fand vor dem Babuschkin-Gericht in Moskau statt. Der Veteran selbst nahm nicht an der Verhandlung teil. Ignat Artemenko, 94, weigerte sich, an dem Prozess teilzunehmen, und erklärte, dass seine Gesundheit es ihm nicht erlaube, weitere Beleidigungen von Navalny zu ertragen. Dafür kamen wieder ausländische Diplomaten zum Gericht, diesmal aus dem Baltikum. Ihre Anwesenheit hatte keinen Einfluss auf das Benehmen des Angeklagten.

Ein Bericht unseres Reporters.

Es scheint, dass das ausländische diplomatische Korps einen eigenen Schichtplan zur Teilnahme an Gerichtsverhandlungen gegen Navlny hat. Beim letzten Prozess kamen die Mitarbeiter der Botschaften Frankreichs und Großbritanniens, diesmal wurden sie durch Diplomaten aus den baltischen Republiken ersetzt.

Die Autos der Botschaften dürfen nicht mehr auf das Gelände des Gerichts, sie wurden in der Nachbarschaft geparkt. Diplomaten aus Lettland und Litauen ignorierten die Fragen der russischen Presse, wie ihre Kollegen aus Westeuropa sie zuvor ignoriert hatten. Die einzige Antwort war unisono: „No comments“

Kaum hatte die Verhandlung begonnen, wurde klar: Der Blogger wird weder sein Verhalten ändern, noch sich entschuldigen. Der Veteran Ignat Artemenko hatte das wohl erwartet, denn er hat darum gebeten, den Prozess ohne ihn fortzusetzen. Sich anzuhören, wie er als „die Puppe mit Medaillen“ bezeichnet wird, hatte der Kriegsinvalide offensichtlich nicht mehr die Kraft. Während des letzten Verhandlungstages erkrankte der Veteran, Verwandte mussten einen Krankenwagen rufen. Heute ergoss der Angeklagte eine Flut von Beleidigungen auf seinen Enkel.

„Sie verkaufen Ihren Opa! Sie legen Sie Ihm Medaillen an und verkaufen ihn!“

„Können Sie sich nicht einfach entschuldigen? Das würde Sie wenigstens irgendwie rehabilitieren.“

„Niemand hier wird sich bei Ihnen, der seinen Opa verkauft, entschuldigen!“

In praktisch jedem Satz gab es Zynismus und offene Unverschämtheiten. Der Blogger wurde von der Richterin 15 Mal verwarnt. Als Reaktion erhob Navalny seine Stimme fast bis zum Schreien, empfahl der Richterin, zu einem Auffrischungskurs für Juristen zu gehen, nannte sie einen „Papagei“ und drohte sogar, sie aus dem Saal zu werfen.

Navalny sprach die Staatsanwältin frech mit „meine Liebe“ an und schrie, dass alle Dokumente im Prozess „gefälscht“ seien. Aber Staatsanwältin Jekaterina Frolowa ließ sich nicht aus der Ruhe bringen. Als sie die Erinnerungen des Veteranen verlas, wie Ignat Artemenko in einer Partisaneneinheit kämpfte, wie er mit Schrapnellen in seinem Körper lebte, wie er Tod und Verwüstung sah, kamen vielen der Anwesenden die Tränen. Aber der Blogger versuchte nur, das Gericht davon zu überzeugen, dass die militärischen Verdienste und die Zivilcourage der von ihm beleidigten Person nichts mit dem Fall zu tun haben. Zu Artemenkos Biographie hat der Blogger seine eigenen Assoziationen. Zur Richterin sagte er danach:

„Euer Ehren, ich bitte um Erlaubnis, Sie mit Obersturmbannführer anzusprechen. Ich schaue mir das hier an und habe gedacht, wenn man Ihnen ein deutsches Maschinengewehr auf den Tisch legt, würde das hervorragend aussehen!“

Damit sich der Angeklagte beruhig, musste die Richterin die Verhandlung sogar unterbrechen. Die ausländischen Diplomaten nutzten das für eine Rauchpause, anscheinend waren auch sie nervös. Der Enkel des Veteranen erzählte, dass er ständig von Anhängern Navalnys bedroht wird. Aktivisten haben sogar persönliche Daten seiner Familienmitglieder im Internet veröffentlicht. Den Prozess gegen den Blogger haben seine Gleichgesinnten aber fast ignoriert. Die wenigen, die gekommen sind, versuchten auf sehr seltsame Weise Aufmerksamkeit zu erregen. Zum Beispiel kletterte einer auf einen Baum und sprach durch ein Megaphon über seine Bürgerrechte.

Dass die Worte von Navalny an die Teilnehmer des Videos über die Verfassungsänderungen nichts als Beleidigung sind, bestätigten Experten des Untersuchungsausschusses. Der Blogger nannte die Teilnehmer des Videos, darunter den Veteranen Ivan Artemenko, „Arschkriecher und Verräter“. Die ehemalige Partisan erlitt danach einen Schwächanfall. Diese Beleidigungen sind der Grund für das Verfahren. (Anm. d. Übers.: Das russische Wort „холуями“, das Navalny benutzt, ist nicht wörtlich zu übersetzen. Im vorigen Artikel über den Prozess habe ich es sinngemäß als „nützliche Idioten“ übersetzt, aber ein Leser hat in den Kommentaren zum Artikel darauf hingewiesen, dass „Arschkriecher“ den Sinn des Wortes besser trifft. Das stimmt aus meiner Sicht, daher verwende ich es nun)

Ein Urteil wurde in der Verhandlung nicht gefällt, das Gericht braucht noch etwas Zeit, um schriftliche Unterlagen zu studieren. Die nächste Verhandlung, die in diesem Fall wahrscheinlich die letzte sein wird, wird nächste Woche stattfinden. Sollte Navalny für schuldig befunden werden, drohen ihm eine Geldstrafe oder eine Verurteilung zu gemeinnütziger Arbeit.

Ende der Übersetzung

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

9 Antworten

  1. Auf web.de war gestern ein Artikel über dieses Verfahren zu Lesen. Allerdings erwartungsgemäß in einem anderen Kontext. Angeblich hätte Nawalny die Richterin beschuldigt, einen Zeugen nicht in den Saal zu lassen, sondern ihn bei -15° auf der Straße warten zu lassen, usw. usf.
    Alles in allem ein typischer Artikel in den Deutschen Medien, über den Unrechtsstaat Russland und insofern nichts neues. Traurig ist nur, dass da immer etwas hängen bleibt und auf diese Art ein Russische Bild in den Köpfen der Menschen entsteht, welches man kaum noch aus den selbigen heraus bekommt. Bestes Beispiel diesbezüglich sind einige Menschen aus meinem Bekanntenkreis, die ich einmal als Aufgeklärte Zeitgenossen empfunden habe. Desgleichen gilt natürlich auch für die Coronaberichterstattung in D.
    Man muss nur genug Dreck werfen, etwas bleibt immer hängen…

    1. Gibt es diese Verhandlung als längeren Videobeitrag? Interessant ist die Reaktion seiner Fan Gemeinde dazu.
      Viele dürften in der Familie vergleichbar gelagerte Fälle haben oder hetzt es sich leichter wenn die entsprechende Person schon unter der Erde ist?

      Das ganze Verfahren, hatte seinen Ausgangspunkt in einem „Werbebeitrag“ zum Verfassungsreferendum. Es gab wohl 3 Versionen im Netz.
      Auf die Frage „warum?“ wollte Navalny nicht antworten.
      Nun wir kennen solche Vorgänge zur genüge, man umschifft Justiz Grenzen im jeweiligen Land in klotzt für das Ausland dann richtig um seine Wirkung nicht zu verfehlen.

      Eine, unabhängig vom Prozess, rechtliche Überlegung meinerseits. Greifen hier nach russischem Recht Haftungsregeln bezüglich der Account- Nutzung?
      Navalny Stiftung, Navalny privat usw? Muss er also als rechtlicher Vertreter dieser unterschiedlichen Account gelten? Sozusagen „in seinem Namen“?

      Ein anderer Punkt ist das Verfahren an sich.
      Es ist ein Verfahren Staat ./. Navalny und nicht Veteran./. Navalny.
      Kam es auf Grund des Gesundheitszustandes des Veterans zum Wechsel im Prozess und ist dann der Enkel Nebenkläger?
      Sind vergleichbare Prozesse bekannt? Oder muss man den Prozess als Präzedenzfall verstehen, vergleichbar wie bei uns die Verfahren gegen rechte Straftaten, wo die Strafen immer besonders hart ausfallen und eine gewisse Signalwirkung haben sollen?

      Navalny möchte das als politischen Prozess hinstellen und zeigt es deutlich durch die Missachtung des Gerichts und auch des Nebenklägers.
      Er vermischt historische Ereignisse ganz bewusst mit der aktuellen gesponserten Arbeit indem er vorgaukelt, gäbe es die Korruption nicht könnte jeder der hoch gelobten Veteranen eine Rente in Höhe der SS Renten bekommen.
      Ihm kommt nicht einmal in den Sinn das unser System nicht sonderlich fair mit der Kriegsgeneration umging. Nein er möchte ganz dem liberalen Gedanken nachhängend die russischen Veteranen mit den Nazi Veteranen auf eine Stufe stellen. Getreu dem Motto „alles hat seinen Preis“.
      Ihm ist es gerade zuwider das Respekt, Achtung der Geschichte, vllt auch eine bevorzugte med. Behandlung keinen marktwirtschaftlichen Preis haben.
      Mit dem Staat identifizieren bedeutet seine Geschichte anzuerkennen, positiv wie negativ und Kritik zu üben wo es Erkenntnisse zulassen und sich nicht die Schwächten rauszupicken und sie der Verachtung auszuliefern.

      1. Äußerst interessante Gedanken. ABER – bei aller Politisiererei handelt es sich hier von Amts wegen NICHT um einen politisch motivierten Prozess. DEN machen Aljoscha und seine Kumpane draus. Ich persönlich habe den Eindruck, er will so viel wie möglich Gefängnis-/Lagerhaft rausschlagen, weil dort ist er sicher, draußen … Im Moment (12.++Februar ) ist Julchen, seine Gattin, in Fft./M. Als Witwe würde sie besser in dieses Bild passen.

        1. Muss bestimmt Spendengelder bar einsammeln, hat ja keine Knete wenn die Konten noch gesperrt sind.
          Zum selbst arbeiten gehen hat sie offensichtlich keine Zeit. Da geht man lieber schnorren.

          Interessant, wie die eigenen Medien reagieren

          1.Prozesstag

          https://theins.ru/news/239160

          2. Prozesstag

          https://theins.ru/politika/239338

          Deshalb fragte ich nach einem Video als Vergleich wer/was gesagt hat.

          Aber vom Tesla Fan zum Russen Hasser hat schon was.
          Sozusagen copy und paste auf twitter

          https://twitter.com/oleg_rsp/status/1312070257163538437

          https://twitter.com/oleg_rsp/status/1324313623334998016

          https://twitter.com/JulianRoepcke/status/1302680817211244550

          https://twitter.com/USApoRusski/status/1284892051797086213

          geht auch Krasser

          https://twitter.com/oleg_rsp/status/1278820657590140928

          Was mit einem Auto begann endet bei

          https://twitter.com/pevchikh/status/1360997784384663553

          Die geheimnisvolle Dame aus London hat ihre Stimme wiedergefunden.

          Ja ja, die Wege des Herrn…..

      2. In Deutchland

        Die Straftatbestände der §§ 185 – 189 StGB in der BRD sind Antragsdelikte (Werden also nur verfolgt, wenn detaillierter Strafantrag gestellt wurde. Nimmt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf, weil auch sie der Meinung ist, es liegt eine Beleidigung – üble Nachrede oder Verleumdung usw. vor,kann sich der Strafantragsteller als Nebenkläger der Klage anschließen.
        Grundgesetzlich geschützt, ist die „Ehre“ nicht. (grob ausgedrückt) Geschützt jedoch, auf den sich der „Angegriffene“ berufen wird, ist die freie Meinungsäusserung. Insoweitbhat man es schwer, die Straftatbestände der §§185-189 StGB zu beweisen.

        In Russland

        http://www.constitution.ru/de/part2.htm

        Die Russen gehen das Recht anders- wahrscheinlich besser an-

        Das Recht auf den Erhalt der Ehre (Artikel 23) des Einzelnen, schützt der Staat über Artikel 21.

        Entsprechend sind Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung ausgelegt.

        ( Eben mit fast klarer Auslegung, wie weit die freie Meinungsäusserung gehen darf.

        Soweit in Kürze der Unterschied.

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