Bundesregierung gibt geheimes Verfassungsschutz-Gutachten über AfD an den Spiegel weiter

Das Bundesinnenministerium hat das „Gutachten“ des Verfassungsschutzes, in dem die AfD als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnet wird, als „vertraulich“ eingestuft, es der Öffentlichkeit also vorenthalten. Um zu verstehen, was das bedeutet, müssen wir uns erst einmal die gesetzlichen Definitionen von Verschlusssachen anschauen. Die sind in § 4 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) geregelt. Absatz 2 des Paragrafen lautet:
„Verschlusssachen werden entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle des Bundes oder auf deren Veranlassung in folgende Geheimhaltungsgrade eingestuft:
1 STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann,
2 GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann,
3 VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann,
4 VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann.“
Wir halten also fest: Das Bundesinnenministerium hat das „Gutachten“ des Verfassungsschutzes zur AfD als „vertraulich“ eingestuft, was bedeutet, dass “ die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann“.
Mit anderen Worten: Außer Regierungsbeamten darf niemand das „Gutachten“ einsehen – schon gar nicht unabhängige Journalisten, die danach unkontrolliert über seinen Inhalt berichten könnten.
Der Spiegel als Sprachrohr von Regierung und Geheimdiensten
Dass der Spiegel kein unabhängiges Medium ist, sondern im Grunde nur die Pressestelle von Regierung und Geheimdiensten, habe ich schon oft und mit vielen Beispielen belegt. Diese Geschichte ist eine weitere – und die vielleicht deutlichste – Bestätigung dieser Tatsache, denn der Spiegel durfte das als vertraulich eingestufte „Gutachten“ einsehen. Das entspringt nicht meiner Fantasie, das hat der Spiegel selbst ganz stolz in einem langen Artikel mit der Überschrift „Vertrauliche Einschätzung des Verfassungsschutzes – Das steht im AfD-Gutachten“ berichtet. In dem Artikel erfahren wir:
„Der SPIEGEL konnte das 1108 Seiten lange, vertrauliche Gutachten des BfV einsehen.“
Ich will hier nicht über den Spiegel-Artikel schreiben, denn er enthält nichts Neues, sondern nur die übliche Aneinanderreihung von Vorwürfen gegen AfD-Politiker, gegen die heute in Deutschland inoffiziell geltenden Sprachregelungen verstoßen zu haben.
Mir geht es um die Frage, warum der Spiegel ein als „vertraulich“ eingestuftes Regierungsdokument einsehen und dann darüber in einem sehr langen Artikel berichtet durfte, wenn doch „die Kenntnisnahme“ solcher Dokumente „durch Unbefugte“ laut Gesetz „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann“.
Was bedeutet das? Sind die Spiegel-Schreiberlinge Maik Baumgärtner, Ann-Katrin Müller, Ansgar Siemens und Wolf Wiedmann-Schmidt, die den Artikel verfasst haben, keine „Unbefugten“? Aber was macht sie dann zu „Befugten“, denen es erlaubt ist, geheime Regierungspapiere einzusehen? Sind sie in Wahrheit Mitarbeiter des deutschen Inlandsgeheimdienstes, also des Verfassungsschutzes? Was sonst könnte sie zu „Befugten“ machen, die das „Gutachten“ zur AfD einsehen dürfen, während beispielsweise Mitarbeiter der Nachdenkseiten dieses Angebot ganz sicher nicht bekommen würden?
Ich denke, spätestens dieses Beispiel zeigt, dass beim Spiegel eines ganz sicher nicht gegeben ist: Die Staatsferne, die freie und kritische Medien auszeichnet.
Mit anderen Worten: Der Spiegel hat hier selbst ganz offen bestätigt, dass er so eng an der Regierung dran ist, dass er Einsicht in vertrauliche Dokumente erhält.
Damit sind Spiegel-Journalisten eines per Definition nicht, nämlich keine neutralen, kritischen und objektiven Journalisten, denn solche Journalisten würden vom Staat keinen Zugang zu vertraulichen Papieren bekommen, weil deren Vertraulichkeit nicht mehr gegeben wäre, wenn wirklich unabhängige Journalisten, die sich nicht vorschreiben lassen, was sie über das Papier schreiben dürfen, es in die Hände bekämen. Dann könnte die Regierung das Papier auch gleich selbst veröffentlichen.
Die Propaganda-Kampagne
Die Geheimhaltung des „Gutachtens“ ist der beste Beweis dafür, dass es das Papier nicht wert ist, auf dem es gedruckt wurde. Würde darin wirklich etwas stehen, was eine Einstufung der AfD als Fall für die Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst rechtfertigt, würde das umgehend veröffentlicht werden.
Der Kampf gegen die AfD war für die linksradikale Nancy Faeser, die als Innenministerin die Chefin des Verfassungsschutzes war, eine Herzensangelegenheit. Sie hat das „Gutachten“ bei einer Abteilung ihrer Ministeriums, dem Verfassungsschutz, in Auftrag gegeben und damit war klar, zu welchem Ergebnis diese kommen würde.
Normalerweise werden solche „Gutachten“ danach im Ministerium geprüft, bevor die Öffentlichkeit von ihnen erfährt. Faeser hat auf diesen Schritt verzichtet und das Gutachten sofort rausgehauen, um vollendete Tatsachen zu schaffen. Das ist nicht meine Interpretation, das kann man auch in dem Spiegel-Artikel so lesen:
„Der Dienst sammelte weiter Belege und schickte das Gutachten schließlich am 28. April an das Bundesinnenministerium. Dort entschied die geschäftsführende Ressortchefin Nancy Faeser (SPD), das Ergebnis öffentlich bekannt zu machen, noch ehe ihr Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) ins Amt kommt. Auf eine eingehende Prüfung durch Ministerialbeamte der Abteilung Öffentliche Sicherheit verzichtete Faeser. Diese Sache wollte sie zu Ende bringen, bevor sie am Dienstag abtrat.“
Faeser wollte Tatsachen schaffen, weil sie offenbar befürchtet, die CDU/CSU könnte mit der Zeit zu einem pragmatischeren Umgang mit der AfD kommen. Das würde nun ungleich schwieriger, denn die Medien, deren Redaktionen laut Umfragen von Journalisten dominiert werden, die den Grünen und auch der Linie von Faeser nahestehen, würden die CDU/CSU kräftig unter Druck setzen, wenn die mit einer „gesichert rechtsextremen“ Partei reden würde.
Verfassungsfeindlich? Das „Gutachten“ und ethnische Deutsche
Da ich das Gutachten nicht gelesen habe, will ich auf all das, was der Spiegel in seinem Artikel darüber behauptet, nicht eingehen. Ich will aber einen Punkt herausgreifen, der zeigt, dass das „Gutachten“ keineswegs irgendwelchen objektiven oder gar juristischen Anforderungen entspricht, sondern rein ideologischer – also politischer – Natur ist. So schreibt der Spiegel:
„Vor allem eines sieht das BfV als problematisch an: den »ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff« , der in der AfD vorherrsche. Dieser sei nicht mit Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar – der Menschenwürde.“
Wer immer das behauptet, kennt sich mit dem Grundgesetz nicht aus. Auch das ist nicht meine laienhafte Behauptung, denn ich habe bei der Bundeszentrale für politische Bildung nachgeschaut. Und dort kann man in dem Artikel „Spätaussiedler, Heimkehrer und Vertriebene“ erfahren, wie das Grundgesetz das einschätzt, was der Spiegel abwertend als „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ bezeichnet:
„Wegen der ungeklärten Staatsbürgerschaft der über fünf Millionen Flüchtlinge, Vertriebenen und Umsiedler, die nicht aus den deutschen Ostgebieten stammten und somit vor dem Krieg nicht deutsche Staatsbürger gewesen waren, definierte Artikel 116, Absatz 1 des Grundgesetzes einen „Deutschen“ nicht ausschließlich über die Staatsbürgerschaft, sondern auch alternativ über die „deutsche Volkszugehörigkeit“, also über die ethnische Zugehörigkeit.“
Während Politik und Medien (und auch der Verfassungsschutz) bei dem Wort „völkisch“ in Schnappatmung verfallen, verwendet das deutsche Grundgesetz die Formulierung der „deutschen Volkszugehörigkeit“ (also „die ethnische Zugehörigkeit“) im Zusammenhang mit der deutschen Staatsbürgerschaft in Artikel 116 bis heute. Ist das Grundgesetz etwa gar verfassungsfeindlich?
Übrigens sind all die Spätaussiedler und auch die Russlanddeutschen, die ab den 1990er Jahren in großer Zahl nach Deutschland gekommen sind, genau aufgrund dieser Bestimmungen des Grundgesetzes, das sich dabei unter anderem auf die „deutsche Volkszugehörigkeit“ (also „die ethnische Zugehörigkeit“) beruft, nach Deutschland gekommen.
Aber wenn in der AfD heute, so der Spiegel unter Berufung auf das „Gutachten“ des Verfassungsschutzes, der „ethnisch-abstammungsmäßige Volksbegriff“ vorherrscht – der nun einmal auch im Grundgesetz festgeschrieben ist -, dann ist die AfD angeblich verfassungsfeindlich und rechtsextrem.
Alleine dieses Beispiel zeigt, wie das „Gutachten“ über die AfD zu Stande gekommen ist. Es war eine Auftragsarbeit der linksradikalen Nancy Faeser, die ihr Amt als Ministerin missbraucht hat, um eine Bundesbehörde (höchstwahrscheinlich sogar illegal) gegen den politischen Gegner zu instrumentalisieren.
20 Antworten
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Nächster Beitrag: Wie die EU die Gedenkfeiern in Moskau sabotieren wollte
„… weshalb in einem Rechtsstaat die Staatsanwaltschaft aktiv werden müsste.“
Aber die BRD ist ja nicht und war nie ein „Rechtsstaat“. (Höchstens – wegen der vielen Nazis seit ihrer Gründung – ein „Rechts“-Staat…)
Grundvoraussetzung JEDES Rechtsstaats ist die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative. Diese ist in der BRD in keiner denkbaren Kombination gegeben!
1. Dass die in der BRD gesetzlich festgeschriebene Weisungsgebundenheit von Staatsanwaltschaften die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative verhindert, hat Thomas hier schon oft genug erläutert.
2. Zwischen Legislative (Parlament) und Exekutive (Regierung) gibt es keine Trennung, weil die meisten Regierungsmitglieder ZUGLEICH Mitglieder des Parlaments sind. Und zwar ebenfalls „führende“ als Parteivorsitzende, Fraktionsführer oder ähnliches. D.h. sie entscheiden über dieselben Gesetze, die sie dann ausführen. Oft bringen sie die ja sogar selbst in den Bundestag ein … und entscheiden dann über ihre eigenen Vorschläge. Ein absolutes No-Go!
3. Zwischen Legislative und Judikative gibt es keine Trennung, wenn der höchste Verfassungsrichter des Landes schnurstracks aus seinem Parlamentssitz auf den Posten des Verfassungsgerichtspräsidenten wechseln kann – und das, obwohl er als Rechtsanwalt lediglich als Vertreter und Lobbyist für (Auto-)Konzerne mit der Justiz Kontakt hatte, aber NIE mit Verfassungsjustiz oder auch nur entsprechenden Fragen, Aufträgen, Mandaten, Problemen.
D.h.: In dem „Dreieck“, das keine verbindenden „Seiten“ zwischen den drei „Gewalten“ Judikative, Exekutive und Legislative haben DARF, sind diese Beziehungen in der BRD besonders eng. Schon eine würde reichen, um klar zu erkennen, dass die BRD KEIN RECHTSSTAAT IST und auch NICHT SEIN KANN (weil deren eigene Gesetze es verhindern). Aber dass alle drei „Trennungen“ absichtlich nicht gegeben sind, ist wohl selbst im heuchlerischen „Wertewesten“ ein Extremfall!
…auf den Punkt. 👍👍
Man erkennt es daran, daß die deutsche Regierung immer wieder von Regierungen anderer Länder verlangt, Urteile aufzuheben. Meist geht es um Urteile gegen Schützlinge aus „NGOs“, besonders Soros-Figuren. Weil die Bundesregierung nötigenfalls bis in die Gerichte durchregieren kann, geht sie ganz selbstverständlich davon aus, das so etwas auch überall sonst möglich sei.
Dazu kommt noch der Bereich des „Europarechts“, das über nationalem Recht steht. Im EU-Apparat ist die Gewaltenteilung völlig verwischt, de facto nicht existent.
🤦♂️🤦♂️
Also wie gehabt – Theater für die Massen…..
Was nebenbei mal so ein wenig betrachtet werden sollte, denn es könnte diese AfD in sich selbst spalten – der akut laufende Machtkampf zwischen den Mitgliedern in der Frage zu Russland – die einen wollen mit Russland zusammenarbeiten, die anderen sind „auf Linie“ und lehnen Russland rundweg ab.
Wenn dann noch von der Vor-Gesetzen Weidel irrige Aussagen zu vernehmen sind – ist diese Partei (da sowieso neoliberal, im System integriert) genau so viel „Wert“ wie alle Anderen….. – nicht den Dreck unter den Nägeln.
Apropos Nancy Faeser… . . . . – die ist radikal, das ist unbestritten – doch hat das nichts mit einer Ausrichtung/Einstellung zu tun – sondern das ist ihr ureigener Charakter, das ist definitiv nicht „links“…
Diese Person will nur BEHERRSCHEN/DIKTIEREN, egal unter welchem Mäntelchen – das ist ihr egal… – so etwas darf NIE Macht erlangen!
👍👍👍
Genau so ist es richtig auf den Punkt gebracht. So ist Deutsch Politikklasse!
Nun, das Durchstechen des Verfassungsschutz-Gutachtens, gerade an den ach so glaubwürdigen Spiegel, bestätigt lediglich, dass der gesamte Vorgang ein bösartiges, gegen eine Oppositionspartei gerichtetes, Medienspektakel war.
Schlicht und einfach – Konkurrenzkampf
Ja ja, super geheime Gutachten, das ist wie damals beim (voll unabhängigen) Robert Koch Institut. Wer auf so etwas immer noch, oder besser gesagt schon wieder hereinfällt, dem ist wohl nicht mehr zu helfen.
Und wegen so etwas hat man Brennpunktsendungen produziert.
Denn: 1108 Seiten vom BfD (dem NSU-Erstausrüsterverein)!
Wahnsinn, so viele… und tatsächlich ungeschreddert?
Ja, sogar sauber abgeheftet.
Und was steht drin?
Das ist leider geheim.
Aber die AfD ist schon so gut wie verboten!
Also ich habe mit der AfD absolut gar nichts am Hut. Habe da aber spontan gedacht:
„Wenn diese verblödeten Pappnasen mit so etwas Demokrat spielen wollen, dann muss ich die AfD nächstes Mal wohl leider auch wählen. Statt einer Satirepartei… Also eine die dies auch selber von sich behauptet, nicht die anderen die offensichtlich Satireparteien sind, allerdings sehr Schlechte“
@Röper
Vielleicht ist es sinnvoll, wenn du weniger schäumend und mehr analytisch argumentierst? Faeser als „linksradikal“ zu bezeichnen und gleichzeitig zu argumentieren, ja, es nachgerade damit begründen, sie würde ein Kernelement der politischen Linken mit Füßen treten, ist mit „absurd“ noch sehr euphemistisch beschrieben…
Faeser versucht ganz offensichtlich, die Bindung der CDU an die SPD zu verstärken, um letztlich den Status Quo für das politische Establishment zu stabilisieren. Das ist sogar in sehr schlichten Links-Rechts-Definitionen weit von „links“ und noch weiter von „radikal“ entfernt.
Kehre also bitte zur (nüchternen) Analyse zurück und überlasse das Schäumen der BILD und dem SPIEGEL, @ThomasRöper!
Faeser hat das sehr gut gemacht.
So oder So wir haben eine Koalition 2.0 Plus Plus
Das diese „Innenministerin“ juristisch gesichert inkompetent und linksextrem ist, dürfte jedem halbwegs Intelligenten Bürger sonnenklar sein ! Was auch auf sämtliche „Politiker“ der Altparteien zutrifft, mit ganz, ganz wenigen Ausnahmen!
Dieses „Gutachten“ ist auch für die Tonne, weil illegal und rechtswidrig und Grundgesetzwidrig, warum deshalb so ein Bohei gemacht wird, versteht nur ein Volltrottel !
Da das „BRD“-System keine Verfassung hat, sondern ein Grundgesetz, kann es absolut juristisch gesichert auch keinen „Selbsternannten Verfassungsschutz“ geben, absolut unmöglich !
Diese Agenda wird von den Sozialisten in der Regierung nur dazu benutzt, um Kritiker mundtot zu machen, was auch von der Scheinopposition (ebenfalls sozialistisch) unterstützt wird und natürlich von Sozialistischen Regierungen weltweit, die das „BRD“-System als Melkkuh ansehen und benötigen.
Durch Donald Trump hat sich diese Situation jedoch schlagartig geändert und es wird sich sehr vieles in Deutschland in der nächsten Zeit verändern.
Ein AfD-Verbot wird es definitiv nicht geben, weil jetzt auch die US-Regierung Druck macht und der Geheimdienst keine Infos mehr an das „BRD“-System liefert, ganz abgesehen davon, das Donald diese korrupte Regierung sofort absetzen kann, wenn ihm danach ist, die US-Soldaten können binnen weniger Stunden sämtliche Regierungsstellen besetzen und das Personal verhaften lassen.
Werter Donald Trump, handeln Sie bitte bald, es wird kein Schaden für Sie sein, sondern ein Gewinn !
Nachbrenner an kulinux
Haben Sie sehr gut beschrieben und teile ich deswegen auch, vielen Dank dafür !
„AfD-Parteirichter zum BfV-Gutachten: Es gibt keine gesetzliche Definition des Rechtsextremismus
RT DE sprach mit dem Juristen und AfD-Parteirichter Dr. Michael Adam über die Hintergründe und mögliche Folgen der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem. Ihm zufolge verfolgt der Verfassungsschutz mit seinem Gutachten eine geheimdienstliche Zersetzungsstrategie.
[…]
Adam: Es gibt keine gesetzliche Definition des Rechtsextremismus und „Rechtsextremismus“ ist auch nicht verboten.
[…]
Adam: Unser Grundgesetz kennt zwei Volksbegriffe: einmal den ethnischen Volksbegriff (Ethnos) und andererseits auch den staatsbürgerlichen Volksbegriff (Demos). Der ethnische Begriff wird nur benutzt, um einen Anspruch auf deutsche Staatsangehörigkeit zu definieren, nämlich einen Anspruch aufgrund von Abstammung (Art. 116 GG). Der Demos (Art. 20 GG) hingegen definiert das Staatsvolk, das sich aus allen Inhabern der deutschen Staatsbürgerschaft rekrutiert. Dieses Staatsvolk ist der Souverän. Alle Angehörigen des Staatsvolkes haben die gleichen Rechte. Das hat die AfD niemals infrage gestellt. Sie hat dazu, wegen der Falschberichterstattung des Verfassungsschutzes, sogar explizit Stellung bezogen. Und das wurde bereits von Gerichten, etwa dem Oberverwaltungsgericht Münster, in einem früheren Verfahren gegen den Verfassungsschutz, als ausreichende Klarstellung gewürdigt.
[…]
Adam: Die AfD versteht sich schon immer als Rechtsstaatspartei. Im Rechtsstaat sind die vorhandenen Gesetze anzuerkennen und sie sind nicht irgendeiner Ideologie zu opfern. Die AfD bekennt sich zum Grundgesetz und wir erkennen die derzeitige Gesetzeslage im Staatsbürgerrecht an. Allerdings wollen wir wieder zurück zum alten Staatsbürgerschaftsrecht, also vor dem 1.1.2000. Das bedeutet unter anderem eben keinen automatischen Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft, nur weil man in Deutschland geboren ist und es bedeutet auch, dass es dann keine schnelle Einbürgerung mehr geben wird, weil wir die deutsche Staatsangehörigkeit achten und nicht verschleudern wollen.“
— RT DE, 7 Mai 2025
https://freedert.online/inland/244318-afd-parteirichter-zum-bfv-gutachten-keine-gesetzliche-definition-des-rechtsextremismus/
Was der VS behauptet ist unsinnig. Die AfD hat keinen „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“, sondern einen, der auf der Staatsbürgerschaft basiert. Anna Nguyen (AfD-MdL Hessen, Herkunft Vietnam) und Achille Demagbo (Parteiamt der AfD in Bundestag, Herkunft Benin) sind folglich Deutsche. Ausländer sollen laut AfD nur mit Berechtigung einreisen (und bei Ablauf der Berechtigung das Land verlassen) und nur nach Kriterien eingebürgert werden. Das sind normale Regeln, die in den meisten Ländern der Welt gelten.
Nach den Maßstäben des VS sind Länder in aller Welt „gesichert rechtsextrem“, nebst der alten BRD und der DDR. Das ist ein willkürliches Etikett ohne Sinn einer Regierung, die die Opposition durch Spione bekämpfen läßt. Diese Regierung und die EU der „Führerin Ursula“ allerdings werden international verbreitet dem Nationalsozialismus, Neonazismus, liberalen Faschismus oder linksradikalen Faschismus zugerechnet.
Christian Wulff will „Bekämpfung der AFD zu Wasser, zu Land und zu Luft.“
8. Mai 2025
F.-W. Steinmeier: Wir treten den Geschichtslügen des Kreml entschieden entgegen.
BP kritisiert scharf: Harte Worte für die USA
Ja, sich mit der Vergangenheit anlegen, das traut sich der Frank-Walter. Das lassen wir für die Gegenwart aber mal besser bleiben.
Doch wie kommt Frank-Walter auf das schmale Brett seine Vorgänger wären weniger verlogen gewesen als er?
Obwohl der liest nur noch Reden vor, er meint es nicht so.
Die AFD ist diesselbe Systempartei, sie paßt sich an um auch an die Freßtröge zu kommen: Wenn sie mit der Cdu kopulieren können sie ihren sämtlichen neoliberalen Mist durchsetzen. Und auf der Seite des Faschisten Smotrich steht die AFD schon längst wie die PdL und der ganze Rest des Reichstags.
Richtungsänderung oder Klärungsprozess in der AfD: Droht jetzt ein Putsch der Russophoben?
https://de.rt.com/meinung/244445-afd-putsch-russophoben/
Anlässlich des 80. Jahrestags des Kriegsendes sind in der AfD Abgrenzungstendenzen vom Projekt der deutsch-russischen Freundschaft zu vermerken. Neben mancher Ungeschicklichkeit deutet sich aber auch eine geschichts- und erinnerungspolitische Verhärtung in der Partei an.
Ach ja. Es gab auch mehrere Versuche der öffentlichen Medien den Begriff der: „Völkerwanderung“ umzudeuten, da auch dieser Begriff das verbotene Gedankengut von Völkern beinhaltet.
Daher müsste man im heutigen Verfassungs-Sprech vom Zeitraum einer „verstärkten Migration heterogener Gruppen“ sprechen.
Hintergrund ist ja, das es eine menschlichen Eigenschaft wäre, die das Individuum nicht freiwillig ablegen kann, auch wenn dies von Außenstehenden hervorgehoben werden könnte. Da liegt dann die Befürchtung einer Pauschalisierung und eines Selektionismus.
Das Problem dabei ist aber, dass man so trotzdem nicht verhindern kann, dass man sich auf den Geburts- und eigetragenen Lebensort der Person und der Eltern berufen kann, genauso wie man sich auf eine langjährige Mitgliedschaft, Anstellung, oder auf einen akademischen Titel berufen kann.
Und dies allein ist ja dann auch der Hauptgrund, warum man so einen Terz um das Geschlecht macht. Man möchte schlicht alle fixen Unterscheidungsmerkmale im Wortgebrauch verbieten.
Das Problem ist aber, dass das menschliche Gehirn stets zu einer Kategorienbildung neigt, um gedankliche Verknüpfungen zu schaffen. Egal ob ich ein Auto nun Auto nenne und motorisierte Dreiräder ohne Verdeck nun als solche bezeichne oder nicht, es bleibt eine Kategorisierung. Und das Problem der Kategorisierung ist die folgende Meta-Kategorisierung, also das Zuweisen von Kategorien (also Kriterien) an diese Kategorie.
Im Kontext des Volkes bleibt dies also selbst dann bestehen, wenn sich diese Gruppe nun als „urregional“, „dauerregional“ oder „generationsregional“ bezeichnet. Und bei „regional“ wird es für den Verfassungssschutz schwer, nicht die Klimakleber – auch eine Kategorisierung – zu verärgern, die diese Kategorisierung ja als positives Merkmal verwendet sehen wollen.
Gleiches gilt dann bei Menschen mit „Sonder- oder Exklusivernährung“ als Sammelbegriff für Vegetarier, Veganer, Pescetarier, etc.. oder mit Leuten mit „partikularem Geschlechtsverständnis“ für „Woke“.
Irgendwann wird es dem deutschen Gedankenpolizei (auch nur die Umbenennung der Kategorie – Verfassungsschutz) mal dämmern, dass ein Verbot eines Begriffes nicht das Kategorisieren verhindert.
Was man hingegen hätte ändern können, ist die Meta-Kategorisierung. Sprich: Dafür zu sorgen, dass die Kriterien, die mit einen Begriff verbunden sind, inklusiver ausfallen, also insgesamt allgemeiner oder wohlwollender. Und für diesen Vorgang sind etablierte Kategorien elementar.
Denn ob nun Langobarden irgendwo herumzogen, ob nun Tutzi gejagt wurden, Zionisten hinter irgendetwas stecken, und Briten nun Imperialisten waren, ist belanglos. Man kann dies einfach als temporären Abschnitt oder Prozess verstehen. Und schafft man es, „Völker“ mit „temporären Abschnitt“ bzw. „temporäre Entwicklungsstufe“ zu „labeln“, hätte man mehr erreicht, als sich über das Wort selbst zu echauffieren.
Apropos pröpper ‚Leckagen!‘ … Focus online führte gestern ein ‚Selbstgespräch‘ mit seinem Chefredakteur Uli Reitz (mit reizendem Titel: ‚Die Russen sollten dabei sein – aber wir sollten ihnen unsere Meinung sagen‘)
Das dort Gesagte ist Beleg, dass der Prankster-Reinfall Wadephuls in deutschen Medien nicht unbeobachtet blieb – Zitat: „Dabei bleibt es (Anm.: von Baerbock) auch von Wadephul. Ähm, möchte ich noch gerne hinzufügen, stammt auch ein Satz aus ähm ja, wie soll man sagen, man hat ihn hochgenommen äh und zwar zwei russische Comedians, die ihn angerufen haben, als er noch außenpolitischer äh Fach- und Sachverantwortlicher war ähm für die Unionsfraktion im deutschen Bundestag. Ähm und haben so getan, als ob sie äh Angestellte wären, Spitzenangestellte im Amt von Herrn Selenski also des ukrainischen Präsidenten, um ihn zu entlocken, wie denn die neue Russland- politische Linie von Herrn Merz wohl aussehen würde.
Und da hat Wadephul gesagt, ja, ja, die Russen würden, egal was komme, immer unser Feind bleiben. Dieser Satz, da wäre ich froh, wenn der nicht die offizielle Linie der neuen deutschen Außenpolitik werden würde, weil das ist zu kurz gesprungen und wäre aus meiner Sicht wirklich falsch.“ (Reitz)