Kiews Klage gescheitert

UN-Gericht weist die meisten Klagen der Ukraine gegen Russland ab

Kiew hat Moskau vor dem Internationalen Gerichtshof der UNO verklagt. Das Gericht hat fast alle Klagen abgewiesen.

Der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen hat fast alle Klagen gegen Russland im Rahmen der Konvention gegen Rassendiskriminierung abgewiesen. Das gab die Vorsitzende des Gerichts, Joan E. Donoghue, bei der Verlesung des Urteils über die Klage der Ukraine gegen Russland wegen der Anwendung der Internationalen Konvention zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und der Internationalen Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung bekannt.

Das Gericht hat nur entschieden, dass Moskau bei der Organisation des Schulunterrichts in ukrainischer Sprache auf der Krim nach 2014 Fehler gemacht habe. Das Gericht „weist alle anderen Vorwürfe der Ukraine in Bezug auf die Konvention zurück“, so Donoghue.

Nachdem die Krim 2014 mit Russland wiedervereinigt wurde, hat Russland dort mit Russisch, Ukrainisch und Krim-Tatarisch (das in der Ukraine keine Amtssprache war) drei Amtssprachen eingeführt. In Schulen auf der Krim wird wahlweise in allen drei Sprachen unterrichtet, außerdem hat Russland die Fakultät für Krim-Tatarisch wieder eröffnet, die unter ukrainischer Herrschaft geschlossen wurde.

Das UN-Gericht hat auch fast alle Ansprüche Kiews gegen Russland im Rahmen der Konvention zur Terrorismusfinanzierung zurückgewiesen.

Die russische Nachrichtenagentur TASS hat die Informationen über das Urteil zusammengestellt und ich habe den TASS-Artikel übersetzt.

Das Gerichtsurteil

Der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen ist der Ansicht, dass Russland nur eine einzige Bestimmung der Konvention zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung verletzt hat, sagte die Vorsitzende des Gerichts, Joan E. Donoghue, bei der Verlesung des Urteils über die Klage der Ukraine gegen Russland. Dem Urteil zufolge hat Russland seine „Verpflichtungen zur Untersuchung“ von Personen, die den Terrorismus in der Ukraine finanziert haben könnten, nicht erfüllt. Gleichzeitig entschied das Gericht, dass Russland nicht gegen die anderen Bestimmungen der Konvention verstoßen hat, auf die sich die ukrainische Klage bezieht.

Auch die meisten Klagen im Rahmen der Konvention über Rassendiskriminierung wurden abgewiesen. Donoghue sagte, die Klagen bezögen sich auf die Art und Weise, wie Russland „das Bildungssystem auf der Krim nach 2014 in Bezug auf den Schulunterricht in ukrainischer Sprache organisiert hat“. Nach Ansicht des Richters könnte allein dieser Punkt als Verstoß gegen die Konvention gewertet werden.

Die Standpunkte der Parteien

Die Ukraine hat am 16. Januar 2017 beim Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen eine Klage eingereicht, in der sie Russland beschuldigte, gegen die Internationale Konvention zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und die Internationale Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zu verstoßen. Die Ukraine behauptete, die Volksrepubliken Donezk und Lugansk seien Terrororganisationen, die von Moskau finanziert und mit Waffen versorgt würden.

Die Kläger beharrten auch darauf, dass Russland eine gezielte Kampagne der Rassendiskriminierung gegen Krimtataren und Ukrainer auf der Krim führe.

Während der Anhörungen im Sommer 2023 wiesen die russischen Vertreter darauf hin, dass die ukrainische Klage dem gesunden Menschenverstand widerspreche, auf einer falschen Rechtsauslegung beruhe und abgewiesen werden müsse. Die russische Seite wies darauf hin, dass die beiden fraglichen Übereinkommen für den Streit zwischen Moskau und Kiew irrelevant seien und von der Ukraine benutzt würden, um vor dem Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen eine breitere Palette von Fragen aufzuwerfen.

Zweite Klage vor dem UN-Gerichtshof

Die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs der Vereinten Nationen über eine weitere von der Ukraine gegen Russland eingereichte Klage wird am 2. Februar bekannt gegeben. Es handelt sich um eine Klage zur Anwendung der Völkermordkonvention, die Kiew unmittelbar nach Beginn der Militäroperation am 26. Februar 2022 eingereicht hat.

Darin bestreitet die Ukraine, dass im Donbass ein Völkermord stattgefunden hat, was einer der Gründe für die Anerkennung der DNR und der LNR durch Russland und den Beginn der Militäroperation war. Moskau ist seinerseits der Ansicht, dass das Gericht für die Prüfung dieser Klage nicht zuständig ist. Wie das russische Außenministerium erklärte, laufen die Klagen Kiews darauf hinaus, „die Rechtmäßigkeit der Militäroperation im Einklang mit der UN-Charta sowie den Status der DNR und der LNR anzufechten“, während die Völkermordkonvention „mit diesen Fragen nichts zu tun hat“.

Noch ein Gericht

Nach dem Beginn der Militäroperation wurde ein weiteres Gericht, der Internationale Strafgerichtshof (IStGH), dessen Zuständigkeit von Russland, China, den USA und anderen Ländern der Welt nicht anerkannt wird, aktiv. Die Staatsanwaltschaft des IStGH begann mit der „Untersuchung“ möglicher Verbrechen, die auf dem Territorium der Ukraine begangen wurden.

Der IStGH wurde 1998 mit dem Römischen Statut gegründet. Er ist nicht Teil der Vereinten Nationen und ist den Ländern, die das Statut ratifiziert haben, rechenschaftspflichtig. Im Jahr 2016 unterzeichnete der russische Präsident Wladimir Putin eine Anordnung, dass Russland, das das Statut zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert hat, dem IStGH nicht beitreten wird.

Am 17. März 2023 erließ der IStGH einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und Maria Lwowa-Belowa, die Beauftragte des Präsidenten für Kinderrechte, wegen des Verdachts der „illegalen Deportation ukrainischer Kinder nach Russland“.

Im Mai 2023 erhob der russische Ermittlungsausschuss in Abwesenheit Anklage und setzte den IStGH-Ankläger und den Richter, der den Haftbefehl gegen den Präsidenten und die Kinderbeauftragte ausgestellt hatte, auf die Fahndungsliste.

Ende der Übersetzung


Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

3 Antworten

  1. Bei der Gelegenheit: Warum wird eigentlich die deutsche Regierung nicht vor der UNO verklagt? Ich lebe in Mecklenburg, und ich bin mir absolut sicher, dass Plattdeutsch NICHT mal Erwähnung im Lehrmaterial findet, geschweige denn wenigstens als Wahlfach unterrichtet wird. Vielleicht mag es extreme Einzelfälle geben, wo es in einer Schule mal eine Arbeitsgemeinschaft oder ähnliches gibt, die sich mit Plattdeutsch beschäftigt, aber da Plattdeutsch noch vor historisch einem Augenzwinkern immerhin von ein paar (wenigen, aber immerhin! – ungefähr in derselben Größenordnung wie „ukrainisch“ auf der Krim) Millionen Leuten gesprochen wurde, halte ich die TOTALE brutale Unterdrückung dieser literarisch wertvollen Sprache für ein skandalöses Verbrechen.

    Wer wird denn jetzt von den Top-Politikern der BRD dafür geköpft? Frage für einen Freund 😀

  2. Charta Kapitel VI
    Die Friedliche Beilegung von Streitigkeiten

    Artikel 33

    (1) Die Parteien einer Streitigkeit, deren Fortdauer geeignet ist, die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu gefährden, bemühen sich zunächst um eine Beilegung durch Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsspruch, gerichtliche Entscheidung, Inanspruchnahme regionaler Einrichtungen oder Abmachungen oder durch andere friedliche Mittel eigener Wahl.

    (2) Die Parteien einer innerstaatlichen Streitigkeit, deren Fortdauer geeignet ist, der Zivilbevölkerung eines Gebietes Schaden an Leib und Leben sowie an den Grundrechten und Freiheiten beizubringen, bemühen sich zunächst um eine Beilegung durch Verhandlung, Untersuchung der Ursachen des Konfliktes, Vermittlung, Vergleich, Schiedsspruch, gerichtliche Entscheidung, Inanspruchnahme regionaler Einrichtungen oder Abmachungen oder durch andere friedliche Mittel eigener Wahl. Die Wahl dieser Mittel darf selbst nicht zur Fortdauer der Streitigkeit beitragen, zu größerem Schaden führen und die Einschränkung der Grundrechte und Freiheiten fördern.

    (2) Der Sicherheitsrat fordert die Parteien auf, wenn er dies für notwendig hält, ihre Streitigkeit durch solche Mittel beizulegen.

    https://united-nations.org/de/charta/kapitel-6-friedliche-beilegung-von-streitigkeiten/

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