Das britische Gericht hat die sofortige Auslieferung von Assange an die USA abgelehnt

Das Londoner Gericht hat der US-Regierung drei Wochen Zeit gegeben, um zu versichern, dass die Rechte des Wikileaks-Gründers respektiert werden und ihm keine Todesstrafe droht

Der Wikileaks-Gründer Julian Assange wird nicht sofort an die USA ausgeliefert, und seine Anwälte könnten die Möglichkeit erhalten, die Entscheidung über seine Auslieferung erneut anzufechten. Der 52-jährige Australier erhielt diese Chance nach einer Anhörung im Februar vom High Court of England and Wales in London.

„Assange wird nicht sofort ausgeliefert werden. Das Gericht hat der Regierung der USA eine Frist von drei Wochen eingeräumt, um zu versichern, dass Assange das Recht hat, sich auf den Ersten Zusatzartikel der US-Verfassung zu berufen (der die freie Meinungsäußerung schützt), dass das Gericht aufgrund seiner Staatsangehörigkeit nicht voreingenommen gegen ihn sein wird (einschließlich der Verurteilung), dass ihm der gleiche Schutz gemäß dem Ersten Zusatzartikel gewährt wird wie einem Bürger der USA und dass die Todesstrafe nicht verhängt wird“, so das Gericht in seinem schriftlichen Urteil.

Ohne diese Zusicherungen hat Assange das Recht, die Auslieferungsanordnung des britischen Innenministers anzufechten, und das Gericht wird alle Argumente von Assanges Verteidigung erneut prüfen, die darauf besteht, dass bei einer Auslieferung an die USA sein Leben und seine Gesundheit gefährdet wären. In diesem Fall wird am 20. Mai eine neue Anhörung stattfinden, entschied das Gericht.

Übersetzung aus der russischen Nachrichtenagentur TASS


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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

3 Antworten

  1. Zeitschinderei für noch mehr Folter?!?

    Auch das Wecken falscher Hoffnung ist eine Form von Folter bzw. Psychoterror…

    Man erweckt den Anschein einer Rechtstaatlichkeit – die es doch sowieso nicht gibt, Sand in die Augen streuen nennt man das im Volksmunde. 😤😤

  2. Ohne diese Zusicherungen hat Assange das Recht..

    Also wenn das zugesichert wird, natürlich nicht bindend wie immer, dann ist die Nummer durch?
    Wenn das so weiter geht, hat er diese 144 Jahre Knast, die ihm drohen, schon in England abgesessen.

  3. Die Betonung liegt auf ’sofortig‘.
    Unschön wie der ganze Umgang mit Assange.
    Was müssen da noch für Leichen im Keller liegen, wenn man sich so eine ‚Mühe‘ mit dem Mann gibt.

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