Baerbock rechtfertigt ukrainische Kriegsverbrechen
Die deutsche Außenministerin hat in einer Pressekonferenz die Kriegsverbrechen der Ukraine gerechtfertigt. Wenn Deutschland ein Rechtsstaat wäre, in dem vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind, würden ihr nach deutschem Recht ihr bis zu drei Jahre Gefängnis drohen.
Am 22. August hat Außenministerin Baerbock auf einer Pressekonferenz in Berlin nach einem Treffen mit ihrem estnischen Amtskollegen Margus Tsahkna einen folgenschweren Satz gesagt. Sie wurde nach den zunehmenden ukrainischen Drohnenangriffen auf Moskau gefragt und hat diese faktisch gebilligt. Das hat einigen Wirbel ausgelöst, der dazu geführt hat, dass die tagesschau dazu unter der Überschrift „Völkerrechtler zu Drohnenangriffen auf Moskau – „Selbstverteidigungsrecht endet nicht an der Grenze““ ein Interview mit einem Völkerrechtsexperten der Universität Köln geführt hat, das den deutschen Lesern erklären sollte, dass Baerbocks Äußerung natürlich im Rahmen der deutschen Gesetze war. In der ersten Frage des Interviews hat die tagesschau den Vorfall beschrieben:
„Befragt nach der zunehmenden Präsenz von Drohnen über Moskau hat Bundesaußenministerin Annalena Baerbock auf einer Pressekonferenz geantwortet: „Russland hat die Ukraine angegriffen. Deshalb hat die Ukraine ein verbrieftes Recht in der UN-Charta, ihr Land, seine Menschen selbst zu verteidigen.“ Das lässt sich so verstehen, als habe sie auch die Drohnenangriffe auf Russland als zulässig bewertet. Gibt es eine entsprechende Regelung im Völkerrecht?“
Ukrainische Kriegsverbrechen
Die Landeszentrale für politische Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg hat einen sehr langen Artikel über das Thema Kriegsverbrechen veröffentlicht, in dem als Beispiele für Kriegsverbrechen folgende Tatbestände aufgezählt werden: willkürliche vorsätzliche Tötung, unmenschliche Behandlung bis hin zu Folter, vorsätzliche Verursachung großer Leiden, vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung oder zivile Gebäude, Verschleppung oder rechtswidrige Vertreibung von Bevölkerungsgruppen, Verwendung verbotener Waffen oder Methoden der Kriegsführung, Plünderung von öffentlichem oder privatem Eigentum.
Im Ukraine-Konflikt werfen sich beide Seiten gegenseitig all diese Verbrechen vor. Aber es gibt zwei der genannten Tatbestände, die die Ukraine vollkommen unbestritten ausführt. Das sind „vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung oder zivile Gebäude“ und die „Verwendung verbotener Waffen oder Methoden der Kriegsführung“. Letzteres ist Einsatz von international geächteter Streumunition durch die Ukraine.
Ebenfalls unbestritten ist, dass die Ukraine „vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung oder zivile Gebäude“ durchführt. Darüber haben auch deutsche Medien immer wieder berichtet, wenn es um die Terrorangriffe aus der Ukraine gegen russische Dörfer nahe der ukrainischen Grenze ging. Auch die deutschen Medienberichte haben dabei nicht verschwiegen, dass diese Angriffe ausschließlich Wohngebieten und anderen zivilen Zielen galten. Allerdings haben die deutschen Medien das nicht kritisiert, obwohl das eindeutig Kriegsverbrechen waren.
Gleiches gilt für die ukrainischen Drohnenangriffe auf Moskau, um die es in der Frage ging, die Baerbock gestellt wurde. Keine der Drohnen, die Moskau angegriffen haben, hatten ein militärisches Ziel, sie sind alle in zivilen Gebäuden, vor allem in Wohnhäusern, eingeschlagen, wenn sie ihr Ziel erreicht haben, ohne vorher abgefangen zu werden. Auch bei diesen Drohnenangriffen handelt es sich also ganz objektiv um Kriegsverbrechen.
Dass es sich dabei um nach dem humanitären Völkerrecht illegale Terrorangriffe gegen die russische Zivilbevölkerung handelt, hat der Chef des ukrainischen Militärgeheimdienstes übrigens am 23. August ganz offen eingestanden. Im ukrainischen Fernsehen sagte er über das Ziel der Drohnenangriffe, die es an dem Tag auf Hochhäuser in Moskau gegeben hatte:
„Diese Aktionen sind multidimensionaler Natur und betreffen mehrere Prozesse auf einmal. (…) Das ist die öffentliche Stimmung, das ist der mediale Effekt“
In der Ukraine wird also klar gesagt, dass die Angriffe die russische Zivilbevölkerung in Angst und Schrecken versetzen („öffentliche Stimmung“) und propagandistischen Nutzen („medialer Effekt“) bringen sollen. Es sind damit per Definition Terrorangriffe gegen die Zivilbevölkerung, die laut Völkerrecht Kriegsverbrechen darstellen und in Kiew schämt man sich nicht, das auch offen zu sagen.
Baerbock hat also ganz eindeutig Kriegsverbrechen gerechtfertigt, als sie auf die Frage nach den ukrainischen Drohnenangriffen auf Moskau geantwortet hat.
Die Rechtslage in Deutschland
Wäre Deutschland ein Rechtsstaat, in dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, dann müsste jetzt die Staatsanwaltschaft aktiv werden, denn Baerbock hat ganz eindeutig gegen §130 Absatz 5 des deutschen Strafgesetzbuches verstoßen. Darin ist geregelt, dass jemand, der Kriegsverbrechen „öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost“ mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.
Diese Bestimmung hat die Bundesregierung gerade erst eingeführt, und sie wird aktiv gegen alle angewendet, die in Deutschland die russische Position im Ukraine-Konflikt unterstützen. Im Oktober 2022 wurde ein Mann zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt, weil er sich ein „Z“ auf die Heckscheibe seines Autos geklebt hatte. Im Mai 2023 wurde ein Mann in Hamburg unter anderem deshalb zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er sich schuldig gemacht hatte, den „russischen Angriffskrieg“ zu billigen. Das waren nur zwei Beispiele von vielen.
Die Bestimmung von §130 Absatz 5 des deutschen Strafgesetzbuches wird in Deutschland willkürlich angewendet, denn niemand wird in Deutschland verurteilt, wenn er ukrainische Kriegsverbrechen, die es vollkommen unbestritten gibt, rechtfertigt. Das Beispiel zeigt, dass es in Deutschland keinen Rechtsstaat mehr gibt, sondern dass Gesetze politisch angewendet werden.
Die politische Justiz in Deutschland
In Deutschland gibt es das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dort den Paragrafen 146. Er lautet:
„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“
Und wer der Vorgesetzte des Staatsanwaltes ist, regelt Paragraf 147 GVG: Es sind die jeweiligen Justizminister.
Das bedeutet im Klartext: Der Justizminister entscheidet, wann der Staatsanwalt ermitteln darf und wann nicht. Das wissen auch die deutschen Staatsanwälte und daher eröffnen sie in der Praxis kein Strafverfahren, wenn sie befürchten müssen, dass es gegen die politische Linie der Regierung verstößt.
Dass die Strafjustiz in Deutschland von der Politik abhängig ist und auf deren Anweisungen hin Verfahren eröffnet oder auch nicht eröffnet, ist nicht meine Behauptung, das hat der Europäische Gerichtshof hat am 27. Mai 2019 unter den Aktenzeichen C-508/18; C-82/19; C-509/18 entschieden. Von dem Urteil dürften Sie, wenn Sie neu auf dem Anti-Spiegel sind, noch nie gehört haben, denn die „Qualitätsmedien haben“ darüber praktisch nicht berichtet, obwohl der Deutsche Richterbund nach dem Urteil zum wiederholten Male gefordert hat, diese Praxis endlich zu beenden.
Der Trick in Deutschland ist nämlich, dass die Richter laut Gesetz unabhängig sind und die Politik ihnen keine Anweisungen geben darf. Daher wird das über das GVG und die Staatsanwälte geregelt, denn wenn ein Staatsanwalt kein Ermittlungsverfahren eröffnen darf, weil ihm der Justizminister das verbietet, dann kommt ein Verbrechen auch nicht vor einen Richter. So einfach ist das – und so läuft es in Deutschland. Über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs habe ich damals ausführlich berichtet, den Artikel finden Sie hier.
Daher kann Frau Baerbock ganz beruhigt sein, denn kein deutscher Staatsanwalt wird sich der Sache annehmen, selbst wenn hunderte Anzeigen gegen Frau gestellt werden, weil sie ukrainische Kriegsverbrechen öffentlich gebilligt hat.
Wenn Sie jedoch in einer öffentlichen Versammlung in Deutschland zum Beispiel die offenen Fragen ansprechen, die es zu dem angeblichen Kriegsverbrechen der Russen in Butscha gibt, dann können Sie sich darauf verlassen, dass die Staatsanwälte aktiv werden.
Kommentare werden geladen...