Rumänisches Verfassungsgericht bestätigt die Entscheidung, Georgescu von der Wahl auszuschließen

Die Wahl findet am 4. Mai statt

BUKAREST, 11. März./ Das rumänische Verfassungsgericht hat den Protest von Calin Georgescu gegen die Weigerung des Zentralen Wahlbüros, seine Kandidatur für die Präsidentschaftswahlen am 4. Mai zu registrieren, zurückgewiesen. Das berichtet die Nachrichtenagentur Agerpres unter Berufung auf Quellen im Gericht.

Damit darf Georgescu, der als Kandidat der systemfeindlichen Souveränisten als unangefochtener Favorit für die bevorstehende Wahl galt (rund 40 Prozent Zustimmung in den Umfragen), nicht an den Präsidentschaftswahlen am 4. und 18. Mai (ggf. Stichwahl) teilnehmen.

In der Entscheidung des Zentralen Wahlbüros heißt es, dass die Weigerung, Georgescus Kandidatur zu registrieren, auf der Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 6. Dezember beruht, die Präsidentschaftswahlen zu annullieren. Georgescus Kandidatur wurde abgelehnt, weil er „gegen die Pflicht zur Verteidigung der Demokratie verstoßen hat“, hieß es. Georgescu argumentierte in seiner Berufung, dass die Ablehnung nicht auf ein Urteil des Verfassungsgerichts zu einem anderen Wahlverfahren gestützt werden könne, da ihm dadurch sein verfassungsmäßiges Recht auf Teilnahme an den Wahlen genommen werde. Er beantragte die Aufhebung der Entscheidung des Zentralen Wahlbüros und die Eintragung seiner Kandidatur.

Calin Georgescu, 62, gilt als politisch unkorrekter Politiker. So weigerte er sich, eine antirussische Rhetorik zu verwenden und sprach sich für die Einstellung der Hilfe für die Ukraine aus. Der ehemalige Kandidat protestierte gegen eine übermäßige Einflussnahme auf nationale Angelegenheiten durch EU und der NATO, ohne jedoch einen Austritt aus diesen Organisationen zu fordern. Dabei erklärte er sich zu einem bedingungslosen Unterstützer des neuen US-Präsidenten Donald Trump.

Gleichzeitig weigerte sich Georgescu, Ion Antonescu, den rumänischen Diktator während des Zweiten Weltkriegs, und Corneliu Zel Codreanu, den Führer der Legionärsbewegung (einer faschistischen Organisation im Vorkriegsrumänien), bedingungslos zu verurteilen. Infolgedessen wird Georgescus Name in der Mainstream-Presse nun zwangsläufig mit den Epitheta „populistisch“, „pro-russisch“, „antiwestlich“, „ultranationalistisch“, „pro-faschistisch“ und sogar „obskuranistisch“ versehen, und ihm werden angebliche Verbindungen zu den Geheimdiensten, dem „tiefen Staat“ und Russland vorgeworfen.

Rumänien habe die Demokratie mit Füßen getreten, kommentierte Kremlsprecher Dmitri Peskow den Ausschluss Georgescus. Er glaubt, dass jede Wahl, die ohne Georgescu stattfindet, illegitim ist. Peskow bezeichnete Spekulationen über Verbindungen zwischen Georgescu und Russland als „völligen Unsinn“.


Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

8 Antworten

  1. Na – die Quittung auf diese Farce hat man nun – das Volk geht hier massiv auf die Straße – und hat selbst in einigen Staaten Europas schon mit Demonstrationen begonnen…. – hoffentlich kein Strohfeuer, da man heutzutage im west-chen sich wieder auf „alte Traditionen“ besinnt – alles niederknüppeln und/oder aussitzen… – da muß mehr kommen, sonst macht das Schule für ganz Europa! 😡😡

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