Der EU-Gerichtshof hat mit der Anhörung zur Korrespondenz zwischen von der Leyen und dem Generaldirektor von Pfizer begonnen

Es geht um eine Klage der US-Zeitung The New York Times, die Informationen über die Korrespondenz zwischen der Präsidentin der Europäischen Kommission und dem Generaldirektor von Pfizer angefordert hatte, was ihr jedoch verweigert wurde

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat mit der Anhörung zur Korrespondenz zwischen der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und dem Generaldirektor von Pfizer, Albert Bourla, über den Kauf von Impfstoffen gegen das Coronavirus für die EU-Länder während der Pandemie begonnen. Das ist auf der Website des Gerichts zu lesen.

Wie in den Dokumenten des Gerichts erläutert wird, geht es in dem Fall um die Klage der US-Zeitung The New York Times, die Informationen über die Korrespondenz der Präsidentin der Europäischen Kommission mit dem Generaldirektor von Pfizer angefordert hatte, was ihr jedoch verweigert wurde. Die Europäische Kommission argumentierte, dass die Telefonkorrespondenz kein Dokument sei, das aufbewahrt werden müsse und daher nicht gefunden werden könne.

„Die Europäische Kommission hat in der angefochtenen Entscheidung ohne Angabe von Gründen entschieden, dass die angeforderten Informationen nicht existieren, und damit der Präsidentin der Europäischen Kommission ohne jede Begründung widersprochen, was als Missstand in der Verwaltungstätigkeit zu werten ist“, so das Gericht in seinen Unterlagen zu den Argumenten der New York Times.

Darüber hinaus wirft die Zeitung der Europäischen Kommission vor, das Recht auf Informationszugang zu verletzen. „Durch die Anwendung eines außerrechtlichen Arguments, das sich auf Artikel 7 stützt, hat die Europäische Kommission die Verordnung Nr. 1049/2001 und insbesondere deren Artikel 3(a) rechtswidrig außer Kraft gesetzt, indem sie die nicht registrierten Textnachrichten als nicht mit den Anforderungen der Verordnung Nr. 1049/2001 übereinstimmend ansah und/oder indem sie Artikel 3(a) der Verordnung Nr. 1049/2001 nicht auf die angeforderten Informationen anwandte, wodurch sie das durch Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützte Grundrecht auf Zugang zu Informationen verletzte“, heißt es in den Gerichtsunterlagen.

Es wird erwartet, dass das Gericht erst in einigen Monaten über den Fall entscheidet.

Der SMS-Vertrag

Die Informationen über von der Leyens SMS-Korrespondenz wurden erstmals 2021 öffentlich, nachdem die New York Times darüber berichtet hatte. Eine Reihe von Politikern und Abgeordneten des Europäischen Parlaments forderten daraufhin die Europäische Kommission auf, die Korrespondenz zu veröffentlichen, um sicherzustellen, dass sie nicht gegen die EU-Vorschriften zur Transparenz und Auftragsvergabe verstößt. Die Europäische Kommission bestätigte zwar die Besprechung von Verträgen mit Pfizer per SMS, weigerte sich aber strikt, die Korrespondenz selbst zu veröffentlichen und behauptete, sie sei „versehentlich gelöscht“ worden.

Von der Leyen wird seither vorgeworfen, den Auftrag zum Kauf des Impfstoffs, dessen Testphase noch nicht abgeschlossen war, per SMS an den Generaldirektor von Pfizer, Albert Burla, vergeben zu haben, ohne zuvor die Zustimmung der EU-Länder einzuholen. Es geht um einen Vertrag über den Kauf von 1,8 Milliarden Impfstoffdosen von Pfizer im Wert von 35 Milliarden Euro.

Gerichtsverfahren in Lüttich

In der belgischen Stadt Lüttich findet ein weiterer Prozess statt, bei dem es um die Vergabe des Auftrags zur Beschaffung von Impfstoffen durch die Präsidentin der Europäischen Kommission per SMS geht. Im Mai begann das Gericht mit der Prüfung einer Klage gegen Ursula von der Leyen wegen möglicher Verstöße beim Abschluss der Verträge über den Kauf des Coronavirus-Impfstoffs des US-Unternehmens Pfizer im Wert von 35 Milliarden Euro. Wie der Pressedienst des Gerichts der TASS mitteilte, war die Sitzung damals nicht öffentlich, von der Leyen selbst erschien nicht vor Gericht, sie hatte nur ihre Anwälte geschickt.

Die erste Sitzung war der zentralen Verfahrensfrage gewidmet: ob der Fall vom belgischen Gericht behandelt werden soll, auf dessen Gebiet die mutmaßlichen Verstöße begangen wurden, oder ob der Fall von der EU-Generalstaatsanwaltschaft übernommen werden kann. Diese Struktur wurde 2021 auf Initiative der Europäischen Kommission unter der Leitung von von der Leyen speziell zur Untersuchung von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verwendung von EU-Geldern geschaffen.

Übersetzung aus der russischen Nachrichtenagentur TASS


Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

23 Antworten

      1. @henio
        es geht nicht um „Recht behalten“…. zumindest ist Kennedy bisher mit eindeutiger Ansicht aufgefallen & er scheint da sehr hartnäckig zu sein. Dass Trump ihn zum Gesundheitsminister gemacht hat & ihm damit seine Unterstützung in der Sache signalisiert hat, ist das schon mal ermutigend.
        Pfizer ist ein US-Unternehmen & scheint bei der neuen Regierung auch auf der „Speisekarte“ zu stehen…..

        Dass vdL nicht verurteilt wird – steht außer Frage….. aber wenn für die Zukunft die Pharmakonzerne an die Leine genommen werden, wäre das für ALLE Menschen ein Vorteil!

        1. Wobei ich nach wie vor der Meinung bin, daß jeder Mensch selbst dafür verantwortlich
          dafür ist, was er für Substanzen in seinen Körper einbringt.
          Aber es wird wohl noch daueren, bis sich die Menschen von dieser Art Abhängikeit befreien
          können.

      1. Tulsi Gabbard hat sicher ihre Qualitäten, Aber Geheimdienstchefin? Als ich die erste Nachricht dazu las, musste ich erst mal ROFL. Aber vielleicht sehe ich das falsch und sie räumt mit den Geheimdiensten auf😉.

          1. Äähhmm….Innenpolitik wäre ihr Ding.
            Aber sie ist ja eine Frau und Frauen trauen anderen Frauen den Familienkram nicht zu.
            So passt es eher.
            Aussenpolitik und Wirtschaft traue ich ihr auch zu. Für Geheimdienstkram erscheint sie zu integer.. Das wäre was für Condoleezza Rice und Konsorten.

  1. Kampf gegen Windmühlen – DIE ist „alter Adel“ und ur-faschistisch, die schützen ihre Leute, grad in solchen „Positionen“!

    Wenn da nix mehr geht wird irgendein Bauernopfer präsentiert, der Rest der Farce versäuft in der Brandung bei Ebbe…..

    Jeder Andere hätte schon längst „schwedisch geatmet“.

  2. Jetzt gibt es erst einmal eine fette Gehaltserhöhung.
    Geld, Geld, Geld: EU-Beamte dürfen sich erneut über mehr freuen. Eine saftige Gehaltserhöhung kommt im Dezember – rückwirkend bis Juli.

    Von der Leyen kassiert nun 40.000 Euro

    Hinzu kommen steuerfreie Auslandszulagen in Höhe von 15 Prozent. Abhängig von der Familiensituation winken zudem Haushalts- und Kinderzulagen. Somit summiert sich das Einkommen von Kommissionschefin von der Leyen auf mehr als 40.000 Euro monatlich.

    https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2024/naechste-fette-gehaltserhoehung-fuer-eu-beamte/

      1. Das ist schon klar, aber wenn man das mal auf alle EU Abgeordneten hochrechnet, kommt da
        doch ein ganz schönes Sümmchen zusammen.
        Das ganze ist ja auch noch rückwirkend bis Juli.
        Alles aus Steuergeldern der EU Bürger finanziert.

  3. „Frau von der Leyen, Sie wurden in allen Punkten der Anklage für schuldig befunden. Ich verurteile Sie deshalb dazu, den Medizinnobelpreis für die weltweit einzigartige Bekämpfung der schlimmsten Seuche aller Zeiten anzunehmen.
    Ausserdem werden Sie verurteilt, den Literaturnobelpreis anzunehmen, für die Vermarktung der Impfstoffe als „sicher und wirksam“.
    Desweiteren verurteile ich Sie dazu, den Friedensnobelpreis zu erhalten, weil Sie nicht auf böse russische oder chinesische Impfstoffe zurückgegriffen haben und damit nur die amerikanischen Pazifisten und nicht die russischen Kriegstreiber unterstützt haben.
    Den Steuerzahler verurteile ich dazu, Ihnen einen Bonus in Höhe von 10 Mrd. € zu bezahlen (die Hälfte davon an Sie persönlich, die andere Hälfte als Sonderzahlung in den Fonds zur Unterstützung des gerechten Krieges der Ukraine gegen die russischen Weltenzerstörer), und ich verurteile Putin dazu, die Gerichtskosten zu tragen.“
    — Dr. R. Pressbar, oberster Richter, EU-Gerichtshof

  4. Die Verursacher des Corona-Skandals, der viel schwerer wiegt als seinerzeit Watergate, werden niemals zur Verantwortung gezogen, weil sonst 80 % der deutschen Politiker in den Knast wandern müssten und an die 100 % der Verantwortlichen der deutschen Haupt-Medien.

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