Covid-19

Was bedeuten die kritischen Fragen des österreichischen Verfassungsgerichts an seine Regierung?

Das österreichische Verfassungsgericht hat seiner Regierung einen Fragenkatalog zu Covid-19 geschickt. Was in kritischen Medien viel Resonanz gefunden hat, wird in den Mainstream-Medien verschwiegen. Aber was kann man sich davon erwarten?

Seit einigen Tagen berichten kritische Medien über den Fragenkatalog, den das österreichische Verfassungsgericht an die österreichische Regierung geschickt hat. Ich werde den vollständigen Brief des Verfassungsgerichts am Ende Artikels zitieren, damit sich jeder selbst ein Bild von den Fragen machen kann. Zunächst will ich mich mit der Frage befassen, was das bedeuten kann.

Besteht endlich mal Hoffnung?

Zusammenfassend kann man sagen, dass das Gericht die Fragen stellt, die die Kritiker des offiziellen Corona-Narrativs seit fast zwei Jahren stellen und auf die es bis heute keine Antworten von Seiten der Regierungen gibt. Es geht um die Unterscheidung zwischen mit und an Corona Verstorbenen, es geht darum, wie viele Patienten tatsächlich wegen und nicht mit Corona auf den Intensivstationen gelegen haben, es geht um die Wirksamkeit der Impfstoffe und so weiter. Die Regierungen verweigern diese Informationen seit Beginn der Pandemie, nun aber muss die österreichische Regierung Farbe bekennen und dem Verfassungsgericht bis zum 18. Februar Antworten liefern.

Das macht Hoffnung, denn wenn die österreichische Regierung diese Daten nicht liefern kann, dürfte es schwierig werden, zu begründen, auf Basis welcher Informationen über Lockdown, Impfpflicht und so weiter entschieden wurde. Und wenn die Antworten bestätigen, was Kritiker der Corona-Maßnahmen annehmen, nämlich dass es nie eine Überlastung der Intensivstationen gegeben hat, dass Covid-19 nicht die tödliche Seuche ist, als die es dargestellt wird, und dass die Impfungen wenig Nutzen, dafür aber ernste Nebenwirkungen haben, dann kann man hoffen, dass der Corona-Spuk vielleicht endlich ein Ende findet.

Die Krux mit Gerichten

Allerdings dürfte das so einfach nicht werden. Die österreichische Zeitung Standard hat darüber berichtet und einige wichtige Informationen geliefert, die die Hoffnungen dämpfen, selbst wenn die österreichische Regierung ihre Maßnahmen nicht begründen oder die gestellten Fragen nicht beantworten kann.

Zunächst erklärt der Standard, dass es normal ist, dass das Gericht der beklagten Partei Fragen zuleitet. Das bedeutet nicht, wie die Optimisten in sozialen Netzwerken beklatschen, dass das Gericht tatsächlich positiv über die Klage entscheiden wird. Der Standard schreibt völlig korrekterweise:

„Jeder Fall, der beim VfGH eingeht, wird vom VfGH-Präsidenten einem der 13 Mitglieder zugewiesen. Die bearbeiten ihn und leiten gegebenenfalls ein Vorverfahren ein, das ist in der aktuellen Causa geschehen und passiert laut VfGH „sehr oft“. Dann bittet der Bearbeiter die gegnerische Partei – in dem Fall Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) – um Stellungnahme.“

Spannend wird es erst, wenn die Antworten eingehen: Die große Frage ist, wie es weitergeht, nachdem einer der 13 Richter die Fragen verschickt und die Antworten bekommen hat. Darüber kann der Richter nämlich nicht alleine entscheiden, der Standard schreibt:

„Hauer wird in dem aktuellen Verfahren nun einen Entscheidungsvorschlag erarbeiten, auch das ist ein üblicher Vorgang. Darüber, ob er angenommen wird, werden im Endeffekt aber alle 13 Richter und Richterinnen des VfGH entscheiden.“

Wie das Gericht entscheidet ist also keineswegs sicher, selbst wenn die Antworten alle Regierungsmaßnahmen ad absurdum führen. Die Hoffnung sollten wir aber nicht aufgeben, denn dies ist einer der ersten Lichtblicke in den zwei Jahren der „neuen Normalität“.

Nun zitiere ich den Fragenkatalog, den das Gericht an die österreichische Regierung geschickt hat, wobei die fettgedruckten Passagen nicht von mir eingefügt wurden, sondern so aus dem Original übernommen sind.

Der Fragenkatalog des Gerichts

In obengenanntem Verordnungsprüfungsverfahren ergeht gemäß § 20 Abs. 3 VfGG die Aufforderung – auch zur Vorbereitung einer allfälligen mündlichen Verhandlung – bis zum 18. Februar 2022 folgende Auskünfte zu erteilen:

1 In den Verordnungsakten zu den auf Grundlage des COVID-19-MG ergangenen Verordnungen wird insbesondere auf Zahlen von im Zusammenhang mit COVID-19 auf Normal- bzw. Intensivstationen hospitalisierten Personen sowie auf Zahlen verstorbener Personen Bezug genommen. Laut einem – exemplarisch genannten – Bericht der Tageszeitung „Die Presse“ vom 11. Oktober 2021 („Auch Geimpfte im Spital: Wirkt die Impfung überhaupt?“) würden nach amtlichen Auskünften „etwa, wenn Patienten wegen Nierenversagen auf der Intensivstation liegen, die zufällig positiv auf Corona getestet werden“, diese „als Coronafälle“ zählen.

Der Verfassungsgerichtshof ersucht daher um Auskunft, ob die in den Verordnungsakten angegebenen Hospitalisierungs- bzw. Verstorbenenzahlen alle mit SARS-CoV-2 infizierten Personen, die in Spitälern auf Normal- oder Intensivstationen untergebracht sind bzw. die „an oder mit“ SARSCoV-2 verstorben sind, umfassen? Wenn ja, warum wird diese Zählweise gewählt? Weiters ersucht der Verfassungsgerichtshof – gegebenenfalls um Aufschlüsselung dieser Zahlen nach:

  • Personen, die an COVID-19 verstorben sind, Personen, die mit COVID-19 verstorben sind, und Personen, die (asymptomatisch) mit SARS-CoV-2 verstorben sind.
  • Personen, die wegen COVID-19 auf Intensivstationen hospitalisiert wurden, Personen, die wegen einer anderen Indikation auf Intensivstationen hospitalisiert wurden, aber auch an COVID-19
    litten, und schließlich Personen, die wegen einer anderen Indikation auf Intensivstationen hospitalisiert wurden und (asymptomatisch oder mit mildem, an sich nicht hospitalisierungsbedürftigem Verlauf) mit SARS-CoV-2 infiziert waren.
  • Personen, die wegen COVID-19 auf Normalstationen hospitalisiert wurden, Personen, die wegen einer anderen Indikation auf Normalstationen hospitalisiert wurden, aber auch an COVID-19 litten, und Personen, die wegen einer anderen Indikation auf Normalstationen hospitalisiert wurden und (asymptomatisch oder mit mildem, an sich nicht hospitalisierungsbedürftigem Verlauf) mit SARS-CoV-2 infiziert waren.

Der Verfassungsgerichtshof ersucht Mitteilung der jeweiligen Zahlen einerseits in Summe (aufgeschlüsselt nach Alterskohorten) sowie anderseits für den 25. Jänner 2022.

2 Wie hoch ist das Durchschnittsalter und wie hoch ist das Medianalter der wegen COVID-19 auf Normalstationen und auf Intensivstationen hospitalisierten Personen sowie der an COVID-19 verstorbenen Personen?

3.1. Wie hoch ist die Zahl der Todesfälle pro 100.000 Erkrankungsfällen nach Alterskohorten und Geschlecht? Wie hoch ist die Zahl der Hospitalisierungen auf Normal- bzw. Intensivstationen pro 100.000 Erkrankungsfällen nach Alterskohorten und Geschlecht?

3.2. Wie hoch ist die Zahl der Todesfälle pro 100.000 Infektionen nach Alterskohorten und Geschlecht? Wie hoch ist die Zahl der Hospitalisierungen auf Normal bzw. Intensivstationen pro 100.000 Infektionen nach Alterskohorten und Geschlecht?

3.3. Wie hoch ist die Zahl der Todesfälle pro 100.000 Einwohnern nach Alterskohorten und Geschlecht? Wie hoch ist die Zahl der Hospitalisierungen auf Normal- bzw. Intensivstationen pro 100.000 Einwohner nach Alterskohorten und Geschlecht?

4 Welche Virusvarianten waren am 1. Jänner 2022, am 25. Jänner 2022 und tagesaktuell zu welchen Prozentsätzen bei Infizierten bzw. Hospitalisierten bzw. Verstorbenen vertreten?

5 Wie stellt sich die prozentuelle Zuordnung von stattfindenden Infektion auf Lebensbereiche (wie beispielsweise Familie, Arbeit, Einkauf [Grundversorgung, andere Güter], verschiedene Freizeitbeschäftigungen) dar?

6 Um welchen Faktor reduziert das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen bzw. im Freien das Ansteckungs- bzw. Übertragungsrisiko?

7 Wie verteilen sich die Impfraten (gegliedert nach einfach, zweifach, dreifach geimpft) auf Alterskohorten?

7.1. Bezogen auf Omikron-Infektionen: Wie hoch war durchschnittliche die 7-Tage-Inzidenz im Jänner 2022 bei Personen ohne Schutzimpfung gegen COVID-19, bei Personen nach der Zweitimpfung, aber vor Ablauf von 14 Tagen nach der Zweitimpfung, dann bei Personen mit abgeschlossener Impf-„Grundimmunisierung“ (ohne „Booster-Impfung“) und schließlich bei Personen mit „Booster-Impfung“?

7.2. Um welchen Faktor verringert die COVID-Schutzimpfung das Risiko schwerer Verläufe? In Medienberichten war von bis zu 95 % die Rede. Nun scheint das – allgemeine (nicht nach Alter und Gesundheitszustand differenzierte) – Risiko, an COVID-19 zu versterben, aktuell bei 0,1516 Prozent zu liegen (vgl. AGES-Dashboard). Worauf bezieht sich eine angegebene Impfwirksamkeit von beispielsweise 95 %? Was bedeutet in diesem Zusammenhang absolute und relative Risikoreduktion?

7.3. Um welches Maß vermindern eine Erstimpfung, eine Zweitimpfung und eine Drittimpfung das Risiko, wegen COVID-19 auf einer Normalstation bzw. auf einer Intensivstation hospitalisiert zu werden bzw. an COVID-19 zu versterben? Hängt dieses Maß von der (jeweils vorherrschenden) Virusvariante ab?

7.4. Nach Medienberichten soll sich die Schutzwirkung von COVID-Schutzimpfungen mit dem Zeitablauf verringern. Trifft dies zu? Wie hoch ist demnach der Schutzfaktor nach der Zweitimpfung mit dem am häufigsten verwendeten Impfstoff drei Monate, sechs Monate und neun Monate nach der Zweitimpfung? Es wird jeweils um Angabe der absoluten und der relativen Risikoreduktion ersucht.

7.5. Wie hoch ist der Anteil der Erst-, Zweit- bzw. Drittgeimpften an den wegen COVID-19 bzw. den mit SARS-CoV-2 hospitalisierten Personen?

7.6. Es scheint dem Stand der Wissenschaft zu entsprechen, dass sich auch Personen mit COVIDSchutzimpfung mit SARS-CoV-2 infizieren, an COVID-19 erkranken und SARS-CoV-2 übertragen können. Um welches Maß sinkt durch die COVID-Schutzimpfung jeweils das Infektions-, das Erkrankungs- und das Übertragungsrisiko? Es wird um nähere Aufschlüsselung ersucht, falls dieses Maß von der Zahl der Impfungen und / oder vom verstrichenen Zeitraum seit der letzten Impfung abhängt.

8.1. Mit welcher Wahrscheinlichkeit schließt ein negativer molekularbiologischer Test auf SARSCoV-2 (§ 2 Abs. 2 Z 3 der 6. COVID-19-SchuMaV idF BGBl. II 24/2022) aus, dass die getestete Person innerhalb von 72 Stunden ab Testnahme andere Personen mit SARS-CoV-2 infizieren kann? Unter Berücksichtigung der Inkubationszeit: Wie lange ab (negativer) Testnahme ist es (mit höchster Wahrscheinlichkeit) ausgeschlossen, dass eine negativ getestete Person SARS-CoV-2-Viren überträgt?

8.2. Wie hoch ist das Übertragungsrisiko bei einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person mit Zweitimpfung, die drei, sechs bzw. acht Monate zurückliegt, im Vergleich zu einer ungeimpften Person, deren negativer PCR-Test 24 Stunden zurückliegt?

9.1. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivstation) eines ungeimpften 25-Jährigen im Zeitraum eines Jahres?

9.2. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivstation) eines zweifach mit dem in Österreich gebräuchlichsten Impfstoff geimpften 25-Jährigen im dritten, sechsten bzw. neunten Monat nach der Zweitimpfung, umgerechnet auf den Zeitraum eines Jahres?

9.3. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivstation) eines ungeimpften 65-Jährigen im Zeitraum eines Jahres?

9.4. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivstation) eines zweifach mit dem in Österreich gebräuchlichsten Impfstoff geimpften 65-Jährigen im dritten, sechsten bzw. neunten Monat nach der Zweitimpfung, umgerechnet auf den Zeitraum eines Jahres?

9.5.1. Der sog. „Lockdown für Ungeimpfte“ kann eine Infektion zB in der Familie oder in der Arbeit nicht ausschließen, wohl aber etwa im Gasthaus. Bezogen auf die Zuordnung von Infektionsrisikenzu Lebensbereichen (oben 5): Um wieviele Prozentpunkte reduziert der „Lockdown für Ungeimpfte“ das Infektionsrisiko einer ungeimpften Person (Basis: Infektionsrisiko ohne „Lockdown für Ungeimpfte“ = 100)?

9.5.2. Der „Lockdown für Ungeimpfte“ dürfte unter anderem auf der Überlegung basieren, dass Personen ohne COVID-Schutzimpfung ein höheres Hospitalisierungsrisiko haben als geimpfte Personen, womit ein höheres Risiko für das Gesundheitssystem einhergehen dürfte. Nun dürfte das Hospitalisierungsrisiko auch erheblich vom Alter abhängen. Die Durchimpfungsraten dürften nach Alterskohorten unterschiedlich sein. Jedenfalls dürfte die Durchimpfungsrate über alle Altersgruppen gerechnet bei rund 75 % „Zweitgeimpften“ liegen. Das Infektionsgeschehen dürfte ferner auf verschiedene Lebensbereiche unterschiedlich verteilt sein, wobei der „Lockdown“ für Ungeimpfte nur bestimmte Infektionsquellen für diese ausschließen dürfte. Unter Berücksichtigung dieser Parameter sowie des Maßes der Risikoreduktion durch eine Zweitimpfung: Welchen in Prozenten ausgedrückten Effekt hat der „Lockdown für Ungeimpfte“ auf die Spitalsbelastung? Oder in absoluten Zahlen: Das AGES-Dashboard weist für den 24. Jänner 2022 1049 COVID-19-Patienten auf Normalstationen und 194 COVID-19-Patienten auf Intensivstationen aus. Um wie viele Betten wäre die Bettenauslastung auf Normal- bzw. Intensivstationen voraussichtlich höher, gäbe es keinen „Lockdown für Ungeimpfte“?

10 Die Tageszeitung „Der Standard“ berichtete am 2. Dezember 2021 unter der Überschrift „Weniger COVID-19-Opfer als letzten Herbst, aber höhere Übersterblichkeit“, dass es gegenüber dem Vorjahr um ein Drittel weniger COVID-19-Todesfälle gebe, zugleich aber eine wöchentliche Übersterblichkeit im dreistelligen Bereich. Trifft dies zu? Falls ja, wie hoch war die nicht durch an COVID-19 verstorbenen Personen erklärbare Übersterblichkeit in Summe im Jahr 2021, und wie erklärt sich diese Übersterblichkeit?

Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

28 Antworten

  1. ^^ das mit dem Fettgedruckten dürfte eine Art Fetisch sein. Das hat man in „Normalen“ Behördenschreiben auch. Im Moment bin ich mir noch nicht ganz sicher was man damit ausdrücken möchte, unterstreichen oder mit Nachdruck im Fettdruck? Hab aber auch noch nicht daruber gegrübelt. Das übersehe ich dann dezent. Vielleicht noch kleines beispiel über inhalte von solchen „normalen“ Schreiben. „ Das von Ihnen übersandte Maskenbefreiungsattest (eines Arztes) wird seitens des Amtes nicht anerkannt, da es keine ernsthafte und fachlich fundierte Begründung im Hinblick auf die konkreten gesundheitlichen Beschwerden enthält“ – ja, da Fragt man sich dann wie „Fett“(Dialekt für berauscht) seit ihr eigentlich? Plagiat für ein Medizinstudium gekauft, damit man das beurteilen kann? 🙂

    1. Fettdruck dürfte eher eine (unvoreingenommene) Hervorhebung sein.
      Damit will der Behördenmitarbeiter oder hier Richter noch nichts aussagen.
      Vielmehr sollten damit wichtige Details hervorgehoben werden.
      Z.B. bis wann sich ein Bürger melden soll, findet man wenn es durch Fettdruck hervorgehoben ist als Leser besser.
      Oder hier: Der Richter will nicht wissen, wieviele an oder mit Corona verstorben sind, sondern wie viele an und wie viele mit Corona verstorben sind.

  2. Die Verbreitung dieses Vorgangs ist begrüßenswert und wertvoll – ebenso wie der vorsichtig optimistische Kommentar.

    Mittlerweile kann ich mir schon gar nicht mehr vorstellen, wie sich die Menschheit jemals aus dem tödlichen Würgegriff dieser „Philanthropenclique“ befreien soll, die noch dazu hin von den meisten Regierungen im Westen permanent mit dem weiter und immer noch mehr gemästet werden, was deren Hauptwaffe gegen die Menschheit ist: Mit Geld und Geldmacht.

  3. Die letzte Frage ist brisant .
    Wie erklären sie die Übersterblichkeit im Jahr 2021 …..
    Tja wenn die Spritzen die Game changer sein sollen ,müsste mit der massenhaften Impfung die Zahl zum Jahr 2020 sinken.
    Das heißt die Übersterblichkeit ist gerade weil geimpft wurde !!!!
    Auch ich kenne 2 Todesfälle in zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung .

  4. Im Grunde ist es egal, wie das Gericht urteilt, die Ergebnisse werden bekannt werden und dann wird das betrogene Volk urteilen. Dass Lug und Trug im Spiel ist sieht man schon daran, dass so viel verborgen werden soll.

    1. Das „Volk“ wird gar nicht „urteilen“. Das Volk ist eine träge und heutzutage noch eine verblödetere Masse wie schon seit Jahrhunderten nicht mehr.
      Du darfst nicht die paar „Aufständischen“ mit dem Volk verwechseln.
      Über diese Verbrecher könnte nur durch einen Machtwechsel geurteilt werden. Aber wie oben beschrieben sehe ich da leider keine Möglichkeiten.

      1. Das Volk weiß ja noch gar nichts von den Verbrechen, ebenso wenig wie wir es konkret wissen, weil auch wir die Dokumente nicht kennen. Aber es wird auf den Tisch kommen und das wird das Volk schon in Bewegung bringen. Da tickt eine Zeitbombe.

    1. Die Frage ist falsch gestellt. Wo bleibt der Beweis, dass es keine Viren gibt? Viren sind wissenschaftlicher Konsens und die Wissenschaft muss keine Behauptung beweisen. Man kann sie nur widerlegen. Selbsternannte Wissenschaftler wissen das natürlich nicht und fordern greinend Beweise für etwas, was nicht bewiesen werden muss.

  5. Naja, damit kommen die ZWEI Jahre zu spät. In der Zwischenzeit wurden wahrscheinlich schon mehr Leute in den Suizid getrieben wie an dieser Grippewelle wirklich gestorben sind.
    Meiner Meinung nach ein Fake der den anderen ablöst. Damit wird dem gemeinen wohlwollenden Leser suggeriert hier gäbe es noch einen „Rechtsstaat“ der auf die Einhaltung der von denen geschaffenen Gesetze besteht. Die diese ja schon seit mehreren Jahrzehnten Tag täglich brechen. Es ist ein riesiges Feigenblatt, wohinter stehen wird, dass das alles rechtens ist, was diese Verbrecher ausgeheckt haben und noch aushecken werden. Das System wird wohl kaum vom System gestürzt werden. Und wenn doch mal wer aus der Reihe tanzt, wird mal jemand vorbeigeschickt, der die Wohnung desjenigen ein wenig „aufräumt“ und schon ist das „Gesetz“ wieder hergestellt.
    Ich verstehe zwar das man auf solche Meldungen hofft, aber lasst euch doch nicht immer wieder für dumm verkaufen.

  6. Konzerne haben solche „Verfahren“ lange schon für sich erfunden. Fragen Sie mal einen Wirtschaftsprüfer, falls sie einen ehrlichen noch finden können. Einst kamen die, ließen sich die verwendeten Unterlagen vorlegen und prüften die auf Vollständigkeit, Inhalt und schließlich darauf, ob sie eingehalten werden. Konzerne aber haben sich angewöhnt, von irgendwelchen Unternehmensberatungen wohlklingende Konzepte anfertigen zu lassen, an die sich niemand hält und die nur „da“ sind. Daher haben Wirtschaftsprüfer sich im Lauf der Zeit drauf verlegt, nur noch nachzusehen, ob die richtige Überschrift auf den Papieren steht und anstelle der Einhaltung von Prüfabläufen zunehmend Datenanalysen gemacht, die im Grunde nur feststellen sollen, ob es (trotzdem) irgendwie geklappt hat. Sturere Prüfer haben den Beruf gewechselt, weil sie – zurecht – sagen, dass Zufallsergebnisse nicht die Einhaltung geregelter Verfahren und ersetzen und sie sich nicht damit abfinden wollten, nur noch den Zufallsmüll datenanalytisch abzusegnen. Und so ist man heute dort angelangt, wo sich die Qualitätssicherung namens Gericht damit begnügen muss, um die Herausgabe wenigstens noch des Datenmülls zu kämpfen, zu fragen, ob nicht wenigstens „irgend“ etwas da sei. Die Leute finden das normal – weil sie es von ihren Arbeitgebern längst gewohnt sind, auch, dem nie zu widersprechen….

  7. Ich teile den vorsichtigen (!) Optimismus von Thomas Röper.

    Das System wird selbstverständlich nicht das System stürzen, Avallion, aber möglicherweise ist die allgemeine Impfpflicht kein tragender Stützpfeiler des Systems.

    Dass sie bislang in nur sehr wenigen Ländern eingeführt ist (Italien ab 50 und Griechenland ab 60 sind mir bekannt) oder auch nur angedacht wird, lässt – ebenfalls vorsichtig – darauf schließen, dass es sich um keine Anweisung von ganz oben handeln könnte. Es könnte sein, dass die österreichischen und deutschen Politiker wegen der relativ geringen Impfquote und traditionell starken Tendenz zu alternativer Medizin in ihren Ländern unter Druck von oben stehen und selber auf die „geniale“ Idee gekommen sind, das Problem mittels allgemeiner Impfpflicht zu lösen. In dem Fall ist es gut möglich, dass sie sich vergaloppiert haben und sich eine andere Vorgehensweise überlegen müssen, um die Quotenvorgabe zu erfüllen.

    Falls es sich aber aus irgendwelchen Gründen um eine Anweisung von oben speziell für unsere Länder handelt, ziehen sie es durch. Dann findet auch das österreichische Verfassungsgericht Wege, die voraussichtlich hanebüchenen Antworten des Gesundheitsministers als schlüssig zu beurteilen. Wir wissen nicht, was der Fall ist. In beiden Fällen wird aber das System wohl nicht einstürzen und wohl nicht einmal der digitale Impfausweis mit lästigen Zugangsbeschränkungen.

  8. Ich kann nur dringend jedem empfehlen, sich keinen falschen Illusionen hinzugeben – das ist nur „Hammer&Dance“, um den Gegner zu zermürben.

    Ich verfolge die Umgestaltung der EU in ein Agenda 2030-Weltreich seit einem Jahr anhand deren eigener Meldungen auf der Kommissionsseite. Sie arbeiten mit Hilfe von WEF und UN seit 50 Jahren daran, die Milleniumsziele in der 3. Welt waren sowas wie eine Generalprobe bis 2015. Dann hatten sie 5 Jahre Zeit, um aus den Erfahrungen zu lernen. Egal wer da temporär lockert oder nicht – die Umformung funktioniert und ist auf das Ziel 2030 angelegt.

    Dass sie langfristig funktionieren wird, glaube ich nicht, denn sie verkennt, dass die Realität keine Maschine ist und es trotz Quantencomputing und AI auch nie wird. Aber ich denke tatsächlich, sie werden im blinden Glauben daran eine Zerstörung anrichten, die sich niemand auch nur entfernt vorstellen kann.

    Man sollte also besser auf der Hut sein und den Gegner im vollen Umfang studieren, anstatt sich falschen Hoffnungen hinzugeben: das ist eine Wahnidee von „Übermenschen“, die dahinter steht, und das Ende ist vergleichbar damit:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Jonestown-Massaker

  9. Kein Mensch kann derzeit diese Fragen mit der vorliegenden Datenlage seriös und belastbar beantworten. Das wissen auch die Fragesteller vom Verwaltungsgericht. Was kann, oder besser, was »soll« wohl dabei herauskommen? Wieder mal nicht mehr als eine »Einschätzung«. Wir werden sehen, ich bleibe zuversichtlich. Aber ich werde das Gefühl nicht los, das hier mal wieder alles manipuliert ist, lasse mich aber sehr gerne vom Gegenteil überzeugen!
    Absolut lesens- und teilenswert ist folgender Link:
    Offener Brief an die Medien Österreichs
    MAG. PHIL. ORTWIN ROSNER: »Zensierter« Autor, der jahrelang als freier Blogger für die österreichische Tageszeitung DER STANDARD tätig WAR …
    https://ortwinrosner.wordpress.com/2022/01/31/offener-brief-an-die-medien-osterreichs/

  10. Egal was unsere Politiker und Medien erzählen, es ist ein faschistischer Staatsstreich.
    Mit der Impfpflicht wird der Faschismus zur Realität im Alltag.

    Es ist nicht nur Zwang gegen die Ungeimpften. Im Gegenteil, es ist der Zwang zur 3., 4., 5., 20., 50. Impfung, zur Alltagsimpfung, egal ob man sich vor Nebenwirkungen noch retten kann oder nicht.

    Es gibt in und am Jedem Milliarden Viren und Bakterien und es gibt die Prävention vor Allem was noch kommen könnte.

    Lauterbach kündigt dann zB. für nächsten Mittwoch die neueste Doppelimpfung in den rechten und linken Arm an. Wer fehlt dessen Zertifikat verliert am Freitag seine Gültigkeit und er gilt als ungeimpft.

    Denkt mal darüber nach. Das Elend beginnt erst.

  11. Gibt es in Österreich eigentlich keinen Pendant zum deutschen § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG?
    (Vom Bundesverfassungsgericht in mehr als 3 Vierteln seiner Entscheidungen angewandt! – Jahresstatistik 2020)
    Damit wäre die österreichische Politik doch gar nicht erst in die Bredouille geraten.
    Schwerer Nachteil für die österreichischen Politiker.
    Da muß sicher schnell das VfGG geändert werden!
    Sonst wird die Politik noch angreifbar.

  12. Wir singen den Tausend-Pieks-Song.

    Pieks, Pieks, Pieks, drei Pieks für Lauti und fünf Pieks für Spahn. Zwölf Pieks für Billi, drei rechts, vier links den Rest von vorn und von hinten. Sind Billis Kurse unten gehen Pieks, Pieks, Pieks nach oben.

    Morgen ist Piekstag sagt Lauti und übermorgen ist die App weg, Pieks, Pieks.

  13. Vom österreichischen Verfassungsgerichtshof darf man sich nichts erhoffen, ein Gericht das völlig der Tagespolitik unterworfen ist und sich auf Show und Schaum schlagen beschränkt.

  14. es ist in der Politik leider gang und gebe, Maßnahmen einzuführen von denen man weiß, dass sie illegal sind. Man rechnet bewusst damit, dass es bis zum gerichtlichen Verfahren dagegen 1-5 Jahre dauern wird, bis darüber entschieden wird. Dann ist es aber meist schon zu spät um alles ungeschehen zu machen, und Teile von den Maßnahmen sind bereits in die gängige Praxis integriet und können nicht mehr zurückgenommen werden.

Schreibe einen Kommentar