Covid-Spaziergänge

Eine Stadt droht Spaziergängern „Waffengebrauch“ durch die Polizei an und was der Spiegel daraus macht

Die deutsche Stadt Ostfildern hat "Waffengebrauch" durch die Polizei gegen die Anti-Corona-Spaziergänger angedroht. Der Spiegel bestreitet das einfach.

Am 28. Januar ist in der Stadt Ostfildern eine Allgemeinverfügung in Kraft getreten, die die Spaziergänge gegen die Corona-Maßnahmen beenden soll. In dem langen Dokument heißt es unter anderem:

„Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig.“

Ich denke, das bedarf keiner weiteren Erläuterung, denn da steht es unmissverständlich geschrieben: In Deutschland, in dem die Versammlungsfreiheit eines der höchsten (und vom Grundgesetz unter besonderen Schutz gestellten) Güter ist, wird Menschen, die dieses Recht nutzen, mit polizeilicher Gewalt bis hin zum Einsatz von Waffen gedroht. Man stelle sich einmal vor, eine russische Stadt würde eine solche Verordnung gegen Spaziergänge von Regierungskritikern veröffentlichen, was der Spiegel dann wohl berichten würde.

Aber wenn das in Deutschland passiert, findet der Spiegel das gut, wobei ihm das aber wohl auch peinlich ist, denn er bestreitet es kurzerhand. Der Spiegel hat am 1. Februar in einem Artikel über die bundesweit mit zehntausenden Teilnehmern stattfindenden Spaziergänge berichtet. Der Artikel war das Gegenteil von informativ, denn er berichtete zwar genüsslich über einige gewalttätige Zwischenfälle und stellte es so dar, als seien die Spaziergänger gewalttätig, aber er blieb Details schuldig. In allen vom Spiegel genannten Fällen ist nicht ersichtlich, von wem die Gewalt ausgegangen ist: Von den Spaziergängern, oder von den Gegendemonstranten.

Im letzten Absatz ging der Spiegel auch auf Ostfildern ein und schrieb:

„Am Montagabend versammelten sich in Ostfildern etwa 200 Menschen zu einer angemeldeten Versammlung, um gegen Coronamaßnahmen zu demonstrieren. Polizeiangaben zufolge verlief die Demonstration friedlich. Zuvor hatte aber eine Ankündigung des Oberbürgermeisters von Ostfildern eine Protestwelle in sozialen Medien ausgelöst. In bestimmten Chatgruppen hieß es sogar, es gebe einen »Schießbefehl« auf die Demonstranten. OB Christof Bolay (SPD) und die Polizei Reutlingen widersprachen dieser Darstellung am Montag vehement. »Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen«, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung.“

Sicher, einen „Schießbefehl“ hat es nicht gegeben, sondern „nur“ die Androhung von „Waffengebrauch„. Der Spiegel scheint es aber in Ordnung zu finden, wenn eine deutsche Stadt Demonstranten (oder besser gesagt „Spaziergängern“) offen polizeiliche Gewalt – auch mit „Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt“ – androht. Und auch die Androhung von „Waffengebrauch“ gegen unbewaffnete Kritiker der Regierungsmaßnahmen hat der Spiegel nichts einzuwenden.

Statt seine Leser über die skandalöse amtliche Bekanntmachung der Stadt Ostfildern zu informieren, zitiert der Spiegel die Verfasser der Bekanntmachung, die auch noch allen Ernstes bestreiten, was sie selbst haben amtlich verkünden lassen. Wenn „der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ausgeschlossen“ ist, liebe Verantwortliche der Stadt Ostfildern, warum droht Ihr das dann in einer amtlichen Bekanntmachung an? Und wieso tut Ihr nun so, als sei das gar nicht passiert? Man kann die Bekanntmachung doch immer noch auf der Seite der Stadt Ostfildern nachlesen…

Spiegel-Leser wissen davon aber nichts. Der Spiegel verschweigt seinen Lesern kurzerhand, was in der „Ankündigung des Oberbürgermeisters von Ostfildern“ zu lesen ist, denn würde der Spiegel seinen Lesern das mitteilen und – wie ich es getan habe – einfach nur daraus zitieren, könnten vielleicht sogar eingefleischte Spiegel-Leser sich verwundert die Augen reiben und sich fragen, wie weit es inzwischen in Deutschland gekommen ist.

Also verschweigt der Spiegel das eben, was wieder einmal zeigt:

Spiegel-Leser wissen weniger!

Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

37 Antworten

  1. Das Wort „Waffengebrauch“ muss keineswegs für Schusswaffengebrauch stehen sondern wird sich vorliegend eher auf den Einsatz etwa eines Schlagstocks oder eines Reizstoffsprühgerätes beziehen.

    1. Ah ja, dann ist also ein Waffengebrauch an der Grenze [31.01.2016 – Frauke Petry (AfD) entsetzt mit Sätzen über Waffen (merke: nicht Schusswaffe) gegen Flüchtlinge] nicht vergleichbar mit einem Waffengebrauch in einer deutschen Innenstadt? Wird dann der bewaffnete Bankräuber Thomas Drach nochmals ausdrücklich belehrt, ob ihm mit Schlagstock, Teaser, „Reizstoffsprühgerät“ oder Schusswaffe begegnet werden wird? (Zum Glück kein Thema mehr.) Und ja, in den USA würde ich nicht demonstrantischer Mauerbrecher spielen – da kann man Teaser und Schusswaffe schon mal verwechselt haben. MERKE: der mediale Umgang mit ‚Missverständnissen‘ ist in Deutschland ausgesprochen propagandistisch. Mag das fehlende Verständnis von Frauke Petry kommen oder einem unbescholtenen SPD-Bürgermeister Ostfildern.

      1. es geht vermutlich eher darum das es damals an der grenze um wertvolle, geschenkte menschen ging. im gegensatz zu hier und jetzt wo es eben so ist das gewöhnlichen deutschen die sogar eine gewisse unzufriedenheit mit ihrem dasein manifestieren, keinerlei wert zugemessen wird. auf diese kann man schon mal vorbei an recht und gesetz drauf schlagen, sprühen und bald auch schiessen . . .

      1. Gute Frage. Da muss ich auch erst googlen. Was im rechtlichen Sinn eine Waffe ist, das kann man in § 1 WaffG und der zugehörigen Anlage 1 nachlesen. Zu Waffen gehören demnach neben Schusswaffen auch Messer, Totschläger, Schlagstöcke und diverse weitere Instrumente. Was Hilfmittel der körperlichen Gewalt sind, das steht in § 2 UZwG, nämlich insbesondere Fesseln, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde, Dienstpferde und Dienstfahrzeuge. Für Polizisten ist es eine Selbstverständlichkeit, Gewalt nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auszuüben. Unverhältnismäßig hohe Gewalt kann dienstliche oder strafrechtliche Folgen für sie haben. In Grenzfällen sind sie deshalb manchmal dankbar, wenn ihnen klipp und klar gesagt wird, was sie dürfen bzw. sollen. Dass man gegen friedliche Demonstranten einer unerlaubten Demo nicht mit Schusswaffen vorgeht, ist so was von klar, dass das keiner sagen muss. Ob man aber einen Schlagstock einsetzen darf, um z.B. den Mindestabstand durchzusetzen, das ist etwas, was nicht von vornherein klar ist. Ist das Verletzungsrisiko (blauer Fleck, …) durch Schlagstockeinsatz höher zu bewerten als das Verletzungsrisiko (Coronainfektion mit den bekannten möglichen Folgen) durch Verzicht auf Schlagstockeinsatz? Bei isolierten Verstößen kann man ja mal ein Auge zudrücken, ohne dass das Gesundheitswesen zusammenbricht. Wie weit aber darf man die Missachtung der Coronaregeln einreißen lassen? Wie soll das ein einfacher Beamter vor Ort entscheiden?

        1. Na da haben Sie sich ja richtig sachkundig gemacht, das is ja schon mal was.

          Soweit ich das sehe ist die Formulierung in der Begründung wohl rechtlich auch nicht angreifbar, weil der (Schuß-)Waffengebrauch zur Anwendung von „unmittelbarem Zwang“ als einer Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung einfach dazu gehört, natürlich unter dem Verhältnismäßgkeitsgebot steht.

          Nur der folgende Satz ist dann natürlich interessant, weil man da doch die Frage stellen könnte, ob hier die Androhung von unmittelbarem Zwang für verhältnismäßig erklärt worden ist, oder nicht doch der Einsatz der angedrohten Zwangsmittel.
          Letzteres würde ich für hoch problematisch halten, um es mal vorsichtig zu formulieren.

          Und wenn der Polizeibeamte da klarere Vorgaben haben will, hätte man dann nicht eine Unterscheidung bei „Waffen“ treffen müssen?

          Dessen ungeachtet, wenn der Bürger „Waffen“ liest, denkt er automatisch „Schießeisen“ und eher weniger an Knüppel …
          Also die Begründung ist jedenfalls die Folge dessen … siehe unten.

          Und ich will das lieber nicht näher ausführen, weil ich das sehr drastisch formulieren müßte, um die Atmosphäre zu beschreiben, die hier geschaffen wurde.

          Die Grundidee von „Vater Staat“, nämlich das er doch nüchtern und gelassen auf die „Verrücktheiten“ seiner „Kinder“ reagieren sollte, ist im Zuge des massiven Angriffes der Liberalen auf den (National-)Staat offenbar auch verloren gegangen…

          1. Der von Röper zitierte Satz „Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig“ zielt aus meiner Sicht nicht nur auf die Androhung sondern auch auf die Anwendung von Gewalt, wobei vom Grundsatz her ganz fraglos die härteren Mittel erst einzusetzen sind, wenn sich die milderen als erfolglos erwiesen haben. Anders als es Röper suggeriert richten sich die angedrohten Maßnahmen ja nicht gegen Demonstranten, die ihre Demo ordentlich anmeldet haben und die polizeilichen Auflagen wie Maskenpflicht und Mindestabstand und so weiter beachten. Es geht vielmehr um das polizeiliche Vorgehen gegen rechtswidrig unangemeldete Kundgebungen wo noch dazu massenhaft gegen Corona-Vorschriften verstoßen wird. Die unangemeldeten Navalny-Demonstrationen in Russland, wo die Leute ohne Maske und ohne Mindestabstand unterwegs waren, wurden oft (nicht immer!) aus eben diesen Gründen aufgelöst. Das ist hier bei uns in Deutschland nicht anders. Was soll man denn mit Rechtsbrechern machen? Natürlich knüppelt man da nicht gleich rein. Die Polizei reagiert abgestuft. Erst werden die Leute aufgerufen sich zu zerstreuen, wenn das nicht greift, werden Personalien festgestellt und Bußgelder verhängt, nützt auch das nichts, kommen „Hilfsmittel“ wie Handschellen und vorgehaltene Sitzplätze in Polizeibussen zum Einsatz. Tja, und wenn dann immer noch jemand sich widersetzt, dann bitteschön darf die Polizei auch richtig handgreiflich werden und – wenn’s nicht anders geht – den Schlagstock benutzen. Die politische Vorgabe, so weit zu gehen, dürfte mit den hohen Inzidenzzahlen und der Sorge um ausreichende Klinikkapazitäten zusammenhängen. Ansonsten lässt man ja oft auch die Polizei entscheiden, ob sie eine unangemeldete Demo stoppt oder beide Augen zudrückend einfach auch mal durchgehen lässt.

            1. „Herr Röper suggeriert“ hier überhaupt nichts, denn selbst unangemeldete Versammlungen dürfen nicht per se aufgelöst werden, nur weil sie nicht angemeldet wurden. Auch hier gilt der Verhälnismäßigkeitsgrundsatz, insoweit hat die Behörde ein Ermessen, das sie pflichtgemäß ausüben muß.

              Vorliegend haben wir ein klares Verbot nicht angemeldeter Versammlungen und auch da muß sich die Behörde an die Regeln halten.

              Aber das spielt hier alles keine Rolle, schon gar nicht, wie die Russen das machen, weil die möglicherweise ein ganz anderes Versammlungsrecht haben, und das dürfen die auch, entgegen anders lautender Gerüchte kann ihnen da niemand, schon gar nicht diese EU, Vorschriften machen, solange da ein paar elementare Prinzipien der europäischen Menschenrechtskonvention beachtet werden (die übrigens nichts mit der EU zu tun hat, sie muß von dieser bzw. den Staaten nur ebenfalls beachtet werden.)

              Es ging vorstehend um den Folgesatz, und der steht so in der Begründung.

              Und da ist Ihre Auffassung/ Auslegung zur Reichweite doch recht interessant.
              Denn wenn ich den Einsatz von Waffen von vornherein für verhältnismäßig erkläre, brauch ich gar nicht mehr zu prüfen, ob der Einsatz im konkreten Einzelfall verhältnismäßig ist bzw. war, denn das ist er ja erklärtermaßen.

              Alles andere ist hier völlig irrelevant,

              1. Natürlich ist und bleibt ein Waffengebrauch unverhältnismäßig, wenn man im konkreten Einzelfall gut ohne klar kommt. Wenn gesagt wird, dass zur Durchsetzung des Versammlungsverbotes Waffeneinsatz verhältnismäßig sei, gilt das aus meiner Sicht nur für den Extremfall, wenn es eben gar nicht anders geht. Ob so ein Fall vorliegt, entscheidet sich erst am Verhalten der Demonstranten und kann natürlich nicht vorab behördlich erklärt werden. Soweit stimme ich Dir gern zu. Oder verstehe ich Dich immer noch falsch?

                Zur Zulässigkeit unangemeldeter Demos habe ich mal einen Blick in meinen schon etwas betagten Grundgesetzkommentar geworfen. Dort heißt es: „Der bloße Verstoß gegen die Anmeldepflicht rechtfertigt nicht das Verbot der Versammlung; entscheidend ist vielmehr, ob sachliche Gefahren drohen“ (Jarass/Pieroth, GG, C.H.Beck, 6.Auflage 2002, Seite 283). Die sachliche Gefahr, die ein Versammlungsverbot rechtfertigt, dürfte vorliegend die Infektionsgefahr u.a. infolge Maskenverweigerung sein.

                1. Natürlich ist das hier nur ein „unglückliche“ Satzfolge.
                  Die meinen einfach die Anwendung des Vollstreckungsmittels „unmittelbarer Zwang“ gegenüber den Alternativen „Zwangsgeld“ und „Ersatzvornahmen“ (kommt hier sowieso nicht in Betracht).

                  Nur es geht hier nicht nur um „Recht“ sondern um „Politik“, gerade auf kommunaler Ebene mußt du etwas Feingefühl an den Tag legen, sonst fliegt dir das um die Ohren, ggf. bei der nächsten Wahl.
                  Vor allem geht hier um das „Selbstverständnis“ einer öffentlichen Verwaltung als „Diener des ganzen Volkes“, auch wenn da eine Gruppe renitent ist.

                  Und wenn ich zum unmittelbaren Zwang Erläuterungen für erforderlich halte, dann muß ich mir über die Wirkung Gedanken machen, und ggf. ein paar Zeilen mehr schreiben. Das geht, wenn man die deutsche Sprache halbwegs beherrscht.
                  Nur ich glaube, das wollten die hier gar nicht.

                  Die wollten richtig „drohen“… diesen „Volksfeinden“, „Asozialen“ oder „Rassisten“… (Und mir kommen da sofort noch zwei Begriffe in den Sinn, die ich mir aber mal erspare).

                2. Im Übrigen, das muß man vielleicht auch noch mal klarstellen, reden wir hier von zwei verschiedenen Ebenen.

                  Die „Androhung unmittelbaren Zwangs“ ist Verwaltungsvollstreckung, also „Zweitens“.
                  Damit ist überhaupt noch nichts zur Rechtmäßigkeit der eigentlichen, „zu vollstreckenden“, Verfügung, also dem Versammlungsverbot gesagt, das ist „Erstens“.
                  Damit befasse ich mich nicht, und gedenke das auch nicht zu tun …

            2. „Die politische Vorgabe, so weit zu gehen, dürfte mit den hohen Inzidenzzahlen und der Sorge um ausreichende Klinikkapazitäten zusammenhängen.“

              Wie kann man denn noch mit diesem Argument daherkommen? Was es dazu zu sagen gibt, wurde in unzähligen Medien lang und breit aufgeklärt. Kann man das wirklich übersehen haben?

            3. Und was war die Folge auf die Auflösung unangemeldeter Nawalny-Demonstrationen? Ein Riesen-Gekreisch insbesondere bei den Springerblättern und beim Spiegel über die undemokratische Behinderung einer Nawalny-Demonstration.

    2. So pauschal wie es formuliert wurde, gehört alles an Waffen dazu. Dann bitte einfach nur von Schlagwaffen schreiben, wenn nicht mehr gemeint sein soll. Wenn man will kann man alles genau formulieren. Oder es war eben so gemeint, daß alle Ws eingesetzt werden können.

  2. Die Androhung von Gewaltanwendung oder auch Schußwaffengebrauch war, bei Annäherung an die Mauer, jedem Bürger der DDR bekannt.
    Nun, „im besten Deutschland aller Zeiten“, wo es keine „sichtbare“ Mauer mehr gibt, gilt das gleiche nun für Demonstrationen.
    Seit Merkel hat der Stalinismus in der BRD für seine Wurzeln überall im Land fruchtbaren Boden gefunden.
    Halleluja!

  3. Ja jetzt sollten die Spaziergänger aus Stuttgart und Umgebung am nächsten Montag dies in Ostfildern machen. 10.000 auf den Straßen von Ostfildern. Bin gespannt, wie dann die Verwaltung darauf reagiert.

  4. Polizei und Stadtverwaltung fühlen sich missverstanden:

    „Klarstellung zur Allgemeinverfügung der Stadt Ostfildern vom 26.01.2022

    Nach der Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung der Stadt Ostfildern zum Verbot von nicht angemeldeten Versammlungen gegen die Regelungen der Corona-Verordnung wird in sozialen Netzwerken und Chatgruppen behauptet, es gebe eine Anordnung, zur Durchsetzung des Versammlungsverbots Schusswaffen einzusetzen. Wörtlich wird in den Chatgruppen sogar von einem bestehenden ‚Schießbefehl‘ gesprochen.

    Die Stadt Ostfildern und das Polizeipräsidium Reutlingen stellen hiermit klar:

    In der Allgemeinverfügung wurde lediglich korrekterweise darauf hingewiesen, dass ein Versammlungsverbot auch zwangsweise durchgesetzt werden kann und welche Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei allgemein – für verschiedenste Einsatzlagen – per Gesetz zur Verfügung stehen.
    Dies wurde besonders in Kreisen der Gegner der Coronamaßnahmen aufgegriffen und so interpretiert, als ob der Einsatz der Schusswaffe zu den Maßnahmen gehöre, die die Polizei zur Durchsetzung des Versammlungsverbots in Erwägung ziehe. Dies entbehrt jeder Grundlage.
    Die Polizei trifft bei jedem Einsatz die erforderlichen Maßnahmen nach den für den konkreten Einzelfall geltenden, spezifischen Rechtsgrundlagen unter besonderer Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
    Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen.“

    Dass ‚Die Polizei‘ Maßnahmen ‚unter besonderer Beachtung der Verhältnismäßigkeit‘ trifft, konnte man ja zur Genüge beobachten. Stellt sich in vielen Fällen nur noch die Frage: wessen Verhältnismäßigkeit? Gates? Schwab? Von der Leyen? Faeser? Vielleicht kann Herr Melzer (Nils Melzer, Sonderberichterstatter über Folter des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen) hier zur Aufklärung beitragen.

    Bei der Gelegenheit könnte man sich auch der Frage widmen, ob es nicht überfällig ist, Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Leben) auf ein gesundes Maß einzukürzen:

    „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um (…) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.“

    Auch hier die Frage: Wer bestimmt über die ‚Rechtmäßigkeit‘?

    1. Die Antwort ist schon wieder perfide, denn die Polizeieinsätze gegen spazierende Bürger betreffen nicht allein Versammlunsverbote sondern meistens geht es um Auflagen wegen angeblichen Infektionsschutzes. Ist da der Schusswaffengebrauch auch ausgeschlossen? Davon haben die Stadtverwaltung von Ostfildern nun wieder nichts gesagt.
      Die Verrohung der Gesellschaft geht von der Politik aus. Was sie in Jugoslawien, Irak, Syrien und in der Ukraine begonnen haben frisst sich jetzt in die Schulen, Fussgängerzonen, auf die Landstraßen und betrifft bald jeden Kontakt zwischen Bürger und Staat.

      1. „Die Verrohung der Gesellschaft geht von der Politik aus.“ – ja darüber sollte man wirklich einmal nachdenken und vielleicht „vermittelt und/oder initiiert durch die Medienimperien“ einfügen …

  5. Es ist, kurz gesagt, die Bankrotterklärung des Staatsapparats. Man weiß ja, dass Gegendemonstrationen immer erlaubt und gehätschelt werden. Dabei ist das Installieren von Gegendemonstrationen grundsätzlich ein Faustschlag ins Gesicht der Demonkratie.

  6. Ohne das ganze runter spielen zu wollen:
    Im Endeffekt stecht hinter jedem noch so kleinen Verbot oder Gesetz in letzter Konsequenz tödliche Waffengewalt.
    Wenn ich ein Ticket wegen Falschparken nicht bezahle, kein Konto habe das man pfänden kann und den Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung lasse kommt die Polizei. Und wenn ich die nicht rein lasse oder mich gegen die Durchsetzung der Strafe wehre (mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln) werde ich in allerletzter Konsequenz erschossen.

    1. Wenn Sie Ihren „Kafka gelesen haben“ (Der Prozess) – dann geschieht das Finale etwas lautloser. Aber in der „gesetzlichen Konsequenz“ aller vorbestimmbaren Reihenfolge der nötigen staatlichen Repression auf Ihre hier angekündigten Missetaten und Ihre offensichtlich gewollte ‚Gefährdung meiner Demokratie‘ – haben Sie völlig recht!

    2. Wird bei der Impfpflicht genau so kommen, und das ist auch beabsichtigt. KGE brachte heute schon ihre Version der Brutkastenlüge, nämlich das „wegen Corona“ Frauen um Koma gebären müssten und deswegen müsse die Impfpflicht kommen.

    3. Das ist nun leider in dieser Einfachheit falsch, weil es den Grundsatz der sog. „Verhältnismäßigkeit“ gibt …
      Selbstverständlich muß ich mit dem Schußwaffeneinsatz rechnen, wenn ich wegen eines nicht bezahlten Parktickets mit einem langen Messer auf den Polizeibeamten losgehe. Das ist im Übrigen eine Frage der Ausbildung, sprich inwieweit die Polizeiangehörigen a) körperlich in die Lage versetzt werden, solche Situationen auch ohne Schießeisen zu bereinigen und b) „mental“ auf die „menschlichen Dimensionen“, die zu solchen „Ausnahmezuständen“ führen können, vorbereitet sind.
      Und dann haben wir natürlich, wie oben erwähnt, das generelle Problem einer „Verrohung“, die selbstverständlich auch den Polizeiapparat nicht unberühert läßt …
      Und diese Polizeiverfügung, die inhaltlich in dieser Form völlig überflüssig ist, steht dafür exemplarisch …

  7. T o k a j e w – Schießbefehl. Das mitten unter uns! Jetzt ahne ich auch, warum ‚America‘ 8.500 Spezialinterventions-Kräfte bereitstellen will. Zum Glück werden die ja bald wieder abziehen wollen. Was nicht alle machen: „Also ich vertraue da unseren Partnern und Verbündeten!“

  8. Die Stadt Ulm soll übrigens ebenselbiges verfügt haben. Jetzt müssen sich die Demonstranten schon zwischen Ostfildern und Ulm aufteilen…

    „Ich denke, das bedarf keiner weiteren Erläuterung, denn da steht es unmissverständlich geschrieben: In Deutschland, in dem die Versammlungsfreiheit eines der höchsten (und vom Grundgesetz unter besonderen Schutz gestellten) Güter ist, wird Menschen, die dieses Recht nutzen, mit polizeilicher Gewalt bis hin zum Einsatz von Waffen gedroht.“

    Ich weiß nicht, wie Herr Röper darauf kommt, dass die Versammlungsfreiheit in Deutschland eines der höchsten Güter IST. Das mag im Grundgesetz stehen, aber da steht so einiges, was nicht erst seit 2020 getrost ignoriert wird. Das Grundgesetz ist ebenso wenig ein Schutz, wie die Würde des Menschen unantastbar wäre. Leider. Es gibt zum Grundgesetz eben kein Strafgesetz, das die Inkraftsetzung grundgesetzwidriger Gesetze und Verordnungen unter Personalstrafe stellen würde. („Personalstrafe“ ist wahrscheinlich kein juristisch korrekter Begriff; ich meine damit, dass diejenigen, die ein solches Gesetz eingebracht haben, und, soweit in namentlicher Abstimmung beschlossen, auch diejenigen, die es durch das Parlament gewinkt haben, mit Geld- oder Haftstrafe belegt würden.) Dabei wäre es natürlich vorteilhaft „unbürokratisch“, wenn – in Analogie zur Strafjustiz, wo nach einer Feststellung von Gesetzwidrigkeit durch ein Gericht auch nur noch die Verkündigung des Strafmaßes folgt – die Feststellung der Grundgesetzwidrigkeit zugleich eine Verurteilung wäre, sodass für diesen Vorgang kein Staatsanwalt mehr von möglicherweise tatbeteiligten Innenministern ausgebremst werden könnte. Aber wahrscheinlich wird mir für solch einen laienhaften Vorschlag der „Vergeltungsjustiz“ auch irgendein Grundrechtler die Leviten lesen.

  9. Da steht „Waffen“. Punkt. Was das nun bedeutet, kann jedet selbst entscheiden.

    Dass Offizielle und Medien im Nachgang das Wort nicht in den Mund nehmen und stattdessen gleich um sich schlagen, zwigt, dass sie unredlich sind.

  10. Die Lösung des ganzen Dilemmas steht doch gleich in Nr. 1 der Allgemeinverfügung:
    Verboten sind nur „nicht angezeigt“e Spaziergänge.

    Da Ostfildern mehr als 35.000 Einwohner hat (lt. Google, Stand 2008), muß bloß mal jeder 10. einfach seinen „Spaziergang“ anmelden, also pro Tag über 3.000 Anmeldungen.
    Ein gegen Corona gerichteter Zusammenhang läßt sich ohne weiteres konstruieren, etwa:
    „Wir melden unseren Spaziergang zur nächsten Kaufhalle an, wahrscheinlich werden wir weniger als 3 Personen sein. Dabei finden wir es blöd, daß wir wegen Corona eine Maske mitnehmen müssen. Der Spaziergang beginnt wahrscheinlich um 16:30 an unserem Auto auf dem Parkplatz, führt durch die Gegend, in der die Einkaufswagen geparkt sind, und endet wahrscheinlich um 16:32 Uhr am Eingang der Kaufhalle. Mögliche Verzögerungen könnten sich ergeben, wenn nicht sofort ein Einkaufswagen zur Verfügung stünde.“

    Spätestens nach 3 Tagen dürfte die Verfügung im (elektronischen) Papierkorb landen, wo sie auch hingehört.
    Wäre übrigens eine echte deutsche Lösung, schön obrigkeitshörig.

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