Ukrainisches Gesetz bestätigt, dass Kiew gegen das Minsker Abkommen verstößt
In der Ukraine wird ein Gesetz erlassen, dass Verstöße der Ukraine gegen das Abkommen von Minsk bestätigt. Natürlich wird in deutschen „Qualitätsmedien“ darüber nicht berichtet.
Im Minsker Abkommen wird in Punkt 10 der „Abzug aller ausländischen bewaffneten Formationen, Militärtechnik und ebenfalls von Söldnern“ verlangt. Auf Seiten Kiews sind viele ausländische Söldner und Abenteurer in den „Freiwilligenbataillionen“ aktiv, was ein klarer Verstoß gegen das Minsker Abkommen ist. Das wird wahlweise bestritten oder verschwiegen, in den deutschen Medien hört man davon jedenfalls nichts.
Anders in der Ukraine. Dort wurde nun ein Gesetz angekündigt, dass es Ausländern, die auf Seiten Kiews an den Kämpfen teilnehmen, erleichtern soll, die ukrainische Staatsangehörigkeit zu erlangen. Im Ergebnis soll das die ausländischen Söldner zu ukrainischen Söldnern machen, was dann kein Verstoß mehr gegen das Abkommen von Minsk wäre.
Schon im August hat der Präsident der Ukraine, Wladimir Selensky, die Regierung beauftragt, einen Gesetzentwurf für ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung der ukrainischen Staatsbürgerschaft für russische Bürger auszuarbeiten, die „wegen ihrer politischer Überzeugungen verfolgt werden“. Nach dem Dekret wird die vereinfachte Erlangung des ukrainischen Staatsbürgerschaft auch für Ausländer und Staatenlose gelten, die „an der Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit und Verteidigung der Ukraine beteiligt waren“.
Der Grund für das Dekret vom August war die russische Entscheidung, den Bewohnern der Kriegsgebiete die Erlangung der russischen Staatsangehörigkeit zu erleichtern. Die Gründe, warum Russland sich zu diesem Schritt entschlossen hat, finden Sie hier.
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