Korruption in Deutschland

Keine Überraschung: Figuranten der Maskenaffäre sind laut Gerichtsurteil nicht bestechlich

Dass Nüßlein und Sauter, die Figuranten der Maskenaffäre, vom Gericht nicht als bestechlich angesehen werden, kann niemanden überraschen, denn Abgeordnetenbestechung ist in Deutschland legal. Was überrascht, sind die Medienberichte.

Dass die Bundestagsabgeordneten Sauter und Nüßlein, die „Provisionen“ in Millionenhöhe erhalten haben, nachdem sie für Maskenhersteller einen Deal mit dem Gesundheitsministerium eingefädelt hatten, nun vom Gericht bestätigt bekommen haben, dass sie nicht bestechlich sind, kann Anti-Spiegel-Leser nicht überraschen. Schon im Juni 2020 habe ich darüber berichtet, dass Bestechung von Abgeordneten in Deutschland faktisch legalisiert wurde. Bevor wir auf das aktuelle Urteil und die Reaktion der Medien kommen, will ich daher noch einmal erklären, wie Abgeordnetenbestechung in Deutschland legalisiert wurde.

Legalisierte Korruption für deutsche Politiker

Im Juni 2020 hat der Anti-Spiegel aus Anlass der Korruptionsfälle von Amthor, von der Leyen und anderen deutschen Politikern berichtet, dass Korruption für Abgeordnete in Deutschland legalisiert wurde, den Artikel finden Sie hier.

In dem Artikel habe ich ausgeführt, dass im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) für Normalsterbliche bei Korruption folgende Paragrafen gelten: 331 (Vorteilsnahme), 332 (Bestechlichkeit), 333 (Vorteilsgewährung), 334 (Bestechung) und 335 (besonders schwere Fälle). Für Abgeordnete gilt jedoch der Paragraf 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). Der Paragraf 108e StGB lautet:

„(1) Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einem Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für dieses Mitglied oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass es bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse.“

Die Zauberworte sind „ungerechtfertigter Vorteil“ und die Frage ist, was ist gerechtfertigt und was ist ungerechtfertigt. Das wird in den Richtlinien der Parlamente geregelt. Und dort heißt es, dass Abgeordnete Nebeneinkünfte haben dürfen, also Geld annehmen dürfen, wenn sie das nur den Richtlinien des Parlaments entsprechend melden. Damit ist der Vorteil, also die Annahmen von (Bestechungs-)Geld, erlaubt. Und natürlich muss das angenommene Schmiergeld dann noch versteuert werden, sonst droht eine Anklage wegen Steuerhinterziehung. Aber die Annahme von Schmiergeld ist für Abgeordnete in Deutschland legal.

Darüber habe ich wie gesagt schon im Juni 2020 berichtet und im Mai 2021 konnte man das auch mal verschämt in der „Zeit“ lesen, wie ich seinerzeit amüsiert berichtet habe. Die Mainstream-Medien brauchen für solche Meldungen eben etwas länger als der Anti-Spiegel.

Das Gericht ist nicht glücklich

Da die Staatsanwaltschaft gegen Nüßlein und Sauter ermittelt und sogar Hausdurchsuchungen durchgeführt hat, haben die beiden Beschwerde gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft eingelegt und am 19. November recht bekommen. Das Gericht hat das sehr interessant begründet:

„Der Bundesgesetzgeber hat den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung ausschließlich zum Schutz der Arbeit von Parlaments- und Fraktionsgremien geschaffen. Erfasst werden daher nur Bestechungshandlungen, durch die die Tätigkeit im Rahmen der parlamentarischen Arbeit im Plenum, den Ausschüssen sowie den Arbeitskreisen und -gruppen der Parteifraktionen beeinflusst werden soll.“

Bestechung von Abgeordneten ist also legal, solange die Bestechung nicht die parlamentarische Arbeit betrifft. Ein solcher Fall ist in der Praxis kaum nachzuweisen, es sei denn, die Beteiligten legen schriftlich fest, dass der Bestechende dem Abgeordneten das Geld explizit dafür gibt, dass der Abgeordnete zum Beispiel für oder gegen ein Gesetz stimmt. Dass so etwas nachgewiesen werden kann, ist in der Praxis nicht denkbar, Bestechung von Abgeordneten ist in Deutschland demnach legal.

Weiter sagt das Gericht:

„Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers macht sich dagegen ein Mandatsträger durch die Annahme von unberechtigten Vermögensvorteilen nicht strafbar, wenn er – wie vorliegend geschehen – lediglich die Autorität seines Mandats oder seine Kontakte nutzt, um Entscheidungen von außerparlamentarischen Stellen, z.B. Behörden und Ministerien, zu beeinflussen. Dieser eindeutige Wille des Gesetzgebers war von den Senaten bei ihren Entscheidungen hinzunehmen.“

Hier kann man deutlich sehen, dass das Gericht stinksauer über diesen Paragrafen ist. Es spricht von „unberechtigten Vermögensvorteilen„, es stellt also fest, dass die Annahme der Gelder – höflich ausgedrückt – nicht in Ordnung war. Außerdem weist das Gericht zweimal daraufhin, dass das der „eindeutige Wille“ des Gesetzgebers ist. Das Gericht sagt damit durch die Blume, dass es diese beiden korrupten Abgeordneten sehr gerne verurteilt sehen würde, dass das Gericht aber aufgrund des eindeutig formulierten Paragrafen 108e StG keine andere Wahl hat, als den beiden Recht zu geben.

Meines Wissens ist das eine durchaus ungewöhnliche Formulierung in einer Urteilsbegründung.

Die Reaktionen von Spiegel und RT-DE

Der Spiegel hat unter der Überschrift „CSU-Maskenaffäre – Oberlandesgericht München sieht keine Bestechlichkeit bei Nüßlein und Sauter“ wenig überraschend ausgesprochen sachlich über den Gerichtsentscheid berichtet. Es wurden alle Fakten genannt, aber der Spiegel-Leser wurde nicht darauf aufmerksam gemacht, dass die Politiker mit dem Paragrafen 108e StG Abgeordnetenbestechung in Deutschland legalisiert haben. Wozu auch? Spiegel-Leser wissen nun mal weniger, und das soll ja auch so bleiben. Vom ehemaligen Nachrichtenmagazin aus Hamburg kritische Berichterstattung zu erwarten, ist ungefähr so realistisch, wie ein Schneesturm in der Sahara.

Der Artikel bei RT-DE war wesentlich kritischer und ist in meinen Augen empfehlenswert, allerdings ist seine Überschrift ein Witz, denn RT-DE hat getitelt: „Skandalurteil in Maskenaffäre: Oberlandesgericht sieht keine Bestechlichkeit der CSU-Politiker

Liebe Kollegen von RT-DE, was ist an dem Urteil skandalös?

Das Gericht hat nur das getan, was es tun musste. Nach Paragraf 108e hatte das Gericht keine andere Wahl, als den beiden Korruptionären recht zu geben, weil sie nach deutschem Recht keine Korruptionäre sind. Wenn sich ein Normalsterblicher so verhalten hätte, wäre er in den Bau gegangen, aber Abgeordnete sind in Deutschland gleicher als gleich. Dafür kann das Gericht aber nichts. Das Urteil war juristisch leider vollkommen in Ordnung.

Die korrekte Überschrift hätte lauten müssen: „Skandalparagraf: CSU-Politiker der Maskenaffäre sind laut Gesetz nicht bestechlich„. Das wäre der Sache angemessen gewesen, denn in diesem Fall ist der Skandal nicht das Gerichtsurteil, sondern der Paragraf, den die Bundestagsabgeordneten sich geschaffen haben, um unbehelligt so viel Bestechungsgeld annehmen zu dürfen, wie sie wollen.

Leider ist das in der besten Demokratie, die Deutschland je hatte, die bittere Realität und ich frage mich, warum RT-DE eine so irreführende Überschrift gewählt hat, anstatt in der Überschrift den wirklichen Missstand zu benennen.

Wie gesagt war der Artikel von RT-DE gut, aber wozu eine so irreführende Überschrift?

Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

13 Antworten

  1. „Vom ehemaligen Nachrichtenmagazin aus Hamburg kritische Berichterstattung zu erwarten, ist ungefähr so realistisch, wie ein Schneesturm in der Sahara.“

    So realistisch ist es nun auch wieder nicht. 😅

    „Es war das dritte Mal seit 2016, dass es einen Schneesturm in der Sahara gab, berichtet der Independent.“

    ___//www.globalcitizen.org/de/content/snow-in-the-sahara-climate-change/

    1. kann es denn sein das der „Spiegel“ ungestraft ein immer gefährlicher Volksverhetzer wird ?
      „Wo die AfD stark ist, vermehrt sich das Coronavirus rasant. Ein Zufall? Forscher haben das Phänomen genauer untersucht – und sind von den Ergebnissen selbst überrascht. Von Holger Dambeck und Peter Maxwill•“

  2. Der § ist an sich schon eine Frechheit. Bleibt die Frage WER hat ihn erfunden?
    Vor kurzem ging man bei einem Radio Sender der Frage nach ob der BT noch ein Abbild der Bevölkerung ist. Dabei kam raus, 70% der Abgeordneten kommen aus Berufen des Rechts, der Steuern und der Finanzwelt. Noch Fragen?

    1. Die zweite Frage ist wirklich die interessanteste: Wir wissen nicht, wer die Gesetzte wirklich initiiert und vor allem, wer sie dann tatsächlich (im Entwurf) verfaßt. (Und wenn ein Entwurf erstmal in der Welt ist, wird der in der Regel nicht mehr grundsätzlich umgeworfen, sondern es wird ggf. nur noch daran herum gedoktort.)

      1.
      Auf nationalstaatlicher Ebene bekommt man das ggf. noch heraus. Auf europäischer Ebene dürfte das auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen. Aber dort geschieht das Entscheidende, und wenn man sich die jüngste Katastrophe anschaut, mit der man da das Schuldrecht des BGB weiter aufgeblaßen, deformiert, verunstaltet und zunehmend unlesbar gemacht hat, ahnt man, aus welchem Stall die Leute kommen.

      2.
      O-Ton Willy Wimmer (in etwa wörtlich)“… Bis 1990 waren die Fachministerien noch in der Lage, Gesetzesvorlagen für ihren Geschäftsbereich selbst zu erarbeiten, seit dem wird das zunehmend „outgesourct“ … an große internationale angloamerikanisch geprägte Anwaltskanzleien ..“
      Das sind im Grunde in erster Linie Wirtschaftsunternehmen – die denken naturgemäß anders – und vertreten daneben auch „die Großen“ der trans- bzw internationalen Privatwirtschaft.

      Wenn man dann berücksichtigt, daß die, sagen wir, „Rechtsanschauung“ des angelsächsischen Rechtskreises sich doch erheblich von der Kontinentaleuropas (mit Ausnahme vielleicht der Niederländer) unterscheidet, bekommt man eine Ahnung davon, was wirklich vorgeht.

      Diese „Rechtsanschauung“ (gerade der Amerikaner) war zum einen für die Weltwirtschaft prägend, aus nachvollziehbaren Gründen, und ist zum anderen tendenziell mehr „staatsfeindlich“ – vor allem in dem Sinne, als daß auch das „Recht“, dessen Gestaltung, den „Privaten“ überlassen, ggf. vor „unabhängigen Gerichten“ (nicht unbedingt staatlichen) erstritten und so entwickelt werden sollte.

      Das ist eine andere, wenn man so will „liberale“, Herangehensweise, gegenüber der durch den Absolutismus geprägten „obrigkeitsstaatlichen“, wie sie für den Kontinent eher typisch war – die aber zunehmend „überschrieben“ wird, besonders durch die EU-Rechtsetzung, die natürlich prinzipiell „nationalstaatsfeindlich“ ist und als Freihandelsabkommen logischerweise mehr den Intensionen der Weltwirtschaft, also amerikanischen folgt.

      Das hat natürlich historische Gründe, die vor allem auf Unterschiede im Verlauf der Zivilisationsentwicklung in Zuge der Herausbildung des Nationalstaates zurück geführt werden können – bei den Briten ist das nicht ganz so deutlich, bei den Amerikanern allerdings signifikant.

      Der Ursprung und das Fundament allen Rechtes ist das einfache Privatrecht. Und so haben wir in Kontinentaleuropa schon vor 1900 eine verbreitete Kodifikation des Zivilrechtes (z.B.: Allgemeines Landrecht Preußens, Code Civil, in Österreich das AGBG und auch entsprechende Texte in verschiedenen anderen Staaten, auch denen des HRRDN – ab 1990, im DR durch das allseits bekannte BGB abgelöst.)

      Die Briten haben so etwas bis heute nicht, bei denen ist das Common Law, das sind im Grunde Sammlungen von Rechtssätzen, auf Grund von Gerichtsentscheidungen, der Zivilgerichtsbarkeit, als der Gerichtsbarkeit, vor der die „Privaten“ gleichrangig ihren „RechtsKonflikt“ vor einem unabhängigen („Schieds-„)Richter ausstreiten.
      Bei den Amerikanern ist das wohl das Gleiche.

      (Nebenbei: Dazu kommt, das die Zivilrechtsordnung der Briten auf Grund der historisch gewachsenen „föderalen“ Struktur nicht völlig einheitlich ist. Das wäre hier etwa so, als ob in jedem Bundesland das BGB mit der einen oder anderen Abweichung gelte.)

      Und der Unterschied wird heute ganz besonders deutlich in der Herangehensweise an die Gestaltung der internationale Rechtsordnung – zwischen den Russen (Chinesen wahrscheinlich auch) und der sog. westlichen Gemeinschaft:
      „Völkerrecht“ vs. „regelbasierende Ordnung“

      3.
      O-Ton – Dr. der Rechte, Prof. für Staats- und Verfassungsrecht:

      „Wenn im deutschen Bundestag bei der Entscheidung über Gesetzesvorlagen 30% der Abgeordneten über ein hinreichend entscheidungserhebliches Verständnis für die jeweiligen Materie verfügen, ist das viel.“ (Das stammt aus Anfang der 90er)

      4.
      Das Problem sind m.A.n. nicht die Rechtskundigen an sich, also Anwälte oder allgemein Juristen.
      Das Problem ist die angloamerikanisch geprägte Deformation der Rechtsanschauung.

      Und das hat ganz offensichtliche Gründe, die man sehen kann.

      Und wenn man den Satz im Hinterkopf hat:

      „Der Kapitalismus ist Schöpfer der Nationen, organisiert im modernen Nationalstaat – gleichzeitig reißt er dessen Grenzen nieder“

      … und sich die Entwicklung der letzten 60 – 70 Jahre und dann der letzten 30 anschaut, dann weiß man, was vor sich geht – und das ist zunächst einmal ein objektiver Prozeß.

      „Globalisierung“ in diesem Sinne hat wenig mit globalem Handel (den gibt es schon seit 2-3 tausenden Jahren) oder ähnlichem, an das wir da immer denken, zu tun.

      Es geht dabei in erster Linie um diesen Prozeß, in dem Trans- oder International organisierte ökonomisch mächtige „Privatrechtssubjekte“ in der Frage, wer denn das Sagen hat, dem „Demokratischen Staat“ zunehmend das Wasser abgraben.

      Die wollen genau das, was man so schön unschuldig-englisch mit „Global Governace“ bezeichnet – wofür die EU im gewissen Sinne Prototyp war, wofür diese Freihandelsabkommen TTIP oder TISA stehen, und wofür nunmehr die WHO – eine von den Staaten auf völkerrechtlicher, also vertraglicher, Grundlage geschaffene, inzwischen allerdings überwiegend privat finanzierte, Organisation herhalten muß – für einen weiteren Anlauf zur Liquidierung des Nationalstaates – und damit, das möchte ich betonen, auch von so etwas wie Demokratie – da bleiben dann nur noch Placebos, wie dieses EU-Parlament.

      Und ökonomisch ist das, in diesem Zusammenhang signifikanteste, Problem der Staaten des Westens, das sie die Kontrolle über das Wichtigste, nämlich die Wirtschaft verloren haben – weil dieselbe bereits beginnend mit dem Ende von Bretton Woods, und dann besonders ab 1990 vom Staat systematisch und sukzessive aufgegeben wurde – und das letztendlich auf Grund primitiver liberaler Ideologischer Narrative, die man wohl nicht zu erwähnen braucht, und die natürlich auch durch die Ideologisierung des sog. kalten Krieges eine gewisse Manifestierung, Vertiefung gefunden haben.

      1. „Wenn im deutschen Bundestag bei der Entscheidung über Gesetzesvorlagen 30% der Abgeordneten über ein hinreichend entscheidungserhebliches Verständnis für die jeweiligen Materie verfügen, ist das viel.“

        Wenn im Volk bei der Wahlentscheidung 5% der Wähler über ein hinreichend entscheidungserhebliches Verständnis verfügen, ist das viel.

  3. Während diese „Staatsdiener“ straffrei bleiben, wird in den unteren Reihen jeder abgeurteilt, der dem System missfällt……auch ich (meine Frau wurde wegen angeblicher Körperverletzung verurteilt, an eine Mitarbeiterin eines Trägers ,des Jugendamtes ) habe das schon erfahren müssen.

  4. https://www.v-u-m.org/
    VUM – VERBUND UNGEIMPFTER MENSCHEN
    Antidiskriminierungsnetzwerk & Unternehmensberatung
    Registriertes Europa Office:
    VUM Stiftung
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    Ireland

    Aus Opfern wird eine aktive Parallelgesellschaft. Der VUM legt mit seinem Tätigwerden den Grundstein zur Errichtung der größten Parallelgesellschaft der Menschheitsgeschichte. Als Opfer ideologischer Hetze und Ausgrenzung, welche sich in all ihren sozialen Ausprägungen offen gegen wissenschaftlich-modernes Denken, medizinische Erkenntnisse und zivilisatorische Errungenschaften stellt, ist es natürliches Menschenrecht und Aufgabe eigene soziale Strukturen zu schaffen.

    Die Spaltung der Menschen durch die Politik ist bereits vollzogen, und wird durch die blinde und radikalisierte Mehrheit der Bevölkerung gezielt weiterentwickelt, und durch den fortwährenden Rechtsbruch der Politik manifestiert.

    Unsere Zielsetzung ist die Rettung der verbliebenen menschlichen Grundstrukturen, durch den Aufbau eines vollständig handlungsfähigen sozialen- und wirtschaftlichen Parallelnetzwerkes. Wir werden vor dem politischen Hass nicht zurückweichen, wie es andere verfolgte Bevölkerungsgruppen in den Jahrzehnten und Jahrhunderten vor uns getan haben.

    Der VUM als größter Opferverbund der Menschheitsgeschichte. Unsere Existenz verkörpert den Gedanken der Freiheit und Fairness – Wir errichten gemeinsam mit weiteren 25 Millionen verfolgten Menschen in Österreich, Deutschland und Schweiz neue Strukturen für ein würdiges Leben der Verfolgten und Unterdrückten.

    Wir begrüßen die Unterstützung aus allen Bereichen der Wirtschaft, der Politik und des sozialen Lebens! Gemeinsam gegen den Hass und Gewalt!

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