Letzte Woche haben wir wegen Trumps Appetit auf Grönland in Politik und Medien fast täglich die Frage gehört, was denn passieren würde, wenn die USA Grönland tatsächlich militärisch erobern wollten. Deutschland und einige andere EU-Länder haben sogar Vorauskommandos nach Grönland geschickt, um die Möglichkeiten zur Stationierung von Soldaten dort zu prüfen, von denen allerdings niemand so ganz genau weiß, was sie da eigentlich tun sollen: Grönland gegen einen US-Angriff verteidigen, oder im Rahmen der NATO „die Sicherheit der Arktis erhöhen“?

Jedenfalls haben Politik und Medien sich öffentlich den Kopf darüber zerbrochen, wie die NATO auf einen US-Angriff auf Grönland reagieren würde, schließlich gebe es ja den Artikel 5 des NATO-Vertrages, der die NATO-Mitglieder angeblich zur kollektiven Verteidigung verpflichtet, wenn ein NATO-Mitglied angegriffen wird.

Wir werden gleich noch sehen, dass das eine Legende ist, denn Artikel 5 verpflichtet niemanden zu irgendetwas, aber wichtiger ist, dass Artikel 5 ohnehin nicht greifen würde, weil der sogenannte NATO-Verteidigungsfall von allen NATO-Mitgliedern einstimmig beschlossen werden muss. Und dass die USA zustimmen, dass die NATO Grönland gegen die USA verteidigt, ist nun wirklich ausgeschlossen.

Daher zeugen alle Artikel in deutschen Medien, in denen über eine mögliche Reaktion der NATO auf einen US-Angriff auf Grönland spekuliert wurde, vor allem von einem: Der totalen Inkompetenz der Autoren dieser Artikel.

Dass die NATO als Organisation tot wäre, wenn die USA das NATO-Mitglied Dänemark angreifen würden, ist wohl allen klar, darum geht es hier nicht.

Hier geht es um das tatsächliche Szenario im Falle eines Angriffs der USA auf Grönland, denn es gibt tatsächlich einen Vertrag, der alle EU-Länder verpflichten würde, in diesem Fall den USA den Krieg zu erklären. Das dürfte in der Realität natürlich nicht passieren, aber das ändert nichts daran, dass es diesen Vertrag gibt. Und daher schauen wir uns das einmal an.

Die NATO

Bevor wir zu dem genannten Vertrag kommen, will ich noch einmal kurz erklären, warum Artikel 5 des NATO-Vertrages zu nichts verpflichtet, denn obwohl ich darüber immer wieder berichte, wissen viele es immer noch nicht.

Artikel 5 des NATO-Vertrages lautet:

„Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.
Vor jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.“

Von einem bedingungslosen und automatischen Beistandsversprechen kann im NATO-Vertrag also keine Rede sein. Indem jedes Land, also jede Vertragspartei, für sich „die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet“, gibt es in Artikel 5 sehr viel Spielraum anstatt eines gegenseitigen und bedingungslosen Beistandsversprechens, von dem der Öffentlichkeit immer erzählt wird.

Im Klartext bedeutet das nämlich, dass ein NATO-Staat im Falle des sogenannten Verteidigungsfalles der NATO sogar entscheiden kann, dass er gar keine Maßnahmen “für erforderlich erachtet”, dass er einem angegriffenen NATO-Mitglied also gar nicht hilft. Im NATO-Vertrag gibt es keine Verpflichtung zu Hilfe. Weitere Details dazu und die Antwort auf die Frage, warum in Artikel 5 diese zu nichts verpflichtende Formulierung gewählt wurde, können Sie hier nachlesen.

Der EU-Vertrag

Der EU-Vertrag legt fest, dass die EU auch ein Militärbündnis ist. In Artikel 42 Punkt 7 des EU-Vertrages steht unzweideutig:

„Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.“

Das ist eine wesentlich umfassendere Beistandsklausel als Artikel 5 des NATO-Vertrages, denn sie lässt praktisch keine Ausnahmen zu, sondern legt fest, dass die EU-Mitgliedsstaaten einem angegriffenen EU-Land „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung schulden„. (Nachtrag: Es wurde die Frage gestellt, ob der EU-Vertrag greift, wenn Grönland nicht zur EU gehört. Da in Artikel 42 aber ausdrücklich vom „Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats“ die Rede ist und Grönland dänisches Hoheitsgebiet ist, greift der EU-Vertrag nach meinem Verständnis)

Und nun stellen wir uns einmal vor, die USA würden Grönland angreifen, das nun einmal Teil des Hoheitsgebietes des EU-Mitglieds Dänemark ist. Dann wären alle EU-Staaten ohne Wenn und Aber verpflichtet, Dänemark militärisch gegen die USA zu helfen. Die ganze EU wäre im Krieg mit den USA.

In der Praxis würde das kaum passieren, denn entweder würde Dänemark sich gegen die USA nicht zur Wehr setzen und das Unvermeidbare akzeptieren, oder die EU-Staaten würden ein Hilfsgesuchen von Dänemark geflissentlich ignorieren. Oder können Sie sich etwa vorstellen, dass beispielsweise die Bundeswehr dann die US-Militärstützpunkte in Deutschland angreifen würde, weil Deutschland plötzlich mit den USA im Krieg wäre?

Trotzdem zeigt dieses Beispiel, wie miserabel all die deutschen Medien arbeiten, die letzte Woche zwar fleißig darüber sinniert haben, wie die NATO wohl auf einen US-Angriff auf Grönland reagieren würde, aber den EU-Vertrag mit keinem Wort erwähnt haben.

Was wohl passieren wird

Spätestens nachdem US-Präsident Trump gestern pauschal Strafzölle gegen alle europäischen Länder verhängt hat, die Dänemark offen unterstützen oder sogar ein paar Soldaten als Vorauskommando nach Grönland geschickt haben, dürfte auch der letzte Schlafwandler begriffen haben, dass es Trump mit seinen Ambitionen auf Grönland ernst ist.

Aber Trump dürfte es kaum nötig haben, das gewaltsam anzugehen. Die Angst vor den USA ist in der EU nach Jahrzehnten der Unterordnung unter die USA so groß, dass es am Ende eine Verhandlungslösung geben dürfte.

Die Frage wird sein, wie sehr die Europäer sich von den USA dabei erniedrigen lassen. Machen sie am Ende zähneknirschend gute Miene zum bösen Spiel, weil ihnen die „transatlantische Freundschaft“ so wichtig ist, dass sie sogar offen feindselige Handlungen der USA akzeptieren? Oder geben sie aus Angst nach, aber brechen nach dieser US-Aggression gegen einen europäischen Staat mit den USA? Beides, aber natürlich auch Lösungen zwischen diesen beiden Extremen, ist denkbar.

Die Frage ist, was von der NATO übrig bleibt, nachdem die „Schutzmacht“ der Europäer (und damit der NATO selbst) aggressiv gegen die Europäer vorgegangen ist. Bleibt die NATO danach – sozusagen aus alter Gewohnheit, aber de facto politisch tot – auf dem Papier noch bestehen? Oder findet man den Mut zu der Ehrlichkeit, einzugestehen, dass die NATO tot ist, und löst sie auf?

Und was wird dann aus der EU? Während ich diesen Artikel schreibe, haben nur die europäischen Unterstützer Dänemarks erste Erklärungen zu Trumps Strafzöllen abgegeben. Sie sagen alle unisono, die EU werde sich dagegen wehren und zusammenstehen.

Aber wir dürfen nicht vergessen, dass nur sieben Staaten Dänemark offen unterstützen, wobei darunter auch Großbritannien und Norwegen sind, die nicht zu EU gehören. Das bedeutet, dass nur sechs EU-Staaten (Dänemark, Schweden, Frankreich, Deutschland, Finnland und die Niederlande) offen auf der Seite Dänemarks stehen. Und da stellt sich die Frage, ob die anderen 21 EU-Staaten wirklich mit diesen sechs solidarisch sein und wegen etwas, wogegen sie sich ausgesprochen haben, einen Handelskrieg mit den USA riskieren werden. Es droht also eine Spaltung der EU.

Da Trump in seiner Nationalen Sicherheitsstrategie die EU faktisch zum Gegner der USA erklärt und geschrieben hat, die EU gehöre „zu den größeren Herausforderungen für Europa“, sei also schädlich für Europa, dürfte Trump sogar darauf setzen, die Meinungsunterschiede innerhalb der EU nach Kräften zu befeuern, weil er die EU am liebsten abschaffen würde. Und was wäre dazu besser geeignet, als ein heftiger und nicht mehr zu schlichtender Streit zwischen zwei (oder noch mehr) Lagern innerhalb der EU?

Dass die USA unter Trump in irgendeiner Form die Kontrolle über Grönland übernehmen, kann in meinen Augen als sicher gelten. Was dabei und danach aus der EU und der NATO wird, ist noch offen, aber derzeit sieht es für beide Organisationen recht düster aus. Als Sieger werden sie aus dem Streit nicht hervorgehen, für sie wäre es schon ein großer Sieg, wenn sie nach dem Ende des Grönland-Streits noch in ihrer heutigen Form existieren würden.

Darauf würde ich aber nicht wetten.