Selenskys reguläre Amtszeit als ukrainischer Präsident ist am 20. Mai 2024 abgelaufen. Die ukrainische Verfassung ist in der Frage, ob die Amtszeit des Präsidenten im Falle des Kriegsrechts, währenddessen in der Ukraine Wahlen verboten sind, nach ihrem regulären Ablauf verlängert wird, zumindest sehr zweideutig formuliert, wie Sie hier nachlesen können.

Die Frage der Legitimität

Die ukrainische Verfassung begrenzt die Amtszeit des Präsidenten auf fünf Jahre und enthält keine Aussage dazu, was im Falle ihres Ablaufs während des Kriegsrechts für den Präsidenten gilt, während es in der ukrainischen Verfassung dazu genaue Bestimmung für das ukrainische Parlament gibt. Auch das ukrainische Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Amtszeit des Präsidenten nach fünf Jahren endet und nicht verlängert werden kann. Allerdings steht auch das andererseits so nicht explizit in der ukrainischen Verfassung.

Ich schließe mich nach meiner Analyse der ukrainischen Verfassung der russischen Interpretation an, dass Selensky nicht mehr der legitime ukrainische Präsident ist, aber man kann das, wegen des Fehlens eindeutiger Aussagen in der ukrainischen Verfassung, auch anders sehen, wenn man unbedingt will.

Daher ist der entscheidende Punkt nicht einmal, ob Selensky noch legitimer Präsident ist, entscheidend ist, dass das zumindest sehr umstritten ist. Und das bedeutet, dass die Ukraine jeden internationalen Vertrag, den Selensky heute unterschreibt, später mit dem Hinweis zerreißen kann, dass Selensky nicht das Recht hatte, den Vertrag zu unterzeichnen und dass er deshalb ungültig ist.

Sollte Selensky nicht mehr der legitime Präsident sein, würde seine Nachfolge bis zur Neuwahl des Präsidenten den Parlamentspräsident übernehmen. Der ist laut ukrainischer Verfassung legitimiert, aber auch Parlamentswahlen sind in der Ukraine längst überfällig, was bedeutet, dass das ukrainische Volk seit 2019 keine Möglichkeit mehr hatte, seine Meinung bei Wahlen zu sagen.

Seit nun sechs Jahren wurde das ukrainische Volk nicht mehr gefragt, welchen politischen Kurs es für sein Land will. Und in diesen sechs Jahren hat sich in der Ukraine unbestreitbar sehr viel verändert.

Was das bedeutet

Sollte es bei den russisch-ukrainischen Verhandlungen zu einer Einigung kommen, stellt sich zwangsläufig die Frage, wer das Abkommen von ukrainischer Seite unterzeichnen kann. Und dabei wiederum ist entscheidend, wen Russland als unterschriftsberechtigt ansieht, denn wenn Russland der Meinung ist, die Unterschrift der Ukraine sei nicht rechtsgültig, wird Russland das Abkommen nicht unterzeichnen.

Daher stellen sich russische Analysten seit einiger Zeit die Frage, wen Russland als unterschriftsberechtigt ansieht, denn dazu gab es bisher keine eindeutigen Erklärungen der russischen Regierung. Dass die russische Regierung Selensky nicht als unterschriftsberechtigt ansieht, wurde erwartet, die Frage war aber, ob Russland beispielsweise mit der Unterschrift des ukrainischen Parlamentspräsidenten zufrieden sein würde.

Dazu gab es nun einen Kommentar des Chefs der Rechtsabteilung des russischen Außenministeriums, in dem er gefordert hat, die Ukraine müsse zunächst eine neue Führung wählen, bevor man ein Abkommen unterzeichnen kann, denn aufgrund der längst abgelaufenen, regulären Amtszeiten von Präsident und Parlament in der Ukraine befürchtet Russland, dass spätere ukrainische Regierungen die Unterschriften für ungültig erklären können.

Der Chef der Rechtsabteilung des russischen Außenministeriums hat sich dazu gegenüber der russischen Nachrichtenagentur TASS geäußert, weshalb ich deren Meldung darüber übersetze.

Beginn der Übersetzung:

Das Außenministerium erklärte, wer von Seiten der Ukraine das Memorandum mit Russland unterzeichnen kann

Der Direktor der Rechtsabteilung Maxim Musichin betonte, dass für die Unterzeichnung des Memorandums vom ukrainischen Volk eine neue Führung gewählt werden müsse und dass Wladimir Selensky für diese Rolle nicht geeignet sei.

Das ukrainische Volk muss eine neue Führung wählen, die das Memorandum mit Russland unterzeichnet, der Parlamentspräsident ist möglicherweise rechtlich nicht für die Rolle des Unterzeichners geeignet. So kommentierte der Direktor der Rechtsabteilung des russischen Außenministeriums Maxim Musichin gegenüber der TASS die Situation der Schaffung eines möglichen Dokuments.

„Wichtig ist, wessen Unterschrift [unter den Dokumenten] steht, denn mittlerweile hat ihr aktueller ‚Chef‘ längst auch die innere Legitimität verloren, von der äußeren ganz zu schweigen. Dementsprechend kann es Probleme mit der Gültigkeit eines Abkommens geben, das von dieser Person unterzeichnet wird“, sagte er.

Man müsse unbedingt sicher sein, dass das Abkommen zur Beilegung auf ukrainischer Seite von „einer Person unterzeichnet wird, die das Mandat des Volkes dazu hat“, so der Diplomat, „sonst gibt es Probleme“.

Musichin betonte, dass Wladimir Selensky für die Rolle des Unterzeichners nicht geeignet sei. „Das ukrainische Volk muss seinen neuen Staatschef in freien Wahlen wählen“, fuhr er fort. „Dann gibt es einen legitimen Unterzeichner. Aber jetzt geht es um einige interne Bestimmungen der ukrainischen Verfassung. Theoretisch, formal betrachtet, hat der Parlamentspräsident eine gewisse Befugnis zur Unterzeichnung. Ob man ihn das in seinem eigenen Land tun lassen wird, ist die große Frage.“

Der Diplomat wies darauf hin, dass das Memorandum, das in einem Gespräch zwischen den Präsidenten Russlands, Wladimir Putin, und den USA, Donald Trump, besprochen wurde, „den richtigen Unterzeichner braucht“, aber „das ist jetzt ein Problem“. Musichin wies auch darauf hin, dass man insgesamt über den Unterzeichner der Dokumente zur Regulierung nachdenken müsse.

Ende der Übersetzung