Repression

Ein Sozialist erklärt, warum die Strafe gegen Le Pen politische Verfolgung ist

Warum genau wurde Marine Le Pen verurteilt? Diese Frage hat ein Sozialist und Kritiker von Le Pen beleuchtet und er kam überraschenderweise zu dem Schluss, dass es sich dabei um ein politisch und nicht um ein juristisch motiviertes Urteil handelt.

Die Strafe, die Marine Le Pen von einem französischen Gericht bekommen hat, wird vor allem von sogenannten „Rechten“ kritisiert. Dabei kennen nicht einmal alle Kritiker die Details des Urteils und der Vorwürfe gegen Le Pen.

Daher fand ich es interessant, als ich einen Artikel von Thomas Fazi gefunden habe, der die Details des Urteils und der Vorwürfe gegen Le Pen beleuchtet. Fazi ist Italiener und bezeichnet sich selbst als Sozialisten, und er ist ein Kritiker von Le Pen. Unterstützung für Le Pen war von ihm also nicht zu erwarten, weshalb sein Artikel umso bemerkenswerter ist. Daher habe ich ihn übersetzt.

Beginn der Übersetzung:

Das Urteil gegen Marine Le Pen: Krieg der Paragraphen auf europäisch

Es geht nur um Le Pen. Und auch nicht um die politische Linke oder die Rechte. Es geht um ein zunehmend verzweifeltes Establishment, das bereit ist, jedes zur Verfügung stehende Mittel einzusetzen, um der „populistischen Bedrohung“ Einhalt zu gebieten. 

Am 31. März 2025 verurteilte ein französisches Gericht Marine Le Pen, die Vorsitzende der Partei Rassemblement National (RN), zusammen mit 23 weiteren Angeklagten wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder. Sie wurde zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt – davon zwei Jahre auf Bewährung, zwei Jahre unter Hausarrest mit elektronischer Fußfessel – sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro.

Entscheidend ist, dass sie außerdem mit sofortiger Wirkung für fünf Jahre von der Ausübung öffentlicher Ämter ausgeschlossen wurde. Das könnte sie möglicherweise von einer Kandidatur bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 ausschließen – bei der sie derzeit laut Umfragen mit großem Abstand führt –, es sei denn, sie legt bis dahin erfolgreich Berufung ein.

Le Pen könnte dennoch auf eine letzte Chance hoffen, nachdem ein Berufungsgericht angekündigt hat, bis zum Sommer nächsten Jahres eine endgültige Entscheidung zu treffen. Aus offensichtlichen Gründen hat das Urteil jedoch schon jetzt einen politischen Sturm ausgelöst. Nicht wenige argumentieren, dass es sich im Fall von Le Pen um ein klassisches Beispiel für einen „Krieg der Paragraphen“ handelt – also den strategischen Einsatz juristischer Mittel, um einen politischen Gegner zu schwächen oder kalt zu stellen – und es gibt durchaus Hinweise, die dieses Argument stützen.

Zunächst einmal: Wessen wird Le Pen beschuldigt? Arnaud Bertrand, ein französischer Unternehmer mit Lebensmittelpunkt in China, hat auf der Social-Media-Plattform X eine hervorragende Zusammenfassung geliefert:

Der gesamte Fall dreht sich um die Tatsache, dass Abgeordnete des Front National (FN) – dem Vorgänger des Rassemblement National – im Europäischen Parlament zwischen 2004 und 2016 ihre Zuschüsse der EU für die Beschäftigung parlamentarischer Assistenten dazu verwendeten, Personen zu entlöhnen, die in Wahrheit für die Partei arbeiteten und nicht im Rahmen ihrer Tätigkeiten für die EU.
Im Europäischen Parlament erhält jeder Abgeordnete monatlich rund 23.392 Euro für die Beschäftigung von Assistenten. Der FN bzw. RN habe ein System geschaffen, um dieses Geld illegal innerhalb von Parteistrukturen zu verwenden.
Bemerkenswert ist jedoch, dass die Namen vieler dieser „Assistenten“ sowohl auf der Gehaltsliste des Europäischen Parlaments als auch in der Organisationsstruktur der Partei aufgeführt waren, wobei einige von ihnen die Abgeordneten, für die sie angeblich gearbeitet haben, nie persönlich trafen.
Die Ermittlungen begannen bereits im Jahr 2015, als der damalige Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz die Angelegenheit an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) verwies, nachdem er festgestellt hatte, dass 20 der 24 FN-Assistenten in der Organisationsstruktur der Partei aufgeführt waren.
Die französische Justiz leitete in der Folge 2016 ein offizielles Ermittlungsverfahren ein. Der Fall betraf insgesamt 27 Angeklagte, darunter neun ehemalige FN-/RN-Abgeordnete, einschließlich Marine Le Pen, zwölf parlamentarische Assistenten, vier weitere Funktionäre des FN/RN sowie die Partei selbst als juristische Person.
Le Pen war nicht die Einzige, die verurteilt wurde. Auch die Partei Rassemblement National selbst wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von zwei Millionen Euro verurteilt. Acht weitere ehemalige Abgeordnete wurden ebenfalls schuldig gesprochen, ebenso wie zwölf Assistenten und drei Parteifunktionäre.
Die Anklage verfolgte eine klare Argumentationslinie: Die Partei habe ein systematisches Schema entwickelt, um EU-Gelder zugunsten der Parteiarbeit umzuleiten. Es lägen überwältigende Beweise vor, dass die bezahlten Assistenten in Wirklichkeit hauptsächlich oder ausschließlich für die Partei tätig waren, obwohl sie vom Europäischen Parlament bezahlt wurden. Dabei handelte es sich nicht um eine einmalige Verfehlung – das Ganze war ein über Jahre hinweg betriebenes, zentral organisiertes System unter Leitung der Parteiführung.
Die Verteidigung argumentierte, alle Assistenten hätten „echte Arbeit“ geleistet – was zwar stimmt, aber eben nicht die Arbeit, für die sie bezahlt wurden, was den Kern des Problems darstellt. Zudem sprach sie von politischer Verfolgung und betonte, es habe keine persönliche Bereicherung gegeben – was zutrifft.
Darüber hinaus zog die Verteidigung Vergleiche zur Partei MoDem, der Partei des derzeitigen Premierministers François Bayrou, die wegen ähnlicher Vorwürfe angeklagt wurde. Man sehe sich hier einem doppelten Standard der französischen Justiz ausgesetzt, da die Mitglieder der MoDem für vergleichbare Vergehen deutlich mildere Strafen erhalten hätten.
Das ist zum Teil korrekt, da Mitglieder beider Parteien im Kern wegen desselben Delikts verurteilt wurden: der Nutzung von Parlamentsgeldern der EU für Parteizwecke. Allerdings unterscheiden sich Umfang und Struktur der Vorgänge deutlich: Beim RN ging es um 2,9 Millionen Euro, beim MoDem lediglich um 204.000 Euro. Das System beim RN lief über zwölf Jahre und umfasste 46 Arbeitsverträge, während es sich beim MoDem um einen deutlich kürzeren Zeitraum und lediglich zehn Verträge handelte. Und vor allem: MoDem stellte diese Praxis freiwillig ein – ohne äußeren Druck oder Zwang –, während RN erst damit aufhörte, nachdem das Europäische Parlament Ermittlungen eingeleitet hatte.
Dennoch sorgt der eklatante Unterschied bei den Strafen für erheblichen Aufruhr, insbesondere im Hinblick auf den sofortigen politischen Ausschluss. Viele stellen infrage, ob das Strafmaß dem Vergehen angemessen ist – oder ob vielmehr politische Motive eine Rolle gespielt haben, nämlich Le Pen von der Präsidentschaftswahl 2027 fernzuhalten.

Der letzte Punkt ist entscheidend. Die Frage ist weniger, ob Le Pen schuldig ist, zumal sie noch nicht alle juristischen Instanzen durchlaufen hat, sondern ob ein sofortiger Ausschluss von Wahlen für die Dauer von fünf Jahren ein verhältnismäßiges Strafmaß darstellt – insbesondere angesichts der Tatsache, dass Le Pen und ihren Mitangeklagten noch alle Rechtsmittel offenstehen.

Es sei darauf hingewiesen, dass in Frankreich der Verlust der Wählbarkeit bei Veruntreuung öffentlicher Gelder zwar verpflichtend ist, es jedoch im Ermessen der jeweiligen Richter liegt, ob diese Strafe bereits vor dem rechtskräftigen Urteil vorläufig vollstreckt wird – also noch während der Frist, in der Berufung eingelegt werden kann. Dies gründet sich vor allem auf die in Frankreich geltende Rechtsauffassung, wie in den meisten rechtsstaatlichen Ländern, wonach eine Person erst dann offiziell als „schuldig“ gilt, wenn alle ordentlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, sprich: wenn alle Instanzen durchlaufen wurden und das Urteil rechtskräftig ist.

In diesem Sinne war die Entscheidung des Gerichts, Le Pen die Wählbarkeit mit sofortiger Wirkung zu entziehen, letztlich eine Ermessensentscheidung – und tatsächlich eine, die laut eigener Aussage der Richter auf moralischen und politischen Erwägungen beruhte.

Nach Ansicht des Gerichts stellt Le Pens fehlende Reue oder Einsicht ein Risiko für einen Rückfall dar – und mache sie im Grunde moralisch ungeeignet für ein öffentliches Amt. Darüber hinaus befand das Gericht, dass es zu einer „erheblichen Störung der demokratischen öffentlichen Ordnung“ führen könnte, wenn Le Pen kandidieren würde oder – noch schwerwiegender – sogar gewählt würde, obwohl es potenziell in letzter Instanz noch zu einer Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel kommen könnte. Ob sich diese Aussage auf das Risiko öffentlicher Proteste oder auf einen möglichen Reputationsschaden für die französischen Behörden bezieht, bleibt unklar.

So oder so: Die vorgebrachte Argumentation ist, gelinde gesagt, höchst fragwürdig. Zahllose prominente Politiker – in Frankreich wie auch anderswo – wurden der Veruntreuung öffentlicher Gelder beschuldigt oder sogar verurteilt, ohne dass dies ernsthafte Konsequenzen für ihre Karrieren gehabt hätte.

Zum Beispiel wurde im Jahr 2016 Christine Lagarde, damals Chefin des Internationalen Währungsfonds, für schuldig befunden, in ihrer Zeit von 2007 bis 2011 als französische Finanzministerin fahrlässig eine massive Auszahlung öffentlicher Gelder in Höhe von 400 Millionen Euro an den umstrittenen Geschäftsmann Bernard Tapie genehmigt zu haben. Doch das Gericht entschied, dass sie nicht bestraft und das Urteil nicht ins Strafregister eingetragen werden sollte. Tatsächlich wurde sie kurze Zeit später sogar Präsidentin der Europäischen Zentralbank – ein Amt, das sie bis heute innehat.

Insgesamt lässt sich nur schwer bestreiten, dass dieses Urteil gegen Le Pen und den RN alle Merkmale einer politisch motivierten Entscheidung trägt. Der Vorgang ist zudem nahezu beispiellos: Über viele Jahre hinweg vertrat der französische Verfassungsrat, das höchste verfassungsrechtliche Organ des Landes, die Auffassung, dass ein Verbot, sich für ein öffentliches Amt zur Wahl zu stellen, selbst wenn es vorläufig vollstreckt wird, nicht für bereits amtierende nationale Mandatsträger gilt.

Allerdings entschied der Verfassungsrat in einem anderen Urteil, das seltsamerweise nur wenige Tage vor der Verurteilung Le Pens erging, dass die vorläufige Vollstreckung eines Entzugs der Wählbarkeit dazu beitrage, „die Anforderungen an Integrität und Vorbildfunktion von Mandatsträgern sowie das Vertrauen der Wähler in ihre Repräsentanten“ zu stärken und damit einem „verfassungsrechtlichen Zielwert zum Schutz der öffentlichen Ordnung“ entspreche.

Der politische Charakter dieser Entscheidung sollte jedem klar sein, der nicht durch ideologische „Stammeszugehörigkeit“ verblendet ist – und das sage ich als jemand, der Le Pen in der Vergangenheit sehr oft kritisiert hat. Denn sobald ein solcher Präzedenzfall geschaffen ist, kann und wird er gegen jeden Kandidaten zur Anwendung kommen, der als Bedrohung für das Establishment wahrgenommen wird. Heute kommen diese „Bedrohungen“ – ob real oder eingebildet – überwiegend von rechts. In Deutschland etwa bereiten die Gesetzgeber gerade ein Gesetz vor, das Personen, die wegen „Hassrede“ verurteilt wurden, von Wahlen ausschließen soll – ein offensichtlicher Versuch, die AfD ins Visier zu nehmen. Aber auch eine Bedrohung von links würde in gleicher Weise angegangen werden.

Es überrascht daher nicht, dass selbst jemand wie Jean-Luc Mélenchon von der linksgerichteten La France Insoumise, der nach den letzten Wahlen selbst auf ungerechtfertigte Weise von der Regierungsbildung ausgeschlossen wurde, die Entscheidung der Richter kritisiert hat. Er sagte:

„Die Entscheidung, einen Gewählten abzusetzen, sollte allein dem Volk zustehen.“

Diejenigen im linken Spektrum, die diesen Schritt beklatschen, ebnen ungewollt den Weg dafür, dass ähnliche Maßnahmen künftig gegen sie selbst gerichtet werden könnten.

Ein letzter Punkt: Ich habe viele Stimmen – vor allem von links – gehört, die behaupteten, dass es sich nicht um einen Krieg der Paragraphen handeln könne, nachdem Le Pen für schuldig befunden wurde. Abgesehen davon, dass sie, wie weiter oben bereits erwähnt, rechtlich noch immer als unschuldig gilt, solange nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, wird hier ein entscheidender Punkt übersehen: Ein Krieg der Paragraphen bedeutet nicht zwangsläufig, oder nicht in erster Linie, falsche Anschuldigungen zu erfinden. Auch wenn das vorkommt, wie man zuletzt in Rumänien beobachten konnte, besteht er viel häufiger in der selektiven und willkürlichen Anwendung des Rechts: Man bestraft einige, während man bei anderen, die dieselben Vergehen begangen haben, beide Augen zudrückt.

Diese Art asymmetrischer Justiz ist für die Demokratie genauso zerstörerisch wie offensichtlich falsche Anschuldigungen. Denn in der Politik gilt: Wenn man nur tief genug gräbt, findet man fast immer irgendein Fehlverhalten – insbesondere finanzieller Natur. Als Italiener weiß ich das nur zu gut. 1992 wurden die beiden damals führenden Parteien, die Democrazia Cristiana (DC) und die Sozialistische Partei (PSI), durch den Korruptionsskandal, der als Tangentopoli berüchtigt wurde, praktisch ausgelöscht.

Waren beide Parteien korrupt? Zweifellos. Aber die Justizoffensive war auch politisch motiviert, orchestriert von mächtigen Kräften innerhalb des italienischen Staates und darüber hinaus, die das damalige politische Establishment als Hindernis für die Umsetzung radikaler neoliberaler Reformen betrachteten. Und jene, die danach kamen, waren mindestens ebenso korrupt, wenn nicht sogar korrupter..

Am Ende geht es hier nicht nur um Le Pen. Und auch nicht um die politische Linke oder Rechte. Es geht um ein zunehmend verzweifeltes Establishment, das bereit ist, jedes zur Verfügung stehende Mittel einzusetzen, um der „populistischen Bedrohung“ Einhalt zu gebieten.

Ende der Übersetzung


Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

6 Antworten

  1. Da gibt es auch noch eine andere Sichtweise, oder besser gesagt, Analyse , sehr Lesenswerter Artikel. Hier ein Ausschnitt;

    Wofür wurde Marine Le Pen für „schuldig“ erklärt?
    von Thierry Meyssan

    Um Marine Le Pen zu verbieten, für das Amt des Präsidenten der Französischen Republik zu kandidieren, verurteilte sie ein Gericht in erster Instanz wegen „Veruntreuung öffentlicher Gelder“ und nicht umgekehrt. Es ist nicht das Vergehen, dessen sie beschuldigt wird, das dazu geführt hat, dass ihr das passive Wahlrecht entzogen wurde, sondern es wurde erfunden, um dieses Urteil zu rechtfertigen. Seltsamerweise hat es niemand in der politischen Klasse für angebracht gehalten, darauf hinzuweisen, dass die Präsidentschaft des Europäischen Parlaments ihre Auffassung der Rolle der Europaabgeordneten geändert hat und nun diejenigen als strafbar betrachtet, die darauf beharren, den ursprünglichen Beruf des Europaabgeordneten auszuüben.

    https://www.voltairenet.org/article222045.html

  2. „Ein letzter Punkt: Ich habe viele Stimmen – vor allem von links – gehört, die behaupteten, dass es sich nicht um einen Krieg der Paragraphen handeln könne, nachdem Le Pen für schuldig befunden wurde.“

    DAS ist der Fehler den viele Leichtgläubige der kapitalistischen Propaganda noch immer machen: Sie halten vermeintlich linke Parteien tatsächlich für links. Im Reichstag gibts aber nur rechte und faschistische Parteien!

    Links und sozialistisch ist eine Partei nur dann wenn sie die Enteignung und Vergesellschaftung der Produktionsmittel fordert!
    Vielleicht hilft auch folgendes, kurze Video weiter:
    https://www.youtube.com/watch?v=eGPWXnraM4s

  3. Was mir bei der Diskussion abgeht, wie ungewöhnlich der kriminelle Akt ist. Meiner Erfahrung nach ist bei allen Parteien völlig normal dass öffentliche Gelder unrechtmäßig verwendet werden, was rechtlich auf diverse Straftatbestände hinausläuft. Die Frage ist dann wer wird tatsächlich bestraft? Einmal von Fällen abgesehen die vorher schon einen öffentlichen Skandal erzeugt haben (wobei auch das den selben Effekt haben kann).

    1. Die DDR brach zusammen, weil niemand mehr für die Machthaber arbeitete. Solange wir für Steuern, Gebühren und Sondervermögen arbeiten, werden sich irgend welche skrupellosen Lügner unsere Arbeit unter den Nagel reißen. Gewalt ist nutzlos. Da kommen nur andere Lügner an die Macht.

  4. Naja, die politischen Tagelöhner bei der NATO-EU bereiten gerade den Nährboden für eine echte Demokratie, indem sie dieses verwahrloste System selbst abschaffen, wie die DDR Führung es 88 89 tat. Solche Deppen…

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