Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lenkt in seinem Urteil von den wahren Schuldigen ab

Ich habe darüber berichtet, dass der der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Ukraine vor zwei Wochen wegen des Massakers von Odessa 2014, bei dem über 40 Menschen verbrannt wurden, schuldig gesprochen hat. Allerdings habe ich mir aus Zeitgründen das Urteil selbst nicht angeschaut. Das hat aber The Grayzone getan und in einem Artikel gezeigt, dass der EGMR in seinem Urteil nur das unvermeidliche Minimum eingestanden und viele Fragen ignoriert hat. Auch die den Opfern zugesprochene Entschädigung ist ein Schlag ins Gesicht.
Deutsche Medien haben über das Urteil des EGMR übrigens nicht berichtet, die Deutschen müssen ja nicht alles wissen. Das kollektive Verschweigen aller Meldungen, die nicht ins politisch gewollte Bild passen, durch die deutschen Medien zeigt ein weiteres Mal, dass die deutschen Medien de facto gelenkt sind, anders lässt sich das immer wieder zu beobachtende Phänomen nicht erklären.
Um mich nicht mit fremden Federn zu schmücken, übersetze ich den Artikel von The Grayzone über die Details des Urteils des EGMR.
Beginn der Übersetzung:
Oberstes europäisches Gericht: Ukraine schuldig an Menschenrechtsverletzungen beim Massaker im Gewerkschaftshaus in Odessa
Das oberstes europäisches Gericht verurteilte die ukrainischen Behörden dafür, dass sie ein Massaker im Jahr 2014 nicht verhindert haben, bei dem Dutzende Aktivisten aus dem linken politischen Spektrum bei lebendigem Leib verbrannt wurden. Doch die politische Voreingenommenheit der Richter führte dazu, dass die Opfer implizit für ihr Schicksal verantwortlich gemacht wurden – und ihren Familien lediglich eine mickrige Entschädigung von je 15.000 Euro zugesprochen wurde.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die ukrainische Regierung wegen Menschenrechtsverletzungen während des Massakers vom 2. Mai 2014 in Odessa für schuldig befunden. Damals wurden Dutzende russischsprachige Demonstranten von ultranationalistischen Schlägern gewaltsam in das Gewerkschaftshaus der Stadt getrieben, das anschließend in Brand gesetzt wurde, worauf zahlreiche Menschen bei lebendigem Leib verbrannten.
Unter Verweis auf das „Versagen der zuständigen Behörden, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Gewalt in Odessa zu verhindern“, entschied das Gericht einstimmig, dass die Ukraine Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt habe, der das Recht auf Leben garantiert. Die Richter verurteilten zudem das Versäumnis der ukrainischen Regierung, „diese Gewalt nach ihrem Ausbruch zu stoppen, rechtzeitig Rettungsmaßnahmen für die im Feuer eingeschlossenen Menschen zu gewährleisten und eine wirksame Untersuchung der Ereignisse einzuleiten und durchzuführen.“
An diesem Tag kamen 42 Menschen durch das Feuer ums Leben – ein blutiges Kapitel am Ende der sogenannten „Maidan-Revolution“, die 2014 mit einem vom Westen unterstützten Staatsstreich den demokratisch gewählten Präsidenten der Ukraine stürzte. Ukrainische Offizielle und etablierte Medien haben die Todesfälle konsequent als tragischen Unfall dargestellt, einige sogar den Anti-Maidan-Demonstranten selbst die Schuld an dem Brand gegeben. Dieses Narrativ wurde durch das Urteil des EGMR, das von einem siebenköpfigen Richtergremium einschließlich eines ukrainischen Richters gefällt wurde, endgültig widerlegt.
Der Gerichtshof stellte fest, dass der Einsatz der Feuerwehr „bewusst um 40 Minuten verzögert“ wurde – obwohl die örtliche Feuerwache nur einen Kilometer entfernt war. Letztlich kam das Gericht zu dem Schluss, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass die ukrainischen Behörden „alles in ihrer Macht Stehende getan hätten, um die Gewalt zu verhindern“. Die Verantwortlichen in Kiew hätten „keinerlei Anstrengungen unternommen“, um die Zusammenstöße zwischen Maidan- und anti-Maidan-Aktivisten zu verhindern, obwohl sie wussten, dass sehr wahrscheinlich gewaltsame Ausschreitungen ausbrechen würden. Dieses Fehlverhalten „ging über eine bloße Fehleinschätzung oder Nachlässigkeit hinaus.“
Die Klage wurde von 25 Personen eingereicht, die beim Brand und den vorausgegangenen Auseinandersetzungen Familienangehörige verloren hatten, sowie von drei Überlebenden des Feuers, die unterschiedlich schwere Verletzungen erlitten. Obwohl der EGMR feststellte, dass die Ukraine ihre Menschenrechte verletzt hatte, einigte sich das Gericht lediglich auf eine Entschädigung von 15.000 Euro pro Person.
Das Urteil erkannte zudem nicht das volle Ausmaß des Massakers von Odessa an, da es die Rolle westlich unterstützter Neonazi-Gruppen und ihre engen Verbindungen zum Massaker auf dem Maidan im Februar 2014 weitgehend außer Acht ließ – ein Ereignis, das inzwischen zweifelsfrei als eine „Operation unter falscher Flagge“ identifiziert wurde. In ihrer Entscheidung verharmlosten oder rechtfertigten die Richter zudem die Gewalt durch ukrainische Hooligans und Skinheads, indem sie diese wohlwollend als „Aktivisten für die Einheit der Ukraine“ beschrieben.
Russen sind bei lebendigem Leib verbrannt, während ukrainische Beamte wegschauten
In der Ukraine begannen die Proteste rund um den Maidan im November 2013, nachdem der damalige amtierende Präsident Wiktor Janukowytsch sich gegen ein Handelsabkommen mit der EU entschieden und stattdessen die enge Kooperation mit Russland erneuert hatte. Schnell eskalierten die Spannungen zwischen der mehrheitlich russischsprachigen Bevölkerung von Odessa und den ukrainischen Nationalisten. Wie das Urteil des EGMR feststellt, „blieben gewaltsame Vorfälle insgesamt selten, doch die Situation war instabil und barg ein ständiges Risiko der Eskalation.“
Im März 2014 errichteten Anti-Maidan-Aktivisten ein Zeltlager auf einem zentralen Platz von Odessa namens Kulykove Pole und forderten ein Referendum über die Gründung einer „Autonomen Republik Odessa“.
Im folgenden Monat kündigten Anhänger der Fußballclubs Tschornomorez Odessa und Metalist Charkow für den 2. Mai eine Kundgebung unter dem Motto „Für eine geeinte Ukraine“ an. Laut EGMR begannen daraufhin in sozialen Medien Anti-Maidan-Beiträge zu kursieren, in denen die angekündigte Veranstaltung als „Aufmarsch von Nazis“ bezeichnet wurden und dazu aufriefen diese zu verhindern.“ Das Gericht stufte diese Bezeichnung als russische „Desinformation“ ein. Doch es gibt umfangreiche Belege dafür, dass Hooligans beider Fußballclubs enge Verbindungen zu Neonazi-Gruppierungen pflegten und die für ihre Gewaltbereitschaft berüchtigt waren. Später gingen aus diesen Kreisen Einheiten des berüchtigten Asow-Bataillons hervor.
Aus Angst vor einem Angriff auf ihr Zeltlager beschlossen Aktivisten des Anti-Maidan, den Aufmarsch für „die Einheit der Ukraine“ zu stören, bevor dieser ihr Camp erreichen erreichte. Das EGMR legte dar, dass der ukrainische Geheimdienst und die Behörde für Cyberkriminalität über detaillierte Informationen verfügten, die darauf hindeuteten, dass „Gewalt, Zusammenstöße und Unruhen“ an diesem Tag unvermeidlich waren. Dennoch „ignorierten die Behörden die vorliegenden Informationen und die eindeutigen Warnsignale und unterließen es, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um jegliche Provokationen im Keim zu ersticken.“
Am 2. Mai 2014 stellten sich Aktivisten vom Kulykove Pole den gegnerischen Aktivisten entgegen, als deren Marsch sich in Bewegung setzte, worauf es umgehend zu heftigen Zusammenstößen kam. Gegen 17:45 Uhr wurden mehrere Aktivisten vom Kulykove Pole, „von jemandem, der sich auf einem nahegelegenen Balkon befand mit einer Jagdwaffe beschossen und tödlich getroffen“, so das Gericht – genau wie beim Massaker durch Scharfschützen auf dem Maidan drei Monate zuvor. Schließlich gewannen die Aktivisten für eine geeinte Ukraine bei den Auseinandersetzungen die Oberhand und stürmten in Richtung des Kulykove Pole.
Aktivisten des Kulykove suchten daraufhin Zuflucht im angrenzenden Gewerkschaftshaus, einem fünfstöckigen Gebäude, während ihre ultranationalistischen Gegner laut dem Gerichtsurteil „damit begannen, die Zelte auf dem Platz in Brand zu setzen“. Es kam zu Schusswechseln und zum Einsatz von Molotowcocktails auf beiden Seiten, bis das Gebäude schließlich in Flammen stand. Das Gericht stellte fest, dass in der Folge zahlreiche Anrufe bei der örtlichen Feuerwehr ein gingen, auch direkt von der Polizei – jedoch blieben diese vorerst „wirkungslos“. Das Gericht stellte zudem fest, dass der Feuerwehrchef seine Mitarbeiter angewiesen hatte, ohne seine ausdrückliche Anweisung, keine Löschfahrzeuge zum Kulykove Pole zu schicken“, weshalb auch keine Hilfe entsandt wurde.
Viele der eingeschlossenen Personen starben beim Versuch, sich durch einen Sprung aus den oberen Stockwerken zu retten. Diejenigen, die überlebten, wurden von den gewalttätigen Demonstranten draußen mit weiterer „Einheit“ empfangen. „Videoaufnahmen zeigen pro-ukrainische Aktivisten, die Menschen mit Schlagstöcken und Baseballschlägern angriffen, die gerade erst aus einem Fenster gesprungen oder gefallen waren“, stellt der EGMR fest.
Erst gegen 20:30 Uhr betraten Feuerwehrleute das Gebäude und löschten den Brand. Anschließend verhaftete die Polizei 63 überlebende Aktivisten vom Kulykove, die sich noch im Gebäude oder auf dem Dach befanden. Die Inhaftierten wurden erst zwei Tage später freigelassen, nachdem eine mehrere Hundert Personen starke Gruppe von Anti-Maidan-Demonstranten die Polizeistation stürmte, in der sie festgehalten wurden.
Die Liste der Versäumnisse und der massiven Fahrlässigkeiten seitens der Behörden an diesem Tag wurde noch durch die Tatsache verschärft, dass „lokale Staatsanwälte, Strafverfolgungsbeamte und Offiziere des Militärs über weite Strecken der Ereignisse oder sogar die gesamte Zeit nicht erreichbar waren“, weil sie zufällig an einem Treffen mit dem stellvertretenden Generalstaatsanwalt der Ukraine teilnahmen. Der EGMR qualifizierte die Haltung und die Passivität dieser Beamten als unerklärlich, offenbar ohne die naheliegende Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass sich die maßgeblichen behördlichen Organe von Odessa absichtlich unauffindbar machten, um maximales Chaos und Blutvergießen zu ermöglichen und sich damit gleichzeitig vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.
Nachdem die Behörden in Odessa „nicht alles in ihrer Macht Stehende getan hatten, um die Gewalt zu verhindern und noch nicht einmal das, was vernünftigerweise von ihnen erwartet werden konnte, um Menschenleben zu retten“, befand der EGMR, dass Kiew letztlich gegen Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Das Gericht stellte zudem fest, dass „die Behörden es versäumten, eine wirksame Untersuchung der Ereignisse in Odessa einzuleiten und durchzuführen“, womit sie auch gegen den prozessualen Aspekt von Artikel 2 verstoßen haben.
Anatomie einer Kiewer Vertuschung
Auch wenn es unausgesprochen bleibt, deutet die Einschätzung des EGMR zum Massaker von Odessa und zu den Behörden, die in ihren grundlegendsten Pflichten versagten, auf eine gezielte Vertuschung auf Staatsebene hin.
So wurde beispielsweise keinerlei Anstrengung unternommen, die betroffenen Gebiete im Stadtzentrum nach den Ereignissen abzusperren. Stattdessen bestand die erste Maßnahme der örtlichen Behörden darin, Reinigungs- und Wartungsdienste in diese Gebiete zu schicken, wodurch wertvolle Beweise fast zwangsläufig vernichtet wurden.
Wenig überraschend „ergaben spätere Untersuchungen am Ort des Geschehens, die erst zwei Wochen später durchgeführt wurden, keine nennenswerten Ergebnisse“, wie der EGMR feststellte. Das Gewerkschaftshaus „blieb zudem 17 Tage nach den Ereignissen für die Öffentlichkeit frei zugänglich“, sodass böswillige Akteure ausreichend Zeit hatten, Beweise zu manipulieren, zu entfernen oder belastendes Material zu platzieren. Währenddessen „tauchten viele der Verdächtigen unter“, so das Gericht. Mehrere strafrechtliche Ermittlungen wurden zwar eingeleitet, führten jedoch zu nichts und liefen schließlich nach Ablauf der Verjährungsfrist ins Leere.
Andere Verfahren, die es bis vor Gericht schafften, blieben jahrelang anhängig, bevor sie schließlich ganz eingestellt wurden – und das, obwohl umfangreiche Foto- und Videoaufnahmen sowohl von den Zusammenstößen im Stadtzentrum als auch vom Brand vorlagen, anhand derer die Identitäten der Täter leicht hätten festgestellt werden können. Der EGMR äußerte erhebliche Zweifel daran, dass die ukrainischen Behörden ernsthafte Anstrengungen unternommen haben, alle Täter zu identifizieren. Mehrere forensische Berichte wurden zudem über Jahre hinweg nicht veröffentlicht – ein klarer Verstoß gegen grundlegende Verfahrensprotokolle. An anderer Stelle stellte das Gericht fest, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen eine Person, die im Verdacht stand, auf Aktivisten des Kulykove Pole geschossen zu haben, auf unerklärliche Weise viermal eingestellt wurden – jedes Mal mit derselben Begründung.
Das Gericht stellte außerdem schwerwiegende Mängel bei den Ermittlungen zur Rolle ukrainischer Offizieller beim Massaker fest. Dies äußerte sich vor allem in „unverhältnismäßigen Verzögerungen“ und „langen Phasen unerklärlicher Untätigkeit und Stagnation“ bei der Einleitung von Verfahren. So dauerte es beispielsweise fast zwei Jahre, bis die ukrainische Regierung eine offizielle Untersuchung gegen den regionalen Chef der Feuerwehr einleitete – obwohl unbestritten war, dass er für die verzögerte Entsendung von Löschfahrzeugen n Pole verantwortlich gewesen war.
Ebenso versäumte es der Polizeichef von Odessa nicht nur, einen Notfallplan für den Fall von Massenunruhen umzusetzen, wie es vorgeschrieben war, sondern es stellte sich auch heraus, dass interne Dokumente, die angeblich die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen belegten, gefälscht waren. Ein Strafverfahren gegen den Polizeichef wurde erst nach fast einem Jahr eingeleitet, blieb dann jedoch etwa acht Jahre lang anhängig, bevor es schließlich nach Ablauf der Verjährungsfrist eingestellt wurde.
Die georgische Verbindung
Die Vorstellung, dass die Ermordung von Anti-Maidan-Aktivisten im Mai 2014 eine absichtliche und vorsätzliche Handlung war, die von der Regierung in Kiew konzipiert und geleitet wurde, wurde offenbar vom EGMR nicht in Betracht gezogen. Doch Zeugenaussagen vor einer ukrainischen Parlamentarischen Kommission, die unmittelbar nach dem Massaker eingesetzt wurde, deuten hingegen darauf hin, dass die Gewalt keine zufällige Wendung des Schicksals war, die spontan durch das Zusammentreffen zweier feindlich gesinnter Fraktionen in den Straßen von Odessa erzeugt wurde, wie es das Urteil suggeriert.
Diese Parlamentarische Kommission stellte fest, dass nationale und regionale ukrainische Offizielle ausdrücklich geplant hatten, gewaltbereite Aktivisten aus der faschistischen Maidan-Bewegung zu mobilisieren, um die pro-russischen Separatisten in Odessa gewaltsam zu unterdrücken und alle, die sich vor dem Gewerkschaftshaus versammelt hatten, zu vertreiben. Darüber hinaus wurden der berüchtigte ultranationalistische ukrainische Politiker Andrej Parubij und 500 bewaffnete Mitglieder der Maidan-Bewegung noch am Vorabend des Massakers aus Kiew in die Stadt entsandt.
Von 1998 bis 2004 war Parubij Gründer und Anführer der neonazistischen paramilitärischen Gruppe „Patriot der Ukraine“. Zur Zeit des Odessa-Massakers leitete er den Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrat der Ukraine. Das Staatsbüro für Ermittlungen der Ukraine begann umgehend, die Rolle von Parubij in den Ereignissen von Mai 2014 zu untersuchen, nachdem er im Anschluss an die Parlamentswahlen 2019 als Sprecher des Parlaments abgelöst wurde. Diese Untersuchung scheint bislang zu keinem Ergebnis geführt zu haben, obwohl ein Jahr zuvor ein georgischer Militanter gegenüber einem israelischen Dokumentarfilmer erklärte, dass er unter dem Kommando von Parubij Provokationen während des Odessa-Massakers angezettelt habe, wobei ihm der Befehl erteilt wurde, „die Aktivisten vom Kulykove Pole anzugreifen und alles niederzubrennen“.
Dieser georgischer Militant war einer von mehreren georgischen Söldnern, die zugegeben haben, dass sie persönlich am Massaker auf dem Maidan im Februar 2014 beteiligt waren, damals unter dem Kommando von ultranationalistischen Figuren wie Parubij und Michail Saakaschwili, dem Gründer der berüchtigten Söldnerbrigade „Georgische Legion“. Das Blutbad auf dem Maidan führte schließlich zum Sturz der Regierung von Wiktor Janukowytsch und stürzte die Ukraine in der Folge Jahre später in den Krieg mit Russland.
Das Massaker von Odessa ist ein weiteres Kapitel in einer düsteren Saga rund um die Ukraine – und das oberste Gericht für Menschenrechte in Europa hat nun offiziell die Verantwortung für dieses Grauen den Verantwortlichen in Kiew zugewiesen.
Ende der Übersetzung
10 Antworten
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Für Faschisten, also für die Ukraine und die Eu-Länder, sind Russen eben leider immer noch „Untermenschen“.
Bei dem Thema hat sich zu Adolf und seiner Eu-Armee nichts geändert.
Wer ist schon der europäische Gerichtshof? Eine Witznummer, nicht mehr und nicht weniger.
Von Russland zu Recht ignoriert und von den usa militärisch bedroht, wenn die gegen Amerikaner ermitteln.
Der europäische Gerichtshof ist eine Nullnummer, geschaffen als politisches Instrument für die europäischen Faschisten.
Wer möchte Schreiben dieses Gerichts, die Klageschriften von Opfern und Hinterbliebenen sehen, in denen „nur“ drin steht, daß die Unterlagen vernichtet wurden, als einzige Aktion!?!
Wer den Fall Ouri Jalloh kennt, kann bestätigen, die gleiche Handschrift beim Textbau.
Die EU-thanasie Wertekultur in Reinform, wenn es zur Verherrlichung des alten/neuen Faschismus dient. Ergebnis: die Opfer sind schuldig!
Dem kann man nur mit der Todesstrafe entgegentreten, um die Welt „menschlicher“ zu gestalten. Ohne Ausnahme, wo immer in den Schreibstuben sie auch sitzen, oder als „Politiker“ oder was auch immer auftreten.
angenehmen Aufenthalt in Absurdistan=BRD
Hoffentlich zieht Russland die Mörder zur Verantwortung. Der Europäische Gerichtshof ist ein Gericht der Ungerechtigkeiten. Er ist ein rechtlicher Knüppel des Westens gegen unbotmäßige Staaten.
Wahrscheinlich fliehen die Mörder in die BRD oder Polen. Dort würden sie mit offenen Armen empfangen und als Helden gefeiert. Bei den Grünen könnten sie als Vorzeigemigranten Karriere machen.
Was sollte man von den anderes von den neuen Herren in der Ukraine erwarten? Sie verhalten sich eben wie ihre Vorbilder aus dem Dritten reich, den SA.
Ein SVOBODA-Abgeordneter packt den Chef des staatlichen Fernsehsenders Oleksander Panteleymonov an der Krawatte und schlägt ihn anschließend zusammen, ein von den ukrainischen Nazis unbeliebter Politiker landete in Kiew in Mülltonne, in Odessa werden Menschen, die gegen die Bandera-Nazis protestieren in ein Gebäude getrieben, das die Nazis anzünden, so wie es die SS mit ihren tschechischen Geiseln in Lidice getan haben,
Wenn es den Russen wirklich ernst ist, russisches Stammland in die RF einzugliedern, dann sollten sie alles daran setzen, Odessa von der Herrschaft der „Ukru-hai“ zu befreien, bevor der gute Uncle Donald seine unersättlichen Pfoten auf Odessa legt. Aber vielleicht ist diese Nummer für die Russische Armee „eine Nummer zu groß“.
Man könnte womöglich nur mit Luftlandeverbänden und von der See her eingreifen, während vom Hinterland her ein rasch herbeigekarrtes Söldnerheer angreift…
Welche deutschsprachigen (Mainstream-)Medien wie berichtet haben kann man unter einer News-Suche mit //Odessa EGMR// erfahren.
Ja, der EGMR ist als zahnloser Tiger von den Vertragsstaaten konzipiert worden. Er hat keinerlei Druckmittel und kann nur finanziellen Schadenersatz zusprechen. Entscheide des EGMR haben faktisch nur moralischen Wert. Aber als wertloswestlich dominiertes Gremium ist ein solcher, höchstrichterlicher Schuldspruch argumentativ Gold wert, weil er keine Zweifel am Unrechtsstaat Ukraine lässt. Dem ukrainischen Staat wird damit jegliche rechtsstaatliche Kompetenz abgesprochen, was für weitere Verbrechen und die Glaubwürdigkeit ukrainischer Ermittlungen dazu Konsequenzen hat z.B. Butscha.
Und die Entscheidung des EGMR zeigt auch, dass die nationale Gerichtsbarkeit Unrecht gesprochen hat, denn zum EGMR kommt man erst wenn man den gesamten nationalen Rechtsweg vorher beschritten hat. Sonst nimmt der EGMR eine Beschwerde gar nicht an.
Und auch für die Beschuldigung Russland einen „volkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ gegen die Ukraine zu führen, hat das Konsequenzen. Es gibt meines Wissens kein internationales, höchstinstanzlichen Urteil gegen Russland, das das festgestellt hat.
Und nochmal zur Klarstellung: Der EGMR ist nicht der EuGH.
@orinoco
>Und die Entscheidung des EGMR zeigt auch, dass die nationale Gerichtsbarkeit Unrecht gesprochen hat, denn zum EGMR kommt man erst wenn man den gesamten nationalen Rechtsweg vorher beschritten hat<
Haha, der ist gut! Der Rechtsbankrott in Absurdistan ist damit gerechtfertigt, daß Opfer in der US-Sklavenkolonie=BRD, sich nie an das Gericht wenden dürfen, da ihre "nationalen Klagen" nicht bearbeitet werden. Es lebe Der Rechts-Staat, es lebe die EU-thansie-Religion! Alles schön in "Stein gemeißelte Rechts-Beugung"!
angenehmen Aufenthalt in Absurdistan=BRD
Diese schlimme „russische Propaganda und Desinformation“ aber auch! Da rennen welche mit Hakenkreuzen, „schwarzen Sonnen“, Wolfangeln und SS-Runen rum, und die nennen sowas doch tatsächlich „Nazis“!
Wie kann man nur?
Es gibt übrigens eine geradezu ikonisches Bild von dem Tag in Odessa.
https://images.jpost.com/image/upload/q_auto/c_fill,g_faces:center,h_537,w_822/243000
Darauf zu sehen sind die teilnahmslos dastehenden Polizisten, während das Gewerkschaftshaus abbrennt, und eine Frau die darüber verzweifelt die Leute anfleht, etwas zu tun.
Es wurde von Reuters veröffentlicht. „Human“ Rights Watch schaffte anschließend das Kunststück, dieses Foto zu einer Anti-Putin-Kampagne umzustricken, indem man den Text „Eine neue Tyrannei wächst heran – Stoppt Putin…“ daraufsetzte.