Wehret den Anfängen: In Spanien wurde Corona-Infizierten die Teilnahme an Regionalwahlen untersagt
In Spanien wurde beschlossen, dass Corona-Infizierte nicht an einer Kommunalwahl teilnehmen dürfen. Der Westen, der ständig von Demokratie und Menschenrechten faselt, hat über diese Aussetzung des wichtigsten Rechts in einer Demokratie – des Wahlrechts – kein Wort der Kritik verloren. Ist es ein Test?
Jean-Claude Juncker hat uns in seiner Zeit als EU-Kommissionschef mit vielen lustigen Szenen beglückt, als er wegen angeblicher Probleme mit dem Ischias immer wieder torkelnd und lallend in der Öffentlichkeit auftauchte. Videos mit Beispielen dazu finden Sie am Ende dieses Artikels, hier erwähne ich ihn aus einem anderen Grund.
Schritt für Schritt
Juncker war auch ein erfahrener Politiker, der durchaus auch mal ehrlich war. Darüber, wie die EU vorgeht, wenn sie unpopuläre Dinge entscheidet, sagte er schon 1999 ganz offen:
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Das konnten wir immer wieder erleben. Der Euro wurde auf diese Weise eingeführt (wie 1999 sogar im Spiegel mal zu lesen war) und auch die Lissaboner Verträge waren ein besonders deutliches Beispiel für diese Vorgehensweise. Als damals in einigen EU-Staaten Referenden wegen dieser „europäischen Verfassung“ nötig waren und sich die Menschen in mehreren Ländern dagegen ausgesprochen hatten, wurde das Dokument mit allerlei Trickserei trotzdem eingeführt. Dass in den Lissaboner Verträgen auch die Todesstrafe durch eine juristische Hintertür eingeführt wurde, wurde in Politik und Medien nicht öffentlich thematisiert.
Der Trick war folgender: In Artikel 2 Absatz 2 wird die Verurteilung der Todesstrafe und das Verbot von Hinrichtungen geregelt. Allerdings gibt es eine in das Vertragswerk von Lissabon aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Dort heißt es, dass eine Tötung unter anderem dann nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet wird, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen. In einem zugehörigen Protokoll steht zudem, dass ein Staat in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen kann, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden.
Im Klartext: Die EU-Staaten dürfen ihre Bürger töten, wenn sie einen Aufruhr oder Aufstand niederschlagen wollen. Was man als „Aufruhr“ oder „Aufstand“ definiert, steht da nicht. Die Leipziger Montagsdemonstrationen von 1989 wären wohl so ein „Aufruhr“ oder „Aufstand“ gewesen und wenn in der DDR damals schon die 2009 in Kraft getretenen Verträge von Lissabon gegolten hätten, hätte Honecker die Demonstranten ganz legal zusammenschießen können.
Das ist kaum jemandem bekannt und es passt zu Junckers Ausspruch: Es wurde beschlossen und in den Raum gestellt, niemand hat begriffen, worum es eigentlich ging, es gab kein Geschrei und plötzlich kann Widerstand gegen die Regierung dazu führen, dass man in der EU ganz legal getötet werden darf. Und es gibt kein Zurück mehr.
Corona-Propaganda
Die Leser des Anti-Spiegel wissen, dass ich nicht als „Corona-Kritiker“ bekannt bin. Aber ich beobachte, was in Medien und Politik passiert. Dort findet eine tägliche Berieselung mit „Corona-Propaganda“ statt, obwohl – zumindest in den meisten Ländern der Welt – die Sterblichkeit an Corona unter dem liegt, was die normale Grippe jedes Jahr verursacht. Angeblich ist das das Ergebnis der Corona-Einschränkungen. Aber ein Blick auf Schweden oder Weißrussland zeigt, dass es auch ohne harte Einschränkungen nicht zur Katastrophe gekommen ist. Ja, es ist in diesen Ländern zu einer deutlich höheren Sterblichkeit gekommen, aber die gab es zum Beispiel auch während der Grippe-Epidemie 2017/2018.
Insgesamt haben sich in Deutschland bisher knapp 200.000 Menschen mit Corona infiziert, das sind 0,25 Prozent der Bevölkerung. Das würde ich nicht als dramatisch bezeichnen. Jedenfalls rechtfertigen die nackten Zahlen in meinen Augen nicht den Medienhype, der um das Thema veranstaltet wird.
Die Medien beeinflussen die öffentliche Meinung, das ist kein Geheimnis. Derzeit machen die Medien den Menschen weltweit Angst vor Corona. Das ist eine Tatsache und jeder darf selbst entscheiden, ob er diese Angst für berechtigt hält, oder nicht. Und Vorsichtsmaßnahmen wie Hände waschen, sollten auch ohne Corona selbstverständlich sein.
Ein Testlauf?
Immer, wenn etwas passiert, gibt es welche, die davon profitieren und ein Ereignis für sich nutzen wollen. Das beobachten wir – aus meiner Sicht – gerade bei Corona. Unter dem Vorwand des Kampfes gegen Corona wurden – zumindest zeitweise – Menschenrechte außer Kraft gesetzt. Das Versammlungsrecht ist ein Menschenrecht, das Recht auf Bewegungsfreiheit auch. Man kann diese Maßnahmen als angemessen betrachten, weil sie – aus Sicht der Befürworter – das Menschenrecht auf Leben derer geschützt haben, die im Falle einer Ausbreitung der Krankheit hätten sterben können.
Aber es kann auch sein – so sagen die Kritiker -, dass die Maßnahmen von den Regierungen als eine Art „Testlauf“ benutzt wurden, um zu sehen, welche Einschränkungen ihrer Menschenrechte die Menschen akzeptieren, wenn man ihnen nur genug Angst macht.
Ich schlage mich in diesem Streit auf keine der Seiten, jeder soll seine Meinung dazu haben.
Was aber nun in Spanien passiert, gibt den Corona-Kritikern neue Argumente
Wegen Corona-Infektion: Entzug des Wahlrechts
Im Spiegel war nun zu lesen, dass bei Wahlen, die an diesem Sonntag im Baskenland stattgefunden haben, Corona-Infizierten das Wahlrecht kurzerhand entzogen wurde:
„In Spanien sollen an diesem Sonntag Hunderte Corona-Infizierte von den Regionalwahlen im Baskenland und Galicien ausgeschlossen werden. Betroffen sind Medienberichten zufolge
– nicht nur Covid-19-Kranke, die unter Quarantäne stehen,
– sondern auch registrierte Infizierte ohne Symptome und
– sogar Menschen mit Corona-Symptomen, die sich einem PCR-Test unterzogen, das Ergebnis aber noch nicht erhalten haben.“
Betroffen sind laut Spiegel nur ca. 500 Menschen, auf das Wahlergebnis wird das kaum Auswirkungen haben, aber es ist unbestreitbar eine deutliche Einschränkung des wichtigsten Rechtes in einer Demokratie, des Wahlrechts. Mich verwundert, dass es zwar in spanischen Medien massive Proteste in den Medien geben soll, dass aber im Rest des „Wertewestens“ kaum darüber berichtet wird, von Entrüstung in den Medien ganz zu schweigen.
Ich erinnere nochmal an Juncker: Wenn es kein „Geschrei“ gibt, „dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt„
Man stelle sich einmal vor, Russland würde Menschen – unter welchem Vorwand auch immer – von Wahlen ausschließen. Es würde wahrscheinlich über Wochen keine anderen Schlagzeilen im deutschen Blätterwald geben.
Apropos Russland: Dort fand gerade das Verfassungsreferendum statt und auch dort durften Corona-Infizierte nicht in die Wahllokale, sondern mussten in häuslicher Quarantäne ausharren. Aber Russland hat ihnen das Wahlrecht garantiert: Die Wahl wurde nicht an einem Tag abgehalten, sondern die Wahllokale waren über eine Woche lang geöffnet und auf Anruf kamen mobile Wahlhelfer mit Urnen zu den Menschen nach Hause, die unter Quarantäne standen, damit sie ihre Stimme abgegeben konnten. Sie kamen übrigens auch zu Rentnern oder Behinderten, für die die Fahrt zum Wahllokal zu umständlich war.
Das hat natürlich den deutschen „Qualitätsmedien“ nicht gefallen, denn das hat angeblich der Manipulation Tür und Tor geöffnet. Die spanische Variante – Entzug des Wahlrechts – scheint dem deutschen Mainstream besser zu gefallen.
Wehret den Anfängen!
Man muss offensichtlich wachsam sein in unseren Tagen. Ich bin – ich sage es immer wieder – beim Thema Corona sehr zurückhaltend. Aber was derzeit unter dem Deckmantel von Corona passiert, das macht hellhörig.
Ja, wenn eine Lebensgefahr für viele Menschen besteht, ist eine vorübergehende Einschränkung einiger Menschenrechte vertretbar, wenn sie wirklich zur Rettung von Menschenleben führt. Ob das im Falle Corona der Fall ist, muss hinterfragt werden. Erst recht, weil es inzwischen so aussieht, als seien die „Kollateralschäden“ der Corona-Maßnahmen (also zum Beispiel abgesagte oder verschobene Krebsbehandlungen etc.) weit schlimmer, als die Folgen von Corona selbst.
Und wenn Corona nun bereits als Vorwand für den Entzug des Wahlrechtes herangezogen wird, dann sollten alle Alarmglocken klingeln. Sehr laut klingeln!
Nehmen wir nur einmal an, das wäre tatsächlich ein Testlauf. Was würde das bedeuten? Würde man morgen jenen das Wahlrecht entziehen, die eine „falsche“ Meinung haben? Wer sich kritisch zu LGBT, dem Klimawandel, Flüchtlingen oder anderen Mainstream-Themen äußert, wird als „wahlunmündig“ bezeichnet?
Ja, das klingt unvorstellbar, völlig absurd.
Aber wenn Ihnen vor einem Jahr jemand gesagt hätte, dass in der EU Menschen das Wahlrecht verweigert wird, weil sie sich mit einer Lungenkrankheit auch nur infiziert haben könnten, hätten Sie das nicht im Juli 2019 auch als völlig absurd bezeichnet?
Und es geht ja auch in Deutschland bereits in diese Richtung. Es wird über einen „Immunitätspass“ diskutiert. Der soll natürlich nicht verpflichtend werden, aber wer ihn nicht vorweisen kann, darf morgen vielleicht nicht mehr in ein Schwimmbad. Oder auf ein Konzert? Oder in ein Wahllokal?
Wer weiß das heute schon…?
Wehret des Anfängen!
Nun noch – nach dem ernsten Thema – die versprochenen Videos über Junckers „Ischias-Probleme“.
Juncker offensichtlich sturz betrunken beim Nato-Treffen 2018
Juncker erscheint zu Pressekonferenz mit verschiedenen Schuhen und torkelt aus dem Saal, um die Schuhe zu wechseln
Auch das war ein schöner Beleg dafür, was „Ischias-Probleme“ mit einem Menschen machen können.
2 Antworten
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Honecker … Demonstranten … zusammenschießen – so, so.
Ich hatte das irgendwo beiläufig mitbekommen und dachte noch “ ja klar sollen die besser nicht ins Wahllokal kommen wozu gibt es denn Briefwahl“, das man ihnen aber das Wahlrecht entzog blieb bei mir unter dem Radar.
Aber es ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Und dann wundert man sich das die Menschen die Nase voll haben.
Die von Politik und Medien verunglimpften Corona Demos hier in Deutschland haben ihren Ursprung in der Verteidigung des Grundgesetzes weil immer fragwürdigere Verordnungen erlassen wurden ohne das man noch von Kontrolle oder zeitlicher Begrenzung sprach.
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/sind-alle-regelungen-zur-corona-abwehr-mit-dem-gg-vereinbar_204_513412.html