Soweit ist es schon gekommen – Der Spiegel fordert „Schränkt die Versammlungsfreiheit ein“

Mit Demokratie und Menschenrechten hat der Spiegel es nicht so, wie ein Kommentar zeigt, der im Spiegel veröffentlicht wurde. Das ehemalige „Sturmgeschütz der Demokratie“ verkommt gerade zur Sturmabteilung.

Im Spiegel ist allen Ernstes ein Kommentar unter der Überschrift „Corona-Maßnahmen – Schränkt die Versammlungsfreiheit ein“ erschienen, in dem die Einschränkung der Versammlungsfreiheit gefordert wird. Dort wird argumentiert, dass der Schutz der Vielen vor einigen Durchgeknallten so wichtig ist, dass man das Versammlungsrecht sogar verbieten müsse:

„Der Staat versagt dabei, die Corona-Auflagen auf Demonstrationen durchzusetzen. Deshalb sollten solche Großveranstaltungen vorübergehend eingeschränkt werden – oder verboten.“

Ich will auf die wirre Argumentation des Autors nur kurz eingehen, denn er benutzt die altbekannten Mittel. Natürlich waren auf der Querdenken-Demo in Leipzig

„eine recht große Gruppe von schwer verwirrten Verschwörungstheoretikern, einige Protestler mit berechtigten Sorgen, die sich offenbar wenig Gedanken darüber machen, mit wem sie da marschieren – und dazu nicht wenige Rechtsextremisten“

Diese Verleumdungstaktik, die jeder als solche erkennt, der sich die ungezählten Livestreams der Demo anschaut, oder mit Leuten spricht, die da waren, kennen wir schon zur Genüge und ich habe keine Lust, darauf schon wieder einzugehen.

Der Kommentar ist sehr lang und er argumentiert abenteuerlich mit der großen Gefahr, die von Corona ausgeht. Der Autor scheint so derartig in seiner Corona-Ideologie gefangen zu sein, dass er die vermeintlichen Belege für die Corona-Gefahr, die er anführt, anscheinend gar nicht angeschaut hat. Er zeigt nämlich eine Tabelle der Übersterblichkeit in diesem Jahr, die die Gefährlichkeit von Corona untermauern und die Einschränkung der Grundrechte, also des höchsten Gutes in einer freiheitlichen Demokratie, rechtfertigen soll.

Wie man sieht, liegt die höchste in der Tabelle gezeigte Übersterblichkeit mit 99 Toten pro 100.000 Einwohner in Großbritannien. Das sind weniger als 0,1 Prozent. In Deutschland liegt der Wert bei 9 Toten auf 100.000 Einwohner, also bei sage und schreibe 0,009 Prozent. Sicher, jeder Tote ist einer zu viel, aber wenn man die Kollateralschäden der Corona-Maßnahmen bedenkt, dann sollte sich für jeden denkenden Menschen die Frage der Verhältnismäßigkeit stellen. Man muss schon wirklich ein echter Covidiot sein, wenn man solche Zahlen allen Ernstes als Beleg für die Notwendigkeit der Einschränkung der wichtigsten Grundrechten anführt.

Wir haben in Deutschland sehr schlechte Erfahrungen mit der Einschränkung der Grundrechte gemacht. Schon die Nazis haben die Einschränkungen der Grundrechte mit einer nach ihrer Meinung nach vorhandenen Gefahr für die Allgemeinheit begründet. Es hat sich nur die Art der Gefahr geändert, aber die Maßnahme gab es schon mal.

Besonders fragwürdig wird es, wenn der Autor, der offenbar auch keine Ahnung von der Geschichte des eigenen Landes hat, dann auch noch ausführt:

„Es gibt eine Legitimation für diese Maßnahmen. Sie wurden beschlossen von Regierungen, die durch die Mehrheit der Bevölkerung über die Parlamente ins Amt gewählt wurden. Inzwischen sind auch viele Parlamente direkt eingebunden.“

Ich dachte, dass es diese Obrigkeitshörigkeit in Deutschland nicht mehr gibt. Die Legitimation ist also ein Beschluss der Regierung? Das hatten wir doch schon mal. Ich habe gedacht, in einer Demokratie soll man die Entscheidungen der Regierung kritisch hinterfragen und sie nicht einfach hinnehmen. Und es ist ja absurd: Soll jetzt etwa Kritik an Maßnahmen der Regierung mit der Begründung untersagt werden, dass die Regierung die Maßnahmen beschlossen hat?

Ob der Verfasser dieses skandalösen und Demokratie-verachtenden Machwerkes wohl weiß, dass auch Hitler eine Regierung geführt hat, „die durch die Mehrheit der Bevölkerung über die Parlamente ins Amt gewählt“ wurde? So war es nun einmal: Hitler hat die Macht legal übernommen, nachdem seine Partei die Wahl gewonnen hat, stärkste Partei geworden war und eine Koalition gebildet hat, die ihr die Mehrheit im damaligen Reichstag gebracht hat.

Und ob der Autor wohl weiß, dass auch damals das demokratisch nach den Gesetzen der Weimarer Republik gewählte Parlament diese Einschränkungen der Grundrechte beschlossen hat? Das alles ist 1933 ganz demokratisch geschehen, aber das Ergebnis war vollkommen undemokratisch und hat Demokratie und Menschenrechte in Deutschland beerdigt!

Ich weiß, dass Nazi-Vergleiche heikel sind, aber hier springt er ins Auge: Wer – wie die Nazis – für eine Einschränkung der Grundrechte argumentiert und – wie die Nazis – dabei eine Gefahr für die Allgemeinheit als Begründung anführt, der darf sich nicht wundern, wenn man ihn darauf hinweist, wessen Argumente er da kopiert.

Was fordert der Spiegel wohl als nächstes? Schutzhaft für Maskenverweigerer, weil man die vor sich selbst oder dem gerechten Zorn der gehorsamen Masse schützen muss? Auch diese Argumentation gab es 1933 schon mal und sie war der nächste Schritt nach der Einschränkung der Grundrechte.

Ist es in Deutschland wirklich schon wieder so weit?

Das Motto der Nazi-Gegner lautete „Wehret den Anfängen!“

Mich beschleicht das Gefühl, dass das nun wohl das Gebot der Stunde ist, denn so hat es schon einmal angefangen und so wie 1933 niemand wissen konnte, wohin das nur wenige Jahre später führen würde, so weiß auch heute niemand, wohin das noch führen soll. So wie heute wurde auch 1933 versprochen, die Notstandsgesetze schnell wieder abzuschaffen, wenn der Notstand beigelegt ist, geschehen ist das bis 1945 nicht.

Daher sollten gerade wir Deutschen unsere Grundrechte über alles stellen und sie ernst nehmen, denn wir haben am eigenen Leib erfahren, was passieren kann, wenn man sie sich „von Regierungen, die durch die Mehrheit der Bevölkerung über die Parlamente ins Amt gewählt wurden“ nehmen lässt.

Wehret den Anfängen!

Nachtrag: Aus Mails ersehe ich, dass manche Leser diesen Artikel so verstehen, als würde ich Corona verharmlosen. Das ist nichts so, das Virus und die Krankheit sind real. Derzeit sind fünf meiner Freunde nicht nur infiziert, sondern mehr oder weniger schwer erkrankt. Die sind alle zwischen 30 und 40 Jahre alt und die Symptome gehen von dem Verlust des Geruchssinns bis hin zu Lungenentzündungen. Die Krankheit ist real.

Darum geht es also nicht.

Es geht um die Frage, ob das als Vorwand dienen kann, die angeblich unveräußerlichen Grundrechte einzuschränken und in die Obrigkeitshörigkeit zu verfallen, die den „Führerstaat“ ausgezeichnet hat, in dem man alle Anordnungen der Regierung als gegeben hingenommen hat und nicht mehr anderer Meinung sein durfte, ohne dafür mindestens angefeindet und verleumdet zu werden.

Eine der Lehren aus der deutschen Geschichte sollte sein, dass die Grundrechte unter keinen Umständen zur Diskussion stehen dürfen und dass man Anweisungen der Regierung hinterfragen und auf Großdemonstrationen kritisieren darf. Wer diese Grundrechte in Frage stellt oder gar deren Einschränkung oder Abschaffung fordert, der bringt Deutschland meiner Meinung nach zurück nach 1933, denn damals hat es genau so angefangen und wohin das geführt hat, ist allgemein bekannt. Daher:

Wehret den Anfängen!

Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

20 Antworten

  1. Sie kommen zu spät Herr Röper!
    Ich hatte schon vor langer Zeit Ihnen hier geschrieben, befassen Sie sich mit dem Nationalsozialismus!
    Seit über 15 Jahren Jahren schreibe ich
    – passt auf, diese SPD/GRÜNE sind die wahren Nazis
    – seit 1998 wurden Nazi-Gesetze von denen wieder eingeführt!

    Nun, seit Corona werden wohl auch die Schafe etwas munter und werfen ihren Blick in die richtige Richtung!

      1. Die CDU hat nur das übernommen, was ihnen hinterlassen wurde, war ja so schön praktisch.
        Ich vergleiche dies mit den Konzentrationslagern, welche die Russen, Polen, Rumänen, Tschechen u.v.w. dann einfach selber weiternutzten, denn es war ja nun mal da und für die selber, recht praktisch.
        Und in diesen Lagern waren wieder meist die, die schon bis 08.Mai 1945 schon dort drin waren.
        Juden von Polen, Russen und Tschechen z.B. interniert! Fast alle Zwangsarbeiter wurden wieder interniert, da ja „vermutlich“ freiwillig für Deutschland gearbeitet. Da gibt es unzählige und massive Beispiele dafür.

        Der CDU kann man nur jetzt vorwerfen, dass sie die SPD weiter so aggieren lassen und die Grünen, als Opposition (!) so eine Macht einbringen kann.

  2. Die regierungstreuen Medien haben aber doch aus der Geschichte gelernt. Beispielsweise würden sie nicht den Fehler machen, das Wort „Untermenschen“ in den Mund zu nehmen.
    Heute wird auch keiner umgebracht. Ächtung und Jobverlust sind die Mittel der Wahl.

  3. Heute hat RT darüber berichtet, dass die Berliner Senatsverwaltung mehr oder weniger offen eingeräumt hat, dass der PCR-Test nicht zwischen vermehrungsfähigen Viren und nicht vermehrungsfähigen (Viren) unterscheiden kann! Dann werden auch positiv Getestete Intensivpatienten kurzerhand als Covid-Patienten erfasst und das alles wird uns als Pandemie verkauft. D.h., man kann den deutschen Medien, der Politik ohnehin nicht, kein Wort mehr glauben! Es geht nur noch um den Abbau von Bürgerrechten, Zwangsmaßnahmen und natürlich, damit die Öffentlichkeit das alles schluckt, um systematische Volksverdummung! Und der Spiegel ist an vorderster Front dabei! Offen gesagt, sehe ich 1933er Verhältnisse kommen.

    1. 33er Verhältnisse kommen sehen ?

      Ich denke, um 5 Jahre zu kurz gedacht. Denke, wir bewegen uns schon auf die Novemberpogrome 1938 zu. Bezogen auf die Nacht vom 9. auf den 10. November 1938.

      Das sagt mal jemand, dessen Oma in Auschwitz durch das Wunder der Technik „Erfurter Ofen“ gejagt wurde… Und der speziell in seinem Leben die Jahre, seit der Wahl des deutschen Volkes, sich der Nazi-Ideologie unterzuordnen ausgiebig(st) studierte. Vor allem in der Fragestellung: „Wie konnte es soweit kommen“… Viele- oder die meissten – Antworten fand ich in den Aussagen der Angeklagten in den Nürnberger Prozessen. Hierzu standen mir die Original-(Zweit)-Abschriften sämtlicher Aussagen zur Verfügung ( Aus dem Besitz eines befreundeten Notars aus Sachsen)

      Doch meine Aussage ist noch nicht vollständig. Es ist nicht mehr auszuschließen, dass auch der 09.November 1938, gar nicht mehr benötigt wird. um den September 1939 zu erreichen.

      1. Drei meiner Onkel sind im 1000 Jährigen Reich, ins KZ geworfen worden, weil sie den Faschistischen Ideologien und Konzepten, aus dem Britisch Empire, Herrenrasse, Übermenschen, Euthanasie, Menschenzucht, nicht mitmachen wollten. Die neuen Pharaonen, fußen auf genau diesen weiterentwickeltem Ideologien und Konzepten, heute heißt das Transhumanismus und ihre Macht, diese alten Konzepte durchzusetzen, ist ins UNERMÄSSLICHE gewachsen.
        Sie diktieren Heute der Gesamten Menschheit ( damals nur Britisch Empire incl. dem Wurmfortsatz usa und dem 1000 Jährigen Reich ) und die Menschheit, ist Unterwürfig und gehorcht. Bis auf EIN kleines Dorf, im Osten, mit Namen Belarus!

  4. Ein kleiner „Auszug“ von dessen, was die SPD/GRÜNEN/CDU/CSU schon von den Nazis übernommen haben und nun weiter ausbauen:

    Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes.
    Vom 4. Februar 1933.

    Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird folgendes verordnet:

    A b s c h n i t t I
    Versammlungen und Aufzüge
    § 1

    (2) Sie können im Einzelfall verboten werden, wenn nach den Umständen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu besorgen ist. Statt des Verbots kann eine Genehmigung unter Auflagen ausgesprochen werden. Zuständig sind, soweit die obersten Landesbehörden nichts anderes bestimmen, die Ortspolizeibehörden.

    § 2
    Öffentliche politische Versammlungen sowie Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel können aufgelöst werden, wenn in ihnen zum Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtsgültige Verordnungen oder die innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen der verfassungsmäßigen Regierung oder der Behörden aufgefordert oder angereizt wird… oder wenn einer Auflage zuwidergehandelt wird.

    § 5
    Der Reichsminister des Innern kann allgemein oder mit Einschränkungen für das ganze Reichsgebiet oder einzelne Teile Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge sowie das Tragen einheitlicher Kleidung, die die Zugehörigkeit zu einer politischen Vereinigung kennzeichnet, verbieten und für Zuwiderhandlungen Gefängnisstrafe oder Geldstrafe allein oder nebeneinander androhen.

    § 6
    (1) Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge dürfen von den Landesbehörden wegen unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verboten werden allgemein nur für bestimmt abgegrenzte Ortsteile, im übrigen nur im Einzelfalle.

    A b s c h n i t t II
    Druckschriften

    § 7
    (1) Druckschriften, deren Inhalt geeignet ist, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu gefährden, können polizeilich beschlagnahmt und eingezogen werden.

    § 9
    (1) Periodische Druckschriften können verboten werden, …
    wenn in ihnen zum Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtsgültige Verordnungen oder die innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen der verfassungsmäßigen Regierung oder der Behörden aufgefordert oder angereizt wird;

    wenn in ihnen offensichtlich unrichtige Nachrichten enthalten sind, deren Verbreitung geeignet ist, lebenswichtige Interessen des Staates zu gefährden;

    § 13
    Ist in einer periodischen Druckschrift, die nicht im Inland erscheint, eine Veröffentlichung der im § 9 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 bezeichneten Art enthalten, so kann der Reichsminister des Innern ihre Verbreitung im Inland bis zur Dauer von sechs Monaten verbieten. Gegen das Verbot ist kein Rechtsmittel zulässig.

    A b s c h n i t t IV
    Strafbestimmungen

    § 17
    Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Reichsmark wird bestraft, wer an einer Versammlung oder einem Aufzuge teilnimmt, die entgegen der Vorschrift des § 1 nicht angemeldet oder die verboten sind; wer als Veranstalter oder Leiter einer Versammlung den Beauftragten der Polizeibehörde die Einräumung eines angemessenen Platzes verweigert (§ 3); wer sich nach Erklärung der Auflösung einer Versammlung (§§ 2, 3 Abs. 4) nicht sofort entfernt.

    § 23
    (1) Räumlichkeiten, von denen aus eine Mehrheit von Personen aus politischen Beweggründen oder zu politischen Zwecken gemeinsam oder zusammen mit anderen Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen begangen hat, oder von denen nach den Umständen zu besorgen ist, daß sie von einer Mehrheit von Personen für Gewalttätigkeiten dieser Art benutzt werden, oder in denen Schriften hergestellt oder zum Zwecke der Verbreitung vorrätig gehalten werden, deren Inhalt den Tatbestand einer der im § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten strafbaren Handlungen begründet oder in denen einer Mehrheit von Personen Aufenthalt oder Unterkunft gewährt wird, die in diesen Räumen eine nach § 5 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Erhaltung des inneren Friedens vom 19. Dezember 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 548) verbotene Tätigkeit ausüben, können polizeilich geschlossen werden, wenn dies für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Beseitigung der Gefahr der Wiederholung solcher Taten erforderlich ist. Die in solchen Räumlichkeiten befindlichen Waffen können polizeilich beschlagnahmt und eingezogen werden.
    (2) Das Verbot kann auf Räume erstreckt werden, die mit den im Abs. 1 bezeichneten Räumlichkeiten zusammenhängen.
    (3) Handelt es sich um eine Gast- oder Schankwirtschaft, so kann die Erlaubnis zum Betriebe von der Ortspolizeibehörde bis zur Dauer von einem Jahr entzogen werden.
    (4) Gegen eine polizeiliche Maßnahme nach Abs. 1 bis 3 ist nur die Beschwerde im Dienstaufsichtswege zulässig. Der Reichsminister des Innern ist jederzeit berechtigt, die Aufhebung der Maßnahme anzuordnen.
    (5) Wer eine nach Abs. 1 bis 3 polizeilich geschlossene Räumlichkeit vor Aufhebung der Schließung benutzt oder anderen zur Benutzung überläßt, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft. Bei Gast- oder Schankwirten, die wegen Zuwiderhandlung gegen die Vorschrift rechtskräftig verurteilt worden sind, kann die höhere Verwaltungsbehörde mit Wirkung für das Reichsgebiet aussprechen, daß sie für eine bestimmte Zeit oder für die Dauer nicht die Zuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gaststättengesetzes vom 28. April 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 146) besitzen.

  5. Das große Problem besteht darin, dass dank der jahrzehntelangen Dauerpropaganda kritisches Hinterfragen aus dem öffentlichen Bewusstein verschwunden ist. Die Politik und die MSM verbreiten Angst und 90% nicken dazu und beschwören die Notwendigkeit aller Maßnahmen. Und wer es wagt, etwas dagegen zu sagen, wird als Verschwörungstheoretiker, Aluhutträger, Irgendwas-Leugner oder im Notfall als Antisemit diskreditiert und damit von allen Diskussionen ausgeschlossen.

    1. Ja der Antisemit, dass ultimative Totschlagargument in Deutschland. Wiglaf Droste sagte einmal: „Wer in Deutschland zuerst Auschwitz sagt, hat gewonnen!“
      Wo er Recht hatte, hatte er Recht.

  6. Viel gefährliche ist der permanente mediale Angriff auf die Gerichte

    „Die Entscheidung des sächsischen Oberverwaltungsgerichts, die „Querdenken“-Demo in der Leipziger Innenstadt zuzulassen, war falsch und fahrlässig zugleich.“

    https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-corona-demo-in-leipzig-warum-die-justiz-versagt-hat/26605674.html?ticket=ST-10654814-GINcIUL4QCTgkmoKEgft-ap2

    „Auch die Entscheidungen von Polizei und Justiz im Umgang mit den „Querdenken“-Demos stehen in der Kritik.“

    https://www.fr.de/politik/leipzig-querdenker-corona-demo-grabkerze-bodo-ramelow-agriff-polizei-journalisten-demonstration-zr-90093006.html

    oder solche Erkenntnisse

    „Die Befragung von knapp tausend Studenten überwiegend aus dem linken Spektrum brachte den alarmierenden Befund, dass ein beträchtlicher Anteil von Studenten mit anderen Meinungen nicht konfrontiert werden will.

    Ein Drittel bis die Hälfte der Befragten sind dagegen, Redner mit abweichenden Meinungen zu den am meisten umstrittenen Themen Islam, Geschlecht und Zuwanderung an der Hochschule zu dulden.

    Noch höher ist der Anteil derer, die solchen Personen keine Lehrbefugnis geben würden,

    wiederum ein Drittel will ihre Bücher aus den Bibliotheken verbannen.

    Und mir will man dann das als „VT zur Beschränkung der freien Meinungsäußerung“ unterjubeln. Dabei wird seit Jahren auf diese Beschränkung der freien Meinungsäußerung hingewiesen.
    Die Studienteilnehmer( Frankfurter Goethe-Universität ), man will es kaum schreiben sieht sich als angehende Elite.

    „So kommt es zu kuriosen Verwirrungen wie der, dass im Namen einer feministisch inspirierten Gendertheorie religiös legitimierte patriarchale Gewalt im arabischen Raum, aber auch hierzulande, in Schutz genommen wird und Leute, die auf diesen Widersinn aufmerksam machen, nur denunziert werden können. Angesichts realen Terrors und seines Hintergrunds kann solch eine Wissenschaft nur verängstigt schweigen.“

    https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/toleranz-studie-ueber-meinungsfreiheit-an-hochschulen-17044294.html

    https://www.br.de/nachrichten/kultur/aufsehenerregende-studie-werden-studenten-immer-intoleranter,SFxo85d

    1. Das einzige, dass die Führungsriege von Deutschland, EU und USA aus der Nazizeit gelernt hat, ist, dass Propaganda effektiver ist, wenn man viele „freie“ gleichgeschaltete Medien hat, als wenn man alle dazu zwingt, sich aus dem gleichen Propagandablatt zu (des)informieren.

    2. Ich würde das nicht gegeneinander gewichten. Der Krieg wird auf mehreren Fronten betrieben. Auch die Zerstörung der wissenschaftlichen Wissenschaft gehört für mich dazu.
      Gerichte, Grundrechte, Wissenschaft, Zensur, denunzieren fördern .. Diese echten Nazis arbeiten ziemlich offensichtlich an nichts gutem.

  7. Ich finde in diesem Fall einen Nazi Vergleich in der Tat sogar für geboten, denn unser Grundgesetz und dessen Grundrechte sind nunmal eine ganz klare Konsequenz aus der Erfahrung mit den Nazis. Wenn diese eingeschränkt oder gar abgeschafft werden sollen, dann ist das eine Revidierung der Lehren aus den Vebrechen der Nazizeit. Natürlich muss man das dann auch so benennen!

    Und zum Spiegel Artikel:
    „eine recht große Gruppe von schwer verwirrten Verschwörungstheoretikern, einige Protestler mit berechtigten Sorgen, die sich offenbar wenig Gedanken darüber machen, mit wem sie da marschieren – und dazu nicht wenige Rechtsextremisten“

    Ernsthaft? Deswegen soll die Versammlungsfreiheit kassiert werden? Das Verfassungsgericht hat bereits ausreichend deutlich darüber geurteilt, dass die Versammlungsfreiheit ein zentrales konstituierendes Element einer Demokratie ist. Wenn man das schrottet und dann auch noch mit so lächerlichen Begründungen, dann ist die Demokratie faktisch zu Ende.
    Übrigens: Grundrechte sind in ihrem Kern Schutzrechte der Bürger vor dem Staat. Dieser Journalist fordert also nichts anderes als uns Bürgern ein zentrales Schutzrecht zu nehmen. Übrigens ist auch Art2.2 – Das Recht auf körperliche Unversehrtheit in seinem Kern zunächst einmal ebenfalls als Schutzrecht VOR dem Staat gedacht. Wenn der Staat nun aus Art2.2 einen aktiven Handlungsauftrag ableitet und dadurch die Einschränkungen anderer Grundrechte begründet, dann ist das faktisch die Umkehr des Schutzrechtsgedanken. Eigentlich sagt Art2.2 vielmehr, dass der Staat seine Finger von uns Bürgern zu lassen hat, keine Folter, keine Übergriffigkeit, keine Medizinexperimente, kein… aber egal, all die Lehren, die wir aus den Verbrechen der Nazis vermeintlich gezogen haben und die in unserem Grundgesetz stecken, sie scheinen am Ende nicht viel wert zu sein.

    1. Zu den Medizinexperimenten gehört auch die Zwangsimpfung, bzw. die selbstverständlich-gibt-es-keine-Impfpflicht-aber-wer-nicht-geimpft-ist-ist-eine-Gefahr-für-alle-anderen-und-wird-deshalb-von-allen-wirtschaftlichen-und-sozialen-Aktivitäten-und-von-der-Reisefreiheit-ausgeschlossen-Impfung.

      Ich bin kein grundsätzlicher Impfgegner. Den Sputnik-V-Impfstoff würde ich evtl. sogar nehmen. Aber dass es (genau wie bei anderen Medikamenten auch) gute, weniger gute und brandgefährliche Impfstoffe gibt, ist klar – und ein Zwang ist auf keinen Fall gerechtfertigt. Schon gar nicht, wenn man wegen Gates vermuten muss, dass in dem Impfstoff „erwünschte Nebenwirkungen“ wie Trackingtechnik enthalten sind.

  8. Morgen 12.11.2020 werden die neuen Ermächtigungsgesetze durch die Simulation eines Parlaments „zum Schutz der Bevölkerung“ glorifiziert. Und in anderen Ländern sieht es nicht besser aus. Die Maske der Demütigung wird die Völker unversöhnlich spalten, im Gleichschritt mit devoten Medienhuren, die die Staatsdoktrin im Minutentakt in die Köpfe der gegenderten Konsumjunkies brennt, ganz gleich welcher Ideologie und Religion sie sich auch verkauft haben mögen. Übrig bleiben wird ein von Hass genährter Untergrund, der mit der Spirale der Gewalt nur die Wiederholung das ewig Gestrige beschwört. Gibt es dennoch Hoffnung, die ja bekanntlich zuletzt stirbt? Lasst euch nicht spalten!

    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf

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