Die Welt ist nicht genug: US-Dekret erlaubt es US-Firmen exklusiv, den Mond auszubeuten
Am 6. April hat Präsident Trump ein Dekret unterzeichnet, das dem sogenannten „Mondvertrag“ widerspricht. Die USA wollen damit US-Firmen das Recht auf die Ausbeutung des Mondes und anderer Himmelskörper sichern.
Um das einzuordnen müssen wir einen kurzen Exkurs in die Geschichte machen. 1967 wurde der „Weltraumvertrag“ abgeschlossen, der von der Mehrheit der Staaten der Welt unterzeichnet wurde und als Teil des Völkerrechts abgesehen wird. In dem Vertrag wurde im Wesentlichen geregelt, dass kein Staat sich Eigentum an Himmelskörpern aneignen darf und dass im Weltall keine Waffen stationiert werden dürfen. Das Weltall soll demnach ausschließlich friedlich genutzt werden, militärische Übungen und militärische Basen im All sind verboten.
Auch Deutschland ist dem Vertrag beigetreten und hat letztes Jahr gegen ihn verstoßen. Die USA haben letztes Jahr eine neue Waffengattung ins Leben gerufen, die 2020 ihre Arbeit aufnimmt, die US-Space-Force. Das ist ein klarer Verstoß gegen den Weltraumvertrag.
In der UNO haben Russland und andere Staaten 2018 in der UNO eine Resolution zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltall und eine weitere zum Verzicht der Stationierung von Waffen im Weltraum eingebracht. Beide fanden in der UNO eine große Mehrheit, aber die USA haben dagegen gestimmt. Auch die Bundesregierung hat sich den USA dabei angeschlossen und das mit sehr fragwürdigen Motiven begründet, die sich schon Tage später als Lügen herausstellen sollten.
Die Nato hatte nur wenig später die USA unterstützt, was Deutschland natürlich auch vorher wusste, aber darüber hat die Bundesregierung in dem Zusammenhang aber nicht gesprochen. Die Nato inklusive Deutschland unterstützt damit nicht nur ein neues Wettrüsten im Weltall, sondern auch einen Bruch des Völkerrechts durch die USA.
Übrigens bemühen sich China und Russland schon lange, das Verbot der Bewaffnung des Weltraums zu aktualisieren. Und das ist keineswegs „russische Propaganda“. Sogar die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt zu dem Thema:
„Russland und China haben gemeinsam 2008 einen Vertragsentwurf „zur Verhinderung der Stationierung von Waffen im Weltraum und der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen Objekte im Weltraum“ in der Genfer Abrüstungskonferenz der UN vorgelegt. Auch internationale Wissenschaftlerorganisationen haben Vorschläge erarbeitet, wie Waffen und bewaffnete Konflikte im Weltraum durch eine „präventive“ Rüstungskontrolle verhindert werden können. Insbesondere wegen der Ablehnung rüstungskontrollpolitischer Weltraum-Verträge durch die USA haben sie jedoch bisher zu keinem Ergebnis geführt.“
Völlig zu Recht kritisieren die deutschen „Qualitätsmedien“ China, wenn es bei Tests Satelliten mit Raketen zerstört. Abgesehen von dem dabei entstehenden gefährlichen Weltraumschrott, ist das auch ein Verstoß – mindestens – gegen den Geist des Weltraumvertrages. Was die deutschen Medien bei dieser Kritik an China aber vergessen zu erwähnen, ist, dass China diese Tests nie hätte durchführen brauchen, wenn die USA endlich bereit wären, der kompromisslos friedlichen Nutzung des Weltraums zuzustimmen. Aber sie tun das Gegenteil und zwingen dadurch andere Staaten, auch über eine Bewaffnung des Weltraums nachzudenken, wenn sie nicht militärisch ins Hintertreffen geraten wollen.
Der Mondvertrag ist im Gegensatz zum Weltraumvertrag nicht völkerrechtlich binden, denn nur 17 Länder haben ihn unterzeichnet und ratifiziert. Daher haben die USA hier nicht gegen geltendes Recht verstoßen, im Gegensatz zum Fall der US-Space-Force, deren Gründung einen klaren Verstoß gegen internationales Rechts darstellt.
Am 6. April hat das Weiße Haus das Dekret des US-Präsidenten veröffentlicht, in dem die USA den eigenen Firmen die Ausbeutung anderer Himmelskörper gestatten. Dabei weist der US-Präsident vorsorglich darauf hin, dass ihn internationales Recht nicht interessiert:
„Dementsprechend hat der US-Außenminister jeden Versuch eines anderen Staates oder einer internationalen Organisation zu beanstanden, das Mondabkommen als ein das Internationale Recht widerspiegelnde oder es anderweitig als Ausdruck des völkerrechtlichen Gewohnheitsrecht zu behandeln.“
Natürlich hat das Mondabkommen derzeit (noch) keinen völkerrechtlichen Status, aber in dem Dekret sorgen die USA schon mal vor, frei nach dem Motto „Was nicht ist, kann ja noch werden.“
Worum es den USA geht, sagen sie in dem Dekret sehr deutlich. Es geht um die Ausbeutung von Bodenschätzen auf anderen Himmelskörpern durch US-Firmen:
„Der Außenminister ergreift in Absprache mit dem Handelsminister, dem Verkehrsminister, dem Administrator der NASA und dem Leiter jeder anderen Exekutivabteilung oder Agentur, die der Außenminister für angemessen hält, alle geeigneten Maßnahmen, um internationale Unterstützung für die öffentliche und private Erforschung und Nutzung von Ressourcen im Weltraum, wie in Abschnitt 1 genannt, zu fördern. Bei der Durchführung dieses Abschnitts bemüht sich der Außenminister um gemeinsame Erklärungen und bilaterale und multilaterale Vereinbarungen mit ausländischen Staaten über sichere und nachhaltige Maßnahmen zur öffentlichen und privaten Verwertung und Nutzung von Weltraumressourcen.“
Das klingt in Ihren Ohren harmlos?
Dann wollen wir es mal übersetzen: Die allermeisten Staaten haben keine Raumfahrtprogramme und das Thema betrifft sie daher nicht. Es wird für die USA nicht schwierig sein (und sie werden dafür keine großen Gegenleistungen bringen müssen), von diesen Staaten die formelle Unterstützung für die US-Pläne zu bekommen. Und das steht im Klartext in dem Absatz: Der US-Außenminister soll sich genau darum bemühen.
Die USA haben einigen Firmen durch Weltraumprogramme Aufträge gegeben, die diesen Firmen das nötige Know-How verschafft haben, ins Weltall zu fliegen. US-Firmen haben sich damit – finanziert durch staatliche Aufträge der NASA – einen fast uneinholbaren Vorteil vor der internationalen Konkurrenz verschafft.
Die Ausbeutung des Weltraums klingt heute noch wie Zukunftsmusik, aber es ist ein zukünftiges Milliardengeschäft. Und wer Milliardengeschäfte machen will, der muss strategisch, also auch schon mal zehn oder zwanzig Jahre in die Zukunft, denken. US-Firmen entwickeln gerade auf Staatskosten die Technologie für Weltraumflüge und die USA als Staat beginnen schon jetzt, sich die internationale Unterstützung für das weltweite Monopol zu sichern, das sich US-Firmen gerade beschaffen wollen.
Und genau hier kommt die Formulierung aus dem Dekret ins Spiel, der US-Außenminister solle alles beanstanden, was den Mondvertrag als „völkerrechtliches Gewohnheitsrecht“ ansieht. Es ist nämlich resultierend aus dem Weltraumvertrag und dem Geiste, in dem er geschlossen wurde, und auch resultierend aus anderen internationalen Abkommen, die danach in Kraft getreten sind, durchaus möglich, hier von „völkerrechtlichem Gewohnheitsrecht“ zu sprechen. Der Geist aller geschlossenen Verträge war immer der gleiche: Das Weltall und die Himmelskörper gehören keinem Staat und keiner Firma, sie gehören der gesamten Menschheit.
Aber die USA sehen sich ja ohnehin als „die Menschheit“ und den Rest der Welt bestenfalls als Gehilfen an. Das aktuelle Dekret zeigt das wieder deutlich.
Eine Antwort
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…und auf dem Mond gibt’s auch keine Indianer. (Beim Mars ist man sich da noch nicht ganz sicher.)