Demokratie auf französisch: Macron setzt Rentenreform per Dekret durch, Proteste im Parlament
Präsident Macron dürfte sich heimlich über den Coronavirus freuen. Im Schatten der Virus-Panik geht unter, dass er die umstrittene Rentenreform, gegen die seit Dezember ein Generalstreik läuft, einfach „ganz demokratisch“ per Dekret am Parlament vorbei durchgepeitscht hat.
Die Demonstrationen und der Generalstreik in Frankreich waren in den deutschen Medien ohnehin nie ein großes Thema. Wenn in Moskau 2.000 Menschen demonstrieren, schreiben die Medien tagelang auf den Titelseiten von einem Volksaufstand gegen Putin, wenn aber in Frankreich über Monate (oder die Gelbwesten schon über ein Jahr) hunderttausende Menschen protestieren und ein Generalstreik das Land seit Dezember lahmgelegt hat, dann ist das den deutschen „Qualitätsmedien“ aus unerfindlichen Gründen keine großartigen Meldungen wert.
Und nun dürfte das auch in Frankreich nicht mehr das wichtigste Thema sein, denn auch in Frankreich grassiert die Panik wegen des Coronavirus. In Frankreich protestieren die Parteien im Parlament zwar heftig, aber ein Passus in der französischen Verfassung gibt Macron das Recht, eine solche Reform auch ohne das Parlament zu verabschieden.
Die Proteste in Frankreich richten sich gegen die Pläne der Regierung, dass die Franzosen in Zukunft einheitlich bis zum 64. Lebensjahr arbeiten müssen, bevor sie abschlagsfrei in Rente gehen können. Bisher hatte in Frankreich so ziemliche jede Berufsgruppe ihre eigene Rentenkasse und teilweise können die Menschen schon mit Anfang 50 in Rente gehen.
Allerdings dürfte es in nächster Zeit auch keine Demonstrationen gegen die Entscheidung von Macron geben, denn in Frankreich sind Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern wegen des Coronavirus bis auf weiteres verboten worden. So ein Virus kann auch sehr praktisch sein.
Dass man gegen eine Rentenreform auch protestieren kann, soll der deutsche Michel anscheinend möglichst nicht erfahren, schließlich wird in Deutschland bereits über eine weitere Erhöhung des Rentenalters von 67 auf bis 70 Jahre nachgedacht.
Eine Antwort
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Thomas, das ist ein wenig zu kurz gesprungen. Ich gebe Dir zwar grundsätzlich Recht, daß „am Parlament vorbei“ beschlossene Gesetze nicht klug sind. Aber auch unsere Politik macht davon inzwischen massenhaft Gebrauch, in dem Gesetze zu den „Null-Aufmerksamkeits-Zeiten“ beschlossen werden, wie ich gerade in Bezug auf die Radarfallen-APPs (neuer § 23 Abs. 1b StVO, seit ca. 4 Wochen) lernen durfte.
Der zitierte § 49 der französischen Verfassung ist Bestandteil der Verfassung der Fünften Republik von 1958, die allgemein mit dem Amtsantritt de Gaules verbunden wird. „Art. 49 enthält Bestimmungen über das Misstrauensvotum und die Vertrauensfrage sowie die Möglichkeit, einen Gesetzesvorschlag mit der Vertrauensfrage in der Form zu verbinden, dass das Gesetz als angenommen gilt, wenn nicht innerhalb von 24 Stunden ein Misstrauensvotum beantragt wird.“ (WP) Das scheinen aber alle Parteien seitdem gleichmäßig zu nutzen. Und genauso gleichmäßig regen sich die Unterlegenen über diese undemokratische Vorgehensweise auf. Die Franzosen dürfen gerne ihre Verfassung ändern, wenn Ihnen diese Vorgehensweise nicht gefällt. Wir haben bei uns genug zu tun!
Und daß die Medien nicht wirklich darüber berichten, liegt vor allem daran, daß die Deutschen kein wirkliches Interesse an dem haben, was um sie herum vorgeht. Das hat schon der Kurland-DeutschePaul Rohrbach beklagt, ohne es ändern zu können. Aktuell wird es genutzt, um die „deutsch-französische“ Freundschaft nicht zu beschädigen. Nur war – und ist – die nicht in Gefahr, wenn man darunter die Völkerfreundschaft versteht (Der eigentliche Konflikt besteht seit Gründung der EGKS über einen föderalen oder zentralistischen Aufbau). Weil die Zustimmung zu Merkels Kurs aber ähnlich niedrig ist wie die zu Macrons Politik, hüllt sich (nicht nur) die Lizenzpresse wie der Spiegel in Schweigen und wundert sich über die schwindenden Leserzahlen.