Wenn Leute, die den Rechtsstaat fordern, in Wirklichkeit eine Bananenrepublik wollen
Im Spiegel fordert Ferda Ataman, man solle uns den Rechtsstaat zurück geben. Das gefällt mir, allerdings meint die Dame, die der umstrittenen Amadeo-Antonio-Stiftung von Anetta Kahane alias IM Viktoria nahe steht, natürlich etwas anderes, als ich. Und ihre Argumentation ist nicht allzu schlüssig. Ein Kommentar dazu.
„Um die Herrschaft der Willkür zu beenden, haben wir Deutschen einst den Rechtsstaat erfunden. Doch manche Politiker und Behörden stellen sich über das Gesetz. Das geht nicht.“ schreibt sie einleitend und hier bin ich völlig ihrer Meinung. Nur, sind wir offensichtlich unterschiedlicher Meinung, wer sich über das Gesetz stellt. Und wie wir gleich sehen werden, kritisiert sie lediglich Aussagen einiger Politiker. Das darf man, nur ist eine Aussage noch kein „über das Gesetz stellen“. Über das Gesetz stellen sich die Politiker, die nicht bloß etwas sagen, sondern auch handeln und mit ihren Handlungen Gesetze brechen.
Nach einer kurzen Einleitung über die deutsche Vergangenheit, als Fürsten noch über dem Gesetz standen, beginnt sie mit Beispielen. Das erste ist folgendes: „Dass sich manch ein Politiker überm Gesetz wähnt, hört man mitunter in den Nebensätzen. Wie zum Beispiel, als Bundesinnenminister Horst Seehofer – gerührt über die 69 Abschiebungen zu seinem 69. Geburtstag – sagte, „das war von mir so nicht bestellt“. Ich wusste nicht, dass bei uns Minister Abschiebungen bestellen können.“
Nun haben die meisten diese kleine Episode von Anfang Juli schon wieder vergessen, daher finden Sie hier die Hintergründe dazu. Aber zusammenfassend kann man sagen, dass Seehofer sich hier im Scherz unglücklich ausgedrückt hat, aber sich eben nicht über das Gesetz gestellt hat.
Dann kommt Frau Ataman zu dem derzeit in den Medien hochgepeitschten Vorfall in Sachsen: „Jüngstes Beispiel ist Michael Kretschmer, Landesfürst im Freistaat Sachsen, seit ein paar Monaten Herrscher über ein kleines Reich mit vier Millionen Einwohnern. Hier haben Polizisten auf Wunsch eines renitenten Pegida-Demonstranten ein ZDF-Team daran gehindert, über den Aufmarsch zu berichten.“
Schon die Formulierung hat nichts mit der Wahrheit zu tun. Die Polizei hat nicht „auf Wunsch eines renitenten Pegida-Demonstranten ein ZDF-Team daran gehindert“, seine Arbeit zu machen. Der Demonstrant, zugegeben kein wirklicher Sympathieträger, hat gefordert, nicht gefilmt zu werden. Dazu hat man in Deutschland durchaus das Recht, denn es geht um das gesetzlich garantierte Recht am eigenen Bild. Und als das ZDF ihn weiterhin filmte, hat er die Polizei hinzugezogen und Anzeige erstattet. Das ist ebenfalls sein gutes Recht.
Und die Polizei hat das getan, was ihre Aufgabe ist: Sie hat die Personalien der Journalisten aufgenommen. Es ist nicht Aufgabe er Polizei, zu entscheiden, welcher Anzeige nachgegangen wird und welcher nicht. Das ist später Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Die Polizei ist verpflichtet, einer Anzeige nachzugehen und in diesem Fall bedeutete das, die Personalien aufzunehmen. Das gefällt offenbar den Mainstream-Journalisten gar nicht, aber auch für sie gelten die Gesetze in Deutschland.
Das ZDF hat das Video online gestellt und man kann dort deutlich sehen, dass erstens der inzwischen sogenannte „Pöbler“ nicht gepöbelt hat, er hat die Journalisten mehrmals aufgefordert, ihn nicht zu filmen. Er war dabei zwar emotional und wie gesagt ist er nicht eben ein Sympathieträger, aber gepöbelt hat er nicht. Und zweitens kann man dort sehen, dass die Journalisten intensiv mit den Polizisten diskutieren, anstatt einfach ihre Personalausweise zu zeigen und so die Personalien aufnehmen zu lassen. Wie gesagt, die Polizisten machten nur ihren Job, für alles weitere ist dann der Staatsanwalt zuständig.
Aber die Journalisten beschwerten sich hinterher mit Unterstützung der deutschen Mainstream-Presse, dass sie so lange aufgehalten wurden. Das war allerdings selbst verschuldet, wie man auf dem Video deutlich sehen kann.
Weiter schreibt Frau Ataman: „Prompt schaltete sich der Ministerpräsident höchstpersönlich ein, ungefiltert und echt, wie selbstermächtigte Monarchen das heute tun – via Twitter: „Die einzigen Personen, die in diesem Video seriös auftreten, sind Polizisten“, schrieb Kretschmer. Urteil gefällt. Die Journalisten einen Kopf Kürzer. Der Staat bin ich.“
Auch dies ist nicht eben sachlich. Zumal Herr Kretschmer objektiv recht hat. Der Demonstrant war emotional gegenüber den Journalisten und die Journalisten waren emotional gegenüber der Polizei. Nur die Polizisten waren die Ruhe in Person. Zumindest das Video, dass das ZDF damals veröffentlicht hat, gibt Herrn Kretschmer objektiv Recht.
Aber damit nicht genug bei Frau Ataman: „Später erklärt er sich und macht alles noch schlimmer: Als oberster Dienstherr sei es seine Aufgabe, sich „erst einmal hinter seine Beamten zu stellen“. Wenn ein Ministerpräsident denkt, seine Aufgabe ist es, „erst mal“ die Staatsgewalt zu beschützen, dann hat er etwas Grundlegendes nicht verstanden. Noch leben wir in einem Rechtsstaat. Das heißt alles, was staatliche Behörden tun, ist an Recht und Gesetz gebunden und nicht: alles, was Beamte tun, ist rechtmäßig. Außerdem heißt es, die Bürger haben von der Verfassung garantierte Rechte, die der Staat berücksichtigen muss: Die islamfeindlichen Pegidisten dürfen demonstrieren, die Journalisten dürfen das filmen und darüber berichten. Das sollten Kretschmer und seine Uniformierten wissen, sonst läuft da was falsch.“
Natürlich ist es die Aufgabe eines Ministerpräsidenten, sich “erst einmal hinter die Beamten zu stellen“. Man muss ja davon ausgehen, dass die Staatsdiener ihren Job korrekt machen und nicht pauschal das Gegenteil unterstellen. Wenn es Verfehlungen gibt, dann muss man diese aufklären und gegebenenfalls reagieren. Aber die Unschuldsvermutung gilt auch für Polizisten. Auch das, Frau Ataman, ist Rechtsstaat.
Und natürlich haben alle Bürger garantierte Rechte, natürlich dürfen Demonstranten demonstrieren und Journalisten berichten. Trotzdem muss die Polizei Anzeigen nachgehen, egal ob sie von Journalisten oder Demonstranten kommen. Auch das, Frau Ataman, ist Rechtsstaat. Und hätten die Journalisten sofort ihre Personalausweise gezeigt und nicht ewig diskutiert, hätte die polizeiliche Aktion auch nicht 45 sondern maximal 10 Minuten gedauert.
Dann kommt Frau Ataman zu dem einzigen Punkt, an dem ich ihr zustimmen kann. Es ging um eine Äußerung des NRW-Innenministers: „„Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut. Aber…“ Eigentlich reicht der Satz bis hier, denn hier gibt es nichts zu abern. Doch er redet weiter: „…Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen.““
In der Tat sollte so ein Satz für einen Innenminister ein Rücktrittsgrund sein, denn er ist Kraft seines Amtes für die Umsetzung von Gesetzen zuständig. Richter müssen gemäß der geltenden Gesetze entscheiden. Natürlich sind Richter auch Menschen und machen Fehler, aber das ändert nichts daran, dass sie auf Grundlage der Gesetze entscheiden müssen und nicht aufgrund eines subjektiven Rechtsempfindens.
Denn wie soll das aussehen und wessen Rechtsempfinden ist in unserer gespaltenen Gesellschaft gemeint? Das Rechtsempfinden der „Gutmenschen“ oder der „Wutbürger“?
Nun muss man wissen, dass Innenminister Reul, so wie die meisten Polit-Clowns in Deutschland, für sein Amt gar nicht qualifiziert ist. Als Innenminister ist er für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte zuständig, eine zumindest juristische Ausbildung wäre also als Rüstzeug sehr empfehlenswert. Herr Reul ist jedoch Lehrer und hat Sozial- und Erziehungswissenschaft studiert und auch in seiner über 30 jährigen politischen Karriere, unter anderem im EU-Parlament, kümmerte er sich um alles mögliche, aber nicht um Themen, die für einen Innenminister relevant sind. Da kann man ihm schon mal nachsehen, dass er so einen Unsinn faselt. Aber in einem Land, in dem Parteienklüngel wichtiger als fachliche Qualifikation ist, da wird ein Lehrer eben auch mal oberster Dienstherr von Justiz und Polizei und redet dann eben dummes Zeug daher.
Frau Ataman kommt erst ziemlich am Ende des Artikels und eher nebenbei zu dem Thema, wo tatsächlich Recht und Gesetz gebrochen wurden. Allerdings sieht sie dies anders: „Wenn es nach dem Rechtsempfinden mancher „Hutbürger“ geht, hat Angela Merkel zum Beispiel eine „verfassungswidrige Asylpolitik“ betrieben, rechtswidrig „die Grenzen geöffnet“ und sollte dafür hängen.“
Weiter geht sie darauf nicht ein, sondern verlinkt einfach zwei Artikel anderer Medien, die ihr offensichtlich Recht geben sollen. Tun sie aber nicht.
Der erste Artikel kommt aus der „Zeit“ und trägt die Überschrift „Merkels Politik ist kein Rechtsbruch“.
Der Artikel ist von der Verfassungsrichterin Christina Langenfeld geschrieben und das erste, was auffällt, ist, dass sie den Rechtsbruch nicht klar bestreitet: „Die Politik der offenen Grenzen sei verfassungswidrig, behaupten Merkels Kritiker. Wenn sie recht hätten, wäre das ein Skandal. Doch so eindeutig liegen die Dinge nicht.“
„So eindeutig liegen die Dinge nicht“? Eine solche Aussage bedeutet, dass die Vorwürfe gegen Merkel keineswegs aus der Luft gegriffen sind. Der Kern von Frau Langenfelds Artikel ist: „Nach der Dublin-Verordnung prüft jeder EU-Mitgliedstaat bei Asylanträgen, die auf seinem Staatsgebiet einschließlich an seiner Grenze gestellt werden, zunächst, ob er selbst bzw. welcher Staat für die Asylprüfung zuständig ist. Besteht keine deutsche Zuständigkeit, ist der Flüchtling zurückzuüberstellen in den zuständigen Staat, der dann das Asylverfahren durchführt. So der rechtliche Idealfall.“
Der letzte Satz ist die erste Einschränkung und ich frage mich, gelten nun Gesetze nur im Idealfall? Und was bedeutet das dann konkret? Weiter ist zu lesen: „Doch die Wirklichkeit sieht anders aus: Rücküberstellungen nach Griechenland, das als Erstankunftsstaat in der EU nach dem Dublin-System für die meisten Flüchtlinge zuständig wäre, die nach Deutschland gelangen, scheitern daran, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen dort derartige Mängel aufweisen, dass eine menschenrechtlich gebotene Behandlung nicht gewährleistet ist. Griechenland fällt damit als Asylstaat aus und Deutschland wird zuständig. … Aber selbst wenn Rücküberstellungen rechtlich möglich sind, funktionieren sie in der Praxis oft nicht.“
Ich traue meinen Augen nicht. Es wird tatsächlich behauptet, dass in Griechenland eine „menschenrechtlich gebotene Behandlung nicht gewährleistet ist“. Das bedeutet im Klartext, dass die Menschenrechte in Griechenland, immerhin einem EU-Land, nicht eingehalten werden. Menschenrechte sind immerhin die angeblich höchsten und heiligsten Rechte in der EU. Anstatt nun Druck auf Griechenland zu machen oder vielleicht auch finanziell zu helfen, wenn es bei diesem bankrotten Land am Geld mangeln sollte, gilt diese Begründung als ausreichend, um geltende Verträge zu brechen. Und Verletzungen der Menschenrechte in Griechenland geschehen zu lassen.
Rechtsstaat? Man nimmt Menschenrechtsverletzungen in der EU hin und tut nichts dagegen, stattdessen wird kurzerhand Recht gebrochen. Frau Langenfeld ist übrigens auch „Vorsitzende des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR)“, was erklärt, dass sie trotzdem in dem Artikel in der „Zeit“ versucht, über Notstand und „Selbsteintrittsrechte“ zu konstruieren, warum in Deutschland bei der massenhaften Aufnahme von Migranten vielleicht doch alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Doch wir erinnern uns an ihre eigene Einleitung: „Doch so eindeutig liegen die Dinge nicht“
Nun gibt es Probleme mit dem Abkommen von Dublin, nur die muss man dann eben lösen. Für Frau Langenfeld jedoch ist die Lösung eine andere: „Einen funktionierenden Ersatz gibt es nicht und auch keine Vorkehrungen dafür, was zu geschehen hat, wenn das System einseitig kollabiert. Das Dublin-System baut darauf, dass alle EU-Staaten rechtsstaatliche Standards bei der Behandlung von Flüchtlingen einhalten können und wollen. Dies hat sich als Fiktion erwiesen. Für Deutschland heißt das im Klartext: Flüchtlinge, die hier einmal angekommen sind, bleiben hier, wenn sie nicht freiwillig weiterreisen. An die Stelle des Zuständigkeitssystems nach Dublin ist das Prinzip der freien Wahl des Asylstaates getreten.“
Niemand hat Dublin abgeschafft, der Vertrag gilt. Und weil einige Staaten die Bedingungen nicht einhalten wollen, wird der Vertrag dann eben von allen gebrochen. Rechtsstaat? Vertragsbruch und Rechtsstaatlichkeit sind für mich nur schwer vereinbar. Und wer hat denn entschieden und wo steht geschrieben, dass dann eben einfach die freie Wahl des Asylstaates gilt?
Wir sehen, selbst eine asylfreundliche Richterin am Verfassungsgericht ist nicht in der Lage, eindeutig abzustreiten, dass Merkel mit ihrer unkontrollierten Einwanderung Gesetze gebrochen hat. Dann kann man allerdings diejenigen, die diese These vertreten auch keineswegs dafür verurteilen, im Gegenteil, die These ist absolut gerechtfertigt.
Im zweiten von Frau Ataman verlinkten Artikel, der ihre Sicht der Dinge stützen soll, finden wir das gleiche: Nämlich keine eindeutige Stützung ihrer Position. Es handelt sich um einen Beitrag der Tagesschau. Dort wird zunächst lang und breit ebenfalls der „Selbsteintritt“ erklärt, Deutschland hätte also trotz Dublin-Vertrag freiwillig die Flüchtlinge aufnehmen dürfen, dann aber kann man plötzlich lesen: „Kurz vor der Bundestagswahl im September 2017 sorgte dann ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags für Schlagzeilen. Dieses war zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits seit Monaten öffentlich zugänglich und datiert vom Mai 2017. Die Gutachter beleuchten unter anderem die Frage, ob die Regierung den Bundestag bei Entscheidungen zur Flüchtlingspolitik hätte stärker beteiligen müssen. Allerdings kommen die Gutachter dabei zu keinem klaren Ergebnis, sondern stellen verschiedene Rechtsauffassungen gegenüber, ohne Position zu beziehen.“
Ups, also doch alles nicht so eindeutig.
Und in einem ausführlichen Beitrag der Tagesschau zu dem Gutachten heißt es: „Regierungssprecher Steffen Seibert reagierte auf den Bericht der „Welt“ und betonte, das nun diskutierte Gutachten stelle am Ende eben nicht fest, dass eine Rechtsgrundlage gefehlt oder es an parlamentarischer Mitsprache gemangelt habe. Die Regierung habe den Bundestag in der Flüchtlingsfrage ausführlich beteiligt.“
Wie wir gleich sehen werden, ist dies umstritten. Und ich kann mich nicht erinnern, dass der Bundestag zu diesem Thema beteiligt worden wäre. Eine Beteiligung des Bundestages ist dann gegeben, wenn er auch entscheiden darf, also ein Gesetz dazu beschließt. Eine Regierungserklärung der Kanzlerin kann man kaum als „Beteiligung des Bundestages“ bezeichnen.
Weiter heißt es daher auch: „Ein Sprecher des Innenressorts sagte, die Regierung habe die rechtlichen Grundlagen für ihre Entscheidung vielfach dargelegt.“
Wie gesagt, eine Darlegung der rechtlichen Grundlagen ist keine Beteiligung des Bundestages, zumal eine solche Darlegung ja auch inhaltlich falsch sein kann.
Weiter kann man lesen: „Genau dies wird aber von Kritikern weiterhin bezweifelt. Auch in dem nun diskutierten Gutachten werden zwar verschiedene Rechtsgrundlagen diskutiert. Es heißt aber auch, dass nicht eindeutig geklärt sei, auf welche sich die Bundesregierung nun berufe. Es geht also weniger darum, ob es sich um einen Rechtsverstoß gehandelt habe, sondern eher darum, wie die Maßnahme der Regierung rechtlich begründet worden sei.“
Nun bestätigt also das Gutachten des Bundestages, dass die Bundesregierung gar nicht erklärt hat, worauf sie sich rechtlich beruft, damit ist die Aussage des Innenressorts, „die Regierung habe die rechtlichen Grundlagen für ihre Entscheidung vielfach dargelegt.“ klar vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages widerlegt worden. Und solange die Bundesregierung ihre rechtliche Begründung nicht vorlegt, kann auch niemand entscheiden, ob diese rechtens ist oder nicht. Auch eine Möglichkeit, sich einer Beurteilung zu entziehen.
In einem Rechtsstaat sollte so etwas aber eigentlich unmöglich sein, eine Regierung sollte klar darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage sie Entscheidungen fällt. Merkel tut dies nicht.
Zurück zu den Artikel im Spiegel. Frau Ataman fordert also den Rechtsstaat ein und geht auf die Merkel-Kritiker nur mit einem Absatz ein, in dem Artikel verlinkt wurden. Da diese aber kaum jemand lesen wird, kann sie sicher sein, dass ihr kleiner Taschenspielertrick nicht erkannt wird. Tatsächlich ist die Frage, ob der Rechtsstaat in Deutschland noch gilt eben tatsächlich an den Handlungen der Regierung zu beurteilen und nicht an den Aussagen einiger Politiker. Dies scheint Frau Ataman nicht zu verstehen.
Übrigens sind nach deutschem Recht Angriffskriege verboten und schon die Vorbereitung steht unter Strafe. Das hat aber weder Gerhard Schröder daran gehindert, sich an einem illegalen Angriffskrieg gegen Jugoslawien zu beteiligen, noch hindert es Merkel daran, illegal mit Tornados der Bundeswehr in Syrien aktiv zu sein. Beides sind völkerrechtlich illegale Kriegseinsätze. Gerhard Schröder hat sogar ganz offen zugegeben, dass sein Jugoslawien-Krieg illegal und völkerrechtswidrig war.
Aber trotzdem hat kein Staatsanwalt auch nur ein Ermittlungsverfahren eröffnet.
Rechtsstaat in Deutschland?
Nächster Beitrag: Von den deutschen Medien unbeachtet – Russisch-türkische Weichenstellungen in Moskau