Der IStGH hat Haftbefehle gegen Schoigu und Gerassimow erlassen
Der Grund waren „angenommene internationale Verbrechen, die zwischen mindestens dem 10. Oktober 2022 und mindestens dem 9. März 2023 begangen wurden“
Die Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat Haftbefehle gegen den ehemaligen russischen Verteidigungsminister Sergej Schoigu und den Generalstabschef der russischen Streitkräfte Walerij Gerassimow erlassen. Das wird auf der Website des Gerichts berichtet.
„Am 24. Juni 2024 erließ die Zweite Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs <…> im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine Haftbefehle gegen zwei Personen, Sergej Kuschugetowitsch Schoigu und Walerij Wassiljewitsch Gerassimow, wegen angeblicher internationaler Verbrechen, die zwischen mindestens dem 10. Oktober 2022 und mindestens dem 9. März 2023 begangen wurden“, heißt es in dem Text.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Schoigu und Gerassimow für die Angriffe auf Ziele in der Ukraine „angeblich verantwortlich“ sind.
Der IStGH erließ 2023 einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die die Beauftragte des Präsidenten für Kindesrechte, Maria Lwowa-Belowa, wegen angeblicher illegaler Deportation ukrainischer Kinder. Putin wies darauf hin, dass die russische Regierung die Kinder völlig legal aus dem Konfliktgebiet evakuiert, um ihr Leben und ihre Gesundheit zu retten, und dass sie sich nie gegen die Wiedervereinigung mit ihren Familien ausgesprochen habe. Nach Angaben des russischen Außenministeriums hat das Gericht „die in es gesetzten Hoffnungen nicht erfüllt und ist nicht zu einem wirklich unabhängigen Organ der internationalen Justiz geworden“.
Übersetzung aus der russischen Nachrichtenagentur TASS
86 Antworten
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Wo bleibt der Haftbefehl gegen Netanjahu? Hier sieht man erneut die Doppelmoral dieses Gerichtshofs. Politisch von den Westmächten installiert und finanziert.
Und wo bleiben die Haftbefehle gegen Biden und Selenskyj (für die Kriegsverbrechen der ukrainischen Seite) und Johnson (weil er den Friedensvertrag gestoppt hat)?
Für Dmitry Medvedev- Fans; er hat ein Telegram Kanal nun auch auf englisch!
https://t.me/medvedev_telegramE
Der IStGH kann mittlerweile Strafbefehle gegen Hinz und Kunz erleassen.
Das tangiert den Rest der Welt, außer den glorreichen G7 eher peripher.
Die haben das Spiel längst durchschaut und konzentrieren sich auf wichtigere Dinge.
Im Kosovo Konflikt, war das noch erfolgreich, als man
Slobodan Milošević dem Ehemaligen Präsident Serbiens noch alle Greueltaten, die man
höchstselbst begangen hatte, in die Schuhe schieben konnte.
Das Spiel ist aus. Applaus Applaus
Frei nach Dmitri Anatoljewitsch Medwedew
„Der IStGH kann mittlerweile Strafbefehle gegen Hinz und Kunz erleassen.
Das tangiert den Rest der Welt, außer den glorreichen G7 eher peripher.“
Nun ja, man muss diesem Verein ja fast dankbar sein für DIESE Haftbefehle!
„…… wegen angeblicher internationaler Verbrechen, die zwischen mindestens dem 10. Oktober 2022 und mindestens dem 9. März 2023 begangen wurden““
Lächerlicher kann man sich als selbsternanntes „oberstes Gericht“ weltweit gar nicht machen! Man „schafft sich praktisch selber damit ab“ – es ist doch für selbst den einfachst gestrickten Menschen höchst merkwürdig, wenn es Haftbefehle für undefinierte angebliche Verbrechen gibt….. Keiner weiß, welche das sein könnten & ob es die überhaupt gegeben hat….
Was für grandiose Aussichten in einer angeblich „regelbasierten Westwelt, die ungenannte Werte ihr Eigen nennt…. die sie selber nicht kennt & in der es passieren kann ( & in DE sogar schon üblich ist!), dass Täter zu Opfern gemacht werden & Opfer ins Gefängnis müssen…
WER will so eine Welt? Das können doch nur Zombies sein……?
Lieber GMT, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie Opfer russischer Desinformation geworden sind.
Der IStGH hat die vorgeworfenen Verbrechen in seiner Pressemitteilung klar definiert: „are each allegedly responsible for the war crime of directing attacks at civilian objects (article 8(2)(b)(ii) of the Rome Statute) and the war crime of causing excessive incidental harm to civilians or damage to civilian objects (article 8(2)(b)(iv) of the Rome Statute“
Quelle: https://www.icc-cpi.int/news/situation-ukraine-icc-judges-issue-arrest-warrants-against-sergei-kuzhugetovich-shoigu-and
Außerdem besitzt das Gericht hinreichende Gründe bzw. Beweise, dass die beiden Beschuldigten verantwortlich sind („There are reasonable grounds to believe they bear individual criminal responsibility for the aforementioned crimes for (i) having committed the acts jointly and/or through others“ + „Considering that the key factual allegations are duly supported by evidence and other relevant material submitted at this stage of the proceedings by the Prosecution, the Chamber considered that the statutory requirements are met to issue the sought warrants of arrest.“).
Es geht übrigens um die Zerstörung ukrainischer ziviler Energieinfrastruktur („bear responsibility for missile strikes carried out by the Russian armed forces against the Ukrainian electric infrastructure from at least 10 October 2022 until at least 9 March 2023“ + „the alleged strikes were directed against civilian objects, and for those installations that may have qualified as military objectives at the relevant time, the expected incidental civilian harm and damage would have been clearly excessive to the anticipated military advantage“).
Leider haben Sie sich auf Herrn Röper und die TASS verlassen, daher kommen Sie zu vollkommen falschen Schlussfolgerungen („wenn es Haftbefehle für undefinierte angebliche Verbrechen gibt….. Keiner weiß, welche das sein könnten & ob es die überhaupt gegeben hat…“ + „dass Täter zu Opfern gemacht werden & Opfer ins Gefängnis müssen“).
Ich kann jedem Leser nur empfehlen, sich die Originalquellen anzuschauen. Leider kann man niemanden mehr trauen. Jeder hat politische und/oder ideologische Absichten. Vor allem in den „alternativen Medien“.
Sieht man ja an unserem „fundierten Medienkritiker“ Herr Röper besonders gut. Beim Spiegel wird jede Aussage böswillig verdreht und bei TASS wird einfach blind aus dem Übersetzer kopiert.
Tja zu solchen Schlussfolgerungen kommen Leute, die tagein, tagaus Mainstream- Medien konsumieren. Da können alternative Medien nur böse, verlogen und manipuliert sein. Wenn da wie hier beim Anti- Spiegel etwas anderes zu lesen ist, kann das natürlich nur falsch sein und dient dann zur Bestätigung der Meldungen der großen Medienhäuser.
Was die alternativen Medien angeht , kann ich das pauschal bestätigen !
Ein Großteil dieser angeblichen alternativen Medien sind propagandistische Taugenixe , entweder idiologisch verseucht , oder nationalistisch gesteuert .
Manipulative und einseitige Berichterstattung sind dort auch wie beim Mainstream an der Tagesordnung .
Benjamin Fulford ist zb. auch so eine fragwürdige Quelle die mit Vorsicht zu genießen ist und von der Sorte gibt es noch mehr !
Diesen Quaksalber- Scharlatan- Vogel hatte ich auch schon öfter auf dem Schirm.-Außerdem soll sein echter Name auch ein ganz anderer sein.
@proforma
Ach, ist das so?
Vielen Dank, dass Sie den Link eingestellt haben & natürlich nur einzelne Sätze hervorhoben…..
Eventuell ist das in der Wochenschau üblich, dass man hofft, Niemand würde den Link anklicken & sich das Dokument vollständig durchlesen…..
Es bleibt beim „angeblich, nicht näher definiert“ um durch Worthülsen Nebelkerzen zu zünden….
Sehr schön ist dann auch im letzten Absatz die Einleitung:
„Der Inhalt der Haftbefehle wird „geheim“ ausgestellt, um Zeugen zu schützen und die Ermittlungen zu gewährleisten……“
Die angeblichen Beweise & angeblichen Zeugen werden nicht benannt – also ist eine Überprüfung von Behauptungen NICHT möglich – & das soll das gemeine Fußvolk ja auch nicht können! – Und damit kann man gegen JEDEN „Haftbefehle“ ausstellen !
Wenn Sie jedem empfehlen sich die Originalquelle anzuschauen, ist das löblich, doch sollten Sie nicht selber dem Zirkleschluß erliegen, dass dieser „Gerichtshof“ etwas Edles wäre & NUR im Interesse der Menschenrechte arbeitet – dazu sind die tatsächlichen Fakten & Beweise über die Jahre bereits erbracht & weltbekannt!
Der 1. Haftbefehl gegen Putin war schon erstunken & erlogen, wie sich schnell herausstellte! Und nun wollen Sie hier weismachen, dass diese Mafiabehörde plötzlich der weiße Ritter ist?
Übrigens fällt mir dazu ein, wo waren denn die Haftbefehle als die NATO in Jugoslawien ALLE bombardierte, was nicht bei drei auf den Bäumen war?
Ja, meiner Meinung nach haben Sie aufgrund fehlender Informationen falsche Schlussfolgerungen gezogen. Und diese Informationen wurden (aus meiner Sicht absichtlich) weggelassen. Deshalb habe ich die (meiner Meinung nach) relevanten Sätze zitiert, um aufzuzeigen, dass es sich eben nicht um “ undefinierte angebliche Verbrechen“ handelt.
Ich schaue keine Wochenschau, aber die TASS hat hier nur einen Satz zitiert und nicht mal die Originalquelle angegeben. Eventuell ist das bei der TASS üblich?!
„reasonable grounds“ und „duly supported by evidence and other relevant material“ hört sich für mich nach ein bisschen mehr als „angeblich, nicht näher definiert“ an. Und bis zum endgültigen Urteilsspruch sind es immer „nur“ Anschuldigungen. Das nennt man Unschuldsvermutung.
Ja, prinzipiell kann man gegen jeden Haftbefehle ausstellen. In DE zB nur mit ausreichendem Tatverdacht. Spätestens vor Gericht werden dann Beweise und Zeugen vorgeführt. Der Angeklagte darf auch Gegenbeweise und Zeugen bringen.
Der letzte Absatz dient der Erläuterung, wieso die Haftbefehle überhaupt öffentlich gemacht wurden. Man hätte die ganzen Ermittlungen ja auch „im Geheimen“ weiterlaufen lassen können.
Ich habe kein Urteil über den Gerichtshof abgegeben. Lediglich die Fakten dargestellt. Gerne können Sie mir die „Fakten & Beweise“ über den Gerichtshof geben.
Können Sie mir erläutern, warum der Haftbefehl gegen Putin erlogen ist? Weil die Russen das sagen? Muss ich denen blind alles glauben? Haben Sie vielleicht Fakten zur Rückführung der Kinder? Ich kann leider keine finden, eher im Gegenteil…
„wo waren denn die Haftbefehle als die NATO in Jugoslawien“ das nennt man Whataboutism und hat mit dem vorliegenden Fall rein gar nichts zu tun. Aber auch hier können Sie mir gerne Beweise schicken, dass die NATO „ALLE bombardierte, was nicht bei drei auf den Bäumen war?“.
Sie haben Recht damit, dass es sich nicht um “undefinierte angebliche Verbrechen“ handelt.
Es handelt sich um mutmaßlich um Taten die in Verdacht stehen gegen das Völkerrecht zu verstoßen.
Was sie allerdings unterstellen, ist dass die TASS ihre Leserschaft für so dumm hält wie sich @GMT hier leider entpuppt hat, der das „undefiniert“ und „angeblich“ der TASS wörtlich nimmt und dann auch noch glaubt dass eine Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl auf „undefinierte“ Taten stützt.
Wie soll das aussehen, guter GTM? Etwa so:
Haftbefehl
Herr x ist sofort fest zu nehmen.
Es werden ihm angeblich (wir wissen nicht so genau von wem) ganz undefinierte Taten nach § y (nehmen sie irgendeinen Paragraphen egal welchen) nachgesagt.
@proforma
Die TASS hat da nichts absichtlich weggelassen oder desinformiert.
Der TASS war es einfach nur zu dumm irgendwelchen erfundenen Anklagen vom IStGH auch noch sachlich nachzugehen.
Jedem denkenden Menschen wird das beim Lesen offenbar.
@Mircutux
Ok, dann stimmen wir in dem Punkt schon einmal überein, dass die Tatbestände ausreichend konkret sind. Wer dafür verantwortlich ist und was zerstört wurde, müsste dann vor Gericht geklärt werden.
Ich glaube, dass GMT das wörtlich genommen hat, weil es wörtlich in dem Artikel steht 🙂
Er hat nur das „undefiniert“ aufgrund fehlender Informationen hinzugefügt.
Meiner Meinung nach zielt der Artikel aber genau darauf ab. Es wird nur der erste Satz zitiert und alles andere komplett weggelassen bzw. nur das „angeblich verantworlich“ zitiert. Kein Wort von Beweisen und vorgehaltenen Verbrechen.
Sorry, leider bin ich anscheinend kein „denkender“ Mensch. Können Sie mir auf die Sprünge helfen? Wodurch erkennen Sie, dass es der TASS zu „dumm“ war? Und warum wird dann nochmal eine Anklage aus 2023 aufgeführt? Das steht dazu doch im direkten Widerspruch.
@proforma
„Meiner Meinung nach zielt der Artikel aber genau darauf ab. Es wird nur der erste Satz zitiert und alles andere komplett weggelassen bzw. nur das „angeblich verantworlich“ zitiert.
*****Kein Wort von Beweisen und vorgehaltenen Verbrechen.*****“
Auch in dem Original, welches Sie hier eingestellt haben, ist von Beweisen KEINE Rede!
Ganz im Gegenteil, man erklärt scheinheilig, man wolle den „geheimen Haftbefehl“ öffentlich machen um die angeblich stattgefundenen Taten zukünftig zu verhindern(???)… & behauptet, dass man „Zeugen“ nicht benennt um deren „Sicherheit“ zu gewährleisten & geheime(?) Ermittlungen nicht zu behindern….. – Sie mögen das anders sehen, ich halte es eindeutig ausschließlich für Goebbels-Propaganda um Lieschen & Michel Normalo weiszumachen, man hätte es hier mindestens mit dem Geheimagenten 007 der Königin zu tun….🥱
, dass man
„Angeblich“ bedeutet in der Ursprungsdefinition: „behauptet“ , daraus ergibt sich dann die bisher NICHT bewiesene „mutmaßliche Tat“….
@Mircutux
„Sie haben Recht damit, dass es sich nicht um “undefinierte angebliche Verbrechen“ handelt.
Es handelt sich um mutmaßlich um Taten die in Verdacht stehen gegen das Völkerrecht zu verstoßen.“
Richtig dazu darf man dann auch die angegebenen Artikel, Absätze, Buchstaben & Ziffern des Römischen Statuts lesen um im Zusammenhang der Angelegenheit eindeutig erkennen zu können, dass es sich hier definitiv ausschließlich um einen PR- „Haftbefehl“ handelt, der diesen Gerichtshof tatsächlich als das zeigt, was er ist: Ein Instrument des Wertloswesten, der nach Belieben „Anklagen & Haftbefehle“ ausstellt & sich damit selber weltweit disqualifiziert!
https://www.un.org/depts/german/internatrecht/roemstat1.html#T28
„Wie soll das aussehen, guter GTM? Etwa so:
Haftbefehl
Herr x ist sofort fest zu nehmen.
Es werden ihm angeblich (wir wissen nicht so genau von wem) ganz undefinierte Taten nach § y (nehmen sie irgendeinen Paragraphen egal welchen) nachgesagt.“
Bei diesem „Gerichtshof“ funktioniert es ja tatsächlich so – das Beispiel Milosevic sollte noch in Erinnerung sein!
Und ja, natürlich bin ich so dumm, zu vermuten, dass ein „Haftbefehl“ zu einer Verhaftung führen könnte…. Selbst Herr Putin & auch die Regierung von Südafrika waren so dumm, zu glauben, dass man verhaftet werden könnte, sobald man in einem Land ist, dass sich diesem „Römischen Statut“ vertraglich unterworfen hat, weshalb Hr. Putin seine Teilnahme am BRICS-Gipfel nicht physisch wahrgenommen hat….. Ich befürchte, da bin ich offensichtlich in guter Gesellschaft von ganz Dummen Leuten 😉
Alles, was zu diesem Haftbefehl bekannt wurde, sind angebliche anonyme Anzeigen – die auch im Nachgang nie zu irgendwelchen Beweisen führten, nicht mal in Westmedien.
Erstaunlich ist doch, dass dieser „Gerichtshof“ trotz der Hollywoodinszenierung weder Putin noch Shoigu jemals wegen Butcha einen „Haftbefehl“ überreichen wollte….. wo docj jeder Im Wertloswesten WEIß, wie brutal dort von den Russen gewütet wurde – wenn das kein Kriegsverbrechen für den „Gerichtshof“ ist, darf man diese Haftbefehle jetzt auch getrost als Nebelkerzen bezeichnen – denn mehr sind sie nicht!
Auf die „Beweise“ können Sie gerne wetten, aber die gibt es auch hier NICHT!
Um das klarzustellen natürlich wurden Energieerzeuger getroffen nur eben NICHT mit der vermuteten & durch §§ vernebelten Angaben dieser ominösen „Behörde!
@proforma
„Können Sie mir erläutern, warum der Haftbefehl gegen Putin erlogen ist? Weil die Russen das sagen? Muss ich denen blind alles glauben?
Haben Sie vielleicht Fakten zur Rückführung der Kinder? Ich kann leider keine finden, eher im Gegenteil…“
Nun – ist Ihnen denn bekannt, inwiefern der „Gerichtshof“ über Beweise verfügt? Angegeben wurden keine & denen GLAUBEN Sie weil es ein „Gerichtshof“ des Westens ist?
Welche angeblichen „Fakten“ haben Sie denn gefunden, dass es „keine Rückführungen“ gab?
Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit haben Sie nicht mal Fakten gefunden, die überhaupt für eine angebliche Straftat spricht!… Merkwürdigerweise glauben Sie da blind – ist es vielleicht angeborene Obrigkeitshörigkeit?
„„wo waren denn die Haftbefehle als die NATO in Jugoslawien“
****das nennt man Whataboutism und hat mit dem vorliegenden Fall rein gar nichts zu tun.****
Aber auch hier können Sie mir gerne Beweise schicken, dass die NATO „ALLE bombardierte, was nicht bei drei auf den Bäumen war?“
NEIN, das ist eben KEIN Whataboutism! Hier handelt es sich um einen Vergleich & die Analogie eines sehr ähnlichen Vorganges & der Handlungen der ‚Beteiligten‘ – die tatsächlich vergleichbar sind!
Sorry, aber die Beweise & Fakten für die gnadenlose Bombardierung der zivilen Infrastruktur & gegen Zivilisten Jugoslawiens durch die NATO in den 78 Tagen des Überfalls sind weltweit bekannt, genau so wie die Lügen, die die NATO & hier besonders DE mit Fischer als AM & Scharping als VM benutzt haben um diesen Krieg zu führen!
Ihre Bildungslücke sollten Sie besser selber schließen & sich belesen.
Es würde wirklich helfen, wenn Sie Argumente oder wenigstens Quellen liefern. Ansonsten ist eine Diskussion mit Ihnen sinnlos. Sie erheben Ihre Meinung einfach (zumindest für mich nicht nachvollziehbar) über die Ihres Gesprächparners und geben dem Anderen auch noch die Schuld dafür 🙂
Ich könnte zB für die illegale Deportierung ukrainischer Kinder Quellen wie Sos-Kinderdoerfer, Amnesty und Human Rights Watch nennen, aber die werden Sie eh nicht akzeptieren und stellen einfach die Gegenfrage, ob ich alles glaube würde.
Und ironischerweise ist das die Definition von Whataboutism 🙂
„Nach der Definition des Oxford Living Dictionary ist Whataboutism „die Technik oder Praxis, auf eine Anschuldigung oder eine schwierige Frage mit einer Gegenfrage zu antworten oder ein anderes Thema aufzugreifen“.
@proforma
„Sie erheben Ihre Meinung einfach (zumindest für mich nicht nachvollziehbar) über die Ihres Gesprächparners und geben dem Anderen auch noch die Schuld dafür “
Wie bitte? Ich kann Sie gerne an IHREN eigenen Kommentar am 26.Juni; 11:06 Uhr erinnern, der genau das tut, was Sie mir vorwerfen!
Da kommen Sie dann pausenlos mit „meiner Meinung nach“…. was soll der Unsinn? Wenn etwas für SIE nicht nachvollziehbar ist, könnten Sie ganz konkret danach fragen, wo es bei ihnen hapert!
„Ich könnte zB für die illegale Deportierung ukrainischer Kinder Quellen wie Sos-Kinderdoerfer, Amnesty und Human Rights Watch nennen,
*****aber die werden Sie eh nicht akzeptieren und stellen einfach die Gegenfrage, ob ich alles glaube würde.*****“
So, so – Sie können IHRE Behauptungen NICHT mit Quellen belegen & fangen dann natürlich an , mit die Schuld zu geben, dass ich angeblich etwas sowieso ablehnen würde!
Lustig ist dabei, dass die natürlich westliches NGOs nennen, die wie AI & HRW natürlich noch nie durch Lügengeschichten aufgefallen sind – Brutkastenlüge usw.usf….????
„Und ironischerweise ist das die Definition von Whataboutism “
Sorry, Sie verstehen den Begriff leider gar nicht!
1. Würde eine Frage nach einer seriösen Quelle für IHRE Behauptungen KEINE Gegenfrage im Sinne von „Whataboutism“ darstellen!
2. Ist die Frage nach Belegen für IHRE Behauptung KEIN Themenwechsel!
Aber Danke, es war mir ein Vergnügen, Sie „herausgefordert“ zu haben, mal mehr als 2 Propagandasätze loszulassen & Sie haben sich dabei selbst entzaubert!
Ich bin immer wieder erstaunt, wie einfach es ist, Dampfplauderer in ihren eigenen Verstrickungen zu erleben, so dass es für alle sichtbar wird, dass da nur eine riesen Welle kommt mit lauwarmer Luft dahinter……
Natürlich bleiben die Anklagen erst einmal ungenau, bis sie gerichtlich verhandelt werden. Das ist bei jedem Straffall so. Auch ein Dieb würde nur auf „berechtigten Verdacht“ eines Diebstahls angeklagt.
Im Grunde geht es bei den Anklagepunkte auch rein um die beabsichtigte oder indirekt in Kauf genommene Sachbeschädigung ziviler Infrastruktur.
Damit zeigt der IStGH seine Einseitigkeit. Die Beschädigung von ziviler Infrastruktur wurde ja nicht nur von einer Seite durchgeführt wird (siehe Beschuss der Gebäude mit Kriegsgefangenen, von Donezk, Belgorod, der Krimbrücke, etc.).
Nur scheint es dem IStGH aus irgendeinem Grund nicht möglich, Schuldige auf der anderen Seite ausmachen zu können. Vermutlich, weil sonst der IStGH indirekt bestätigen würde, dass die Ziele durch US Soldaten koordiniert werden.
Irgendwie scheinen die ganzen Drohnenangriffe gegen russische Raffinerien ohne irgendwelche Befehle ins Ziel zu kommen. Natürlich selbst solche, die von Flugzeugen aus gestartet werden müssen. Und irgendwie war auch nicht ein einziger Asov-Soldat, die sich unter Festhaltung zivilen Personen im Stahlwerk von Mariupol verschanzt haben, für den IStGH einer Straftat schuldig. Selbst der Einsatz von Streumunition wiegt für den IStGH plötzlich nicht mehr. Komisch, komisch.
Auch sonst legt der IStGH die Kriterien des „Rome Statute“ sehr, sehr fragwürdig aus.
Beim Rome Statute fängt es aber bereits bei der eindeutigen Definition eines Krieges an. Da sind die Genfer Konventionen schon wesentlich besser. Auch dort gibt es Passagen über den Umgang mit einer Zivilbevölkerung.
Dort würde aber klar ersichtlich, dass mit der Steuerung von Angriffen mittels Telekommunikation, auch diese Infrastruktur ein legitimes Angriffsziel geworden ist. Das ist in etwa identisch mit Kraftfahrzeugen, Zügen oder Fabriken.
Die Anschuldigungen des IStGHs sind zudem zu ungenau, um einen Haftbefehl zu rechtfertigen. Da reicht es nicht aus, nur die Artikel aufzulisten, die angeblich verletzt wurden, der Vorwurf muss hingegen konkretisiert werden.
Stellen Sie sich mal vor, man würde einen Richter verhaften können, indem man ihm Amtsmißbrauch vorwerfen würde, ohne dies näher zu konkretisieren. Oder man könnte jeden Politiker verhaften, indem man unkonkrete Bestechung unterstellt.
Es wird daher aus meiner Sicht Zeit, diesen Gerichtshof aufzulösen, da er scheinbar nicht in der Lage ist, die simpelsten Grundregeln einzuhalten.
Sie machen sich die Sache einfach, indem Sie den Vorwurf auf „Beschuss von Infrastruktur“ reduzieren. Dies geschieht selbstverständlich in jedem Krieg, umfassend, und auf jeder Konfliktseite. Jedes Straße und jedes Haus ist „Infrastruktur“.
Die Anklage „systematische Beschuss von Energie- und Wasserinfragstruktur“ oder evtl auch von Schulen/Krankenhäusern ect. grenzt sich davon deutlich ab.
Ob der Beschuss von Raffinerien auch dazu zählt oder eher unter „militärisches Ziel“ fällt, ist erlich gesagt ein gute Frage. Wenn es zu einer Unterbrechung der Energieversorgung im zivilien Bereich führt wäre es tendenziell vermutlich ähnlich zu bewerten.
*Die Anschuldigungen des IStGHs sind zudem zu ungenau, um einen Haftbefehl zu rechtfertigen. *
Bevor so eine Anklage erhoben wird arbeiten sich Abteilungen der Ankläger duch 300 Aktenmeter an Informationen. Sie sollten nicht davon ausgehen, dass das TLDR der Anklageüberschriften alles ist was dem Gericht vorliegt, selbstverständlich werden die stapelweise Bilder und Informationen zu jedem einzelnen zerstörten Objekt haben, abgefangene Einsatzbefehle, Zeitachsen, Auswertungen über Art und Einschlagflugrichtung der Geschosse, gespeicherte Medieninformationen aus Russland. usw usw.
Nein, die Sache ist da tatsächlich einfach.
Das „Rome Statute“ kennt nur den Begriff „zivile Infrastruktur“. Es unterscheidet nicht zwischen besonders hervorhebenswerten Strukturen wie Schulen oder Krankenhäuser. Dies ist nur bei den Genfer Konventionen ein spezieller Abschnitt, welcher sich aber auf einen ganz eigenen Aspekt bezieht. So z.B. die Behandlung und die Folgen im Falle einer mißlungenen Behandlung.
Sprich: Eine geräumte Schule oder ein geräumtes Krankenhaus verliert diesen Schutzstatus. Sollten sich Armeeeinheiten dort verschanzen, sind sie ganz normale, gültige Ziele. Sollten sich bspw. ausländische Ausbilder in einem Hotel befinden, ist dieses Gebäude ebenfalls ein normales, gültige Ziel. Selbst Sanitäter, die sich nicht als solche offensichtlich kennzeichnen, wären gültige Ziele (es reicht also nicht, einfach nur die Waffe fallen zu lassen).
Bei der Anklage geht es aber um folgendes:
(Kürzung und Hervorhebung durch mich)
Es geht also um Raketenangriffe gegen die elektrische Infrastruktur und den dadurch vermuteten größeren Schaden für die Zivilbevölkung gegenüber dem militärischen Nutzen.
Dieser Anklagepunkt ist jedoch zunächst einmal zu ungenau. Genauso gut könnte man dann jeden Politiker unter der Vermutung verhaften, er habe sich im Zeitraum der Corona-Pandemie bereichert (ohne den konkreten Verdachtsfall zu benennen).
Ein wesentlich klarerer Fall wäre der konkrete Beschuss des Kraftwerkes Saporoschja. Hier wären die Angriffe sehr konkret und der verursachte Sachverhalt ebenfalls klar. Auch überspringt die Anklage in diesem Punkt sämtliche Hierarchieebenen im russischem Militär, was ebenfalls komplett falsch ist.
Und kommen wir nun zum genannten Anklagepunkt. Dem Angriff der elektrischen Infrastruktur. Stand heute kann die Ukraine immer noch Strom an die Haushalte liefern. Nimmt man also die gelieferte Leistung in Megawatt pro Region, wird man feststellen, dass dadurch kein immenenter Personenschaden vorliegt.
Selbst in Friedenszeiten sind Unterbrechungen der Stromversorgung durch Versorger völlig legitim. Dadurch wird bereits offensichtlich, dass eine durchgängige und unlimitierte Stromversorgung privater Abnehmer kein offensichtliches Grundrecht ist, sondern eher der Bequemlichkeit dient. (Ausnahme wäre, wenn nur über diesem Wege die Versorgung mit Wasser oder medizinischer Hilfe möglich wäre).
Somit überwiegt der militärische Nutzen bei weitem dem Zivilen, vor allem, wenn man bedenkt, dass es ja kein Krieg ist, und somit die waffenliefernden Staaten nicht zu Kriegsparteien werden.
Diese Angriffe waren somit das effizienteste Mittel, wie man ohne menschliche Verluste die Lieferung, Herstellung und Reparatur von Waffen aus Drittstaaten an die Front unterbindet.
Wenn der IStGH also eine solche Anklage verfassen will, müsste es mindestens die zivilen Folgen konkretisieren. D.h. wie viele Menschen und wenn ja wo, leiden denn unter den Folgen dieser Angriffe? Und wieviel Megawatt Leistung steht der Ukraine noch zur Verfügung?
Ohne diese Punkte ist diese Anklage völlig haltlos.
Denn sonst könnte man jede Granate, die auf ein Feld einschlägt, als Beschädigung der landwirtschaftlichen Nutzfläche einstufen, wodurch der zivile Nutzen des Fleckens Erde höher liegt als der militärische Nutzen. Jede Scheune in Kriegsnähe hätte somit auch einen höheren zivilen Nutzen.
Ich hoffe ich konnte mit diesen – zugegebenermaßen primitiven Vergleichen klar machen, dass der IStGH absolut fern jedes juristischen Grundverständnisses agiert. Und dazu zählt, dass der Grundverdacht nachgewiesen werden muss, bevor man einen Haftbefehl ausstellt. Wenn es aber noch nicht einmal eine signifikante Schädigung der Zivilbevölkerung benennen kann (also bspw. Krankheits- oder Todesfälle), so ist auch die Einstufung als „geheim“ nichtig.
Um mal ein paar klarere Beispiele zu benennen:
Der Beschuss von Donezk mit Blätterminen. Hier kann man bspw. sehr leicht die Art und Herkunft der Mine bestimmen und den Schaden für die Zivilbevölkerung benennen.
Angriffe auf einen Wochenmarkt in Belgorod. Da diese Stadt noch nicht einmal als umstritten gilt, kann man hier sehr leicht von zivilen Opfern reden.
Angriff auf die Kerch-Brücke. Hier ließe sich sehr leicht die Menge des Warenverkehrs nachvollziehen. Dies ließe dann Schlussfolgerungen und eine Einstufung der zivilen Bedeutung gegenüber dem militärischen Nutzen zu.
Der Einsatz von Streumunition. In diesem Punkt ist sogar das Herstellerland entscheidend, denn sonst könnte man ja auch ohne Folgen Giftgas, Napalm oder Uranmunition an Kriegsparteien liefern.
Das Verminen von Grenzabschnitten zwischen der Ukraine und Rumänien/Ungarn. Da reicht ein einfacher Besuch, um dies nachvollziehen zu können.
Einschlag der vermeindlichen S300 Rakete in Polen. Hier wäre es ganz leicht Sachverständige heranzuziehen, die die Trümmer analysieren, die Flugbahn und mögliche Flugweite nachverfolgen zu können.
Sprengung des Kachowka Staudamms mit folgendem ukrainischem Brückenkopf auf dem südlichen Dnipro Ufer bei Krynky. Denn selbst wenn man hier die Russen verdächtigt – was man ja u.a. durch Sprengstoff-Zusammensetzung, etc. eingrenzen könnte -, lässt sich auch der zivile Schaden wesentlich genauer beurteilen, als bei einem „generellen Angriff auf die Infrastruktur“. Der Fall ist also wesentlich konkreter und hätte viel mehr eine Untersuchung durch den IStGH gerechtfertigt.
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Und geht man dann noch auf den israelisch-palästinensischen Konflikt ein, wäre wohl an vielen Stellen der zivile Schaden wesentlich höher als der militärische Nutzen. D.h. es bräuchte keinen Tatsachenbestand des Genozids. Allein die Angriffe auf zivile Schutzeinrichtungen würde reichen.
Genauso bei vielen anderen Angriffen in älteren Kriegsschauplätzen.
Es zeigt sich daher sehr gravierend, dass der IStGH sich vornehmlich auf die unkonkretesten Fälle fokussiert, bei denen der medialer Einfluss den völkerrechtlichen Schäden bei weitem überwiegt.
Daher – und aus der Inkompetenz – gehört der IStGH aus meiner Sicht grunderneuert und solange ausgesetzt, bis man die Rechtsgrundlagen konkretisiert hat. Es kann nicht sein, dass der Sachverhalt einer Ruhestörung wesentlich spezifizierter ist, als ein möglicher Genozid.
Ich kann ihre Argumentation durchaus nachvollziehen. Ich kenne mich im internationalen Kriegsrecht null aus, aber wollte ganz gerne meine Sichtweise einbringen.
Im Sinne der Diskussion würde ich entgegenhalten, dass „two suspects bear responsibility for missile strikes carried out by the Russian armed forces against the Ukrainian electric infrastructure from at least 10 October 2022 until at least 9 March 2023. During this time-frame, a large number of strikes against numerous electric power plants and sub-stations were carried out by the Russian armed forces in multiple locations in Ukraine“ genau genug bestimmt ist. Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben: Politiker XY hat während der Pandemiejahre 20+21 bestimmte Vorteile durch die Vergabe von Aufträgen für Masken erhalten. Wenn die Staatsanwaltschaft genügend Beweise vorbringt, sollte das doch zu einer Anklage reichen, oder?
Zu den Hierarchieebenen habe ich folgenden Satz gefunden: „and/or (iii) for their failure to exercise proper control over the forces under their command“ Ich denke, dass sich das Gericht diesen Vorbehalt offen lassen will.
Ja, der Schaden bzw. die tatsächlichen Auswirkungen auf die Zivilisten werden schwer zu beziffern sein. Schließlich ist heutzutage alles am Stromnetz und vor allem mittelbare Auswirkungen gar nicht absehbar. Konkrete Zahlen habe ich folgende gefunden:“Die Stromproduktion sank vom Vorkriegsniveau von rund 55 Gigawattstunden auf aktuell nur noch 20 Gigawattstunden. Viele Kraftwerke sind beschädigt oder zerstört. Der Wiederaufbau- und Reparaturbedarf ist gigantisch.“ (https://www.gtai.de/de/trade/ukraine/wirtschaftsumfeld/ukraine-erhaelt-hilfe-fuer-den-wiederaufbau-des-energiesektors-1784168)
Mir fällt es schwer zu glauben, dass über 50% des Energiebedarfs durch den militärischen Bereich verbraucht wurde, daher war es wohl ein „klassischer Overkill“ der Russen.
Und den Transport von Waffen kann es auch nur bedingt eingeschränkt haben. Schließlich können Kettenfahrzeuge idR mit LKWs transportiert werden. Raketen etc sollten auch auf einen LKW passen. HIMARS und (zumindest die deutschen) Patriot sind ebenfalls auf einem LKW angebracht.
Ich vermute, dass erschwerend hinzukommt, dass die Kraftwerke zerstört sind und der Wiederaufbau Monate oder Jahre dauern wird.
Mir ist in der Presseerklärung noch aufgefallen, dass auch psychische Schäden vorgeworfen werden und da ist natürlich alles möglich („the suspects intentionally caused great suffering or serious injury to body or to mental or physical health“).
Naja wir werden die „Wahrheit“ wohl nie erfahren, da es zu keiner Verhandlung kommen wird.
Ich würde schon davon Ausgehen dass es weit merh Informationen gibt als den Kompaktinhalt der Anklage, sicher auch den genauen Schaden, Folgebschätzungen ect.
Aber zugegeben sehr gut argmentiert, muss man auch mal anerkennen. Von mir keine weitere Gegenrede.
@proforma
Nein, auch ihr Beispiel würde nicht reichen. Bleiben wir aber mal beim konkreten Beispiel: „Angriffe auf eine Infrastruktur über das ganze Land verteilt und in einem Zeitraum von 5 Monaten. “
Genausogut könnte man Syrskyj verhaften, und ihm unterstellen, er habe seit Amtsantritt wiederholt Folter an Kriegsgefangenen angewiesen. Näheres muss man ja nicht bekannt geben, sei ja alles „geheim“.
Oder ein Beispiel aus dem zivilem Bereich: Man verhaftet Sie, weil ihnen unterstellt wird, sich im Zeitraum seit Januar unsittlich gegenüber nicht näher genannten Personen verhalten zu haben. Wer weiß, man könnte ihnen auch Antisemitismus unterstellen, ohne irgendeine Grundlage dafür zu nennen.
Merken Sie das Problem? Die Tatsachen der Straftat werden nicht ersichtlich und ließen sich im Verlauf des Verfahrens noch „erfinden“.
Im konkreten Fall müsste das IStGH einen gravierenden Schaden an der Menschlichkeit benennen. Also Genozid, Deportation, Folter, getötete Zivilisten oder großes menschliches Leid. Das kann es aber nicht.
Der IStGH benennt weder die konkreten Vorfälle, bei denen es zu großem menschlichen Leid aufgrund der Angriffe kam, noch die Regionen, noch die Zahl der dadurch geschädigten Personen, noch irgendeinen anderen verifizierbaren Anhaltspunkt.
Also bspw. dass es nach der Zerstörung von Kraftwerk X für Y Stunden in der gesamten Region Z zu Stromausfällen kam, wodurch die Intensivstationen, Frühgeburtskästen der Krankenhäuser in dieser Region zu großem menschlichen Leid geführt hat.
Also quasi wie die erfundene Geschichte gestorbener Säuglinge vor dem Irakkrieg. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Brutkastenlüge
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Auch hier liegen sie falsch. Die Beschränkung der Haftbefehle auf die Generäle zeigt bereits, dass eine Schuldzuweisung bereits vor dem Schuldspruch erfolgt. Tatsächlich müsste das IStGH aber – in der Sache – und nicht – im Bezug auf die Person – agieren. D.h. es müsste erst einmal die Hierarchiekette unter Verdacht stellen, um während des Verfahrens die Verantwortlichkeiten zu verifizieren. Das kann das Gericht aber nicht, weil es ja noch nicht einmal das entstandene Leid konkretisieren kann.
Ein Beispiel diesbezüglich wäre der Israelische Bombenangriff auf ein Krankenhaus im Gaza Streifen / bzw. den Beschuss von Zivilisten durch israelische Hubschrauber in Folge des 7. Oktober.
Hier kann man die Opferzahlen klar benennen, das Leid ist klar ersichtlich, man kann herausfinden, wer die Flugzeuge/Hubschrauber geflogen hat, und man kann die militärische Hierarchie durchgehen, wie es zu diesem Angriff kam, d.h. ob es einen Befehl gab oder eben nicht.
Sehen Sie, da kommen Sie einer gültigen Anklage schon näher (auch wenn Sie in Pauschalisierungen wie ‚der klassische Overkill‘ verfallen).
Doch auch diese Äußerungen haben das Problem, dass dadurch kein übermäßiges Leid erkenntlich ist. Der Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur kostet sicherlich jede Menge Geld. Nur gilt dies für Gebäude im Kampfbereich ebenso wie für im Krieg zerstörte Fabriken. Das allein ist also noch kein hinreichendes Leid (auch wenn ich persönlich das als Pazifist durchaus anders sehe).
Mit 20 Gigawattstunden wäre die Ukraine aber immer noch sehr leicht in der Lage, sämtliche Bürger mit Strom zu versorgen. Über so viel Strom würden sich andere Länder der Erde selbst in Friedenszeiten freuen. Fragen Sie mal die Südafrikaner.
Dies erfordert Schwerlast-LKWs, da Panzer zu schwer sind. Auf einen Zug passen aber gerne mal dutzende Panzer. Genauso sieht es bei Raketen aus. Der logistische Aufwand, diese nicht per Zug zu transportieren ist wesentlich höher.
Auch steigt damit der Aufwand an allen anderen militärisch genutzten Stellen. Jede größere Stadt im Krisengebiet hat bspw. Kommandoposten. Diese mit Generatoren zu betreiben ist da wesentlich aufwendiger. Gleiches gilt für Kommunikationsnetzwerke. Also bspw. Mobiltelefone. Denn sämtliche militärischen Gruppen müssen schnell reagieren können.
Das ist dann noch der nächste Punkt. Das IStGH dürfte eigentlich keine Ermittlungen gegen Personen außerhalb der Unterzeichnerstaaten durchführen. Es kann daher gar nicht russische Politiker belangen wollen. Alles andere ist Anmaßung. Das wäre so, als würde das Landesgericht Bayern einen Fall bearbeiten, der in die Zuständigkeit Berlins fällt.
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Was dies aber zeigt, ist, dass die Rechtsprechung nicht mit der Zeit geht.
So nimmt man in der NATO bspw. an, dass die eigenen AWACS, außer-ukrainischen Radarsysteme und Aufklärungsdrohnen etc. nicht angegriffen werden dürfen, man aber sämtliche Daten in Nullzeit an die Kommandoposten in der Ukraine versenden kann, wo sie von NATO Equipment und den entsprechenden Soldaten empfangen, ausgewertet und an die Ukrainer weitergereicht werden, ohne dass man zur Kriegspartei wird.
Im Gegenzug regt man sich in der NATO auf, dass Russland darauf besteht, dass die Ziele in unumstrittenen Gebieten nicht angegriffen werden dürfen, da sich die Ukraine ja angeblich nur gegen einen Besatzungsstatus in den Regionen des Donbas bzw. der Krim wehrt und keinen Krieg gegen Russland führt. Auch geht es natürlich absolut nicht, dass dann Öl- und Gasspeicher angegriffen werden, die bereits für den europäischen Markt bestimmt sind.
Es ist halt eine Schande, dass nicht nur einseitige Nachteile gibt.
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Mit dem Grad der Technologisierung, in dem Computer-Algorithmen alles übernehmen, könnte man also fast schon behaupten, dass bald kein Mensch mehr für das Töten benötigt wird… es also generell keine Kriegsparteien mehr gäbe … oder eigentlich stets die ganze Welt kriegsbeteiligt ist.
Was ist, wenn ein ziviles Datenzenter in Frankfurt zur Berechnung der Zielanalyse britischer Storm Shadows verwendet werden würde, während die Live-Korrektur der Flugbahn mit Hilfe einer amerikanischen Topographie-KI gesteuert wird, die notfalls auch lokale Netzwerke, wie Mobilfunktower, etc. zur Lokalisierung nutzt. Wer wäre dann Schuld? Was, wenn künftig nur noch Deep-Fake KIs Befehle erteilen, die durch eine internationale Firma mit Sitz in Seoul entwickelt wurde?
Der Haftbefehl ist daher meiner Meinung nach nur die Beschwerde, dass aufgrund eines Anbindung der Ukraine an das Stromnetz der EU nun eben die EU Milliarden für den Stromimport in die Ukraine ausgeben muss… also Geld verschwendet, dass man lieber in Rüstungsproduktion gesteckt hätte. So zahlt bspw. Polen für die ukrainischen StarLink Systeme mehrere Milliarden.
Eine wirkliche Schädigung der Zivilbevölkerung – von einem unmenschlichen Leid mal ganz zu schweigen – liegt aber nicht vor.
Lass dich doch mal über den Antrag auf Haftbefehl gegen Netanjahu aus , oder ist das auch ein Thema wegen IStGH von dem du (GMT) keine Ahnung hast ?
@Nobbi62
Was genau wollen Sie von mir?
Offiziell in Westmedien konnte man nur Folgendes dazu lesen:
„Ob die beantragten internationalen Haftbefehle erlassen werden, müssen nun die Richter des IStGH entscheiden.
Der Chefankläger muss die Haftbefehle bei einem aus drei Richtern bestehenden Voruntersuchungsausschuss beantragen, der durchschnittlich zwei Monate braucht, um die Beweislage zu prüfen und zu entscheiden, ob das Verfahren fortgesetzt werden kann.
Das Gericht hat zwar keinerlei Möglichkeiten, Haftbefehle auch zu vollstrecken.
Doch ist im Falle einer Vollstreckung die Bewegungsfreiheit der Gesuchten stark eingeschränkt.
Denn eine Folge der Haftbefehle wäre, dass alle Vertragsstaaten des Gerichts verpflichtet sind, die Gesuchten festzunehmen und dem Gericht zu übergeben, sobald sie sich in ihrem Land befinden.
Zudem vertieft Khans Ankündigung die internationale Isolierung Israels.
Israel ist kein Vertragsstaat des IStGH.“
Reicht ihnen das aus?
Ja , diese Erklärung in Bezug auf den IStGH kann man so durchgehen lassen !
Beschäftigt man sich mit dem Grund dafür , findet man im Antrag weder die Wörter Genuzid , noch Völkermord , hmm .
Da bin ich ja zu tiefst erschüttert und habe mir schon sämtliche Haare auf dem Kopf ausgerissen. Der böse, böse Russe und die schon fast „heilig und göttlich“ anmutenden Amerikaner. Wo bleiben denn die Haftbefehle gegen Sharon, Netanjahu, Biden, Selenskji, Obama, Bush, Nato Verbündete wegen dem illegalen Jugoslavien Krieg, der von der UN nicht legitimiert gewesen ist……. Hier könnte ich noch Seiten füllen mit all den westlichen Kriegsverbrechern. Für mich jedenfalls wieder ein Beweis, dass dieser Gerichtshof nicht neutral und objektiv ist sondern ein Vasall seiner Investoren. Und die sind ??? 3 x dürfen Sie raten. USA……….und weitere…Handlanger
@ proforma
Wie ist das eigentlich mit dem „Haftbefehl“ gegen Putin?
Der wurde doch wegen „Kindesentführung“ ausgestellt!
Nun sind die Kinder aber dummerweise in Deutschland aufgetaucht und nicht in Russland!
Gerechterweise muss nun Scholz auch einen Haftbefehl bekommen!
Eine ernsthafte Frage, wirklich.
Was ist eine größere Ehrung? Friedensnobelpreise für Kissinger und Obama oder Haftbefehle für Putin, Schoigu und Gerassimov? Ich präferiere hierbei die Haftbefehle.
Der glorreiche, demokratische Westen hat sich selbst als Bewahrer der Menschenrechte diskreditiert!
Sie haben es nicht verstanden: Die Kriege der Europäer und ihrer Nachfahren in Amerika sind immer gut und gerecht und wenn dabei auch Millionen Menschen vertrieben, ins Elend oder gar getötet werden, es ist die Sache wert (frei nach Madame Albright).
Das wäre aber ein schwerer Schlag für die russische Armee, wenn Gerassimow verhaftet würde.
Warum hat eigentlich der Gerichtshof nie gegen die Verantwortlichen zu den von Assange aufgedeckten Kriegsverbrechen ermittelt? Ach ja, die Amis erkennen diese Institution nicht an und würden natürlich auch niemals solche Verbrechen wenigstens selbst ahnden.
Da haut`s mir doch glatt den Vogel raus.- Dieses „Gefälligkeitsgericht“ tastet die wahren Verbrecher nicht an. Da kann der Klavierspieler behaupten, was er will.-Taktik, um eigene Verbrechen und die Kinderklauorganisation zu schützen.- Dieses „Gericht“ kann nun wirklich Keiner mehr ernst nehmen, welches nicht mal Beweise ha, um überhaupt Haftbefehle zu erlassen.-Soros und die Chasarenmafia lassen recht herzlich grüßen.-Ironie aus.
Man könnte ein solches Gericht hoch achten, wenn es die Corona-Plandemie-Täter, Miss Haarspray-Corona-Giftspritzenhandel, die echten Kinderhändler, die Täter bzgl. Biowaffen-Labore,die gegen den Nürnberger Codex handeln, per Haftbefehle hinter Gitter bringen ließe,-aber,-weit gefehlt.-Am Nichtstun erkennt man die wahren Verbrechen.
Der EGMR -Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, war früher mal ok, ist aber schon länger „neben der Spur“, von der Chasarenmafia unterwandert, und mutierte ebenfalls,-so wie der ISTGH, zum“ Schoßhündchen“ der Ukraine.- Wegen angeblicher Verbrechen Russlands auf der Krim,-und gab einer Klage der Ukraine statt.- Russland erkennt auch hier nicht die Urteile an.-Würde ich auch nicht !-Was gab es sonst noch ? – Russland hat angekündigt, als „Vergeltungsmaßnahme“ für ein EU-Verbot von vier russischen Staatsmedien, den Zugang zu 81 Medien aus der EU zu sperren. -In Deutschland betreffe dies den „Spiegel“, „Welt“ und FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung )- Diese hätten „systematisch falsche Informationen“ über den Ukraine-Krieg verbreitet, so die Medien und ARD- Teletext.-Also, bei…. systematisch falsche Informationen hätten die Schreiberlinge getrost die Gänsefüßchen weglassen können.
Gibt es da Urteile, die man „o.k.“ finden kann?
Ja, bezgl. EGMR – Urteile sind mir einige bekannt, die ok. sind.
Das eine EGMR- Urteil bezieht sich auf eine Bekannte / Pflegefachkraft, die vergeblich Mißstände anprangerte und gemeldet hatte, aber dafür gefeuert wurde. Ihr mußte Entschädigung gezahlt werden. Das Ganze ist ein bissl lang, lohnt sich aber, alles zu lesen. Das Urteil gibt es ganz unten auf der Webseite als PDF. Zu diesem Urteil gibt es sicher noch woanders Infos im Web.-Würde zudem auch zu lange dauern, in meinen eigenen Unterlagen zu suchen. Also: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/datenbanken/rechtsprechungsdatenbank-ius-menschenrechte/detail/beschwerde-nr-2827408 Ein weiteres EGMR- Urteil bezieht sich auf das Recht zur Akteneinsicht bei Behörden,Polizei, Gericht, und daraus zu erteilende Kopien,- auch ohne Rechtsanwalt : EGMR, NStZ 1998,429
Justiz=Showbiz im Namen der Demokratie
!!!
Diese Haftbefehle sind nichts wert, weil sie aus Schauprozessen stammen. Solange nicht jedes Kriegsverbrechen egal welcher Seite geahndet wird, sind derlei Prozesse und Haftbefehle wertlos. Und da gibt es viele, in Syrien werden seitens der USA widerrechtlich die Ölfelder konfisziert, wurde der IS unterstützt, im Irak und in Serbien wurde Uranmunition eingesetzt, in Vietnam Agent Orange, in Chile wurde ein faschistisches System installiert, im Iran und diversen afrikanischen Staaten Präsidenten ermordet, die Contraunterstützung in Nicaragua, Guantanamo, … Die Zahl der Kriegsverbrechen allein der USA sind lang. Da kommen noch alle Kolonialverbrechen hinzu, die Belgien, Portugal, Spanien, Frankreich und GB, und (in zum Glück geringerem Umfang) auch Deutschland begangen hatten. Mord verjährt nicht, und Massenmord oder gar Völkermord verjährt nie. Nur die Täter kann man irgendwann nicht mehr zur Rechenschaft ziehen, weil sie tot sind. Netanjahu, ich denke, Du bist der nächste Kandidat für einen Haftbefehl, neben Deinem Armeechef.
Lächerlich!
Diese bürokratische Sklaventruppe hat doch keine Legitimität mehr, ist nur ein Mittelchen zum Zwecke…
Und wenn man dann an solch echte Verbrecher wie den Neonazi netanjahu denkt – da hat man dann doch so ein g’wisses G’schmäckle – was die Unabhängigkeit diverser westlicher „Einrichtungen“ betrifft.
Apropos Verbrechen – siehe mal zum „Merkel“ und ihre Rolle nach der Annexion Ostdeutschlands bis hin zum forcierten Krieg auf dem ukri-Nazi-Gelände – die Aufarbeitung wird noch richtig interessant…
+++https://test.rtde.tech/inland/209352-stasi-akte-von-angela-merkel/
+++https://www.anderweltonline.com/klartext/klartext-20241/wie-tief-ist-kanzlerin-merkel-in-den-ukraine-krieg-verstrickt/
+++https://www.anderweltonline.com/klartext/klartext-20241/die-kanzlerin-die-aus-der-kaelte-kam/
Die Wahnsinnigen! Wenn Sie einen Haftbefehl gegen die Beiden erlassen haben, dann müssten Sie die Hälfte von den europäischen Falken und auch mindestens 50% des Verteidigungsapparates der USA auf die Liste setzen. Mit dem Urteil delegitimiert sich der IStrG selbst, denn die Verfahren sind ja nun nur zielgerichtet offensichtlich nur auf einen Teil der Situation gerichtet. Mir fielen dabei endlose Namen ein, die z.B. bei dem Ukraineputzsch munter mitgespielt haben und so direkt für den Tod von 14K Zivilisten im Donbass mitverantwortlich sind. Wo ist denn dieser Aufschrei? Alles noch nicht aufgearbeitet. Aber ich denke mal das russische Nürnberg II wird noch kommen. Wartet es mal ab!
Dann aber bitte ohne Folter- Geständnisse.
Es ist völlig illusorisch, dass Gerichte wie der IStGH funktionieren können.
Das Recht und die Rechtsprechung schweben nicht einfach vom Himmel herab.
Rechtsprechung setzt einen Geltungsreich voraus in dem das Recht für alle gleichermaßen gilt und auch durchgesetzt werden kann. Ohne Gleichheitsgrundsatz kein Recht.
Die IStGH besitzt jedoch keine Macht den Hegemon USA zu verurteilen und zu bestrafen. Das schafft reale Bedingungen in der der Hegemon alles tun kann was er will, tatsächlich verstößt er gegen jedes Recht das jemals auf diesem Planeten geschrieben wurde, aber nur diejenigen, die sich gegen ihn zur Wehr setzen, werden vom IStGH verurteilt. Diese Tatsache macht den IStGH zu einer Farce und zu einem erweiterten Machtinstrument des Hegemon.
Auch wenn ich ihren idealistischen Ansatz durchaus teile, so definieren die unterzeichnenden Staaten sehr wohl den räumlichen Geltungsbereich. Auch gibt es im Rome Statute und in den Genfer Konventionen einen eigenen Abschnitt, der den fachlichen Geltungsbereich definiert.
Ich persönlich halte schon ein Haftbefehl gegen eine Person, die außerhalb des Geltungsbereiches liegt – also bspw. gegen russische oder amerikanische Personen – für eine überaus fragwürdige Praxis. Denn in dies widerstößt bereits den individuellen Grundrechten einer Person. Siehe Rome Statute:
Hiermit wird klar geregelt, dass sich die juristische Zuständigkeit des „Rome Statute“ nur auf Personen eines Staates bezieht, welche diesen Regeln zugestimmt haben. Es bräuchte eine explizite Zustimmung eines Staates, der diesen Gesetzen nicht zugestimmt hat, damit eine Durchführung der Gerichtsbarkeit legitim wird. Dabei ist eigentlich bereits die Ausstellung eines Haftbefehls als Teil der Untersuchung eine illegitime Anmaßung des IStGHs. Da hilft es auch nichts, wenn man die Personen mit Vornamen, Alter, etc. benennt, denn eigentlich müssten sämtlichen Personen außerhalb im Sinne der Gerichtsbarkeit „unsichtbar“ sein.
Will heißen: Es ist bereits anmaßend, dass das IStGH Gericht meint, eine Staatszugehörigkeit von Personen außerhalb des eigenen Geltungsbereiches zuordnen zu können.
Davon aber abgesehen, muss sich auch der IStGH an Verfahrensregeln während des Verfahren halten und dies tut er meiner Meinung nach überhaupt nicht. Die konkreten Vorwürfe gegen die russischen Generäle beziehen sich quasi auf „Hörensagen“ und einer willkürlichen Einstufung möglicher Folgen… also auf „Glaskugelwissen über die Zukunft“. Das ist dermaßen daneben, dass man eigentlich die daran Beteiligten sofort von ihrem Posten entfernen müsste.
Die Aufgaben des Internationalen Strafgerichtshofs sind laut angelsächsischer Weisung genau umrissen:
Leider werden diese Anordnungen in der westlichen Presse nur unzureichend erörtert. Stattdessen beteiligt man sich weisungsgemäß an Kollekten und fund raising zur politischen Verfolgung.
[1] 29.05.2024 Is Israel acting like the ICC is ‘only for Africa and thugs like Putin’?
Two recent legal judgements from international courts could potentially undermine support for Israel.
[https://www.aljazeera.com/news/2024/5/29/is-israel-acting-like-the-icc-is-only-for-africa-and-thugs-like-putin]
[2] 21.05.2024 ICC just for Africans and Putin, ’senior leader‘ told court prosecutor
Karim Khan defends court’s remit following criticism of Israeli and Hamas arrest warrants
[https://www.middleeasteye.net/news/icc-africans-putin-israel-hamas-karim-khan]
[3] 21.05.2024 Elected leaders told me ICC was built for Africa and thugs, says chief prosecutor
[https://www.thecable.ng/elected-leaders-told-me-icc-was-built-for-africa-and-thugs-says-chief-prosecutor/]
[4] 03.08.2002 U.S.: ‚Hague Invasion Act‘ Becomes Law
White House
(New York) – A new law supposedly protecting U.S. servicemembers from the International Criminal Court shows that the Bush administration will stop at nothing in its campaign against the court.
U.S. President George Bush today signed into law the American Servicemembers Protection Act of 2002, which is intended to intimidate countries that ratify the treaty for the International Criminal Court (ICC). The new law authorizes the use of military force to liberate any American or citizen of a U.S.-allied country being held by the court, which is located in The Hague. This provision, dubbed the „Hague invasion clause,“ has caused a strong reaction from U.S. allies around the world, particularly in the Netherlands.
[https://www.hrw.org/news/2002/08/03/us-hague-invasion-act-becomes-law]
[5] 24.04.2024 United States Senate, Washington, DC 20510
PDF, 2 Seiten [https://www.politico.com/f/?id=0000018f-4e0e-d759-a9ff-ff4ee9420000]
[6] 06.05.2024 MEHDI’S MEMO
EXCLUSIVE: “You Have Been Warned”: Republican Senators Threaten the ICC Prosecutor over Possible Israel Arrest Warrants
Read the full letter, obtained by Zeteo, which threatens sanctions in defense of Netanyahu.
TEAM ZETEO AND MEHDI HASAN
MAY 06, 2024
[https://zeteo.com/p/exclusive-you-have-been-warned-republican]
[7] 06.05.2024 GOP conservatives threaten ICC with sanctions if they seek Netanyahu’s arrest
BY NICK ROBERTSON – 05/06/24 2:54 PM ET
A dozen GOP senators threatened the International Criminal Court (ICC) with sanctions if the body moves forward with an arrest warrant against Israeli Prime Minister Benjamin Netanyahu or other Israeli leaders.
[https://thehill.com/homenews/senate/4646527-gop-conservatives-threaten-icc-sanctions-israel/]
In diesem Fall haben die USA sogar Recht. Da Israel das Römische Statut nicht anerkannt hat, besitzt der IStGH noch nicht einmal das Recht, einen Haftbefehl als Ergebnis einer Voruntersuchung auszustellen. Es ist daher eine Anmaßung und Überschreitung der Befugnisse. Dies an sich ist bereits ebenfalls eine Straftat. Schließlich dürfte ich ja auch keinen Haftbefehl oder eine Kriegserklärung ausstellen.
Der IStGH hat also gegenüber allen Personen außerhalb des Geltungsbereiches blind zu sein. Dies schließt nicht nur die Bewertung ihrer Taten ein, sondern auch die Bekanntgabe persönlicher Daten.
Auch die Vermutung, dass man Netanyahu oder Putin verhaften müsste, sollte er ein anderes Land betreten ist völlig hirnrissig. Dadurch wechselt eine Person nicht die internationale Gerichtsbarkeit. Ein Schiff, dass in einen Hafen einfährt, tut dies ja auch nicht urplötzlich unter einer anderen Flagge.
Stimmt nicht, da Palästina am 1. April 2015 dem ICC als Mitglied beigetreten ist [1]. Damit kann die Palästinensische Autonomiebehörde Israel vor dem ICC verklagen und das haben sie 2015 getan.
Dass der ICC dies bisher einfach ignoriert hat und jetzt erst aktiv wird, ist wohl auf den internationalen Druck der letzten Monate zurückzuführen (Südafrika, Spanien, etc.).
Gleiches Recht für alle.
„Als Vertragsstaat solle Palästina aber entsprechend dem „Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung“ behandelt werden. [3]“
„Die Palästinenser machen Ernst mit ihrer Absicht, Israel vor dem Internationalen Strafgerichtshof zu verklagen. Als Datum für eine erste Klage sei der 1. April festgesetzt worden, sagte Mohammed Schtajjeh, Mitglied des Exekutivkomitees der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO). Die Klage werde den Gaza-Krieg im vergangenen Jahr und die Siedlungsaktivitäten Israels in den Palästinensergebieten betreffen. Schtajjeh sprach von einem der „ersten wichtigen Schritte“ [2]“
[1] Palestine became the 123rd member of the International Criminal Court (ICC) On April 1, 2015. By joining the ICC, Palestinian leaders hope to increase their political leverage by threatening to bring charges against Israeli officials for war crimes committed in the Occupied Territories.
https://mepc-org.translate.goog/commentaries/palestine-joins-international-criminal-court/?_x_tr_sl=en&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=rq
[2] 02.03.2015 21:14 Palästinenser klagen gegen Israel beim Internationalen Strafgerichtshof
Wegen des Gaza-Krieges und den Siedlungsaktivitäten wird sich Israel wohl vor dem Internationalen Strafgerichtshof verantworten müssen. Im April wollen die Palästinenser eine entsprechende Klage einreichen.
[https://www.spiegel.de/politik/ausland/internationaler-strafgerichtshof-palaestina-verklagt-israel-a-1021434.html]
[3] 05.02.2021 Strafgerichtshof auch für Palästina zuständig
Der Internationale Strafgerichtshof hat den Weg für Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen und Gräueltaten in den Palästinensergebieten freigemacht.
https://www.dw.com/de/strafgerichtshof-kann-auch-kriegsverbrechen-in-pal%C3%A4stina-ahnden/a-56477252
Stimmt nicht, da Palästina am 1. April 2015 dem ICC als Mitglied beigetreten ist [1]. Damit kann die Palästinensische Autonomiebehörde Israel vor dem ICC verklagen und das haben sie 2015 getan.
Dass der ICC dies bisher einfach ignoriert hat und jetzt erst aktiv wird, ist wohl auf den internationalen Druck der letzten Monate zurückzuführen (Südafrika, Spanien, etc.).
Gleiches Recht für alle.
„Als Vertragsstaat solle Palästina aber entsprechend dem „Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung“ behandelt werden. [3]“
„Die Palästinenser machen Ernst mit ihrer Absicht, Israel vor dem Internationalen Strafgerichtshof zu verklagen. Als Datum für eine erste Klage sei der 1. April festgesetzt worden, sagte Mohammed Schtajjeh, Mitglied des Exekutivkomitees der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO). Die Klage werde den Gaza-Krieg im vergangenen Jahr und die Siedlungsaktivitäten Israels in den Palästinensergebieten betreffen. Schtajjeh sprach von einem der „ersten wichtigen Schritte“ [2]“
[1] Palestine became the 123rd member of the International Criminal Court (ICC) On April 1, 2015. By joining the ICC, Palestinian leaders hope to increase their political leverage by threatening to bring charges against Israeli officials for war crimes committed in the Occupied Territories.
https://mepc-org.translate.goog/commentaries/palestine-joins-international-criminal-court/?_x_tr_sl=en&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=rq
[2] 02.03.2015 21:14 Palästinenser klagen gegen Israel beim Internationalen Strafgerichtshof
Wegen des Gaza-Krieges und den Siedlungsaktivitäten wird sich Israel wohl vor dem Internationalen Strafgerichtshof verantworten müssen. Im April wollen die Palästinenser eine entsprechende Klage einreichen.
[https://www.spiegel.de/politik/ausland/internationaler-strafgerichtshof-palaestina-verklagt-israel-a-1021434.html]
[3] 05.02.2021 Strafgerichtshof auch für Palästina zuständig
Der Internationale Strafgerichtshof hat den Weg für Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen und Gräueltaten in den Palästinensergebieten freigemacht.
[https://www.dw.com/de/strafgerichtshof-kann-auch-kriegsverbrechen-in-pal%C3%A4stina-ahnden/a-56477252]
90% der wunschäumenden Kommentare hier sind reiner „whataboutism“ Wenn denn Verbrechen XY nicht geahndet wird dann hätten russische Kriegsverbrechen selbstverständlich auch unbestraft zu bleiben.
Sachlich ist die Sache einfach. Willentlich Angriffe auf Wasser- und Energieinfrastruktur sind als Kriegsverbrechen definiert, weil Sie großes Leid in der Bevölkerung verursachen und damit die Zivilbevölkerung unnötig Kriegsleiden aussetzen. Scheinbar gibt es Beweise dafür, dass Russland diese Angriffe systematisch und sehr umfassend ausgeführt hat. Russische Medien sind/waren ja auch sehr offen über diese „Taktik“. Ist denn hier jemand der Meinung dass es keine derartige Angriffe gab und die Ukrainer als „false flag“ ihre ganzen Kraftwerke und Umspannwerke zerstört haben?
Klar kann man jetzt damit ablenken, dass der Genozid von Julis Cäser an irgend einem Germanenstamm auch nich nich nicht ausreichend juristisch aufgearbeitet wurde. Es kann durchaus sein dass der IStGH manche Verbrechen verfolgt und andere nicht, die Welt ist ungerecht, Keks und ein Glas Milch?
Sachlich ändert sich die Bewertung nur, wenn man der Meinung ist Kriegsverbrechen von X würden eigene Kriegsverbrechen legitimieren. Das tun sie aber nicht.
Das ist natürlich Käse, aber natürlich gibt es genug „Experten“, die im Bedarfsfall das Blaue vom Himmel herunterlügen. Ungefähr so wie Deutschlands Freiheit bekanntlich am Hindukusch verteidigt wurde. Rechtlich hat dies keine Relevanz, dies dient nur Propagandazwecken. Es sei denn, damit sind Kernkraftwerke (aus anderen Gründen), Staudämme oder Deiche gemeint, wenn man nun noch alles rund ums Wasser mit hinzu nehmen möchte.
Das grenzt den Spielraum schon wesentlich ein. Und ich wiederhole mich, die Kasper vom IStGH hatten nicht einmal im entferntesten eine Chance da irgendwas zu prüfen. Die Ukrainer haben denen irgendwas erzählt (können sie ja gut) und dann hat man halt was gebastelt.
Hier scheint sich DnRI so sicher zu sein, dass er es noch nicht einmal schafft, den entsprechenden Gesetzestext vorzuzeigen. Bspw. ist in einigen Ländern die Todesstrafe durch Enthauptung erlaubt.
Nimmt man aber nur mal die Aussage:
Willentlich Angriffe auf Wasser- und Energieinfrastruktur sind als Kriegsverbrechen definiert, weil Sie großes Leid in der Bevölkerung verursachen und damit die Zivilbevölkerung unnötig Kriegsleiden aussetzen.
Das hieße, dass die Angriffe auf die Stromtrassen zur Tesla Fabrik als Kriegsverbrechen einzustufen wären, da sie 0% Leid in der Bevölkerung verursacht haben. Gleichfalls wäre das Herunterfahren der Stromleistung in Folge einer Störung ein kriegerischer Akt, da auch hier die Bevölkerung unnötig großes Leid – dem Verzicht auf ein paar Stunden Internet-Zugang – zugefügt wurde.
So einfach lassen sich unsinnige Aussagen widerlegen.
Habe Ihnen weiter oben schon zugestimmt. Das Ganze scheint tatsächlich nicht ganz so einfach zu sein. Wenn der militärische Nutzen überwiegt (was zu prüfen wäre) und das Leid der Zivilbevölkerung begrenzt ist, mag wohl eine Zerstörung von Infrastruktur möglicherweise außerhalb der Schwelle von „Kriegsverbrechen“ liegen.
Bei ihrem Beispiel hängen Sie aber etwas zu direkt am Wortlaut um einen Punkt zu machen. Man kann davon ausgehen, dass Kriegshandlungen einer Armee die Vorbedingung für Kriegsverbrechen sind. Der Angriff auf Tesla fällt dann wohl eher in eine Schublade irgendwo zwischen Sachbeschädigung und Terrorismus. Auch meint „Kriegsleiden“ sicher nicht den einmalig kurzen Ausfall von Strom oder Internet. Wenn Kühlketten ausfallen, Krankenhäuser nur noch begrenzt Notstrom haben ect, wird es sicher schnell mehr als nur „etwas unbequem“. Und die Zerstörung von 50+% der staalichen Kraftwerksleistung hat vermutlich etwas ernstere Folgen als „den Verzicht auf ein paar Stunden Internet“. Aber wo dann die Grenzen zum Verbrechen liegen das müssen dann wohl tatsächlich andere entscheiden.
„Leider hängen die Kommando- und Kontrollsysteme auch von der Elektrizität ab. Wenn Milosevic wirklich will, dass seine Bürger Wasser und Strom haben, dann muss er nur die Bedingungen der NATO akzeptieren, und wir werden diese Kampagne beenden. Solange er das nicht tut, werden wir weiterhin die Ziele angreifen, die seine Armee mit Strom versorgen. Wenn das Folgen für die Bevölkerung hat, ist das Milosevics Problem.“
— NATO-Sprecher James Shea, Pressekonferenz, Mai 1999. Gekürzte Übersetzung; Original:
https://www.nato.int/kosovo/press/p990525b.htm
Die Elektrizitätsversorgung gehört also unumstritten zur militärisch nutzbaren Infrastruktur. Da schöpft dieses private Femegericht in Den Haag „Recht“ aus dem Nichts, wenn es das nun anders sieht.
Andere Fragen sind umstritten. Die Tötung von 500000 Kindern als „Kollateralschaden“ gilt in „Demokratien“ (und dem Femegericht) als legitim, und Albright bekam keine Vorladung vom IStG. Die Evakuierung von Kindern aus einem Kriegsgebiet gilt in „Autokratien“ als legitim. Die „Demokratien“ sehen dagegen solche Kinder als ihren Reichtum, eine der wertvollsten Kriegsbeuten (Pädophile, Organe). Und sie außer Zugriff ihrer Häscher zu bringen brachte Putin einen Haftbefehl vom IStG.
Ich habe mir die Quelle durchgelesen und konnte das Zitat nicht finden. Ich konnte nur finden:
„Let us not lose sight of proportions in this debate. President Milosevic has got plenty of back-up generators. His armed forces have hundreds of them. He can either use these back-up generators to supply his hospitals, his schools, or he can use them to supply his military. His choice. If he has a big headache over this, then that is exactly what we want him to have and I am not going to make any apology for that.“
Das hört sich extrem anders an als Ihre Übersetzung.
Natürlich ist die Infrastruktur militärisch nutzbar. Das Gericht sagt nur, dass die Zerstörung unverhältnismäßig war bzw. zivile Schäden in Kauf genommen wurden.
Die Aussagen von Albright gehen natürlich gar nicht. Auch Ihre Entschuldigung ist ein Witz: „In ihrer Autobiografie bezeichnet sie diese Antwort jedoch als einen „politischen Fehler““
Jamie Shea : „Yes, I’m afraid electricity also drives command and control systems. If President Milosevic really wants all of his population to have water and electricity all he has to do is accept NATO’s five conditions and we will stop this campaign. But as long as he doesn’t do so we will continue to attack those targets which provide the electricity for his armed forces. If that has civilian consequences, it’s for him to deal with but that water, that electricity is turned back on for the people of Serbia.“
Und was Madeleine Albright betrifft, sie hätte besser nicht ihre Antwort, die ja der Realität entspricht, sondern das, was ihre Regierung getan hat, als Fehler bezeichnet.
„There are a lot of killers. We’ve got a lot of killers. What do you think — our country’s so innocent. You think our country’s so innocent? ( … ) Well — take a look at what we’ve done too. We made a lot of mistakes. ( … ) A lot of mistakes, but a lot of people were killed. A lot of killers around, believe me.“
— Donald Trump, Super Bowl interview
[https://www.sbnation.com/2017/2/5/14516156/donald-trump-interview-transcript-bill-oreilly-super-bowl-2017]
„The United States has spent EIGHT TRILLION DOLLARS fighting and policing in the Middle East. Thousands of our Great Soldiers have died or been badly wounded. Millions of people have died on the other side. GOING INTO THE MIDDLE EAST IS THE WORST DECISION EVER MADE IN THE HISTORY OF OUR COUNTRY! We went to war under a false & now disproven premise, WEAPONS OF MASS DESTRUCTION. There were NONE!“
— Donald Trump, Twitter, 9. Okt. 2019
https://twitter.com/realDonaldTrump/status/1181905659568283648
– Lesley Stahl: „Wir haben gehört, daß eine halbe Million Kinder gestorben sind. Ich meine, das sind mehr Kinder als in Hiroshima gestorben sind. Und, wissen Sie, ist der Preis es wert?“
– Madeleine Albright: „Wir denken, der Preis ist es wert.“
„Außenministerin Annalena Baerbock@ABaerbock
Regierungsvertreter*in aus Deutschland
Mit Haltung, Klarheit und Mut stand Madeleine Albright als erste US-Außenministerin ein für Freiheit und die Stärke von Demokratien. Mit ihr verlieren wir eine streitbare Kämpferin, wahre Transantlantikerin und Vorreiterin. Auch ich stehe heute auf ihren Schultern.“
9:26 nachm. · 23. März 2022
https://twitter.com/ABaerbock/status/1506729101830197249
Beides sehr gute Posts.
Lieber @ПАРОВОЗ ИС20 578
vielen lieben Dank, dass Sie immer sachlich & mit Verlinkung tatsächlich Fakten & Beweise für die häufig sehr abenteuerlichen „Argumente“ der NAFO-Freunde bringen! 😚
Die Dampflok hat für seine beiden Posts meine uneingeschänkte Solidarität.
Zusätzlich muss man notieren, dass sich zwei ukrainische Provinzen und die Krim infolge des Putsches in der Ukraine von dieser in drei völkerrechtlich einwandfreien Referenden losgesagt, und nach acht Jahren Krieg mit über 14.000 Toten um russischen Beistand gebeten und bekommen hat.
Russland verteidigt die neuen Gebiete gegen ukrainische Übergriffe. Die Ukraine kann jederzeit warmes Wasser haben (siehe Pressekonferenz James Shea), wenn sie ihre Feindseligkeiten und Angriffe einstellt.
@DnRI
„90% der wutschäumenden Kommentare hier sind reiner „whataboutism“ Wenn denn Verbrechen XY nicht geahndet wird dann hätten russische Kriegsverbrechen selbstverständlich auch unbestraft zu bleiben.“
Schade, dass hier immer wieder der Begriff „whataboutism“ völlig falsch benutzt wird, was man dann auch sogleich falsch begründet!
Es geht nicht darum, „russische Kriegsverbrechen“ nicht bestrafen zu wollen sondern es geht um die Doppelmoral des Westens, eigene Verbrechen NICHT zu bestrafen & anderen Verbrechen vorzuwerfen, die sie nicht begangen haben sondern tatsächlich in auch wirklich vergleichbaren Situationen selber begangen haben!
Das mag ein kleiner aber feiner Unterschied zu sein!
Hat der Westen = NATO im Irak, Jugoslawien, Syrien, Libyen, Afghanistan wahllos zivile Ziele bombardiert & z.B. auch chem. Kampfstoffe eingesetzt, sich sogar damit gebrüstet, ist es doch erstaunlich, dass man Russland hier gerne vorwirft – obwohl selbst die UN zugeben musste, dass in diesem Konflikt so weinig Zivilisten wie noch nie, verletzt & getötet wurden – das getan zu haben…..
Für Sie mal ein Beispiel für echten „whataboutism“:
„Eine kritische Frage oder ein kritisches Argument wird beispielsweise nicht beantwortet oder erörtert, sondern mit einer kritischen Gegenfrage erwidert (Beispiel: A: „Langzeitarbeitslosigkeit bedeutet in Deutschland oft Armut.“ B: „Und was ist mit den Hungernden in Afrika und Asien?“)“
https://de.wikipedia.org/wiki/Whataboutism
Für so manch schlichtes Gemüt, daß gerne angesagte Schlagwörter benutzt, ohne deren Sinn
begriffen zu haben, hier nochmal die einfache Erklärung:
Nach der Definition des Oxford Living Dictionary ist Whataboutism „die Technik oder Praxis, auf eine Anschuldigung oder eine schwierige Frage mit einer Gegenfrage zu antworten oder ein anderes Thema aufzugreifen“.
P.S. Es gibt jetzt sogar die Tagesschau in einfacher Sprache. 🙂
Der Whataboutism ist eine der Grundlagen der Rechtskunst, besonders markant im Angelsächsischen Recht, das auf dem Germanischen fußt, und eben im Völkerrecht. Juristen nennen es „Präzedenzfall“. What about frühere ähnliche Fälle, wie wurden die beurteilt?
Ich denke wir müssen nicht darüber streiten was whaboutism ist. Gleich der erste Satz ihres Links:
*Whataboutism ist eine rhetorische Figur, um einen Missstand durch den Verweis auf einen anderen zu relativieren*
Das ist natürlich nicht an die Frageform des Beispiels gebunden. Wenn also hier in jedem zweiten Post die Reaktion auf die Kritik an russischem Handeln ein „Ja aber was ist mit Irak/Jugoslawien/dem Kolonialismus/WK1/2 und den Kriegen von Napoleon, die westlichen Kriegsverbrecher sollen mal schön still sein“ kommt dann ist das selbstverständlich genau der Kern dessen, was whataboutism meint. Ein Ablenkungsmanöver weg vom diskutierten und gerade aktuellen Sachverhalt.
Sehr gern stimme ich Ihrem Argument westlicher Doppelmoral vorbehaltslos zu, keinesfalls bin ich der Anwalt westlicher Interventionskriege. Was mich stört ist Ihre Schlussfolgerung. Sie sollten gegen die Invasion des Irak UND der Ukraine protestieren. Es wird aber das Gegenteil gemacht mit Verfehlungen anderer Staaten welche man zurecht verurteilt, werden die russischen Verfehlungen legitimiert.
Es geht, wie gesagt, um Präzedenzfälle. Zu denen gehört auch, daß nach dem Putsch dem Donbass Strom und Wasser abgestellt und im Winter 2014 / 2015 systematisch Kesselhäuser in Wohngebieten beschossen wurden, um die Heizungen zu zerstören. Das war rein gegen Zivilisten gerichtet, ohne jeden militärischen Nutzen.
Da hätte dieser Operettengerichtshof neun Jahre Zeit gehabt, einen Haftbefehl auszustellen, was nicht geschehen ist. Aber der IStGH ist ja für Arier nicht zuständig, sondern „built for Africa and thugs like Vladimir Putin“.
Der Krieg gegen die Ukraine war keine Invasion, sondern „hybrid“ und führte zu einem Naziputsch und Krieg eines Quislingsregimes in Diensten fremder Mächte gegen die Ostukraine, die sich nicht unterwerfen lassen wollte. Aber das und der Rest ist ja nun bekannt.
Wenn Deutschland seine illegale Kriegsbeteiligung nicht zurückzieht, könnte es sich bald in einem Krieg nicht nur gegen Rußland, sondern auch gegen die DVR Korea befinden:
North Korea Begins Sending Troops to Assist Russian Military Campaign in Ukraine
Defence Security Asia, By Admin On Jun 26, 2024
https://defencesecurityasia.com/en/north-korea-begins-sending-troops-to-assist-russian-military-campaign-in-ukraine/
Deutschland gegen zwei Atommächte. Im Hintergrund mit der VR China eine dritte.
@DnRI
„Ich denke wir müssen nicht darüber streiten was whaboutism ist.“
Na ja – wenn man selber den Begriff verwendet um die Diskussion in eine völlig falsche Richtung zu lenken & er dazu auch noch völlig falsch benutzt wird, sollte man auch darüber reden dürfen & können.
Denn leider sind auch genau Sie Derjenige, der emotional ein „Ablenkungsmanöver“ damit unterstellt!
Und das ist grundsätzlich & sachlich völlig FALSCH!
Schon seit Jahrzehnten ist zu beobachten, dass durch extrem schlechte Bildung die Begriffe & dazugehörigen Definitionen & Sachverhalte einfach missbraucht werden um sich als „Opfer zu fühlen“ & dann einfach zu behaupten, es würden ganz unterschiedliche Sachverhalte sein!
„Sie sollten gegen die Invasion des Irak UND der Ukraine protestieren.“
Und schon geht es leider los…
Grundsätzlich sollte JEDER Mensch gegen Krieg sein! Das SOLLTE eine Selbstverständlichkeit sein!
Wer schon hier den Fehler begeht ALLE Konflikte als „Invasion“ zu bezeichnen, weiß es entweder tatsächlich nicht besser – dann darf man sich dazu belesen & Wissen aneignen oder er glaubt sich auf der Seite der ‚Macht‘, die gleich mal urteilt, dass gleiches Recht nicht für alle gelten muss?????
“ Es wird aber das Gegenteil gemacht mit Verfehlungen anderer Staaten welche man zurecht verurteilt, werden die russischen Verfehlungen legitimiert.“
NEIN!
1. Wurden „Verfehlungen anderer Staaten“ NICHT verurteilt!
& 2. Wurden die russischen Verfehlungen nur angeblich behauptet!
Ansonsten kann man nur empfehlen sich den Unterschied der echten Invasionen der Kriegshandlungen des Westens anzuschauen & dann noch einmal den Unterschied des jetzigen Konfliktes heraus zu finden!
Ich finde es gut, man sollte alle Drecksäcke einknasten.
Schade nur, das es immer nur die „Anderen“ trifft.
Allein schon wegen des US-Drohnenterrors müssten alle US-Präsidenten der letzten 25 Jahre für immer in den Bau, wegen der Anordnung und erfolgreichen Ausführung von Mord und Terror. Und das sind nur die Drohnen, wenn man noch die Hinterleute solcher Aktionen wie auf dem Maidan einbuchtet, wäre viel gewonnen.
Und da ist es auch egal, ob man das eigene Land nun Mitglied ist, oder nicht, wie man sieht.
Dann würde der IStGH auch funktionieren.
Doch hier, was bleibt denn da? Kraftwerke sind im Krieg legitime Ziele und warum Wohngebäude getroffen wurden… da gibt es viele Möglichkeiten. Es könnten Soldaten drin gewesen sein, die Rakete wurde vielleicht angeschossen oder ist abgestürzt und was weiß ich.
Die Kasper beim IStGH prüfen jedenfalls einen Scheiß, ist schließlich auch ein Scheißladen, so gesehen bleibt man da konsequent.
Übrigens als Filmtipp: Mossul
Da gibt es jede Menge Beweismaterial, wie es aussieht, wenn Amerikaner ein paar Terroristen „mit chirurgischer Präzision“ aus einer Innenstadt „gepickt“ haben.
Da können sich alle Verteidiger der westlichen Menschenschlächter, dem FC Bayern des zivilen Overkills, sowie Fans des Gaza-Bodycounts, mal dran abarbeiten. Dann würden sie hier nicht so viel groben Unfug schreiben.
Gutes Timing: die Haftbefehle wurden just an den Tag erlassen, dls die Ukraine mit geächteter Streumunition die Stadt Sebastopol beschoss und mehrere Zivilisten tötete.
Wie schon damals beim Beschuss der Krim- Brücke – bei dem ebenfalls Zivilisten ermordet wurden – gab es aus dem Westen Beifall für die Terroranschläge, kein Wort der Kritik. Und schon gar keine Haftbefehle.
Vom internationalen Gerichtshof, der in der Ukraine eine Dependance eingerichtet hat, um ausschließlich russische Kriegsverbrecher zu untersuchen. Nicht ukrainische.
Von einem Internationalen Gerichtshof, der weder von der Ukraine noch von Russland und schon gar nicht von den USA anerkannt ist (von der unwürdigen Feigenblättchen-Konstruktion, bei der die Ukraine das römische Statut Nicht unterzeichnet, aber trotzdem irgendwie das Recht bekommt, Verfahren gegen andere Länder auf den Weg zu bringen, mal abgesehen.)
Das ist formal auch richtig so. Das ist militärisch wichtige Infrastruktur. Wird vielleicht gerade nicht in diesem Sinne genutzt, im Bedarfsfall aber sicher schon.
Das Völkerrecht greift nur bei rein zivilen Zielen ohne jeden militärischem Nutzwert, gegenüber Verwundeten, Gefangenen, langfristigen unverhältnismäßigen Schäden oder wo offensichtlich übertriebene Gewalt gegenüber Nichtkombatanten ausgeübt wird. Im Großen wie im Kleinen. Man ist sich da juristisch schon darüber im klaren, dass Kriegsparteien da nicht zimperlich sein können, denn es geht schließlich auch um die Ärsche der eigenen Leute.
Wer mit dem Argument „whataboutism“ kommt, sagt eigentlich nur: in der Vergangenheit wurden derlei Verbrechen nicht geahndet, aber jetzt schlagen wir zu.
Doch das stimmt eben nicht, denn dann müsste der israelische Armeechef aus genau dem gleichen Grund einen Haftbefehl erhalten. Und das ist kein „whataboutism“, denn diese Verbrechen sind nicht vor Jahren oder Jahrzehnten, sondern exakt jetzt begangen worden und werden jeden Tag aufs neue begangen. Es ist schlicht ein Akt der Gleichbehandlung von Verbrechen und damit der Behandlungsgerechtigkeit. Klar soweit? Zumal die Verbrechen in Gaza um einiges schlimmer sind. Aber das ist unwesentlich für die Verurteilung.
Whataboutism hat keine zeitliche Komponente:
Nach der Definition des Oxford Living Dictionary ist Whataboutism „die Technik oder Praxis, auf eine Anschuldigung oder eine schwierige Frage mit einer Gegenfrage zu antworten oder ein anderes Thema aufzugreifen.
Übrigens gegen Netanjahu und Gallant wurden Haftbefehle erlassen:
https://www.dw.com/de/welche-folgen-hat-ein-istgh-haftbefehl-gegen-netanjahu/a-68951386
„Der Grund sind mögliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, für die die Politiker verantwortlich sein könnten.“
Wird immernoch mit zweierlei Maß gemessen?
Wenn man schon auf Originalquellen pocht, da wurde noch gar nichts erlassen, nur beantragt.
Auf reichlich verlorenem Posten, wenn man so auf Reaktionen und Debatten blickt.
Als Beweis taugt dies ohnehin erst nach der endgültigen Verurteilung. Die wird Netanjahu ohnehin nicht mehr erleben, denn man weiß wie lange so etwas dauert. Das kriminelle Schwein Olearius haben sie jetzt auch laufen lassen, das wäre einem heute 98jährigen Küchengehilfen in Auschwitz 1944 nicht passiert, der war schließlich eine tragende Säule der Naziherrschaft. Der „entlassene“ Olearius sichert dagegen das Vermögen der Steuergelddiebe, die auch fröhlich weiter machen werden.
Das sind doch mal Prioritäten. Die Nazis, die es nicht mehr gibt, sind böse inklusive der kleinsten Helfershelfer und die Bonzen lässt man laufen, damit die weiter stehlen können. Zweierlei Maß, wer kommt damit denn noch aus?
„da wurde noch gar nichts erlassen, nur beantragt.“ gebe ich Ihnen Recht.
„Als Beweis taugt dies ohnehin erst nach der endgültigen Verurteilung“ Und bei Putin ist ein Haftbefehl schon ausreichend, um die Kompetenz/Integrität des Gerichts in Frage zu stellen?
Zum Rest = Whataboutism
Aber Steuerhinterziehung mit Kriegsverbrechen zu vergleichen… Meiner Meinung nach schwierig…
Ich meine dies nie behauptet zu haben, doch dieser Haftbefehl hat durchaus ein Geschmäckle, aus vier Gründen:
1. Ich halte Putins Aussagen für glaubwürdiger als die des IStGH, ein zugegeben wachsweiches Kriterium, aber ich möchte ehrlich sein.
2. Das Gekreisch zu allen möglichen Themen kommt in der Regel aus der Ukraine, die verliert den Krieg, daher habe ich dafür.
3. Diese Umvolkungs-/Umerziehungsstorys hören sich für mich eher so an als würden gewisse Kreise in der Ukraine von sich auf Andere schließen, die haben damit auch weit mehr Erfahrung.
4. Wurden Evakuierungen durchaus zugegeben und durchaus nachvollziehbar begründet. So weit ich weiß, stehen zudem auch nicht zehntausende Eltern in der Ukraine auf irgendwelchen Plätzen um den Austausch ihrer Kinder zu verlangen.
Die Vorwürfe kann ich also propagandistisch nachvollziehen, viel mehr gegen Russland gehen halt nicht, da muss nun auch die Juristerei den Arsch hinhalten und mal etwas machen.
Und vielleicht noch als Bonuspunkt, Putin wird sich sicher nicht an der Verschleppung von Kindern bereichern, wie es Frau Selensky tut. Mit solchem Kleinscheiß hält der sich nicht auf. Umso armseliger ist es nun seitens des Gerichts noch weitere seiner Befehlsempfänger zu plakatieren. Es ist halt ein Kasperclub, der sich jetzt auch mal etwas nützlich machen soll. Also aus meiner Sicht reine Steuergeldverschwendung.
Irgendwie gehen mir immer Wörter verloren, sorry.
„Whataboutism oder Whataboutismus (von englisch What about …? „Was ist mit …?“, und -ism „-ismus“) ist eine rhetorische Figur, um einen Missstand durch den Verweis auf einen !!**** anderen zu relativieren***.[1]
Eine kritische Frage oder ein kritisches Argument wird beispielsweise nicht beantwortet oder erörtert, sondern mit einer kritischen Gegenfrage erwidert (Beispiel: A: „Langzeitarbeitslosigkeit bedeutet in Deutschland oft Armut.“ B: „Und was ist mit den Hungernden in Afrika und Asien?“).“
https://de.wikipedia.org/wiki/Whataboutism
„Übrigens gegen Netanjahu und Gallant wurden Haftbefehle erlassen:“
Leider steht in ihrem Link NICHT, dass Haftbefehl erlassen wurde – er wurde BEANTRAGT!
Dazu aus der Tagesschau am gleichen Datum:
„Ob die beantragten internationalen Haftbefehle erlassen werden, müssen nun die Richter des IStGH entscheiden.
Der Chefankläger muss die Haftbefehle bei einem aus drei Richtern bestehenden Voruntersuchungsausschuss beantragen, der durchschnittlich zwei Monate braucht, um die Beweislage zu prüfen und zu entscheiden, ob das Verfahren fortgesetzt werden kann.
Das Gericht hat zwar keinerlei Möglichkeiten, Haftbefehle auch zu vollstrecken.
Doch ist im Falle einer Vollstreckung die Bewegungsfreiheit der Gesuchten stark eingeschränkt.
Denn eine Folge der Haftbefehle wäre, dass alle Vertragsstaaten des Gerichts verpflichtet sind, die Gesuchten festzunehmen und dem Gericht zu übergeben, sobald sie sich in ihrem Land befinden. Zudem vertieft Khans Ankündigung die internationale Isolierung Israels.
Israel ist kein Vertragsstaat des IStGH.“
https://www.tagesschau.de/ausland/asien/istgh-haftbefehl-netanyahu-sinwar-102.html
Manchmal ist es ganz gut wenn man Artikel auch zu Ende liest!
Ach, es hat zwar etwas gedauert, aber jetzt habe ich die Gedanken der „westlichen „Experten““(doppelte Anführungsstriche!) mal zu Ende gedacht. Die also den Anspruch hegen, dass die Armeen in der Straße kämpfen und zwischendrin Familien z.B. mit dem e-Lastenrad gemütlich zum Sonntagsbrunch radeln, denn die sind schließlich rechtlich geschützt.
Dann kann man auch gleich ein Schlachtfeld abstecken… ach was, eine Bühn. Mit Tribünen rund rum. Und da kämpfen die „Berufenen“ bis zum Tod für und gegen was auch immer. Die Menge rundum johlt und jubelt, die Spiele sind eröffnet.
Aber das wäre Krieg in zu kompakter zu simpler Form. Da würde jeder sehen, wie unfassbar asozial die Leute sind, die dies veranstalten. Wer weiß, vielleicht würde der ein oder andere „Berufene“ sogar bemerken, das es hier irgendwie nicht zu seinem Gunsten läuft und sich auf seine Menschenrechte berufen, die sind schließlich universell.
Das geht natürlich nicht! Da muss Blut, Schweiß und Tränen und vor allem Angst für alle Menschen rein, gern auch unter den eigenen Leuten, je mehr Opfer umso besser, denn nur so erkennt niemand was für eine schwachsinnige Show da gerade abgezogen wird. Und so können sich die Kriegsfürsten weiter als es angebracht wäre überhöhen und sich als Retter oder Schutzengel gerieren. Die reiten natürlich nicht wie einst Alexander vorneweg, viel zu gefährlich, da ist der Posten des redenschwingenden Sofagenerals wesentlich bequemer. Also schlachten sie mal lieber etwas Unter-/Mittelschicht und verprassen das Geld und die Zukunft des Volkes.
So würde es sein, wenn man da mal ein paar volle Volljuristen oder Experten für sonstigen Scheißdreck an etwas lässt, was sie geistig nicht erfassen können.
„Die also den Anspruch hegen, dass die Armeen in der Straße kämpfen und zwischendrin Familien z.B. mit dem e-Lastenrad gemütlich zum Sonntagsbrunch radeln, denn die sind schließlich rechtlich geschützt.“
Nettes Strohamann Argument. Wer hat denn sowas behauptet?
Soweit ich weiß räumen sowohl die Russen als auch die Ukrainer frontnahe Städte. Und bei Mittel- und Langstreckenraketen haben (meiner Meinung nach) beide nicht genügend Reserven, um diese an nicht-militärischen Zielen zu verschwenden. Aber ja, auf ausschließlich zivile Ziele darf nicht gezielt geschoßen werden.
Fangen wir mal positiv an.
Sehe ich auch so, bin mir bei den Ukrainern diesbezüglich aber nicht sicher. Also nicht dass sie diese Mittel hätten, haben sie nicht. Sie tun es aber „vielleicht“ trotzdem. Das gilt für die Russen natürlich auch, die hätten aber für viel mehr Kabumm die Mittel.
Das reißt es völkerrechtlich auch nicht raus, denn hat schon mal jemand etwas von Entschädigungen gehört, speziell in der Ukraine? Völkerrechtlich ist die Zerstörung zivilem Eigentums nicht gesetzeskonform.
Ich habe dies einfach nur mal überspitzt (ich hoffe es war deutlich) dargestellt. Aber der Kampf in Siedlungen ist eigentlich verboten. Es wird aber natürlich militärisch notwendig, denn auf dem freien Feld der Ehre wäre man recht schnell tot. Und so verschwindet der komplette Jura-Bums in militärischen Grauzonen, dem gesetzlosen Raum der Todeszone und viel Stress, wie nach alter Väter Sitte gewohnt, im Orkus.
Man kann unter korrekter Auslegung aller Regeln keinen Krieg mehr führen, denn dann wäre es kein Krieg mehr. Die Regeln dienen, dies ist auch ein Erfahrungswert, nur der folgenden Siegerjustiz. Das Problem ist nur, man müsste dafür auch gewinnen.
Kann ich auch Strafbefehle erlassen? Was passiert wenn auch noch Nordkorea damit anfängt?
Vielleicht gründen die BRICS ja mal einen eigenen ICC. Dann können die Blöcke sich auch gegenseitig die Haftbefehle zustellen. Fakt ist, daß der ICC seine Glaubwürdigkeit verloren hat als er korrumpiert wurde. Und jetzt ist er nicht mehr ernstzunehmen.