UN-Gericht hat die Verhängung einstweiliger Maßnahmen gegen Deutschland wegen seiner Militärhilfe für Israel abgelehnt
Der Vorsitzende des Gerichts, Nawaf Salam, wies insbesondere darauf hin, dass Deutschland die Zahl der erteilten Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern nach Israel erheblich reduziert hat.
DEN HAAG, 30. April./ Der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag hat erklärt, dass er keine Notwendigkeit sieht, vorläufige Maßnahmen in dem Verfahren zwischen Nicaragua und Deutschland über Militärhilfe für Israel zu verhängen. Die Entscheidung hat der Vorsitzende des Gerichtshofs, Nawaf Salam, bei einer Anhörung durch bekannt gegeben.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass „die gegenwärtigen Umstände <…> die Verhängung vorläufiger Maßnahmen nicht erfordern“, betonte er. Salam verwies in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Tatsache, dass Deutschland die Zahl der erteilten Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern nach Israel deutlich reduziert hat. Vor diesem Hintergrund sei auch der Wert der gelieferten Rüstungsgüter „von 200 Millionen Euro im Oktober 2023 auf 24 Millionen Euro im November 2023 und auf eine Million Euro im März 2024“ gesunken, so der Gerichtspräsident. „Seit dem 7. Oktober 2023 hat Deutschland nur vier Rüstungsexportgenehmigungen [für Israel] erteilt: zwei für Übungsmunition, eine für Geschosse zu Testzwecken und eine für den Export von 3.000 tragbaren Raketenabwehrsystemen“, betonte er.
Darüber hinaus berücksichtigte das Gericht die Tatsache, dass Deutschland Initiativen zur Finanzierung der Arbeit des UN-Hilfswerks für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten unterstützt hat, unter anderem durch die EU in Höhe von 50 Millionen Euro, sowie materielle Unterstützung für andere Organisationen, die im Gazastreifen tätig sind.
Das Gericht lehnte es jedoch ab, die Klage im Hauptverfahren abzulehnen und erklärte, das Urteil greife „in keiner Weise Fragen der Zuständigkeit, der Zulässigkeit oder der Begründetheit des Falles selbst vor“. „Das lässt das Recht der Regierungen Nicaraguas und Deutschlands unberührt, Argumente zu diesen Fragen vorzubringen“, betonte Salam.
Nicaragua hatte am 1. März vor dem Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen ein Verfahren gegen Deutschland auf der Grundlage der Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes eingeleitet. In seiner Klage behauptet Managua, dass Berlin durch die politische, finanzielle und militärische Unterstützung Israels und die Vorenthaltung von Mitteln für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) zum Völkermord im Gazastreifen beiträgt oder zumindest seinen Verpflichtungen aus der Konvention, alles zu tun, um Völkermord zu verhindern, nicht nachkommt.
9 Antworten
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Nächster Beitrag: Die Doppelmoral des Westens bei Haftbefehlen des Internationalen Strafgerichtshofes
Jetzt wissen wir auch, warum die Freundschaft mit den USA eine unverbrüchliche ist.
Da kann man dann auch mal großzügig drüber hinweg sehen, wenn einem die Gasversorgung
weg gesprengt wird. 😉
Alle sind gleich, nur manchen sind gleicher.
Frei nach George Orwells „Farm der Tiere“
Was war denn sonst zu erwarten von diesem “ Gericht “ ?
‚Gericht‘ …
Was spricht gegen ‚eine deftige Erbsensuppe‘ aus einer typischen NVA-Gulaschkanone?
… einen Guten Appetit!
Da hängt noch viel mehr dran an diesem Thema !
Israel erkennt den Gerichtshof in Den Haag ja nicht an genau wie Russland , Römische Statut wurde nicht ratifiziert , soweit alles richtig .
Was aber verschwiegen wird , Palästina hat das Römische Statut ratifiziert und da Israel dort wütet , ist der Gerichtshof dort zuständig !
Aber wie so oft , wenn man mal zuständig ist , muss das erst mal in aller Ruhe überprüft werden , im Grunde läuft das auf eins hinaus , der Gerichtshof schafft sich mit seinem Verhalten selber ab , nur noch eine Frage der Zeit , die Glaubwürdigkeit von der Bude hat man sich ja schon selber zerstört ! 😀
Wenn D. der Beihilfe zum Völkermord angeklagt worden wäre, müssten logischerweise die aktiven Völkermörder als Nächstes dran sein.
Das traut man sich dann doch nicht.
Im Grunde ist das alles unwichtig , der Gerichtshof hat schon deutlich sein wahres Gesicht und seine Funktion offen gezeigt !
Weder Russland noch die Ukraine haben das Römische Statut ratifiziert , dort hat der Gerichtshof keinerlei Befugnisse , aber da hat man sich sogar mit einem Urteil eingemischt , im Grunde war das ein rechtlicher und politischer Selbstmord , muss nur noch umgesetzt werden !
@Nobbi: Der IGH hat meines Wissens im Ukraine Krieg kein Urteil gefällt. Das war der IStGH (Strafgerichtshof) bzgl. Putin und „Kindesentführung“ Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Der IStGH verurteilt Personen, der IGH klärt Streitfragen zwischen Staaten, gibt aber im Prinzip nur eine Empfehlung an den UN Sicherheitsrat, der das Urteil dann umsetzen muß (müsste) was in diesem Fall am Veto der USA scheitern wird.
Der IStGH wird im Prinzip vom Westen kontrolliert, während der IGH bisher neutral zu agieren scheint, meiner Meinung nach
Israel wurde doch schon von Südafrika verklagt und Israel bereits dazu verurteilt, alles zu tun um weitere Tote zu vermeiden. Die Entscheidung ob Genozid oder nicht, steht aber noch aus. Aber selbst die „einstweilige Verfügung“ ist Aufsehen erregen, denn es waren deutsche, US und israelische Richter dabei, diese mitgetragen haben. Die Frage ist, wer sich an die USA rantraut, denn die sind am Völkermord direkt beteiligt und gehören genauso verklagt obwohl ich jetzt nicht weiß, ob der IGH dafür zuständig ist.
Egal ob IStGH oder IGH , sind Beide sinnlose Geschichten ohne Macht , eine wirkliche Unabhängigkeit ist nicht erkennbar , man sollte für die Beiden nicht sinnlos Zeit und Gedanken verschwenden .