Die Ausweisung russischer Journalisten aus Deutschland und die russische Reaktion
Zwei Mitarbeitern des russischen TV-Senders Erster Kanal werden aus Deutschland ausgewiesen. Als Antwort weist Russland zwei ARD-Journalisten aus. Das deutsche Außenministerium kritisiert Russland und stellt sich im Fall der russischen Journalisten dumm.
Deutschland geht weiter gegen die Pressefreiheit vor und hat zwei russische Journalisten, die für den russischen TV-Sender Erster Kanal arbeiten, ausgewiesen. Da der Sender nur diese beiden Korrespondenten in Deutschland hat, führt der Schritt zur Schließung des Büros des Senders in Deutschland.
Russland hat darauf schnell und „spiegelbildlich“ reagiert und umgehend zwei ARD-Journalisten die Akkreditierung entzogen, sie müssen Russland verlassen. Da die ARD aber noch weitere deutsche Journalisten in ihrem Moskauer Büro hat, kann die ARD weiterhin aus Moskau berichten, weshalb es in Russland Kritik an dieser Entscheidung gibt, weil sie nicht wirklich spiegelbildlich ist, wenn der russische Sender seine Arbeit in Deutschland einstellen muss, während die ARD in Russland weiterhin arbeiten kann.
Dass die Ausweisung der russischen Journalisten politisch bedingt ist, wird nicht verschwiegen. Formell wurde die Ausweisung nicht vom deutschen Außenministerium beschlossen, das für die Akkreditierung ausländischer Journalisten zuständig ist, sondern vom Berliner Landesamt für Einwanderung. Der Spiegel schreibt:
„Die Behörde hatte bereits im Februar 2024 entschieden, die Papiere eines brasilianischen Journalisten, der für das russische Portal Ruptly arbeitete, nicht zu verlängern. Der Grund: Sein Aufenthalt schade den Interessen Deutschlands, da sein Medium Propaganda und Desinformation verbreite. Zudem sei Ruptly mit EU-Sanktionen belegt.“
Das deutsche Außenministerium reagierte auf die Ausweisung der beiden ARD-Journalisten mit der üblichen Kritik. Auf X schrieb das Ministerium:
„Die Ausweisung von ARD-Mitarbeitern durch Russland ist inakzeptabel & die Begründung falsch. Wir verurteilen dies aufs Schärfste. Die Bundesregierung hat das Büro von Pervy Kanal nicht geschlossen. Im Fall von zwei Mitarbeitern von Pervy Kanal hat die zuständige Landesbehörde aufenthaltsrechtliche Entscheidungen getroffen. Gegen diese können Rechtsmittel eingelegt werden. Das ist der Unterschied eines rechtsstaatlichen Verfahrens zur russischen Willkür.“
Der Öffentlichkeit wird diese Behinderung der Arbeit russischer Journalisten in Deutschland als bürokratischer Akt präsentiert, bei dem das Berliner Amt eine Entscheidung getroffen hat, ohne dass das Außenministerium davon wusste. Das erscheint offenbar sogar dem Spiegel unglaubwürdig, denn in seinem Artikel heißt es:
„Angeblich agierte das Landesamt weitgehend im Alleingang. Zwar hörte das Auswärtige Amt ab und an aus der Botschaft in Moskau oder von Russlandkorrespondenten vage Andeutungen, die härtere Gangart einer Berliner Behörde könne zu Racheaktionen in Moskau führen. Trotz der Hinweise aber schaltete man sich nicht mit dem Landesamt zusammen und beließ es lieber bei abstrakten Warnungen für die Korrespondenten in Russland. Das Nebeneinander sorgte dafür, dass die Bundesregierung am Mittwochmorgen ziemlich kalt erwischt wurde.“
Dass irgendein kleiner Beamter in Berlin die Ausweisung russischer Journalisten beschließt, die keine Gesetze gebrochen haben, ohne das zuvor mit dem Außenministerium abzustimmen, ist unglaubwürdig, zumal das ja nicht der erste derartige Fall ist. Spätestens nach dem oben erwähnten Fall des brasilianischen Ruptly-Journalisten dürfte es bei dem Thema Abstimmungen zwischen dem Berliner Einwanderungsamt und dem Außenministerium gegeben haben.
Auch der Verweis auf den Rechtsweg, den die russischen Journalisten beschreiten können, ist wenig hilfreich, denn das würde bedeuten, dass sie während des Rechtsstreites, der in Deutschland Monate oder sogar Jahre dauern kann, weil die deutsche Justiz bekanntlich vollkommen überlastet ist, in Deutschland quasi halblegal als Journalisten tätig sein müssten. Aus diesem Grunde haben sie beschlossen, nicht juristisch gegen die Entscheidung vorzugehen, wie sie erklärten.
Dass das deutsche Außenministerium von angeblicher „russischer Willkür“ spricht, ist dreist, denn der Initiator der gegenseitigen Ausweisungen war ja nicht Russland, sondern die Willkür der Berliner Einwanderungsbehörde, die den russischen Journalisten aus politischen Gründen die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis verweigert hat.
Darauf hat auch Maria Sacharowa, die Sprecherin des russischen Außenministeriums, hingewiesen. Auf Telegram schrieb sie:
„Die deutsche Botschaft in Moskau führt die Öffentlichkeit erneut in die Irre, indem sie erzählt, dass Deutschland russische Journalisten angeblich mit legalen Mitteln ausweist und dass Russland darauf mit der Schließung eines deutschen Medienunternehmens reagiert hätte.
Ich denke, dass die deutsche Botschaft einfach Angst hat, dass sie vergessen hat, Berlin in einer für Baerbock verständlichen Form über die wiederholten Versuche Russlands zu berichten, die Angelegenheit auf legale und professionelle Weise zu lösen, so dass Journalisten aus beiden Ländern normal arbeiten können.
Ich wende mich direkt an die deutschen Medien: Das ARD-Büro ist nicht geschlossen, die deutsche Regierung belügt Sie wieder. Als Reaktion auf die Aufforderung der deutschen Seite an russische Journalisten, die BRD zu verlassen, hat Russland gespiegelte Maßnahmen gegen zwei deutsche Journalisten der ARD (ein Korrespondent und ein Kameramann) ergriffen. Die Chefkorrespondentin des Moskauer Büros des deutschen Fernsehsenders, Ina-Maria Ruck, sowie der Rest des akkreditierten Personals des Büros, darunter 3 Staatsbürger der BRD, arbeiten weiter wie bisher.
Oder meint die deutsche Botschaft in Moskau, dass wir zu sparsam reagiert haben?“
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