Ungarn will Urteil des EU-Gerichtshofs zu Migranten nicht befolgen

Der Sicherheitsberater des Ministerpräsidenten, György Bakondi, sagte, Budapests Position spiegele „den Willen der Öffentlichkeit wider“

Budapest hat nicht die Absicht, das Urteil des EU-Gerichtshofs über die Gewährung von Asyl für illegal im Land ankommende Migranten umzusetzen, trotz der dem Land auferlegten Geldstrafen. Das erklärte György Bakondi, Sicherheitsberater des ungarischen Ministerpräsidenten.

„Ungarn wird sein Grenzsicherungssystem nicht abbauen, selbst wenn das eine Bestrafung durch die EU bedeutet <…> Wenn Ungarn dem Urteil des EU-Gerichtshofs zur Migration folgt, wird es die Grenzkontrollen abschaffen müssen und mit Migranten überschwemmt, was zur Bildung von Gettos führen wird“, wurde Bakondi von Zoltan Kovacs, Staatssekretär für internationale Kommunikation und Regierungskommunikation, in X (früher Twitter) zitiert.

Der Sicherheitsberater des ungarischen Ministerpräsidenten betonte auch, dass die Position Budapests „den Willen der Öffentlichkeit widerspiegelt“. Er fügte hinzu, dass die Regierung des Landes beabsichtige, die Strafmaßnahmen der EU anzufechten. Bakondi wies darauf hin, dass Gruppen von illegalen Migranten zunehmend bewaffnet seien und ein Sicherheitsrisiko darstellten. Er sagte, solche Gruppen illegaler Migranten verlagerten den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten von der Grenze zwischen Ungarn und Serbien in das Grenzgebiet zwischen Kroatien und Bosnien und Herzegowina, das auch eine Außengrenze des Schengen-Raums sei.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte Ungarn zuvor zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Millionen Euro sowie zu täglichen Zahlungen in Höhe von einer Million Euro verurteilt, weil es sich geweigert hatte, früheren Gerichtsurteilen im Zusammenhang mit den Regeln für die Aufnahme von Migranten nachzukommen. Wie im Urteil erläutert, betraf der Verstoß Budapests gegen die EU-Asylvorschriften „die Beschränkung des Zugangs zum internationalen Schutzverfahren, die rechtswidrige Inhaftierung von Personen, die internationalen Schutz beantragen, in Transitzonen und die Missachtung ihres Rechts, bis zur endgültigen Entscheidung über ihren Einspruch gegen die Ablehnung ihres Antrags auf dem ungarischen Territorium zu bleiben, sowie die Abschiebung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger“. Budapest ist der Ansicht, dass das Urteil des Gerichts gegen Europarecht verstößt.

Übersetzung aus der russischen Nachrichtenagentur TASS


Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

4 Antworten

  1. Da kollidieren zwei Welten aufeinander, Orbans klassische Weltsicht eines Staates mit zu schützenden Grenzen und die der Globalisten mit ihrer one world Doktrin.
    Die Anfechtung der Strafmassnahmen bei EuGH wird aber garantiert nicht zielführend sein, das weiss auch die Ungarische Regierung.

    1. Und bist Du nicht willig, so ernte Gewalt …, oder so.
      Gilt für beide Seiten.

      ‚Zielführend‘ für die Zukunft wird einzig derjenige sein, der bereit ist, auf Willkür-‚Gesetzgebung‘ zu scheißen, bzw. Papiertiger zu zerknüllen;).

  2. Die Spatzen pfeifen es doch längst schon von den Dächern, daß der EUGH unterwandert ist. (mit Soros und Konsorten, die die Richter in ihre gewünschte Bahnen lenken.-Im Web wird man dbzgl. schnell fündig)- Illegale Einwanderung mit Jagd auf Menschen durch Terror, Mordlust, Messerstecher, Vergewaltigungen, Raub, sind Kriegshandlungen.-Und eine aufgezwungene Umvolkung ist auch eine Art von Völkermord.-Und zu den Tätern gehört eben auch die korrupt-kriminelle EU. -Dagegen wehrt sich Ungarn zu recht.

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