In eigener Sache

Betrugsvorwürfe: Einstweilige Verfügung von Frank Terhaag vor Gericht gescheitert

Frank Terhaag, dem von mehreren Personen, unter anderem mir, Betrug vorgeworfen wird, ist mit einer einstweiligen Verfügung gegen diesen Vorwurf gescheitert. Das Gericht gab formaljuristische Gründe an, aber die Argumentation seines Anwaltes ließ tief blicken.

Ich berichte seit Mai über die Probleme mit meinem ehemaligen Verlag, die unter anderem dazu geführt haben, dass meine Bücher derzeit nicht erhältlich sind. Der Verlag ist inzwischen im Konkursverfahren. Nach den Informationen, die mir und auch meinem ehemaliger Verleger vorliegen, wurde der Verlag in betrügerischer Absicht ausgeplündert, wobei auch ich um Autorenhonorare in sehr größer Höhe betrogen wurde.

Mein ehemaliger Verleger hat seinen ehemaligen Geschäftspartner Frank Terhaag daher öffentlich als Betrüger bezeichnet, wogegen Frank Terhaag eine Einstweilige Verfügung eingereicht hat. Die Verhandlung darüber fand am 4. Oktober statt.

Mein ehemaliger Verleger hat mir über die Verhandlung berichtet, dass die Richterin erklärt habe, die Fristen für die Einreichung einer Einstweiligen Verfügung seien abgelaufen, weil ein Betroffener dafür etwa sechs Wochen Zeit habe, nachdem ihm Vorgänge bekannt geworden sind, gegen die er mit einer Einstweiligen Verfügung vorgehen möchte. Der Anwalt des Herrn Terhaag hat nach den Worten meines ehemaligen Verlegers die Einstweilige Verfügung daraufhin selbst zurückgezogen, um weitere Kosten zu vermeiden, die bei einem Gerichtsurteil angefallen wären.

Laut meinem ehemaligen Verleger zeigte der Verhandlungsverlauf, dass die Argumentation des Herrn Terhaag in der Hauptsache auf tönernen Füßen stehen dürfte, weil klar belegbar ist, dass Terhaag, der nicht Geschäftsführer des Verlages war, sich nicht nur als Geschäftsführer ausgegeben hat (seine Mails waren beispielsweise mit „Mitglied der Verlagsleitung“ unterzeichnet), sondern im Namen des Verlages auch Verträge unterschrieben hat, wozu er gar keine Vollmacht hatte. Terhaags Argumentation aus seinem Antrag auf Einstweilige Verfügung, er sei nur Unternehmensberater gewesen und habe keine unternehmerischen Entscheidungen getroffen und nichts mit der Unternehmensführung zu tun gehabt, wird vor Gericht daher kaum eine Chance haben.

Ob Herr Terhaag nun in dieser Sache ein Hauptverfahren anstrebt, bleibt abzuwarten, weil das mit weiteren Kosten verbunden ist und ohnehin demnächst mehrere Personen, darunter auch ich, Strafanzeigen gegen Terhaag und seine Komplizen stellen werden, die klären werden, ob Terhaag ein Betrüger ist und daher auch als solcher bezeichnet werden darf.

Die Strafanzeigen gegen Herrn Terhaag sind inzwischen fast fertig, nachdem die monatelangen Nachforschungen und auch die Arbeit des Insolvenzverwalters immer neue Erkenntnisse gebracht haben, die hinzugefügt werden mussten. Die Strafanzeigen werden sehr umfangreich und dürften neben Betrug noch andere Vergehen wie Steuer- und Sozialbetrug umfassen. Der angerichtete Schaden geht wahrscheinlich in den Millionenbereich und laut dem, was uns nun bekannt und mit Dokumenten belegt ist, gehen wir von einer beeindruckenden kriminellen Energie aus, die Terhaag und seine Komplizen an den Tag gelegt haben.

Ich werde zu einem späteren Zeitpunkt mehr berichten.


Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

2 Antworten

  1. Ich wünsche euch viel Erfolg.
    Bedenkt aber das eine Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft, wenn sie Meint dass sie für die Öffentlichkeit nicht wertvoll ist, sie abgelehnt werden kann.
    Während ein Strafantrag von der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden muss, egal wie sie darüber denkt.

  2. Na das ist doch schon mal ein Anfang, wenn bis Weihnachten schon mal neue Erkenntnisse da sind, bzw. der Terhaag am Arsch ist, dann ist das doch ein tolles Weihnachtsgeschenk!
    Und wenn Ostern noch der Osterhase kommt und pralle Eier mit der Entschädigung mit bringt, dann hat sich das alles schon mal ein wenig gelohnt! Es sei denn, das zieht sich hin, wie ein Kaugummi!

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