Betrugsvorwürfe: Einstweilige Verfügung von Frank Terhaag vor Gericht gescheitert
Ich berichte seit Mai über die Probleme mit meinem ehemaligen Verlag, die unter anderem dazu geführt haben, dass meine Bücher derzeit nicht erhältlich sind. Der Verlag ist inzwischen im Konkursverfahren. Nach den Informationen, die mir und auch meinem ehemaliger Verleger vorliegen, wurde der Verlag in betrügerischer Absicht ausgeplündert, wobei auch ich um Autorenhonorare in sehr größer Höhe betrogen wurde.
Mein ehemaliger Verleger hat seinen ehemaligen Geschäftspartner Frank Terhaag daher öffentlich als Betrüger bezeichnet, wogegen Frank Terhaag eine Einstweilige Verfügung eingereicht hat. Die Verhandlung darüber fand am 4. Oktober statt.
Mein ehemaliger Verleger hat mir über die Verhandlung berichtet, dass die Richterin erklärt habe, die Fristen für die Einreichung einer Einstweiligen Verfügung seien abgelaufen, weil ein Betroffener dafür etwa sechs Wochen Zeit habe, nachdem ihm Vorgänge bekannt geworden sind, gegen die er mit einer Einstweiligen Verfügung vorgehen möchte. Der Anwalt des Herrn Terhaag hat nach den Worten meines ehemaligen Verlegers die Einstweilige Verfügung daraufhin selbst zurückgezogen, um weitere Kosten zu vermeiden, die bei einem Gerichtsurteil angefallen wären.
Laut meinem ehemaligen Verleger zeigte der Verhandlungsverlauf, dass die Argumentation des Herrn Terhaag in der Hauptsache auf tönernen Füßen stehen dürfte, weil klar belegbar ist, dass Terhaag, der nicht Geschäftsführer des Verlages war, sich nicht nur als Geschäftsführer ausgegeben hat (seine Mails waren beispielsweise mit „Mitglied der Verlagsleitung“ unterzeichnet), sondern im Namen des Verlages auch Verträge unterschrieben hat, wozu er gar keine Vollmacht hatte. Terhaags Argumentation aus seinem Antrag auf Einstweilige Verfügung, er sei nur Unternehmensberater gewesen und habe keine unternehmerischen Entscheidungen getroffen und nichts mit der Unternehmensführung zu tun gehabt, wird vor Gericht daher kaum eine Chance haben.
Ob Herr Terhaag nun in dieser Sache ein Hauptverfahren anstrebt, bleibt abzuwarten, weil das mit weiteren Kosten verbunden ist und ohnehin demnächst mehrere Personen, darunter auch ich, Strafanzeigen gegen Terhaag und seine Komplizen stellen werden, die klären werden, ob Terhaag ein Betrüger ist und daher auch als solcher bezeichnet werden darf.
Die Strafanzeigen gegen Herrn Terhaag sind inzwischen fast fertig, nachdem die monatelangen Nachforschungen und auch die Arbeit des Insolvenzverwalters immer neue Erkenntnisse gebracht haben, die hinzugefügt werden mussten. Die Strafanzeigen werden sehr umfangreich und dürften neben Betrug noch andere Vergehen wie Steuer- und Sozialbetrug umfassen. Der angerichtete Schaden geht wahrscheinlich in den Millionenbereich und laut dem, was uns nun bekannt und mit Dokumenten belegt ist, gehen wir von einer beeindruckenden kriminellen Energie aus, die Terhaag und seine Komplizen an den Tag gelegt haben.
Ich werde zu einem späteren Zeitpunkt mehr berichten.
11 Antworten
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Ich wünsche euch viel Erfolg.
Bedenkt aber das eine Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft, wenn sie Meint dass sie für die Öffentlichkeit nicht wertvoll ist, sie abgelehnt werden kann.
Während ein Strafantrag von der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden muss, egal wie sie darüber denkt.
Richtig. Das habe ich auch schon mal geschrieben.-Wobei ein Strafantrag noch keine Garantie für einen Erfolg ist.-Es kommt darauf an, wie die BRD – Bediensteten agieren.-Mitsamt den schwarzen „Kitteln“. – Ich drücke die Daumen für einen Erfolg.
Na das ist doch schon mal ein Anfang, wenn bis Weihnachten schon mal neue Erkenntnisse da sind, bzw. der Terhaag am Arsch ist, dann ist das doch ein tolles Weihnachtsgeschenk!
Und wenn Ostern noch der Osterhase kommt und pralle Eier mit der Entschädigung mit bringt, dann hat sich das alles schon mal ein wenig gelohnt! Es sei denn, das zieht sich hin, wie ein Kaugummi!
Es ist mir ein Rätsel wie man sich so umfangreich betrügen lassen kann.
Jetzt sind plötzlich noch „Komplizen“ mit im Spiel…wird ja immer wunderlicher.
Viel Erfolg, hoffentlich kommen Sie noch zu allem was Ihnen zusteht.
Bei diesem Justizsystem kann man ja nie wissen.
…..mitsamt den BRD-NGO-Gummiparagraphen.
Da ja jetzt auch Steuer- und Sozialbetrug im Raum stehen, könnte die Staatsanwaltschaft eine etwas größere Motivation haben als bei einem ’normalen‘ Betrug.
Ich habe nach ‚Abhängig beschäftigt‘ gleich das Corona-Buch gekauft und auch mehrfach verschenkt. Schade, daß mein Geld in den falschen Taschen gelandet ist.
Ich wünsche viel Erfolg und eine ordentliche Entschädigung.
Sehr geehrter Herr Röper,
ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Glück, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen.
Passen Sie auf, dass Sie nicht für den Staat prozessieren, denn der bedient sich immer als erster und die Geldmenge ist endlich. Ich weiss nicht, ob es schlau ist, auf Steuerhinterziehung zu klagen. Besprechen Sie das mit ihrem Anwalt. Verteidigen Sie Ihre eigenen Interessen und nicht die Dritter.
Ob Sie ihr Geld zurückbekommen ist nicht sicher. Eine Kollegin meiner Mutter hat einmal in den 80er Jahren die Firma betrogen, bei der sie in der Lohnbuchhaltung angestellt war: sie hat immer Vorschüsse für andere Mitarbeiter angefragt und dann an sich selber ausgezahlt. Niemand hat etwas mitbekommen, nicht einmal meine Mutter, die 3 Büros weiter als Sekretärin arbeitete. Als dann alles aufflog, wurde die Lohnbuchhalterin verurteilt und musste für 2 Jahre ins Gefängnis. Das Geld hatte sie aber bereits durchgeschleust und blieb verschwunden. Die Firma hat davon nichts wiedergesehen.
Bedenke auch, das man dir eine Gerichtsladung schicken kann!
Dafür gibt es die „Vertretungsvollmacht“ (Innenvollmacht, interne Vollmacht) eines Mandanten für einen Anwalt. Selbst wenn ein Gericht persönliches Erscheinen anordnet, kann man sich durch einen Anwalt vertreten lassen.
Das Schreiben eine Anwalts nach Mandatsaufnahme an die Prozessbeteiligten sieht dann in etwa so aus:
„Sehr geehrte Damen und Herren, wir zeigen an, dass wir XYZ, aus X, vertreten. Unsere Bevollmächtigung versichern wir anwaltlich.
Namens und in Vollmacht unseres Mandanten ..“
Korrekt.-Und Akteneinsicht mit Kopien daraus nicht vergessen.
So oder so, das Geld ist weg. Also Einstellung des Verfahrens mangels Masse und wegen fehlendem öffentlichen Interesse.