Auf dieses Thema bin ich durch einen Artikel von RT-DE gestoßen, der unter der Überschrift „Ausfallgarantie für Ukraine-Investments: Deutscher Staat übernimmt volles Risiko“ erschienen ist. RT-DE berichtet darin über eine Pressemeldung des deutschen Bundeswirtschaftsministeriums und stellt fest, dass es mehr als wahrscheinlich ist, dass der deutsche Steuerzahler für Risiken deutscher Konzerne in der Ukraine zahlen muss:

„Insbesondere hinsichtlich einer geplanten Investition des Rüstungskonzerns Rheinmetall ist diese Mitteilung hochbrisant. Rheinmetall plant bekanntlich den Bau einer Fabrik für Kampfpanzer in der Ukraine. Diese wäre als offenkundig militärische Anlage ein legitimes Ziel für Angriffe Russlands. Im Fall einer nicht unwahrscheinlichen Zerstörung würden allerdings nicht etwa die Rheinmetall-Aktionäre, sondern nunmehr die deutschen Steuerzahler zur Kasse gebeten.“

Dass die Bundesregierung deutschen Firmen praktisch eine totale Garantie zur Erstattung ihrer Investments gibt, wenn diese bei Kampfhandlungen in der Ukraine Schaden nehmen, ist an sich schon ein Skandal. Immerhin wird im Schadensfall niemand überprüfen können, ob die gemeldete Schadenssumme auch tatsächlich der Wahrheit entspricht, oder ob eine Firma Schäden (zum Beispiel für Anlagen) meldet, die dort nie installiert waren. Die Bundesregierung wird schließlich keine Sachverständigen ins Kriegsgebiet schicken, damit sie die Ruinen einer zerstörten Fabrik untersuchen.

Zur Erinnerung: Bevor ist 2018 als Journalist tätig geworden bin, habe ich fast 20 Jahre im Management von Versicherungsgesellschaften gearbeitet und ich weiß, dass Konzerne ihre Schäden gerne höher beziffern, als sie tatsächlich sind. Das ist Alltag, weshalb es bei Schäden wichtig ist, dass Sachverständige den Schadensort begutachten. Genau das dürfte in der Ukraine aber kaum geschehen.

RT-DE stellt weiter fest:

„Die Bundesregierung bleibt damit weiterhin ihrer Politik treu, jegliche finanzielle Risiken großzügig zu verstaatlichen, während Gewinne wie eh und je in private Taschen fließen. Gleichzeitig bleibt völlig unklar, welchen konkreten Nutzen oder gar Vorteil Deutschland von der Förderung solcher oder anderer Investitionen derzeit in der Ukraine erwarten kann.“

Auch dem kann man kaum widersprechen, weshalb ich in der Überschrift dieses Artikels bewusst von „Habecks Selbstbedienungsladen“ spreche.

Was RT-DE übersehen hat

Da ich nie nur Artikel der Medien lese, sondern immer auch die Quellen prüfe, auf die sich Artikel berufen, ist mir aufgefallen, dass RT-DE den dreistesten Teil der von Habecks Selbstbedienungsministerium veröffentlichten Garantien übersehen hat. In der Pressemitteilung des Ministeriums heißt es nämlich auch:

„Garantiefähig sind das bei Neu- und Erweiterungsinvestitionen eingesetzte Kapital (Kapitaldeckung) sowie fällige Erträge (Ertragsdeckung: zumeist Dividenden und Zinsen). (…) Investitionsgarantien bieten Schutz gegen den Verlust von Gesellschafter-/Gläubigerrechten, Vermögen oder Erträgen, soweit die Verluste durch politische Maßnahmen oder Ereignisse in dem Anlageland verursacht worden sind. Neben Enteignungs- und Kriegsrisiken zählen hierzu vor allem auch Risiken, die aus der Unmöglichkeit der Konvertierung oder des Transfers von Beträgen in die Bundesrepublik Deutschland oder aus Zahlungsverboten durch einen staatlichen Hoheitsakt resultieren.“

Das klingt kompliziert?

Es ist eigentlich sehr einfach, denn das entscheidende Wort in dem Text lautet „Erträge“. Neben dem Vermögen, also zum Beispiel einer bereits gebauten Fabrik, die zerstört werden könnte, garantiert der Bund auch den Verlust von Erträgen durch „Kriegsrisiken“. Das bedeutet, wenn Rheinmetall verkündet, dass es aus seiner Fabrik eine bestimmte Summe an Erträgen (also jährlichem Gewinn) erwartet, die Fabrik aber zerstört wird, erstattet der Bund nicht nur die Fabrik, sondern auch gleich noch die Gewinne, die die kaputte Fabrik nicht mehr erwirtschaften kann.

Ich habe versucht, auf der Seite der Bundesregierung über „Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland“ unter der Rubrik Ukraine die genauen Bedingungen der Garantien zu finden, um die genauen Bestimmungen zu lesen. Leider habe ich die nicht gefunden, weshalb ich davon ausgehe, dass meine Vermutung richtig ist und dass die Bundesregierung den Firmen das Rundum-Wohlfühlpaket inklusive der Garantie, den Konzernen auch die erwarteten Gewinne zu erstatten, anbietet.

Von der Regierung garantierte Gewinne

Das wäre nichts Neues, denn das wird mittlerweile zur Norm. Bei Freihandelsabkommen ist das schon lange die Regel, denn dort wird immer der Schutz von Investitionen festgeschrieben – und zwar inklusive des Schutzes der erwarteten Gewinne. Das führt in der Praxis dazu, dass zum Beispiel ein Konzern eine Investition in einem Land plant und das Land dann seine Umweltauflagen verschärft. Der Konzern kann sich danach darauf berufen, dass das Land seine Gesetze einseitig geändert hat und kann eine Erstattung der verlorenen Gewinne einklagen, weil die höheren Kosten zur Umsetzung der neuen Umweltauflagen den Gewinn des geplanten Projektes reduzieren. Solche Fälle gab es schon oft.

Auch bei den Covid-Impfstoffen hat die EU eine Gewinngarantie abgegeben. Schon Ende August 2020 habe ich berichtet, dass die EU den Impfstoffherstellern erstens die Entwicklungskosten der Covid-Impfstoffe bezahlt hat, zweitens eine Abnahmegarantie für die Impfstoffe gegeben hat und sie drittens von jeder Haftung befreit hat.

Solche Dinge sind also nicht neu. Die Steuerzahler übernehmen die Risiken der Konzerne und garantieren sogar deren Gewinne. Wenn dabei was in die Hose geht, zahlt der Steuerzahler.

Dieses Prinzip hat Habeck nun anscheinend auch auf die Investitionen deutscher Firmen in der Ukraine ausgedehnt.