Die russische Anerkennung des Donbass und das Völkerrecht
Im Völkerrecht gibt es zwei Bestimmungen, die einander widersprechen. Da ist zunächst die Unverletzbarkeit der Grenzen, nach der die Abspaltung des Donbass eine illegale Verletzung der ukrainischen staatlichen Integrität darstellt. Andererseits gibt es das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die frei entscheiden können, in welchem Staat sie leben möchten. Nach dieser Bestimmung hat die Bevölkerung des Donbass das Recht, sich von der Ukraine loszusagen und zu entscheiden, ob sie einen eigenen Staat gründen möchte und wie es danach weitergeht.
Die Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofes
Da diese Punkte einander normalerweise widersprechen, wenn ein Staat gegen die Abspaltung einer Region ist, obwohl deren Einwohner das wollen, wird es völkerrechtlich kompliziert. Obwohl, eigentlich nicht, denn seit der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes zum Kosovo ist die Sache klar: Eine einseitige Sezession (also Unabhängigkeitserklärung) ist vom Völkerrecht gedeckt, auch wenn sie den Gesetzen des Landes widerspricht. Das hat der Internationale Gerichtshof seinerzeit auf Druck des Westens entschieden, und die Entscheidung gilt nun mal, auch wenn es dem Westen heute nicht mehr gefällt, siehe zum Beispiel Katalonien, Schottland, Krim und nun Donbass.
Der Westen hat nämlich im Kosovo einen Präzedenzfall geschaffen. Auch der Kosovo hat sich ohne Erlaubnis von der Zentralregierung Jugoslawiens für unabhängig erklärt und der Westen hat das unterstützt und Serbien damals – unbestritten völkerrechtswidrig – bombardiert.
Die moralische Frage: Ab wann ist es in Genozid?
Ich will nicht nach politischen oder moralischen Standpunkten urteilen, diese sind subjektiv und jeder kann sich politisch und moralisch seine eigene Meinung bilden. Ich versuche, die Krise möglichst objektiv und nach den Richtlinien des Völkerrechts zu beurteilen. Moralisch-politisch muss man beim Kosovo berücksichtigen, dass dem Eingreifen des Westens ein jahrelanger blutiger Bürgerkrieg vorausging und dass es moralisch angesagt war, das Töten zu beenden. Einige Kritiker haben seinerzeit sogar bemängelt, der Westen hätte viel früher eingreifen müssen. Die Frage ist, wann? Wie viele Tote muss es geben, bevor ein Eingreifen moralisch gerechtfertigt ist?
Allerdings kann man die Argumentation des Westens vom Kosovo auch auf den Donbass anwenden, denn dort sind nach offiziellen Schätzungen schon 14.000 Menschen im Krieg gestorben. Ist das schon ein Genozid? Russland sagt, das ist ein Genozid, der deutsche Bundeskanzler Scholz hat gerade auf der Münchner Sicherheitskonferenz darüber gelacht und das als „lächerlich“ (er sagte auf Englisch, das sei „ridiculous“). In Russland hat das für viel Aufregung gesorgt, denn dass ausgerechnet ein deutscher Kanzler einen Völkermord ins Lächerliche zieht, wird in Russland, das im Krieg gegen Deutschland 27 Millionen Menschen verloren hat, als Affront angesehen – und das ist noch freundlich ausgedrückt.
Und für alle, die es nicht wissen: Die OSZE teilt mit, dass 75 Prozent der zivilen Opfer auf das Konto der ukrainischen Armee gehen. Russland kann im Falle des Donbass also das gleiche Argument anführen, wie der Westen seinerzeit im Kosovo: Russland verhindert einen Genozid an einer von der Zentralregierung eines Landes unterdrückten Bevölkerung.
Frühere einseitige Unabhängigkeitserklärungen
Aber zurück zur juristischen Beurteilung. Der Internationale Gerichtshof hat am 22. Juli 2010 das Urteil zum Kosovo veröffentlicht, in dem er zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine einseitige Unabhängigkeitserklärung nicht gegen das Völkerrecht verstößt. Damit ist die Unabhängigkeitserklärung des Donbass rechtmäßig.
Damit aber nicht genug, man kann nich eine Frage stellen: Gab es noch andere Präzedenzfälle, in denen der Westen einseitige Unabhängigkeitserklärungen anerkannt hat, obowhl der Zentralstaat dagegen war?
Das gibt es in der Tat: Slowenien. Am 25.Juni 1991 erklärte sich Slowenien einseitig für unabhängig von Jugoslawien. Es gab nur 10 Tage einige Kampfhandlungen, von dem jahrelangen Elend des jugoslawischen oder auch ukrainischen Bürgerkriegs, blieb Slowenien verschont. Nachdem Slowenien sich im Dezember 1991 eine eigene Verfassung verabschiedet hatte, wurde es innerhalb von weniger als einem Monat von allen Staaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft anerkannt. Wir haben also eine absolut vergleichbare Situation: Ein Teil eines Staates erklärt sich einseitig und gegen den Willen des Zentralstaates für unabhängig und seine Unabhängigkeit wird anerkannt, sobald diese Region eine eigene Verfassung hat.
Rein juristisch sei angemerkt: Der Kosovo hatte keine Verfassung, als der Westen der Meinung war, seine Unabhängigkeit anerkennen zu müssen. Die Krim hatte zum Zeitpunkt ihrer Unabhängigkeitserklärung schon eine eigene Verfassung, weil sie eine autonome Region der Ukraine gewesen ist, daher brauchte sich nicht erst eine Verfassung zu geben. Die Donbass-Republiken haben ebenfalls seit vielen Jahren eigene Verfassungen, auch diese Formalität ist also erfüllt.
Damit steht die Argumentation des Westens auf recht tönernen Füssen, denn wenn der Westen einerseits im Falle Sloweniens oder des Kosovo eine einseitige Unabhängigkeit gegen den Willen der jugoslawischen Zentralregierung anerkannt hat, stellt sich die Frage, warum dies nun im Falle der Krim oder des Donbass anders sein sollte.
Dank des Westens ist die Frage eindeutig beantwortet
Entscheidend in der völkerrechtlichen Beurteilung ist jedoch das Urteil des Internationalen Gerichtshofes zum Kosovo, denn wie ich einleitend gesagt habe, stehen sich im Völkerrecht die Bestimmungen über die Unverletzbarkeit der Grenzen eines Staaten und die Bestimmung über das Selbstbestimmungsrecht der Völker gleichberechtigt gegenüber. Der Internationale Gerichtshof hat entschieden, wie damit umzugehen ist und seine Antwort war eindeutig: Das Selbstbestimmungsrecht der Völker steht über der Unverletzbarkeit der Grenzen, denn laut seiner Entscheidung verstößt eine einseitige Unabhängigkeitserklärung nicht gegen das Völkerrecht, auch dann nicht, wenn sie dem nationalen Recht des Zentralstaates verstößt und gegen den Willen des Zentralstaates erfolgt.
Es ist aus heutiger Sicht eine Ironie des Schicksals, dass dem Westen das Urteil des Internationalen Gerichtshofes auf die Füße fällt, denn es ist auf ausdrücklichen Druck des Westens zu Stande gekommen. Und es war ausgerechnet der russische Präsident Putin, der dem Westen vorgeworfen hat, damit die Büchse der Pandora geöffnet zu haben.
In meinem Buch über Putin habe ich die Podiumsdiskussion des Valdai-Forums aus dem Jahr 2017 übersetzt. Bei dieser Podiumskonferenz wurde Putin danach gefragt und er hat darauf ausführlich geantwortet. Ich zitiere diesen Teil der Diskussion, wie er in meinem Buch veröffentlicht wurde.
Putin hat den Westen schon vor langer Zeit gewarnt
Putins wurde damals zu den Unabhängigkeitsbestrebungen in Katalonien befragt, die zu dem Zeitpunkt die Schlagzeilen beherrscht haben. Seine Antwort ist auf alle Unabhängigkeitsbestrebungen anwendbar, denn vor dem Völkerrecht unterscheiden sie sich nicht voneinander. Putin sagte damals:
Was nun die Entscheidung des UNO-Gerichtshofes zum Kosovo angeht. Ich habe die Entscheidung dabei, ich wollte im Vortrag nur nicht daraus zitieren, das hätte Ihre Zeit gekostet. Aber da ich wusste, dass das Thema heute kommt, habe ich sie für mich mitgenommen, um sie nochmal zu lesen. (Putin holt einige Zettel aus einer Aktenmappe)
Sie sind doch alle Experten, praktisch alle hier wissen das. Aber für alle Fälle wiederhole ich es. (Putin liest vor)
„8. Oktober 2008, Die Generalversammlung der UNO an den Internationalen Gerichtshof zum Beschluss Nummer 63/3. Frage: Widerspricht eine einseitige Unabhängigkeitserklärung des zeitlich befristeten Subjekts Kosovo den Normen des Völkerrechts?“
Diese Frage ging also an der Internationalen Gerichtshof in Den Haag.
Am 22. Juni 2010, nach zwei Jahren der Prüfung, hat der Gerichtshof folgende Entscheidung getroffen: „Die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo vom 17. Februar 2008 hat das allgemeine Völkerrecht nicht verletzt. Die Überlegungen und Entscheidungen des Internationalen Gerichtshof zu diesem Fall betreffen nicht nur den Kosovo, sondern Unabhängigkeitserklärungen generell.“
Darum haben Sie absolut Recht, das war die Öffnung der Büchse der Pandora, es gilt für alle. Genau so ist es, Sie haben voll ins Schwarze getroffen.
Sehen Sie, was noch im Urteil des Gerichtshofes von 2010 geschrieben steht: „Punkt 79: Die Praxis der Staaten zeigt, dass keine neuen Gründe vorliegen, die in derartigen Fällen zu einem anderen Ergebnis können.“
Kein allgemeines Verbot. „Punkt 81: Aus der Praxis des Uno-Sicherheitsrates ist kein Verbot von einseitigen Unabhängigkeitserklärungen abzuleiten.
Punkt 84: Der Internationale Gerichtshof ist der Meinung, dass das allgemeine Völkerrecht keinerlei Verbot von einseitigen Unabhängigkeitserklärungen enthält.“
Und so kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass „die Erklärung der Unabhängigkeit des Kosovo vom 17. Februar 2008 das Völkerrecht nicht verletzt hat.“
So, bitte schön, da steht es schwarz auf weiß. Aber wie haben die Länder des Westens das erreicht? Sie haben Druck auf den Internationalen Gerichtshof in Den Haag gemacht. Das wissen wir doch aus den Akten.
Was haben sie dem Internationalen Gerichtshof empfohlen? Schriftlich empfohlen. Die USA, also das US-Außenministerium, hat geschrieben: „Das Prinzip der territorialen Unversehrtheit schließt das Erscheinen eines neuen Staates auf dem Territorium eines bestehenden Staates nicht aus.“ Und weiter: „Unabhängigkeitserklärungen können das Recht des Staates verletzen“ und genau das sehen wir gerade überall, „aber sie verstoßen nicht gegen das Völkerrecht.“ Und in Klammern haben sie noch geschrieben: „Die Unabhängigkeitserklärung zum Beispiel des Kosovo kann als Beleg für die vollständige Anerkennung des Völkerrechts durch den neuen Staat gewertet werden“
Des neuen Staates!
Deutschland: „Bei Fragen des Selbstbestimmungsrechts der Völker kann das Recht eines Staates auf seine territoriale Unversehrtheit keine Anwendung finden.“
Jemand hat seine Unabhängigkeit erklärt, hervorragend, der betreffende Staat hat sein Recht auf territoriale Unversehrtheit verloren!
Großbritannien: „Eine Sezession“ also eine Unabhängigkeitserklärung „widerspricht für sich selbst genommen, nicht dem Völkerrecht.“
Frankreich: „Es“ also das Völkerrecht „erlaubt und verbietet sie“ die Sezession „nicht.“
So, bitte schön. Und dann gab es Reaktionen auf die Entscheidung des Internationalen Gerichts.
Zum Beispiel Frau Clinton, einige hier haben ja sogar mit ihr gearbeitet, schreibt nach der Entscheidung: „Kosovo ist ein unabhängiger Staat und sein Territorium ist unverletzlich. Wir rufen alle Staaten auf, nicht mehr über den Status des Kosovo zu diskutieren und im Sinne der Stabilität auf dem Balkan konstruktiv zu arbeiten. Und wir rufen alle Staaten, die den Kosovo noch nicht anerkannt haben, dies zu tun.“
Deutschland: „Die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes bestätigt unsere Rechtsauffassung, dass die Unabhängigkeitserklärung legitim war. Und sie bestärkt unsere Auffassung, dass die territoriale Unverletzbarkeit des Kosovo eine unbestreitbare Tatsache ist.“
Frankreich: „Die Entscheidung ermöglicht es allen Staaten nun wieder, sich um andere wichtige Probleme zu kümmern, die der Lösung harren.“
Und diese anderen wichtigen Probleme haben wir jetzt. Und jetzt, wo diese anderen wichtigen Probleme zum Beispiel in Katalonien aufgetreten sind, da gefällt das plötzlich niemandem mehr. Da mögen sie das nicht.
Das ist das, was ich Messen mit zweierlei Maß nenne. Das zeigt jetzt, wie sie die Büchse der Pandora geöffnet haben, wie sie den Geist aus der Flaschen gelassen haben.
Was ist jetzt unsere Position in solchen Dingen? Ich habe es gesagt, vielleicht haben Sie ja zugehört, wir gehen davon aus, dass das Problem auf Basis der spanischen Gesetze und der Verfassung gelöst wird, damit ist wohl alles gesagt.
Wir hoffen, dass es demokratisch abläuft, dass es keine weiteren politischen Gefangenen geben wird. Aber es ist eine innere Angelegenheit des jeweiligen Landes.
Das reicht hoffentlich dazu.
19 Antworten
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Tja, das geht im „Westen“ nach dem folgenden Schema:
Westen: Ergebnis = abs(Ursache*Einschätzung_des_Westens)
Russland: Ergebnis = -abs(Ursache*Einschätzung_des_Westens)
Somit ist im Falle einer dem Westen positiv gesinnten Ursache grundsätzlich ein positives Ergebnis und umgekehrt bei Russland (China, Kuba, Venezuela, Iran…) grundsätzlich ein negatives Ergebnis.
Der Westen interessiert sich nur dann für Menschen- und Völkerrechte, wenn es ihm nützt. Also hat er in meinen Augen jedes Recht verwirkt, Menschen- udn Völkerrechte einzufordern.
A propos Präzenzfälle: Leider scheint die Tatsache, dass das Beispiel Kosovo uns jetzt auf die Füße fällt, uns nicht davon ab zu halten, weiter Präzenzfälle zu schaffen: Russland hat bisher nie Energielieferungen als Druckmittel eingesetzt. Nicht einmal angedacht.
Jetzt blockiert nach den USA und der EU auch Deutschland Nordstream II. Just die Pipeline, die über 50 % unseres Erdgases liefern müßte, wenn die Pipeline durch die Ukraine ausfallen sollte … Zudem hätte Russland jetzt genau die Rechtfertigung, die vorher gefehlt hat, um Energielieferungen als Druckmittel ein zu setzen.
… Denn sie wissen nicht, was sie tun …
Russland braucht doch das Gas garnicht als Druckmittel einsetzen. Ich denke das würde RU auch nie tun.
RU sagt sich nur „Europa will mein Gas nicht, also verkaufe ich es Richtung Osten.“
Und somit haben wir uns, da wir ja diese Politiker gewählt haben, ins eigene Knie geschossen.
Der Aufschrei hätte schon kommen müssen als die EU die Liberalisierung des Gasmarktes beschloss und so den Heuschrecken den Markt öffnete.
Danke an den Autor, ein sehr informativer Artikel!
Diesen Satz mal wild aus WPedia rausgerissen: (Zitat)“Doch gilt der Südsudan – auch aus Sicht der UN-Blauhelmmission – heute als gescheiterter Staat, dem auch die USA, die ihn mitgeschaffen haben, die Unterstützung versagen.“
Als erstes möchte ich mal „Hallo!“ sagen und mich bei Thomas Röper bedanken, für die fleißige Arbeit und seine Bemühungen, uns über so vieles zu informieren, was wir nur durch langes aufwendiges Suchen usw. finden könnten.
Mir gefällt die offene und unverbogene Art, wie Du die Sache auf den Punkt bringst! Danke!
Seit längerem verfolge ich den Anti-Spiegel und ich finde die Bezeichnung wirklich gut.
Es gibt noch so viel zu lesen und entdecken…
Tja – eigentlich hat sich dieser wert(e)-los(e)-westen mal wieder selbst ins Bein geschossen… – doch er wird es sich schon wieder zurecht-lügen/interpretieren… – hoffnungsloser Fall.
Zwei Anmerkungen zum Text:
1. Der Kosovo hat sich im Jahr 2008 als unabhängig erklärt. Die Genozid-Vorwürfe beziehen sich auf das Jahr 1999, als Serbien durch NATO-Einheiten bombardiert wurde. Später, im Jahr 2004, mussten die im Kosovo stationierten KFOR-Truppen einen Übergriff auf die Zivilbevölkerung vereiteln: Von Albanern an Serben!
Die KFOR-Truppen, die sich praktisch aus NATO-Kräften zusammensetzten, hätten in Anerkennung der UN-Resolution 1222 eine Unabhängigkeit des Kosovo vereiteln müssen, was sie aber nicht taten. Es fragt sich, ob ihr Verhalten völkerrechtskonform war.
Die Anerkennung der Unabhängigkeit des Kosovo mit einem drohenden (!) Völkerrechtsmord zu begründen, was zudem acht Jahr zurückliegt, erscheint wenig überzeugend. Dies aber tat Olaf Scholz in seiner Antwort auf Putin.
2. Der Vorwurf eines Völkerrechtsbruchs an Russland bezieht sich wohl mehr auf den Verstoß gegen das durch den UN-Sicherheitsrats bestätigte Minsk II-Abkommens, worauf der Artikel nicht eingeht. Russland wäre verpflichtet gewesen, sich als Garantiestaat für die Rückführung der Donbass-Region in den ukrainischen Staatsverband einzusetzen. Der Völkerrechtsbruch wird u.a. vom russischen Präsidentensprecher Dmitri Peskow eingestanden (http://www.russland.news/donbass-republiken-anerkannt/).
Zu 1.: Fällt mir nur ein, wer ist Olaf Scholz (Schuck Folz).
Zu 2. Das Minsk II Abkommen wurde auch den UN-Sicherheitsrat bestätigt. Allerdings haben zuletzt die Ukraine selbst mehrmals bestätigt, das Abkommen nicht umsetzen zu wollen sowie auch Deutschland und Frankreich äußerten, das Abkommen entspreche nicht mehr den heutigen Anforderungen. Russland ist kein Vertragspartner von Minsk II und hat das Abkommen auch nicht unterschrieben. Deshalb kann nach m.A. Russland dagegen nicht verstoßen. Wenn die Ukraine seit 7 Jahren dagegen verstößt und als Vertragspartner keine Anzeichen für eine Umsetzung erkennen läßt, trotz vieler, vieler Aufforderungen, können die beiden neuen Republiken eine Unabhängigkeitserklärung abgeben, die durch den Verlauf der letzten 7 Jahre nicht völkerrechtswidrig ist.
Da fällt mir dann nur noch unsere dumme Völkerrechtsnudel in D ein, die ja in der Rekordzeit von nur 1 Jahr ein Masterstudium auf englisch hingelegt hat. Egal, ob es dazu kein Zertifikat gibt, keine Masterarbeit zu finden ist und ihr Englisch eher einer 7-Klässlerin entspricht. Seitdem hat sie auch nichts über Völkerrecht irgendwo mal veröffentlicht… Kommt aber jetzt aus ihrer Deckung ihres sicheren vom Steuerzahler finanzierten Ministersessel (mit Pensionsanspruch) und sabbert irgendwelchen intelligenzbefreiten Blödsinn ab. Ein „Kobold“, der böses dabei denkt!
Zu nächst mal kann ein Drittstaat selbstverständlich gegen das Völkerrecht verstoßen, wenn er die Umsetzung eines Völkerrechtlichen Vertrages, der ihn selbst nicht berechtigt und/ oder verpflichtet, – ganz allgemein – rechtswidrig behindert, beeinträchtigt oder vereitelt.
Wem ist im Falle von Minsk II ein solcher Vorwurf zu machen:
1.
Nun in jedem Falle den Garantiemächten Frankreich und BRD, weil z.B. entgegen des Wortlautes der Vereinbarung u.a. Fr. Dr. Merkel bei ihrem letzten Staatsbesuch in Kiew offiziell erklärt hat, es sei richtig, daß Kiew nicht mit den Behörden des Donbaß spreche, verhandele; ebenso jüngst unsere neue Außenministerin, und Frankreich positionierte sich wohl auch so. Im Übrigen kann man sich den von Lawrow veröffentlichten diplomatischen Schriftwechsel anschauen und einige Mitteilungen des rus. Außenministers ergänzen das Bild hinreichend deutlich.
Und sicher gibt es noch eine ganze Reihe andere Anknüpfungspunkte, mit denen man ein in diesem Zusammenhang rechtswidriges Handeln der beiden Staaten begründen könnte.
2.
Verstößt die Anerkennung der DNR, LNR als Völkerrechtssubjekt „unabhängiger Staat“ durch die RF gegen Minsk I, II
Die RF hat im Grunde nur das anerkannt, was die Republiken selbst erklärt haben – mehr nicht.
Dazu muß man festhalten, daß diese Republiken allein dadurch, daß ihnen Rechte und Pflichten aus den Minsker Verträgen erwachsen, also unter Duldung und Zustimmung der Garantiemächte sowie Bestätigung durch die UNO zuerkannt bzw. auferlegt wurden, eine Rechtssubjektivität auch i.S. des Völkerrechtes, als einer Art beschränkten Rechtsfähigkeit, erwachsen ist – jedenfalls dann, wenn die Minsker Verträge völkerrechtliche Verträge sind (darüber kann man ggf. streiten).
Die Anerkennung der Republiken durch die RF beeinträchtigt diesen Rechtsstatus zunächst nicht, zudem entfaltet sie nur Rechtswirkung im Verhältnis zur RF.
Die Republiken haben dadurch ihre Rechtssubjektivität nicht verloren, insbesondere sind sie nicht Teil des Völkerrechtssubjekts RF geworden, was entsprechende Einschränkungen ihres Status als faktisches Völkerrechtssubjekt zur Folge hätte.
Die Republiken können also nach wie vor verhandeln mit wem und worüber sie lustige sind, Rechtsbeziehungen eingehen, wenn sich jemand findet, der sich darauf einläßt.
Hier liegt aber auch das Problem:
Denn den Minsker Verträge lag einerseits eine fehlende, vollständige, Völkerrechtssubjektivität der Republiken zu Grunde, in dem Sinne, als daß sie als Teil des Völkerrechtssubjektes Ukraine angesehen wurden, sich allerdings der Staatsgewalt derselben entzogen – andererseits waren die Verträge darauf gerichtet, deren Unterwerfung unter die ukrainische Staatsgewalt wieder herzustellen.
Dem steht die Anerkennung als selbständiges Völkerrechtssubjekt selbstverständlich entgegen.
3.
Und nun noch kurz zu Frage Völkermord und vor acht Jahren.
Es muß zunächst mal klar sein, das es hier überhaupt keine Rolle spielt, wieviel Zeit seit dem vergangen ist.
Darüber hinaus muß ein Völkermord nicht erst geschehen, es genügt völlig, daß begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß ein solcher mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht.
Und solche Anhaltspunkte haben wir hier m.E. durchaus, darauf gehe ich nicht näher ein, dazu läßt sich genug Material finden.
Zudem – und das ist ein zentrales Problem für die Minsker Verträge – hat die Kiewer Staatsgewalt in der Vergangenheit auf vielerlei Art im Grunde erklärt, daß sie ihrer Staatsgewalt gerade nicht über die Bevölkerung der Republiken ausüben will.
Das geht los mit der Weigerung der Zahlung der staatlichen Renten, also Rechtsansprüche der Leute gegen den ukrainischen Staat zu erfüllen, und endet mit der Weigerung ukrainische Personaldokumente, Pässe auszustellen, bzw. nach Ablauf zu erneuern.
Zudem ist Minsk II schon seit Jahren im Grunde tot, weil sich eigentlich niemand vorstellen konnte, wie eine Wiedereingliederung in den ukrainischen Staatsverband nach dem, was dieser Staat den Leuten dort angetan hat, überhaupt zu bewerkstelligen sein könnte (ich glaube, vor zwei Jahren ist mir das hier schon mal entfleucht).
Schade, dass die Argumentationen Russlands nicht genauso sind wie Röper das hier schreibt. Mit den Argumentationen von damals, was die USA Deutschland England …. sagten. Russland hat eine – bei Übersetzungen denke ich das oft – eine für westliche Ohren eher Bildhafte, ein wenig unverständliche Ausdrucksweise. Auch für Politiker könnte das ein Problem sein.
Trotzdem die Frage, ein UNO Zusage braucht es nicht? Eigentlich geht eine Unabhängigkeit auch die umliegenden Länder etwas an. Sowas könnte eine ganze Region destabilisieren.
Völkerrechtsbruch oder doch nicht zeigt nur worunter seit Jahrzehnten Länder, Völker und ganze Regionen leiden. Willkürliche koloniale Grenzziehungen, Macht des Stärkeren, willkürliche Anwendung von Recht und ständige Einmischung in die inneren Angelegenheiten fremder Länder.
Selbst bei der UNO agieren die Stärkeren gegen die Schwachen. Scheckheft Diplomatie nennt sich das und der Gegenpart ist die Erpressung.
In so einem Umfeld kann die Weltgemeinschaft nicht friedlich nebeneinander leben. Wenn dann Rechtsverstöße auch noch nach Nase verfolgt werden ist das die Bankrotterklärung schlecht hin.
Jugoslawien Krieg völkerrechtswidrig – Folgen für die Täter = 0
Irak Krieg völkerrechtswidrig – Folgen für die Täter = 0
Anstiftung zum zwischenstaatlichen Angriffskrieg Irak/Iran – Folgen für die Täter = 0
Anstiftung zum zwischenstaatlichen Angriffskrieg Irak/Kuwait – Folgen für die Täter = 0
Anstiftung, Ausbildung, Finanzierung und Unterstützung paramilitärischer Akteure/Terroristen – Folgen für die Täter = 0
Und beim neuesten Trick, der Wahl Einmischung/Nichtanerkennung bei gleichzeitiger Anerkennung irgend welcher Kandidaten hintertreibt man vorsätzlich demokratische Willensbildung.
Wenn dann weder Nichterfüllungen von Resolutionen, vorsätzliche Verstöße u.a. keine Folgen haben muss sich niemand wundern wenn sich Konfliktparteien selbst ihre Partner suchen.
Und genau hier zeigt sich das Versagen der Ukraine. Anstatt nach Lösungen zu suchen, Straftaten wie in Odessa aufzuklären, sich ihrer staatlichen Verpflichtungen (z.B. Rentenzahlungen) zu stellen ereiferte man sich lieber zu ethnisch diskriminierende Gesetzesvorlagen, förderte man Paramilitärs, entfernte man sich von jeder Art uns bekannter Rechtsgrundsätze.
Der entscheidende Part ist die Öffnung „der Büchse der Pandora“, im Übrigen „klassische regelbasierte Ordnung“.
Das Recht auf Unverletzlichkeit der Staatsgrenzen steht seinem Ursprung nach einem Staat gegenüber anderen Staaten zu.
Inwiefern dieses Recht auch einem Staat gegenüber dem eigenen Staatsvolk zusteht, ist eine spannende Frage, und das Völkerrecht müßte die eigentlich bejahen, weil ja das Volkerrechtssubjekt „Staat“
– durch eine Staatsgewalt, die auf einem bestimmten Staatsterritorium über ein (darauf lebendes) Staatsvolk dieselbe ausübt,
oder
– durch ein Staatsvolk, welches auf einem bestimmten Staatsterritorium einer Staatsgewalt unterworfen ist,
definiert wird.
Und hier haben wir im Grunde schon zwei verschiedene rechtliche Sichtweisen, die erster dürfte die ursprünglichere, aus vordemokratischen Zeiten stammende, sein.
Zum Thema Kosovo sollte der Ehrlichkeit halber dazu erwähnt werden, dass der jahrelange blutige Bürgerkrieg ein Ergebnis der Politik des Westens war, dem an einer Destabilisierung Serbiens sehr gelegen war und der deshalb Terroristen ins Land schleuste.
Hier im Forum herrscht offenbar mehr Rechtskenntnis im Völkerrecht als im Außenministerium der BRD. Danke an die Kommentatoren.
Vielleicht wäre es ja hilfreich, den „Fachleuten“ im Außenamt mal eine Kopie der oben dargestellten Punkte zukommen zu lassen.
Es ist sehr bedauerlich, wie oberflächlich in hiesigen Medien berichtet wird. In der heutigen e-Ausgabe der Berliner Zeitung liest man z.B. in einem Artikel von Michael Maier: „… Wenn Putin mit seiner Drohung einer völligen „Dekommunikation“ mit der Ukraine ernst macht….“ . Ich glaube, Herr Maier meinte die von Putin in seiner Ansprache erwähnte „Entkommunisierung“ der Ukraine und er hat irgendwie offenbar nicht verstanden, worum es eigentlich geht. Angemerkt sei: die Berliner Zeitung gehört nicht zu den Bösartigen….
Ein weiteres Bonbon der Desinformation. Bei web.de steht doch allen Ernstes „Lawrow schäumt wegen UN-Generalsekretär – dabei benennt der nur Fakten“ Da hat der UN-Generalsekretär eindeutig Position des Westens eingenommen und das hat Lawrow kritisiert. Daraus wird ein „Schäumen“, als ob er nicht zurechnungsfähig sei. Die Wortwahl ist entlarvend, finde ich.
https://web.de/magazine/politik/ukraine-krise/newsticker-lage-osteuropa-lawrow-schaeumt-un-generalsekretaer-benennt-fakten-36627614
***
Der Wahnsinn! Hobby-Völkerrechtsexperte Röper weiß es besser als alle Völkerrechtler, die sich dazu geäußert haben! Klarer Bruch des Völkerrechts! Da gibt es nichts zu diskutieren! Weniger Kreml-Proganda, Herr Röper, Sie machen sich unglaubwürdig!
***
Danke für diesen fundierten Kommentar! Ich werde sofort eine Richtigstellung schreiben, denn Ihre starken Argumente, mit denen Sie aufgezeigt haben, dass das Urteil des Internationalen Gerichtshofes vollkommen wertlos ist, haben mich überzeugt.
Aber jetzt mal ernsthaft: Ich bin wahrscheinlich nicht der einzige hier, der sich wundert, mit welcher Vehemenz Sie hier Ihren IQ von 43 präsentieren. Übrigens hat schwedisches Knäckebrot einen IQ von 48,5. Es ist also noch Luft nach oben…
Ich habe ja nichts dagegen, dass Leute eine andere Meinung haben, aber ein paar Argumente wären hilfreich. Kommentieren Sie bitte viel mehr, es gibt leider viel zu wenig zu lachen in unserer Zeit, da sind Ihre Kommentare ein echter Lichtblick.
Mein persönlicher Favorit war bisher übrigens, als Sie hier verkündet haben, das „ganze Internet“ würde über mich lachen und als Beleg den Tweet eines Twitter-Invaliden verlinkt haben, der 43 Follower hatte. Das Internet besteht aus 43 Usern? Man lernt wirklich nie aus, aber ich bin sicher, dass Sie das noch toppen können. Ich glaube wirklich ganz fest an Sie!