Tag der Wahrheit: Wird es staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Amthor und/oder Oehme geben?
Derzeit machen zwei Politiker Schlagzeilen, weil sie Geld angenommen haben: Philipp Amthor (CDU) und Ulrich Oehme (AfD). Die spannende Frage wird sein, ob und gegen wen die Staatsanwaltschaft ermitteln wird.
Anti-Spiegel-Leser wissen, dass ich immer wieder auf die Paragraphen 146 und 147 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) hinweise. Diese beiden Paragraphen machen aus Deutschland keinen Rechtsstaat, sondern eine ganz normale Bananenrepublik, denn dort ist geregelt, dass die Regierung den Staatsanwaltschaften Anweisungen geben darf, gegen wen sie ermitteln dürfen (oder sogar sollen) und gegen wen sie auf keinen Fall ermitteln dürfen. Diese Paragraphen hat sogar der Europäische Gerichtshof kritisiert und es deutschen Staatsanwaltschaften untersagt, Europäische Haftbefehle auszustellen, weil in Deutschland nicht sicher gestellt ist, dass der Grund für einen Haftbefehl auch tatsächlich im Strafrecht begründet ist, oder ob es sich um politisch motivierte Haftbefehle handelt. Das ist kein Scherz, das Urteil ist im Mai 2019 gesprochen worden und hier finden Sie alle Details inklusive Link zum Urteil.
In diesen Paragraphen liegt auch der Grund, warum Politiker ungestraft Gesetze brechen dürfen, ohne dass sich Staatsanwaltschaften einschalten und darum sind auch Strafanzeigen gegen Politiker sinnlos, denn die Staatsanwaltschaften dürfen denen nicht nachgehen. Auch das ist kein schlechter Scherz von mir, hier finden dazu weitere Details und Beispiele.
Aktuell konnten wir das bei Ursula von der Leyen beobachten. Der Untersuchungsausschuss zur Berateraffäre hat klar festgestellt, dass unter ihrer Verantwortung gegen diverse Gesetze – auch Strafgesetze – verstoßen wurde, bestraft wurde jedoch niemand. Und gegen von der Leyen sind im Zuge der Affäre mindestens drei Strafanzeigen gestellt worden, aber obwohl nun klar ist, dass Gesetze gebrochen wurden, hatte das für von der Leyen und ihre Komplizen keinerlei juristische Konsequenzen.
Das ist ja gerade der Zweck von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen: Der Öffentlichkeit wird das Gefühl gegeben, es werde gegen Verfehlungen von Politikern vorgegangen, dabei ist das Gegenteil der Fall. Strafverfahren gegen Politiker finden nicht statt und die Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse führen nie dazu, dass die Verantwortlichen auch zur Verantwortung gezogen werden.
Einige sind gleicher als andere
Während in den letzten Jahren trotz aller Skandale und Gesetzesverstöße kein einziger Politiker der etablierten Parteien die Staatsanwaltschaft fürchten musste, sehen wir, dass gegen viele AfD-Politiker ermittelt wird. Das finde ich auch in Ordnung, die Gesetze gelten schließlich auch für die AfD.
Bei dem, was die Schlagzeilen normalerweise beherrscht, werden der AfD Gesetzesverstöße bei Parteispenden vorgeworfen und die Staatsanwaltschaften ermitteln gegen die AfD. Aber wie war das nochmal mit der CDU-Parteispendenaffäre? Es gab viele Schlagzeilen, es gab einen Untersuchungsausschuss, aber musste sich ein Helmut Kohl mit der Staatsanwaltschaft herumschlagen? Nein, er weigerte sich einfach, die Namen der Spender zu nennen, hat der CDU den finanziellen Schaden erstattet und gut war´s. Und was war mit Wolfgang Schäuble und dem Koffer mit 100.000 Mark? Auch da hat kein Staatsanwalt ermitteln dürfen und Schäuble wurde danach Minister und sogar Bundestagspräsident.
Man sieht also ganz objektiv, dass der Rechtsstaat und seine Gesetze in Deutschland nicht für alle gleichermaßen gelten. Was der AfD vorgeworfen wird, muss verfolgt und wenn nötig bestraft werden, aber es sind Peanuts im Vergleich zu dem, was Schäuble und Kohl gemacht haben. Und die wurden nicht bestraft.
Amthor und Oehme
Über Amthor habe ich am 13. Juni ausführlich berichtet und in meinem Artikel habe ich unter anderem auch auf seine Tätigkeit für die US-Kanzlei White & Case LLP hingewiesen. Die „Qualitätsmedien“ haben diese Kanzlei erst später erwähnt und Amthor hat seine Tätigkeit für diese Kanzlei inzwischen eingestellt, wobei aber immer noch nicht bekannt ist, wofür die ihn eigentlich bezahlt hat und was er für sie im Gegenzug getan hat.
Da ich über Ulrich Oehme noch nicht berichtet habe, hier in aller Kürze: Oehme ist 2018 als Wahlbeobachter auf der Krim gewesen und hat die russischen Präsidentschaftswahlen beobachtet. In seinem Wahlbericht hat er die gute Organisation der Wahl gelobt. Die Reisekosten hat ihm, das ist inzwischen unbestritten, der russische Staat erstattet.
Genauso wie bei Amthor, der sich von einer US-Firma Reisen hat bezahlen lassen, ist das verwerflich. Aber es gibt einen Unterschied: Amthor hat danach für die Firma Lobbyarbeit gemacht und Türen zu deutschen Ministerien geöffnet, außerdem bekam er nicht nur Reisen im Privatjet bezahlt, sondern auch noch Aktienoptionen und einen Direktorenposten bei der Firma.
Oehme hat sich vom russischen Staat die Reise als Wahlbeobachter auf die Krim bezahlen lassen und dann der Wahl ein gutes Zeugnis ausgestellt. Das hat auch ein Geschmäckle. Aber: Seine Reisekosten betrugen weniger als tausend Euro, er war nur zwei Tage da und dabei hatte er als Wahlbeobachter keine freie Minute, es war also kaum eine Vergnügungsreise und abgesehen von den Reisekosten wird ihm auch nicht vorgeworfen, Geld bekommen zu haben.
Es ist eher unwahrscheinlich anzunehmen, dass ihn eine stressige Reise, an der er nichts verdient hat, dazu bewegt hat, danach deswegen eine pro-russische Politik zu machen. Aber trotzdem bleibt ein Geschmäckle.
Wer bezahlt Wahlbeobachter?
Normalerweise schicken die OSZE und andere internationale Organisationen Wahlbeobachter und sie tragen wohl auch die Kosten. Dass eine Regierung die Wahlbeobachter bezahlt, macht deren Berichte natürlich fragwürdig.
Wieder gibt es jedoch ein Aber: Sowohl die OSZE, als auch die EU weigern sich, Wahlbeobachter auf die Krim zu schicken. Wenn Russland also wollte, dass Wahlbeobachter aus dem Westen die Wahl dort begutachten, dann gab es nur zwei Möglichkeiten: Entweder die Wahlbeobachter tragen alle Kosten selbst (unrealistisch) oder der russische Staat übernimmt die Reisekosten.
Um nicht Gefahr zu laufen, dass man Russland vorwirft, die Wahlbeobachter gekauft zu haben, wurde ihnen das Minimum erstattet: Nur die Kosten für eine sehr kurze und anstrengende Reise. Trotzdem sind der Einladung, die Wahlen auf der Krim zu beobachten, natürlich nur Beobachter gefolgt, die Russland positiv gegenüber stehen. Alle anderen verweigern eine Beobachtung von Wahlen auf der Krim, um nicht den Anschein zu erwecken, sie würden die angebliche „Annektion“ der Krim anerkennen.
Juristische Folgen?
Über die Reise von Oehme auf die Krim hat der Spiegel schon mehrfach berichtet. Summen werden nicht genannt, es wird im Spiegel aber unterschwellig so dargestellt, als habe Oehme viel Geld für die Reise erstattet bekommen. Das ist natürlich ganz böse. Der Spiegel schreibt unter der Überschrift „Umstrittene Krim-Reise – AfD-Politiker gibt Sponsoring aus Moskau zu“ zum Beispiel:
„Laut einer Transparenzerklärung, die Oehme Anfang 2019 gegenüber der Parlamentarischen Versammlung des Europarats abgab, waren seine Reisekosten damals vom Ausschuss für Internationale Angelegenheiten der Staatsduma, also des russischen Parlaments, beglichen worden. Derartige Transaktionen können problematisch sein: Laut Gesetz ist für Bundestagsabgeordnete die Annahme von „geldwerten Zuwendungen“ unzulässig, wenn sie als „Gegenleistung“ ihr Mandat nachweisbar nach den Interessen des Spenders ausüben.“
Die spannende Frage ist also folgende: Haben Oehme und Amthor „geldwerte“ Zuwendungen“ angenommen und danach als „Gegenleistung“ ihr Mandat nachweisbar im Interesse der Spender ausgeübt?
Bei Amthor dürfte es in dieser Frage keine Zweifel geben, er hat ja nicht einmal bestritten, für die New Yorker Firma Kontakte zu Ministerien hergestellt zu haben. Und was er für die US-Kanzlei White & Case LLP getan hat, ist noch nicht einmal bekannt. Nun müsste ihn die Härte des Gesetzes treffen, aber Schäuble, der sich der Härte des Gesetzes wegen der 100.000 Mark illegaler Parteispenden für die CDU entziehen konnte, sieht bei Amthor keine Verstöße. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Der Spiegel schrieb darüber:
„Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) sieht bei den umstrittenen Nebentätigkeiten des CDU-Abgeordneten Philipp Amthor bisher keinen Verstoß gegen die Regelungen des Bundestags. „Ich kann bisher aus den Veröffentlichungen überhaupt nicht erkennen, dass er sich an irgendeine der geltenden Regelungen nicht gehalten hat“, sagte Schäuble am Sonntag in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“. Amthor habe diese Tätigkeit „von sich aus“ angezeigt und „auch der Verwaltung des Bundestags mitgeteilt, dass er dafür Aktienoptionen bekommen hat“, sagte Schäuble.“
Gleiches müsste auch für Oehme gelten, denn laut „Tag24“ teilte er mit:
„Das Parlament hätte alles geprüft. Berlin habe keine Nachfragen gestellt oder Einwände gehabt. Der zweitägige Trip samt Hin- und Rückflug kostete unter Tausend Euro.“
Und während es bei Amthor unbestreitbar ist, dass er für die US-Firma Gegenleistungen erbracht hat, kann man das bei Oehme kaum nachweisen. Ja, Oehme steht für eine Russland-freundlichere Politik, als die Bundesregierung sie betreibt, aber das war auch schon vor der Reise so, daher ist eine Gegenleistung für die erstatteten Reisekosten von lediglich knapp 1.000 Euro kaum nachweisbar. Ganz im Gegensatz zu Amthor, der ungleich mehr Geld bekommen hat und auch noch konkret für seine Sponsoren tätig geworden ist.
Da ich Russland, die Ticket- und Hotelpreise kenne, kann ich sagen: 1.000 Euro für eine Zwei-Tage-Reise auf die Krim ist realistisch und es keine Luxusreise. Der Preis bedeutet, er ist Economy geflogen (wenn er kein kostenloses Upgrade hatte) und das Hotel war zwar gut, aber kein „Edelschuppen“. Amthor hingegen war im Privatjet unterwegs und hat sich mit Champagner bewirten lassen.
Tag der Wahrheit
Wir sehen also, dass beide Fälle durchaus vergleichbar sind. Nun können wir abwarten, ob die Staatsanwaltschaft gegen einen (oder beide) Politiker ermitteln wird.
Wenn es nur gegen Oehme Ermittlungen geben sollte und Amthor mit „einem blauen Auge“ und ein wenig schlechter Presse davon kommt, dann können wir davon ausgehen, dass wir wieder Zeugen davon waren, wie die Paragraphen 146 und 147 GVG zur Anwendung gekommen sind.
4 Antworten
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Thomas, da ist sehr wohl ein Unterschied dabei! Der kleine Philipp, sicher ein großes Talent, hat doch nur aus Unwissenheit gehandelt. Aber der Oehme war bei Putin und noch dazu auf der annektierten Krim! Die Wahlen dort können überhaupt nicht demokratisch gewesen sein, denn Demokratie gibt es nur im Westen, insbesondere in der EU!
Schäuble, der Experte für Parteispenden und Korruption weiß natürlich, dass das kein Verstoß war, wie der Amthor sich hat kaufen lassen! Damit steht auch der Ausgang des Verfahrens fest. Mit CDU/SPD-Mehrheitsmeinung erhält Amthor die Absolution! Da ist auch Schäuble völlig schmerzfrei! Bananenrepublik Deutschland eben!
Der Brüller war ja die Kritik von Friedrich Merz an Amthor. Dieser habe eine Dummheit begangen und „es an Transparenz mangeln lassen“. Und das von jenem Friedrich Merz, der einst bis vor das Bundesverfasssungsgericht gezogen ist, um dem Bundestag gegenüber keine Angaben zu seinen „Nebeneinkünften“ machen zu müssen!
Dieser „freiheitlich-demokratische Rechtsstaat“ ist tatsächlich nur eine erbärmliche Bananenrepublik! Wenns der Regierung nicht passt, bekommt de Staatsanwalt einen Wink, bestimmte Ermittlungen gegen gewisse Personen doch bitte zu unterlassen! Die Damen und Herren „Volksvertreter“ lassen sich von diversen Firmen bezahlen und die dafür geleisteten Dienste bestehen im Anbahnen von Kontakten oder dieser Merz wird Aufsichtsrat bei einem Finanzkonzern und will jedem eine private Altersversicherung andrehen!
Das Kritisieren des Einflusses von der Politik auf die Staatsanwälte durch den Europäischen Gerichtshof, mit Angabe von §§ 146 und 147 GVG bedeutet keinesfalls das Missfallen an den fehlenden Rechtsstaatlichkeit in BRD, sondern nur das Kritisieren des Vorrechts für die Beeinflussung der Staatsanwaltschaften. Denn nach dem Europäischen Gerichtshof, eine von Soroz übernommene Institution (wie auch hier in Artikeln berichtet wurde), sollte nur das deep state das o.e. Vorrecht besitzen, nicht jedoch lokale Befehlsempfänger / Staathalter. Das Loslösen der Justiz von der Rechtsstaatlichkeit ist schon seit Jahren deutlich klar erkennbar und nicht nur bei der Staatsanwaltschaft, d.h. die Beeinflussung der Justiz durch die Politik gibt es schon seit langem (dazu geben einen guten Einblick die Schriften und Bücher von Udo Ulffkotte), Wenn es von EuGH dazu nicht mal ein Wörtchen gab, waren die Zustände in dem Bereich nach EuGH völlig i.O. .
Wenn man mit den Verbrechern zu tun hat, sind die wahren Umstände viel schlimmer, als auf den ersten Blick erscheint.