Koblenz: Prozess wegen Folter in Syrien eröffnet – Worüber in Deutschland nicht berichtet wird

In Koblenz hat der Prozess gegen einen ehemaligen syrischen Offizier begonnen, dem Folter vorgeworfen wird. Dieser Fall zeigt unfreiwillig, dass es in Deutschland keine unabhängige Justiz gibt. Was bedeutet das für den Rechtsstaat, der Deutschland doch sein soll?

Zum Rechtsstaat gehört, dass vor dem Gesetz alle gleich sind und dass die Regierung keinen Einfluss auf strafrechtliche Ermittlungen oder Gerichtsurteile nehmen kann. Das sind zwei wichtige Eckpfeiler eines jeden Rechtsstaates.

Einfluss auf Gerichtsurteile ist in Deutschland offiziell verboten und solche Fälle lassen sich in Deutschland auch kaum belegen. Das Grundgesetz sagt in Artikel 97 eindeutig:

„Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen“

Man kann einwenden, dass Richter bei brisanten Prozessen durchaus auch das „politische Klima“ im Auge haben müssen, denn für ihre Ernennung und Beförderung sind in der Regel Politiker zuständig. Ein Richter kann also in einem brisanten Prozess zwar ein Urteil fällen, das politisch nicht gewollt ist, allerdings kann er damit seine weitere Karriere riskieren. Aber das ist nur eine vergleichbar kleine Schwäche im deutschen Rechtssystem.

In Deutschland gibt es einen wesentlich wirksameren Trick, der politisch nicht gewollte Prozess und Urteile verhindert: Die Politik darf in Deutschland entscheiden, in welchen Fällen und gegen wen die Staatsanwaltschaft ermitteln darf. Oder eben nicht ermitteln darf. So wird sichergestellt, dass politisch heikle Fälle gar nicht erst vor Gericht kommen, wo unabhängige Richter die „falschen“ Urteile fällen könnten. Das regeln die Paragraphen 146 und 147 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), was ich hier ausführlich erklärt habe.

Das ist keine Verschwörungstheorie, das hat der Europäische Gerichtshof bestätigt und gerügt. Seit dem europäischen Urteil im Mai 2019 dürfen deutsche Staatsanwälte keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen, weil der Europäische Gerichtshof festgestellt hat, dass die Staatsanwälte in Deutschland nicht unabhängig sind und die Gefahr politisch motivierter Haftbefehle besteht. Wer das nicht glauben mag, für den habe ich hier ausführlich über das Urteil berichtet und es auch zum Nachlesen verlinkt.

Die Justizminister dürfen deutschen Staatsanwälten Anweisungen geben, ob sie ermitteln dürfen oder nicht. Das regelt der oben genannte Paragraph 146 im GVG. Und das wird in der Praxis auch reichlich genutzt. Politiker in Deutschland gehen straffrei aus, auch wenn gegen sie Strafanzeigen gestellt werden. Die Verfahren werden eingestellt und die Anzeigen verschwinden unbearbeitet in einem Ordner.

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Würde ein Justizminister Ermittlungen gegen prominente Politiker der Opposition zulassen, deren Partei morgen die Regierung stellen könnte, wäre eine „Gegenreaktion“ zu erwarten. Und wenn es – wie in einigen Fällen geschehen – doch einmal Verfahren gegen Politiker gibt (siehe zum Beispiel Bundespräsident Wulff), dann muss man sich fragen, wen er so sehr verärgert hat, dass die Staatsanwälte von der Leine gelassen wurden. Zumal sein Fall gezeigt hat, dass er sich nichts hat zu schulden kommen lassen, denn er wurde freigesprochen, war aber danach politisch längst tot.

Es gibt noch andere Beispiele, der bekannteste ist der Fall Barschel, in dem die Staatsanwaltschaft bekanntermaßen nicht ermitteln durfte. Ich habe hier und hier weitere derartige Beispiele zusammengestellt.

Was hat das mit dem aktuellen Prozess in Koblenz zu tun?

In Koblenz steht nun ein ehemaliger Gefängnisdirektor aus Syrien vor Gericht. In seinem Gefängnis soll exzessiv gefoltert worden sein. Wir wissen nicht, ob die Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, aber darum geht es hier nicht. Ich bin gegen Folter und sollten die Vorwürfe zutreffen, dann gehört der Mann bestraft. In diesem Artikel geht es nicht um die Vorwürfe und ihren Wahrheitsgehalt, sondern es geht um die beiden wichtigen „juristischen Kniffe“, die für den Prozess angewendet werden. Und vor allem geht es darum, was sie in der Praxis bedeuten.

Eigentlich kann der Mann gar nicht in Deutschland vor Gericht gestellt werden, weil er seine Taten nicht in Deutschland begangen hat und auch keine Deutschen betroffen sind. Deutsche Gerichte sind eigentlich gar nicht zuständig. Aber: Deutschland hat sich 2002 dem sogenannten Weltrechtsprinzip angeschlossen. Das bedeutet, dass bestimmte Straftaten, wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit (und Folter gehört dazu) auch dann in Deutschland verfolgt werden können, wenn sie im Ausland begangen wurden und kein Deutscher betroffen ist. Das ist auch durchaus löblich, schließlich ist Folter eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt.

Der zweite „juristische Kniff“ ist, dass niemand dem Mann vorwirft, er habe selbst gefoltert. Das geschah gemäß Anklage in seinem Gefängnis, also in seinem Verantwortungsbereich. Der Spiegel erklärt das so:

„Raslan habe die Befehlsgewalt über die Vernehmungsbeamten der Ermittlungseinheit gehabt und sei der militärische Vorgesetzte des Gefängnispersonals gewesen, trägt Jasper Klinge, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, vor.“

Auch das ist löblich, der Mann hat die Verantwortung für das Gefängnis getragen. Würde man nur die Folterknechte bestrafen, aber die Verantwortlichen, die die Folter angeordnet (oder die Augen vor ihr verschlossen) haben, laufen lassen, würden nur die „kleinen Fische“ bestraft und die Verantwortlichen wären fein raus.

Und wo ist nun das Problem?

Am interessantesten ist immer, was die deutschen „Qualitätsmedien“ nicht berichten. In diesem Fall gab es allein beim Spiegel am Tag des Prozessauftaktes zwei ausgesprochen emotionale Artikel, die den Mann vorverurteilt und aus der Sicht der Folteropfer ein grausames Bild gezeichnet haben. Eine „Analyse“ zu dem Thema im Spiegel trug die Überschrift „Prozessauftakt in Koblenz – Des Teufels Oberst„. Schon die Wortwahl zeigt, dass es dabei nicht um eine „Analyse“ oder um objektive Berichterstattung ging, sondern um Meinungsmache, die den Leser gegen den Offizier und vor allem gegen das „Assad-Regime“ in Stellung bringen sollte.

Es geht hier auch nicht darum, etwas zu verharmlosen oder Folter in Syrien zu marginalisieren. Folter gehört in meinen Augen streng bestraft, egal, wer wen warum foltert.

Und genau da liegt das Problem, denn die deutschen „Qualitätsmedien“ stellen in diesem Zusammenhang eine wichtige Frage nicht: Die USA haben unter Präsident Bush Folter offiziell eingeführt. Unvergessen sind die Bilder aus dem Foltergefängnis im Irak. Nach offiziellen Angaben der US-Regierung sind mindestens 108 Gefangene in US-Foltergefängnissen gestorben, sie sind zu Tode gefoltert worden. Auch medizinische Experimente wurden mit diesen Gefangenen gemacht, an ihnen wurden Medikamente getestet, die ihnen die „Zunge lösen“ sollten. Das und noch einiges mehr geben die USA ganz offen zu.

Wenn Deutschland das Weltrechtsprinzip beschlossen hat und nicht nur Folterknechte selbst vor Gericht stellt, sondern auch die Verantwortlichen, warum wurde dann in Deutschland noch keine Anklage gegen all diejenigen erhoben, die dafür verantwortlich sind? In den USA wurden sie nicht bestraft, sie haben stattdessen Karriere gemacht. Also müsste Deutschland sie auf Basis des Weltrechtsprinzips zur Fahndung ausschreiben, internationale Haftbefehle veranlassen und sie in Deutschland vor Gericht stellen. Ihre Namen sind ja bekannt.

Da wäre zum Beispiel Gina Haspel. Sie leitete ab 2002 eine sogenannte „Black-Site“ in Thailand, also ein CIA-Foltergefängnis. Das ist unbestritten und als sie 2018 zur CIA-Chefin ernannt wurde, hat sogar die New York Times getitelt „Folterer wird CIA-Chefin

Warum geht die deutsche Justiz nicht gegen Frau Haspel vor, die in ihrer Position ja sicher auch ab und an in Deutschland weilt?

Wie gesagt, die Namen der US-Folterknechte, ihrer Vorgesetzten, ja sogar die Namen derer, die die Folterprogramme an höchster Stelle ausgearbeitet und angeordnet haben, sind alle bekannt. Wenn es in Deutschland eine unabhängige Justiz geben würde, müssten all diese Damen und Herren bei einer Einreise nach Deutschland mit Verhaftung und Anklage rechnen. Das geschieht jedoch nicht.

In Deutschland gibt es eben keine unabhängige Justiz. Wenn es politisch wird, dann gibt es in Deutschland keinen unabhängigen Rechtsstaat.

Aber die deutschen „Qualitätsmedien“, die sich als „kritisch und objektiv“ bezeichnen, haben daran nichts zu kritisieren.


Wenn Sie sich für mehr Beispiele für freche Verfälschungen der Wahrheit in den „Qualitätsmedien“ interessieren, sollten Sie Beschreibung meines neuen Buches lesen. Das Buch ist eine Sammlung der dreistesten „Ausrutscher“ der „Qualitätsmedien“ im Jahre 2019 und zeigt in komprimierter Form, wie und mit welchen Mitteln die Medien die Öffentlichkeit in Deutschland beeinflussen wollen. Von „Berichterstattung“ kann man da nur schwer sprechen. Über den Link kommen Sie zur Buchbeschreibung.

https://anti-spiegel.com/2020/mein-neues-buch-kommt-wer-moechte-ein-von-mir-handsigniertes-exemplar-haben/
Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

7 Antworten

  1. Der Staatssender ARD hat zum Beispiel unter einer bei youtube eingestellten Ausgabe der Tagesschau zu diesem Thema die Kommentare deaktiviert. Es ist zu vermuten, dass damit verhindert werden sollte, dass eben auf diese im Westen übliche Doppelmoral verwiesen wird und gefordert wird, auch endlich gegen westliche Politiker, einschließlich Merkel, Maas, Kramp-Karrenbauer, von der Leyen … endlich wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Terrorunterstützung zu ermitteln, obwohl uns das Beispiel Soleimani zeigt erneut, dass die deutsche Justiz wegen der von Thomas genannten Gründe und Gesetze gegen westliche Politiker grundsätzlich nicht ermittelt. Das Verfahren gegen Merkel und andere wegen Beihilfe zum Mord am iranischen General Soleimani, den die USA im Januar ermordet haben, ist eingestellt worden!
    Die Sachverhalte gegen zahlreiche westliche Politiker wegen der Kriege im Irak, Afghanistan, Jemen, Libyen, Syrien sind so eindeutig, aber die Justiz findet immer einen Weg, um nicht gegen westliche Politiker zu ermitteln! Selbst Poroschenko und Co. gehören wegen Kriegsverbrechen vor Gericht, aber auch hier passiert nichts!

    Geldüberweisungen und Bareinzahlungen sind in der EU angeblich zur Terrorismusbekämpfung limitiert, aber auch die für jedermann offensichtliche Unterstützung des IS, von Al-Nusra und anderen Terrorgruppierungen wie den Weißhelmen durch die westliche Politik wird nicht verfolgt!
    Und die Krone des Ganzen ist, dass im Fall Assange nicht die Verbrecher, sondern derjenige, der die Verbrechen öffentlich gemacht hat, verfolgt wird! Wenn ich das Wort „Rechtsstaat“ höre, kriege ich immer Brechreiz!

    1. Apropos Tagesschau:

      In deren Sendung wurde der Angeklagte als „Anwar R.“ bezeichnet, und in den Aufnahmen aus dem Gerichtssaal sein Gesicht unkenntlich gemacht. Im Spiegel ist sein voller Name zu lesen und sein Gesicht wird auch gezeigt. BILD-Niveau!

  2. Der ganze Prozess hat etwas Unwirkliches, man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll. Laut einem ausführlichen Artikel in der SZ lebte der Angeklagte Anwar R. unbehelligt als Migrant oder Flüchtling in Deutschland, als er eines Tages auf einem Polizeirevier auftauchte, sich vorstellte und seine Geschichte erzählte. Das hört sich an, als hätte er sich der deutschen Justiz als eine Art Kronzeuge gegen das Assad-Regime zur Verfügung stellen wollen, Kronzeugen werden normalerweise von Strafe verschont oder erhalten sogar eine Belohnung. Jetzt steht der Mann aber als Angeklagter vor Gericht und wird, wenn für schuldig befunden, vielleicht zu lebenslänglich verurteilt. Aus dem Zeitungsbericht ging nicht hervor, welche Beweise die Anklage für die dem Angeklagten zur Last gelegten Tatbestände hat. Was in einem syrischen Gefängnis vor sich geht, ist schließlich für die Öffentlichkeit – die syrische und erst recht die internationale Öffentlichkeit – unsichtbar. Kennt die Anklage überhaupt den Namen irgendwelcher Folteropfer? Besteht angesichts der Unzugänglichkeit des Tatorts und der Nicht-Rekonstruierbarkeit der Vorgänge in dem Gefängnis die geringste Aussicht, dem Angeklagten irgend etwas nachzuweisen, das für eine Verurteilung ausreicht – es sei denn man verurteilt ihn allein aufgrund seiner eigenen, sich selbst belastenden Aussagen. Angeblich hat die Anklage einen Zeugen, der ebenfalls als Flüchtling in Deutschland lebt und der als Häftling in dem von Anwar. R. geleiteten Gefängnis war. Ich vermute, der Hauptgrund für diesen Prozess ist nicht die Verfolgung der wirklichen oder vermeintlichen Straftaten des Anwar R., sondern man will daraus ein Tribunal gegen das Assad-Regime machen.
    Zu den naheliegenden Fragen, die unsere Presse nicht stellt oder, wenn sie sie stellt, nicht mal ansatzweise beantwortet, gehört diese: Was war Anwar R.s Motiv, sich aus Syrien abzusetzen? Er war ein relativ hochrangiger Beamter des syrischen Staates, hatte sicher sein Auskommen und seinen Anspruch auf Altersruhebezüge, war natürlich auch Geheimnisträger und als Beamter ohnehin per Diensteid zur Loyalität gegenüber seiner Regierung verpflichtet. Wenn so einer sich ins Ausland absetzt, wird er von seinem Staat als Überläufer und potentieller Verräter betrachtet. Da würden bei jeder Regierung, erst recht bei einer, die viel zu verbergen hat (und welche hat das nicht?), die Alarmglocken schrillen, und sie würde versuchen, den Verräter entweder einzufangen oder so unter Druck zu setzen, dass er den Mund hält. In dem SZ-Artikel wird ein Motiv des Anwar R. angedeutet: Er habe Verwandte in der von den „Rebellen“ (sprich vom IS) kontrollierten Provinzen Syriens gehabt und habe Repressalien der „Rebellen“ gegen seine Angehörigen befürchtet, nach der Formel: Für jeden unserer Genossen, der in deinem Gefängnis zu Tode gefoltert wird, werden wir einen aus deiner Familie umbringen. Um seine Angehörigen davor zu bewahren, habe er Syrien verlassen. Klingt das plausibel? Eher nicht. Als ranghoher Beamter hätte er sicher die Möglichkeit gehabt, seine Angehörigen aus dem von Rebellen beherrschten Gebiet auszuschleusen und sie irgendwo im sicheren Teil Syriens unterzubringen, so lange bis die syrischen Streitkräfte die Kontrolle über ganz Syrien wiedererlangt haben würden. Und konnte einer wie er überhaupt damit rechnen, in Deutschland unbehelligt zu bleiben? Wenn das Assad-Regime so ruchlos ist, wie uns immer wieder eingebläut wird, hätte es dann nicht Killer in Marsch gesetzt, die dem Mann irgendwo in Deutschland aufgelauert und ihn liquidiert hätten, bevor er in einem Schauprozess vor einem deutschen Gericht Geschichten aus einem syrischen Foltergefängnis erzählt? (Assad hätte dabei sicher auf Amtshilfe seitens der Russen zählen können, die ja angeblich Spezialisten für Mordanschläge im Ausland haben.)
    Nachdem dieser Prozess der Südd. Zeitung wichtig genug war, ihm eine ganze Seite zu widmen, hoffe ich auf regelmäßige Berichte über den Fortgang der Verhandlung in Koblenz. Aber nicht mal darauf kann man sich heute mehr verlassen. Vielleicht hat die SZ in dieser Sache ihren Auftrag, einen Propaganda-Knallfrosch gegen das Assad-Regime loszulassen, mit dem einen großen Artikel bereits erfüllt, und kümmert sich um das Thema gar nicht mehr, vor allem wenn der weitere Prozessverlauf nichts propagandistisch Nutzbares mehr hergibt. So war es ja auch im Fall Skripal, wo die Tatsache, dass Sergei und Julia Skripal seit April 2018 völlig von der Bildfläche verschwunden sind und Scotland Yard keinerlei handfeste Beweise für die uns damals aufgetischte Geschichte von einem versuchten politischen Mordanschlag vorlegen kann, unsere Presse nicht die Bohne interessiert. Die propagandistische Ernte wurde damals eingefahren, die Sanktionen gegen Russland verhängt (die bis heute Bestand haben), und damit gut.

    1. Im Staatssender Deutschlandfunk hatten sie dazu auch einen Bericht. Irgendeine NGO hat das wohl recherchiert und alles herausgefunden usw. usf. und man hatte einen Vertreter dieser NGO im Interview. Aus dem gesamten Bericht habe ich ebenfalls den Schluss gezogen, dass hier ein Schauprozess inszeniert wird, um das „Assad-Regime“ zu brandmarken. Über die Hintergründe wird die Öffentlichkeit aus den hiesigen Medien wie immer nichts erfahren und auch nicht (oder nur am Rande) dass der BND früher mit syrischen Diensten recht gut zusammenarbeitete und auch durch Folter erzielte Informationen erhielt und sich selber nicht die Finger schmutzig machen musste! Es mag sein, dass dieser Anwar. R. schuldig an Folter und Tod von Häftlingen ist. Aber verüben westliche Politiker und Militärs nicht viel schlimmere Verbrechen? Gerade in Syrien durch die Unterstützung von Terroristen? Durch Bombardierungen? Durch Öldiebstahl und Sanktionen?

  3. Das praktizierte Unrecht und Rechtlosigkeit beschränkt sich bei weitem nicht auf die weisungsgebundene Staatsanwälte. Das betrifft ebenso die Richter. In einem mir gut bekannten Prozess hat ein Richter um ein Urteilt durchzusetzen, Straftaten begangen, für die 70 Jahre Gefängnis vorgesehen sind (Amtsgericht Hannover). Alle folgende Gerichte und Staatsanwälte haben dazu praktisch „na und“ gesagt. Das Beispiel ist kein Einzelfall sondern typisch für die Justiz in BRD. Alle jedem Bürger garantierte Rechte werden mittlerweile durch die Justiz mit Füßen getreten. Nicht nur das Grundgesetz. Wenn sogar keine Beweise für direkte Weisungen von den oberen Etagen an die Richter belegt worden sind, ist das ungestrafte Vorkommen solcher Willkür und Verbrechertum bei den Gerichten der BRD ein ausreichender Beleg. Wenn man das erlaubt, ist das Land, in dem das passiert, keine Demokratie sondern ein brutales, totalitäres und faschistisches Regime. Aus der Perspektive heraus, wenn man nach Gerechtigkeit streben wollte, bräuchte man nicht nach Syrien oder USA zu schauen, denn eine Gerichtstür weiter hätte man genug Schwerverbrecher gefunden. Wenn man das nicht tut, dann will man eben das behalten und das wird besonders jetzt gebraucht.
    Das in dem Artikel beschriebenes Gerichtsverfahren ist noch ein Zeichen, dass sich BRD als eine absolutistische Macht außerhalb jedem Verdacht positioniert. D.h. in BRD hat schon längst ein faschistischer Putsch stattgefunden, der wenn sogar bemerkt, kleingeredet wurde.

  4. Unter der Überschrift
    In Polen getan, was in den USA verboten war

    „Als wir einverstanden waren, diese Stelle zu gründen, hat man uns versichert, dass die Gefangenen nach allen humanitären Regeln behandelt werden“, rechtfertigte sich Kwaśniewski nach der Veröffentlichung des Berichts. „Aber wir wurden belogen“, fügte er entschuldigend hinzu.“

    https://www.zeit.de/politik/ausland/2014-12/polen-cia-folter-gefaengnis

    Mittäter:
    sozialdemokratische Präsident Aleksander Kwaśniewski
    ehemalige Premierminister Leszek Miller
    mit Zustimmung der Warschauer Regierung
    polnischen Nachrichtendienstes

    Unter der Überschrift
    Im Wald des Schreckens

    „Länder wie Syrien sollen im Auftrag der CIA gefoltert haben, Deutschland gewährte demnach CIA-Flugzeugen Überflug- und Landerechte – und einige Länder erlaubten dem US-Geheimdienst sogar, auf ihrem Hoheitsgebiet Geheimgefängnisse, sogenannte Black Sites, zu unterhalten. So soll es unter anderem in Afghanistan gewesen sein, in Thailand, Rumänien und in Litauen. Als die Haftanstalt in Thailand geschlossen werden musste, suchte die CIA offenbar in Europa Ersatz – und wurde in Polen fündig.“

    https://www.sueddeutsche.de/politik/cia-folter-in-polen-im-wald-des-schreckens-1.1593451

    Unter der Überschrift
    Ex-Staatschef Iliescu gibt Existenz von CIA-Gefängnis zu

    „In einem Gespräch mit SPIEGEL ONLINE sagte Iliescu, um die Jahreswende 2002/03 hätten „unsere amerikanischen Verbündeten um einen Standort gebeten“. Er als Staatschef habe der Anfrage prinzipiell stattgegeben. Um die Details kümmerte sich der damalige Leiter der Präsidialverwaltung und Chef der Präsidialabteilung für nationale Sicherheit, Ioan Talpes.“

    https://www.spiegel.de/politik/ausland/cia-foltergefaengnisse-in-rumaenien-ion-iliescu-gibt-existenz-zu-a-1028917.html

    Unter der Überschrift
    Trumps neue CIA-Chefin leitete ein geheimes Foltergefängnis in Thailand

    George W. Bush initiierten „rendition programme“, über das Terrorverdächtige entführt werden und in ein dichtgespanntes Netz illegaler CIA-Foltergefängnisse – Black Sites – in Afghanistan, Ägypten, Bulgarien, Dschibuti, Großbritannien, Irak, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kuba, Libyen, Litauen, Marokko, Myanmar, Pakistan, Polen, Rumänien, Serbien, Syrien, Thailand, Ukraine und Usbekistan, unterstützt durch Deutschland, Frankreich und Spanien, überstellt werden und dort von der CIA selbst gefoltert werden oder dies für finanzielle oder sonstige Gefälligkeiten an lokale Folterknechte vor Ort outgesourct wird. Gina Haspel war eine treibende Kraft hinter diesem weltumspannenden Folternetzwerk.“

    „Haspel kann gewiss auf eine lange Erfahrung illegaler Folter zurückblicken. Die in Berlin ansässige und weltweit renommierte Juristen-NGO European Center for Constitutional and Human Rights e.V., ECCHR – die bereits Klagen gegen Donald Rumsfeld und George W. Bush vorangetrieben hat, woraufhin Bush 2011 aus Angst vor Inhaftierung eine Reise in die Schweiz absagte – forderte bereits zu Haspels Ernennung zur CIA-Vizechefin den Generalbundesanwalt in Karlsruhe auf, nach dem Weltrechtsprinzip wegen Haspels Folterhistorie gegen sie zu ermitteln. „Die Architekten und Verantwortlichen des Folter-Systems … gehören vor Gericht“, erklärte ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck letztes Jahr. „Sollte [Gina Haspel] nach Deutschland oder Europa einreisen, muss sie verhaftet werden.““

    http://justicenow.de/2018-03-15/trumps-neue-cia-chefin-leitete-ein-geheimes-foltergefaengnis-in-thailand/

    Unter der Überschrift
    Wie die Welt von den geheimen Foltergefängnissen erfuhr

    https://www.anstageslicht.de/themen/geheimdienste/cia-entfuehrung-el-masri/stephen-grey-wie-die-welt-von-den-foltergefaengnissen-erfuhr/

    Unter der Überschrift
    Schwierige Aufarbeitung

    „In vielen europäischen Ländern werden durch den CIA-Folterbericht wieder unbequeme Fragen aufgeworfen. In Deutschland hofft die Opposition, dass eine Veröffentlichung des kompletten, 6.000 Seiten umfassenden Berichts endlich für mehr Klarheit sorgt – über die Rolle von Geheimdiensten und Politik.“

    „Waterboarding“
    „nackt“
    „in Windeln“
    „geschlagen“
    „tagelang wach gehalten“
    „schmerzhaften körperlichen Positionen“
    „mit den Händen über dem Kopf an die Decke gekettet“

    „Aufsicht und Regeln habe es nur auf dem Papier gegeben. Protokolle seien nicht angefertigt worden, Videomitschnitte von Verhören wurden gelöscht. Und dann auch noch dies: Das Programm habe dem Ansehen der USA weltweit geschadet, aber so gut wie keinen geheimdienstlichen Nutzen gehabt.“

    „Erst in dieser Woche hat der frühere rumänische Spionagechef die Existenz solcher „Transit-Lager“ zugegeben. In Litauen sollen sie unter dem Codenamen „purple hole“, „lila Loch“ firmiert haben. Eine offizielle Untersuchungskommission war lediglich zu dem Ergebnis gekommen, dass es diese Gefängnisse gegeben haben könnte. Nun hat auch die litauische Regierung Washington um „vollständige Informationen“ gebeten. Mit Blick auf die Ukraine-Krise will man die USA jedoch auch nicht verprellen. Es bleiben also viele Leerstellen.“

    https://www.deutschlandfunk.de/cia-folterbericht-schwierige-aufarbeitung.724.de.html?dram:article_id=306735

    „Die Opfer der CIA-Folter haben ein Recht darauf, dass ihre Peiniger sich vor Gericht verantworten müssen.“ Die Anzeige des ECCHR wurde gestern beim Generalbundesanwalt Range eingereicht und fordert diesen auf, nach dem Völkerstrafgesetzbuch gegen die Verantwortlichen des CIA-Programms zu ermitteln.“

    https://www.amnesty.de/2014/12/18/cia-folterbericht-auch-europa-muss-ermitteln

    Man beachte, Ende 2014 wurde eine Klage diesbezüglich beim Generalbundesanwalt Range eingereicht gibt es diesbezüglich schon Haftbefehle gegen die Täter, Mittäter, stillen Dulder u.s.w.

    Erstaunlich ist der Umstand, dass u.a. Syrien Dienstleister der CIA war und was man ganz offensichtlich damals nicht verfolgen wollte/konnte soll heute selektiv abgeurteilt werden?
    Bei dem Lügengewirr angeblicher Zeugen kann man nur hoffen das die Zeugen glaubwürdiger sind als UN, AI, Weisshelme, CIA u.s.w.

    https://urs17982.wordpress.com/2016/12/19/christow-sydows-wahrheiten-spiegel-tv-eva-bartlett-aleppo-syria-syrien-spon/

    https://urs17982.wordpress.com/2016/12/20/wenn-ein-westfinanzierter-weisshelm-humorvoll-zur-ermordung-von-praesidenten-aufruft-whitehelmet/

    https://urs1798.wordpress.com/2017/03/30/hama-al-kaida-operation-fortsetzung-fake-news-ueber-toxische-waffen-von-den-lataminah-kafr-zita-terroristen-syrien-syria/

    https://urs17982.wordpress.com/2016/11/21/false-flag-propaganda-aus-aleppo-al_sakhour-الصاخور-حلب-co2-co-chlorine-gas/

    „Doch trotzdem all seiner Begründungen für die Selbstjustiz der Rebellen: Husseins Aktivitäten in Homs fallen unter das, was die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch am Dienstag als „schwere Menschenrechtsverletzungen seitens der syrischen Rebellen“ angeprangert hat. Davon, dass sie ebenso wie die Truppen des Regimes töten und misshandeln, reden Hussein und seine ebenfalls verletzten Kameraden auf den Fluren des Städtischen Krankhauses Tripolis ganz offen. Die Kritik der Menschenrechtler finden sie unfair: „Wir Rebellen versuchen, das Volk zu verteidigen. Wir kämpfen gegen Schlächter. Wo wir sie erwischen, müssen wir hart zuschlagen“, sagt ein Kämpfer mit dem Decknamen Abu Rami.“

    https://www.spiegel.de/politik/ausland/syriens-rebellen-lassen-gefangene-soldaten-in-bab-amr-hinrichten-a-823382.html

    Khalid Hamad, „Kampfname Abu Sakkar“
    Der „gemäßigte Rebell“, der auf Menschenfleisch steht/stand

    „Der Verdacht, dass der Mann ein geistesgestörter Psychopath ist, liegt durchaus nahe. Aber immerhin, er hat „auf eigene Kosten“ eine ganze „Brigade“ aufgestellt. Das Geschäft scheint sich zu lohnen.

    Außerdem bezeichnete „Human Rights Watch“ damals den Kannibalen als „durchaus bedeutenden Kommandanten“ der Rebellen.

    https://nemetico.wordpress.com/2015/10/08/syrien-der-kannibale-war-ein-moderater-und-raqqa-wurde-von-moderaten-al-nusra-fsa-erobert/

    Bei dem Urteilsvermögen von HRW verwundert es nicht wenn „geschätzt“, „befragt“, „hochgerechnet“, „nach Zeugenaussagen“

    Es lohnt sich hin und wieder zurück zu sehen. Ich fürchte, Fristversäumnisse und Verjährung ist die neueste Form eines Freispruches. Namenslisten können sicher sehr Viele bereitstellen. Allein am Ermittlungswille hapert es.

    Denn wer Folter in Syrien zur Anklage bringt der darf nicht Einseitig handeln wenn er seine Glaubwürdigkeit behalten möchte.

  5. Zu „Ein Richter kann also in einem brisanten Prozess zwar ein Urteil fällen, das politisch nicht gewollt ist, allerdings kann er damit seine weitere Karriere riskieren.“:

    Ein Telefonat mit einem sehr ehrlichen Verwaltungsrichter:
    „Hier traut sich niemand, in einen Beschluss zu schreiben, dass es an einer Gesetzesgrundlage fehlt. Karriere isch dann over.“
    Wesentlichkeitstheorie

    Quelle:
    https://twitter.com/thesuingone/status/1327283043485315072

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