Krim – Annexion oder nicht? Die chronologische Entwicklung und eine völkerrechtliche Betrachtung

Das Referendum auf der Krim
In den Tagen ab Anfang März bis zum Referendum am 16. März 2014 übernahmen die gut organisierten, russischen Soldaten und ihre Unterstützer die Kontrolle über Schlüsselpositionen der Krim und belagerten ukrainische Kasernen und Militärstützpunkte. Zwar kam es vereinzelt zu kritischen Situationen, aber es fanden keine Kämpfe statt. Das schlimmste, über das berichtet wurde, waren Warnschüsse in die Luft. Russland begründete diese Aktionen später mit der Notwendigkeit, die ukrainische Armee daran zu hindern, einen geordneten Ablauf des Referendums zu stören. Diese Version wurde von mehreren Kommentatoren (wie z.B. Frau Krone-Schmalz) bestätigt. Den Angehörigen der ukrainischen Armee wurde freigestellt, ob sie die Seiten wechseln (was viele auch taten) oder ob sie ohne Waffen die Kasernen verlassen und unbewaffnet in die Ukraine abrücken wollten. Zur gleichen Zeit drohte der Westen Russland mit Sanktionen, die USA führten als erste Sanktionen Einreisebeschränkungen für einige Russen ein und der Ton zwischen Kiew und der Krim wurde rauer. Nachdem der Westen inklusive der westlichen Berichterstattung die Ereignisse in Kiew als „demokratische Revolution“ gefeiert hatte, war nun die Ratlosigkeit auf die Ereignisse auf der Krim spürbar. Dass Russland Soldaten auf der Krim eingesetzt hat, ist heute unbestritten, Putin selbst bestätigte dies bereits bei einer Fragestunde im April 2014, also einen Monat später. Am 6. März beschloss das Krim-Parlament das Referendum endgültig, setzte es für den 16. März an und veröffentlichte die zur Abstimmung stehenden Fragen und das Reglement. Außerdem legte das Parlament fest, dass es der Wunsch des Parlaments war, der Russischen Föderation beizutreten und daher das Volk darüber abstimmen zu lassen. Zur Abstimmung stand die Entscheidung zwischen zwei Alternativen: „1. Sind Sie für eine Vereinigung der Krim mit Russland als Subjekt der Russischen Föderation? 2. Sind Sie für die Wiedereinführung der Verfassung der Republik Krim von 1992 und für den Status der Krim als Teil der Ukraine?“ In der Verfassung der Krim von 1992 war vorgesehen, dass die Krim alle Rechte einer unabhängigen Verwaltungseinheit im ukrainischen Staat hatte, mit vielen Vollmachten, ihr Schicksal selbst zu bestimmen und Beziehungen mit jedem anderen Land, einschließlich Russland, aufzunehmen. Daher wollen wir uns den Text der Verfassung von 1992 anschauen, damit der Leser sich ein eigenes Bild machen kann. Dort regelte Artikel 9: „Die Republik Krim gehört zum Staat Ukraine und regelt ihre Verhältnis mit ihr auf Basis von Verträgen und Vereinbarungen.“ Und Artikel 10: „Die Republik Krim tritt eigenständig in Verhältnisse mit anderen Staaten und Organisationen ein und regelt die Beziehungen zu ihnen auf Basis von Verträgen und Vereinbarungen, die die Zusammenarbeit in Wirtschaft, Kultur, Gesundheitswesen, Bildung, Forschung und anderen Bereichen betreffen; sie gründet ihre Beziehungen zu ihnen auf Basis von Gleichberechtigung, Respektierung der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit, Nicht-Einmischung in innere Angelegenheiten, Lösung von Streitfragen auf ausschließlich friedlichem Wege und gutwilliger Erfüllung gegenseitiger Verpflichtungen.“ Man kann damit festhalten, dass die Einwohner der Krim bei dem Referendum die Wahl hatten, sich entweder Russland anzuschließen oder eine erheblich ausgeweitete Autonomie anzunehmen, wobei die Frage offen ist, ob diese Autonomie später ebenfalls zu einer Vereinigung mit Russland geführt hätte. Die Beibehaltung des Status Quo – das kann man unbestritten festhalten – fand sich jedenfalls nicht als Antwortmöglichkeit. Nachdem am 7. März ein Team aus OSZE Beobachtern an einem Kontrollpunkt die Weiterfahrt auf die Krim verweigert wurde, berichtete Radio Liberty am 10. März, dass das Krim-Parlament die OSZE eingeladen hatte, das Referendum zu beobachten. Die OSZE lehnte diese Einladung am 11. März ab, da das Referendum der ukrainischen Verfassung widersprach und daher aus diesem Grund illegal gewesen sei. Am 14. März meldete der Newsticker des „Focus“ hierzu: „11.40 Uhr: Russland hat die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) aufgefordert, Beobachter zu dem umstrittenen Referendum auf der ukrainischen Halbinsel Krim zu schicken. Die OSZE solle „positiv auf die Einladung der Behörden der Krim zur Beobachtung des anstehenden Referendums reagieren“ erklärt das russische Außenministerium in Moskau. Die OSZE dürfe nicht „mit zwei Maßen messen“ OSZE-Präsident Didier Burkhalter hatte das anstehende Referendum auf der Krim am Dienstag allerdings als „illegal“ bezeichnet“ Über die Einladung der Krim und Russlands wurde in den deutschen Medien dann aber nicht mehr berichtet. Stattdessen wurde in der Folgezeit immer wieder kritisiert, dass das Referendum undemokratisch gewesen sei und dass es ohne Wahlbeobachter der OSZE durchgeführt wurde. Ob das Referendum demokratischen Standards genügte, werden wir noch versuchen zu analysieren. In jedem Fall ist es jedoch interessant, dass die OSZE die Einladung zur Beobachtung ablehnte und der Westen anschließend Russland und der Krim-Regierung unter anderem vorgeworfen hat, dass keine Beobachter vor Ort gewesen sind. Dabei kann der Eindruck entstehen, dass Russland oder die Krim-Regierung Beobachter abgelehnt hätten, was nachweislich jedoch nicht stimmt. In den letzten Tagen vor dem Referendum erklärte das ukrainische Verfassungsgericht das Referendum erwartungsgemäß für verfassungswidrig. Die Rada in Kiew löste das Krim-Parlament offiziell auf. Auch der Westen bezeichnete das Referendum als „illegal“. All dies hatte jedoch keinen Einfluss auf die Ereignisse auf der Krim und am 16. März fand das Referendum statt. Nachdem die OSZE und die EU die Entsendung von Beobachtern abgelehnt haben, sind trotzdem Beobachter bei dem Referendum zugegen gewesen. Darüber berichtete unter anderem die russischsprachige Ausgabe von „Euro News“ am 16. März in ihrem Newsticker zum Referendum: „Für die Arbeit beim Referendum waren 135 Beobachter aus 23 Ländern registriert. Wie mitgeteilt wurde, wurden keine Verstöße bei den Wahlen beobachtet.“ Das offizielle Endergebnis des Referendums lautete 96,77% für den Anschluss an Russland bei einer Wahlbeteiligung von 83,1%. Über die Reaktion auf der Krim schrieb der „Focus“ in seinem Newsticker am 16. März: „23.07 Uhr: Mit Autokorsos und „Russland“-Rufen bejubeln tausende Menschen in Simferopol den nun möglichen Beitritt der Krim zur Russischen Föderation. Auf dem zentralen Leninplatz ist eine riesige Menge versammelt. „Wir sind zu Hause“ wird in grüner Schrift auf den Regierungssitz projiziert. Der Platz ist in ein Meer aus russischen Fahnen und Krim-Flaggen gehüllt. Hupend fahren zahlreiche Befürworter des Beitritts durch die Straßen.“ Abgesehen von ethnischen, sprachlichen oder nationalen Gründen gab es auch noch andere Gründe für die Einwohner der Krim für den Beitritt zur russischen Föderation zu stimmen: wirtschaftliche. Auch wenn dies in Deutschland kaum jemandem bekannt ist, war der Lebensstandard in Russland wesentlich höher als in der Ukraine. Nach russischen Angaben lebten und arbeiteten zu diesem Zeitpunkt ca. 3 Millionen Ukrainer (also immerhin ca. 6% der ukrainischen Bevölkerung) schon lange in Russland. Natürlich gehörte zum Anschluss der Krim an Russland auch eine sofortige Anhebung der Gehälter der Staatsbediensteten und der Renten auf russisches Niveau. Für viele – nicht nur ethnische Russen – mag die Aussicht auf eine Verdreifachung der Gehälter und Renten ebenfalls ein Anreiz gewesen sein, für die Vereinigung mit Russland zu stimmen.
Kritik am Referendum Die Kritik an dem Referendum war danach vielfältig und ich will darauf detailliert eingehen. Ein unterschwelliger Kritikpunkt, den man vereinzelt lesen konnte, war die Tatsache, dass gläserne Wahlurnen und Stimmzettel ohne Umschläge benutzt wurden. Damit wäre die Wahl nicht geheim gewesen. Ohne diese Kritik bewerten zu wollen sei hierzu nur angemerkt, dass bei dem Referendum nach ukrainischer Vorschrift vorgegangen wurde, denn in der Ukraine sind Wahlurnen immer gläsern und Umschläge für die Wahlzettel gibt es nicht. Es steht jedem frei, seinen Wahlzettel vor dem Einwurf in die Urne so oft wie man möchte zu falten. Wenn gläserne Urnen und fehlende Umschläge also ein Kritikpunkt sind, dann gilt diese Kritik auch für sämtliche anderen Wahlen in der Ukraine vor und nach dem Referendum auf Krim, unabhängig vom Wahlergebnis. Ein wichtiger Kritikpunkt, der im Westen aufgeworfen wurde, waren die Wahlbeobachter. Am 17. März schrieb der „Tagesspiegel“ unter der Überschrift „Linke, die Krim und ein ausgeladener Gysi“ einen Artikel über das Referendum, in dem ausgeführt wurde: „In den russischen Propagandamedien war das eine große Sache: Internationale Beobachter sollten das umstrittene Referendum auf der Krim aufwerten. … Wer diese Leute waren, zum Beispiel auch aus Österreich von der rechtspopulistischen FPÖ, war für Moskau erst an zweiter Stelle wichtig. … (Der Landtagsabgeordnete der Linken) Koplin verteidigte die Tour am Montag in einem Telefonat mit dem Tagesspiegel. „Die politische Beobachtung ist ein Mittel, um den gewaltfreien Prozess weiterzuentwickeln“ sagte er. Er selbst war unterwegs in Jalta, besuchte dort zwölf Wahllokale, sprach mit der städtischen Wahlleiterin und dem Vizebürgermeister. … Grundsätzlich ist der Landtagsabgeordnete, Chef des Finanzausschusses im Schweriner Landtag und früher Vize-Landeschef der Partei, aber sehr zufrieden. „Alles ohne Beanstandungen“ sagte er. Dass viele Wahlberechtigte die ungefalteten Zettel in gläserne Wahlurnen warfen, wertete er als Hinweis dass die Krim-Bevölkerung „sehr offen und selbstbewusst“ auftrete.“ Man bemerkt man an den Formulierungen in der deutsche Berichterstattung, dass von „russischen Propagandamedien“ gesprochen wurde. Sachliche Berichterstattung sieht in meinen Augen jedenfalls anders aus, sie sollte sich mit den Fakten beschäftigen, Meinungen zitieren, aber nicht suggestiv formulieren. In dem langen Artikel, der sich mit der Kritik an den Personen der Wahlbeobachter beschäftigte, fand sich lediglich ein Satz zur OSZE: „Die OSZE hatte entschieden, keine Beobachter zur Krim zu schicken, um die Abstimmung nicht aufzuwerten.“ Dass die OSZE auf ihrer Homepage eine völlig andere Begründung für ihr Fernbleiben gegeben hatte, schien den Autor des Artikels, Matthias Meisner, nicht zu stören. Wie gesehen hatte die OSZE die Ablehnung der Einladung zur Wahlbeobachtung damit begründet, dass das Referendum gegen die ukrainische Verfassung verstieß und die OSZE es daher für illegal hielt. Man kann die einzelnen Wahlbeobachter, die zum Großteil aus europäischen Abgeordneten linker und rechter Parteien bestanden, natürlich trefflich kritisieren. Allerdings muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass die Organisatoren nach der Absage der OSZE nur die Wahl hatten, andere Beobachter einzuladen oder gar keine. Es war also eine Situation entstanden, in der Kritik zur Wahlbeobachtung in jedem Fall unvermeidbar war. Übrigens kritisiere ich in diesem Zusammenhang die OSZE ausdrücklich nicht, im Gegenteil. Aufgrund der juristischen Situation hatte die OSZE keine andere Wahl, als ihre Teilnahme an der Wahlbeobachtung abzusagen. Die OSZE darf nur auf Einladung des entsprechenden Staates in einem Land aktiv werden. Da die Ukraine, zu der die Krim zu diesem Zeitpunkt noch gehörte, jedoch weder das Referendum anerkannte, noch der OSZE Erlaubnis oder gar Einladung zur Beobachtung des Referendums zukommen ließ, waren der OSZE die Hände gebunden. Daher stellt sich die Frage, woher Herr Meisner vom „Tagesspiegel“ die Formulierung nahm, die OSZE hätte keine Beobachter geschickt, um die „Abstimmung nicht aufzuwerten“. Von der OSZE jedenfalls stammt diese Begründung nicht. Dennoch wäre es aus heutiger Sicht einfacher, das Referendum objektiv zu beurteilen, wenn es einen OSZE-Wahlbericht geben würde. Am Tag des Referendums zitierte die ukrainische „Vesti“ Premierminister Jazenjuk unter der Überschrift „Jazenjuk eröffnet die Jagd auf Separatisten im ganzen Land“ mit den Worten: „Wir finden alle, in einem Jahr, in zwei, bringen sie vor Gericht und ukrainische und internationale Gerichte werden über sie richten. Die Erde unter ihren Füßen wird brennen. … wir tun alles Mögliche, damit jeder, der sich heute unter dem Schutz russischer Maschinengewehre sicher fühlt, weiß, dass er seine Verantwortung … tragen wird“ Dass die Reaktionen in Kiew negativ waren, war abzusehen. Als typisches Beispiel will ich einen Artikel der „Novi Region 2“, eine Kiewer Zeitung, zitieren. Am 17. März wurde dort geschrieben: „Das „Referendum“, auf welches lange gewartet wurde, von den einen voller Angst, von anderen mit Euphorie und Hoffnung, ist gelaufen. An den Ergebnissen hatte niemand Zweifel, wenn man berücksichtigt, dass zehntausende russische Soldaten maskiert als „Krimer Selbstverteidigungskräfte“ vor Ort waren. Über die Zahlen der Wahlbeteiligung und der Stimmen für „ja“ und „nein“ zu diskutieren, ist aus allen Gesichtspunkten sinnlos. Die Organisatoren der Veranstaltung haben sich für Gesetzlichkeit, Legitimität in den Augen der Weltgemeinschaft und Vereinbarkeit mit den Normen der ukrainischen und Krimer Verfassung einfach nicht interessiert. Im Kreml war eine politische Entscheidung gefallen und die musste Post Faktum ordentlich verpackt werden. … So „wählten“ beim Krimer „Referendum“ auch Tote und Lebende und Ungeborene. … Die Meinung von UNO, EU, OSZE, USA usw. usw. war den Organisatoren nicht weniger Wurscht, als die Meinung der Ukraine und der Krimbewohner selbst. Daher war der einzige echte Sinn der Vorgänge der Aufbau grandioser „potemkinscher Dörfer“ für die innerrussische Propaganda. … An dem Fest der souveränen Demokratie nahmen auch einige dutzend Europäer teil, die dem vertrauensseligen russischen Fernsehzuschauer als „Beobachter der EU“ vorgestellt wurden. Genauere Blogger bekamen heraus, wer denn diese Väter der Krimer Demokratie sind. Es zeigt sich, dass die überwiegende Mehrheit in ihren eigenen Ländern unbekannte oder wenig bekannte Politiker sind, Neofaschisten, Mitglieder, manchmal sogar Abgeordnete, ultra-rechter, neonazistischer und rassistischer Parteien und Organisationen.“ Die „Huffington Post“ kritisierte das Referendum am 19. März in einem Beitrag scharf. Unter dem Titel „Crimea’s Technically Flawed Referendum“ wurde das Referendum ausführlich kritisiert, interessant ist, dass schon hier, nur drei Tage nach dem Referendum, die Legende geboren wurde, internationale Beobachter seien nicht zugelassen gewesen: „Keine nationalen oder objektiven internationalen Beobachter hatten die Erlaubnis, die Bedingungen des Referendums zu beobachten.“ Dass dies eine objektiv falsche Behauptung war, die später aber gerne im Westen wiederholt wurde, haben wir gesehen. Die OSZE war eingeladen und hatte die Einladung aus juristischen Gründen abgelehnt. Zu dem Referendum auf der Krim sei noch ein allgemeiner Hinweis gestattet. Man kann, abgesehen von den zitierten Kritikpunkten, auch den kurzen Zeitraum für die Vorbereitung kritisieren. Und hier vor allem, dass es auf der Krim nur „Wahlwerbung“ für die Vereinigung mit Russland gab und die Vertreter einer anderen Meinung nicht die Gelegenheit hatten, ihre Meinung zu propagieren. Bei aller Kritik, die im Westen und in Kiew geäußert wurde, fand sich jedoch nicht ein Experte, der behauptet hätte, dass sich die Krim unter anderen Umständen anders entschieden hätte. Die Bevölkerungsmehrheit war pro-russisch und es gab auch für die nicht-russischen Bevölkerungsteile wirtschaftliche Gründe, die für eine Vereinigung mit Russland sprachen.
Das Referendum und das Völkerrecht Rein juristisch ist die Abspaltung der Krim kein einfaches Thema und wird sicher die Staats- und Völkerrechtler noch lange beschäftigen. Aus Sicht der Ukraine und ihrer Verfassung ist es klar: Eine Abspaltung von Teilen der Ukraine ist nur nach einem landesweiten Referendum möglich. Aber nationales Recht kann mit Völkerrecht kollidieren. Mehr noch: Völkerrecht bricht nationales Recht. Im Völkerrecht gibt es zwei Bestimmungen, die einander widersprechen. Da ist zunächst die Unverletzbarkeit der Grenzen, nach der die Abspaltung der Krim eine illegale Verletzung der ukrainischen staatlichen Integrität darstellte. Andererseits gibt es das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die frei entscheiden können, in welchem Staat sie leben möchten. Nach dieser Bestimmung hatte die Bevölkerung der Krim das Recht, sich von der Ukraine loszusagen und zu entscheiden, ob sie einen eigenen Staat gründen oder sich einem anderen Staat anschließen wollte. Da diese Punkte im Fall der Krim einander widersprechen, kann nicht eindeutig entschieden werden, ob das Referendum und die Vereinigung mit Russland ein Bruch des Völkerrechts waren. Im Grunde haben demnach beide Seiten zum Teil Recht. Der Westen hat jedoch im Kosovo einen Präzedenzfall geschaffen. Auch der Kosovo hat sich ohne Erlaubnis von der Zentralregierung Jugoslawiens für unabhängig erklärt und der Westen hat dies unterstützt und Serbien damals – unbestritten völkerrechtswidrig – bombardiert. Ich will nicht nach politischen oder moralischen Standpunkten urteilen, diese sind subjektiv und jeder kann sich politisch und moralisch seine eigene Meinung bilden. Ich versuche, die Krise möglichst objektiv und nach den Richtlinien des Völkerrechts zu beurteilen. Moralisch-politisch muss man beim Kosovo berücksichtigen, dass dem Eingreifen des Westens ein jahrelanger blutiger Bürgerkrieg vorausging und dass es moralisch angesagt war, das Töten zu beenden. Einige Kritiker haben seinerzeit sogar bemängelt, der Westen hätte viel früher eingreifen müssen. Die Frage ist, wann? Wie viele Tote muss es geben, bevor ein Eingreifen moralisch gerechtfertigt ist? Die russische Seite argumentiert im Falle der Krim, dass ihr Eingreifen Blutvergießen verhindert hat. Ob es tatsächlich zu dazu gekommen wäre, ist spekulativ, da niemand die Zeit zurückdrehen kann um zu prüfen, ob es zu Blutvergießen gekommen wäre, wenn die Krim Teil der Ukraine geblieben wäre. Der Bürgerkrieg in der Ostukraine zeigt jedoch, dass ein solches Szenario zumindest möglich war. Im Gegensatz zur Krim, wo kein Blut geflossen ist, gab es am Jahresende 2014 in der Ostukraine offiziell über 4.000 Tote und fast eine Million Flüchtlinge, wobei die Dunkelziffer bei der Anzahl der Toten wesentlich höher ist. Im Februar 2015 wurde geschätzt, dass es bereits über 50.000 Tote waren. Die westlichen Medien berichten heute von 10.000 Toten, wobei sie diese Zahl schon sehr lange nennen, gerade so, als ob es seit langer Zeit keine weiteren Opfer mehr gegeben hätte. Aber zurück zur juristischen Beurteilung. Der Internationale Gerichtshof hat am 22. Juli 2010 ein Rechtsgutachten zum Kosovo veröffentlicht und kam zu dem Ergebnis, dass eine einseitige Unabhängigkeitserklärung nicht gegen das Völkerrecht verstößt. Damit wäre die Unabhängigkeitserklärung der Krim rechtmäßig und der anschließende Beitritt zur Russischen Föderation ebenfalls, denn nach ihrer – demnach völkerrechtlich legalen – Abspaltung konnte die Krim frei wählen, ob sie eigenständig sein oder sich einem anderen Staat anschließen wollte. Einschränkend kann man sagen, dass im Falle Kosovo eine Empfehlung eines UN-Sonderbeauftragten vorgelegen hat, die im Falle der Krim nicht vorlag. Andererseits ist festzuhalten, dass es im Kosovo nie eine Volksabstimmung zu dem Thema gab, die auf der Krim – trotz aller schon genannten berechtigten Kritik an dem Referendum – jedoch durchgeführt wurde. Wie man all dies dreht und wendet, der Westen hat mit dem Kosovo einen Präzedenzfall geschaffen, auf den sich Russland und die Krim nun berufen konnten. Und in der Diskussion, die seitdem unter Staatsrechtlern läuft, wird diese Position von vielen geteilt. Ein weiterer Punkt, der bei der juristischen Betrachtung eine Rolle spielen kann, ist die Vorgeschichte. Nikita Chrustschow, ukrainischer Generalsekretär der KPdSU der Sowjetunion, übergab die Krim, die damals zur Russischen Sowjetrepublik gehörte, an die Ukrainische Sowjetrepublik. Diese Übergabe ist juristisch nicht korrekt verlaufen, da damals Staatsorgane diese Entscheidung getroffen haben, die laut sowjetischer Verfassung dazu nicht autorisiert waren. Von daher ist es fraglich, ob die Krim überhaupt zur Ukraine gehören konnte. Allerdings erkannte Russland diese Übergabe beim Zerfall der Sowjetunion an und schloss am 19. November 1990 einen Vertrag mit der Ukraine, in dem die beiden Länder gegenseitig auf Gebietsansprüche verzichteten. Es ist interessant, dass sich westliche Kritiker bei der Beurteilung der Krim-Frage immer wieder auf das Budapester Memorandum beriefen und nicht auf diesen Vertrag aus dem Jahre 1990. Auch das Budapester Memorandum muss also bei der Beurteilung der Krim-Frage herangezogen werden, weil es immer wieder in diesem Zusammenhang thematisiert wurde. In diesem Memorandum verpflichteten sich die Vereinigten Staaten, Großbritannien und Russland in drei getrennten Erklärungen jeweils gegenüber Kasachstan, Weißrussland und der Ukraine, als Gegenleistung für einen Nuklearwaffenverzicht die Souveränität und die bestehenden Grenzen der Länder (Art. 1) sowie deren politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu achten (Art. 2 f.) und im Falle eines nuklearen Angriffs auf die Länder unmittelbar Maßnahmen des UN-Sicherheitsrates zu veranlassen (Art. 4).Diese drei Staaten waren im Zuge der Auflösung der UdSSR in den Besitz von Nuklearwaffen gekommen. Das Budapester Memorandum war Vorbedingung der Unterzeichnung und Ratifizierung des Atomwaffensperrvertrags und des Atomteststoppvertrags. Bis 1996 wurden alle Kernwaffen der früheren UdSSR nach Russland gebracht, das als Nachfolgestaat der UdSSR das Recht auf den Besitz von Atomwaffen hat. Im Zuge von Diskussionen über Sanktionen Seitens der USA gegen Weißrussland erklärten die USA am 12. April 2013, dass das Budapester Abkommen juristisch nicht bindend sei: „Auch wenn das Memorandum rechtlich nicht bindend ist, nehmen wir diese politischen Erklärungen ernst und glauben nicht, dass US-Sanktionen … unseren Verpflichtungen gegenüber Weißrussland aus dem Memorandum widersprechen oder diese untergraben.“ Wenn das Budapester Abkommen, wie die USA in diesem Fall argumentierten, juristisch nicht bindend war, erübrigen sich alle Diskussionen über das Budapester Memorandum im Zusammenhang mit der Krim-Krise. Sollte es doch juristisch bindend gewesen sein, dann stellt sich die Frage, ob die USA und die europäischen Unterzeichner des Memorandums selbst als erste gegen das Abkommen verstoßen haben, als sie auf dem Maidan Partei ergriffen haben, denn eine solche Parteinahme widerspricht dem Inhalt des Abkommens, die „Souveränität“ (Punkt 1 des Abkommens) und die „politische Unabhängigkeit“ (Punkt 2 des Abkommens) der Ukraine „zu achten“. Gleiches gilt dann natürlich auch für die Einmischung Russlands auf der Krim, wobei – wenn man mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker argumentiert – das Budapester Memorandum wiederum diesem Teil des Völkerrechts widersprechen würde und Völkerrecht über derartigen zwischenstaatlichen Vereinbarungen steht. Aber nochmal zurück zum Kosovo, der immer wieder als Argument herhalten muss. Wie gesehen waren die Situationen im Kosovo und auf der Krim nicht wirklich vergleichbar. Einzig wichtig ist, dass der Internationale Gerichtshof einseitige Unabhängigkeitserklärungen für nicht völkerrechtswidrig erklärte.
Aber gibt es in der jüngeren Geschichte einen Fall, der mit Krim vergleichbarer ist, als der Kosovo und der uns bei der Beurteilung helfen kann? Den gibt es in der Tat: Slowenien. Am 25.Juni 1991erklärte sich Slowenien einseitig für unabhängig von Jugoslawien. Es gab nur 10 Tage einige Kampfhandlungen, von dem schlimmen Elend wie es Bosnien und Kroatien erlebten, blieb Slowenien verschont. Nachdem Slowenien im Dezember 1991 eine eigene Verfassung verabschiedet hatte, wurde es innerhalb von weniger als einem Monat von allen Staaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft anerkannt. Wir haben also eine absolut vergleichbare Situation: Ein Teil eines Staates erklärt sich einseitig für unabhängig und seine Unabhängigkeit wird anerkannt, sobald diese unabhängige Region eine eigene Verfassung hat. Die Krim hatte ja auch vorher schon eine eigene Verfassung gehabt, brauchte sich also nicht erst eine zu geben. Damit steht die Argumentation des Westens nun auf recht tönernen Füssen, denn wenn der Westen einerseits im Falle Sloweniens eine einseitige Unabhängigkeit gegen den Willen der jugoslawischen Zentralregierung anerkannt hat, stellt sich die Frage, warum dies nun im Falle der Krim anders sein sollte. Man sieht an diesen Ausführungen, dass die völkerrechtliche Beurteilung der Krim-Krise nicht so einfach ist, wie die Medien und Politiker dies im Westen darstellen. Man kann sicher nicht pauschal von einem Völkerrechtsbruch Russlands sprechen, man kann diesen aber auch nicht komplett bestreiten. Unstrittig ist lediglich, dass Russland seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt hat, als es russische Soldaten auf der Krim außerhalb von deren Stützpunkten einsetzte um z.B. die ukrainische Armee in ihren Kasernen zu binden. Durch den Vertrag zwischen der Ukraine und Russland über die Nutzung der Stützpunkte der russischen Schwarzmeerflotte durfte Russland zwar Soldaten auf der Krim stationieren, diese durften jedoch nicht außerhalb ihrer Stützpunkte aktiv werden. Im Zusammenhang mit der Vereinigung der Krim mit Russland muss man jedoch folgendes festhalten: Der Begriff der Annexion ist sicher so nicht korrekt, ob es eine Sezession war, ist ebenfalls strittig. Vor allem das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs zum Kosovo spielt der russischen Argumentation in die Hände. Und Slowenien wurde, warum auch immer, bisher von den Befürwortern der Krim-Abspaltung von der Ukraine noch gar nicht zum Vergleich herangezogen, obwohl dieser Fall – zumal nach der Feststellung des Internationalen Gerichtshofes, dass einseitige Unabhängigkeitserklärungen völkerrechtlich zulässig sind – besser zur Situation auf der Krim passt und den Befürwortern noch bessere Argumente gibt, als es der Vergleich mit dem Kosovo tut. Wie einleitend gesagt, wird dieses Thema die Staatsrechtler sicher noch lange beschäftigen. Es bleibt anzumerken, dass es bedauerlich ist, dass die westlichen Medien dieses Thema in der Folgezeit nicht angemessen behandelt haben sondern praktisch ausschließlich von „Annexion“ und „Völkerrechtsbruch durch Russland“ sprachen, obwohl dies eine stark vereinfachte und auch so nicht korrekte Sicht der Dinge ist. Egal, wie viele internationale Abkommen und Verträge man berücksichtigt, am Ende kommt man immer wieder bei der Eingangs gestellten Frage an: Was wiegt schwerer? Die Unverletzbarkeit der Grenzen oder das Selbstbestimmungsrecht der Völker? Das Völkerrecht gibt darauf keine Antwort. So kann jeder für sich selbst die Frage beantworten: Ist das Recht eines Staates auf Unverletzbarkeit seiner Grenzen höher einzustufen, als das Recht der Menschen in einem Staat auf Selbstbestimmung? Wenn man mit demokratischen Werten argumentiert, ist wohl das demokratische Recht der Menschen auf Selbstbestimmung höher zu bewerten. Aber hierzu darf jeder seine eigene Meinung haben, denn das Völkerrecht gibt keine Antwort auf diese Frage.
Nach dem Referendum Am 22. April veröffentlichte der Menschenrechtsrat des russischen Präsidenten eine Einschätzung über die Lage auf der Krim. Bevor wir auf die Details eingehen, eines vorweg: Eine Passage daraus wurde von westlichen Medien als Eingeständnis von Wahlfälschungen zitiert. Der Bericht gab die Einschätzung einiger Mitglieder wieder, die sich einige Tage auf der Krim aufgehalten haben und die entsprechende Passage lautet: „Die Einschätzung von befragten Spezialisten und Bürgern zum Referendum ist: In Sewastopol hat eine Mehrheit für die Vereinigung mit Russland gestimmt (Wahlbeteiligung 50-80%), auf der Krim haben nach verschiedenen Angaben 50-60% für die Vereinigung mit Russland gestimmt, bei einer Wahlbeteiligung von 30-50%.“ Wie man sieht handelte es sich hier entgegen einigen Meldungen der Presse nicht um ein Eingeständnis von Wahlfälschung sondern um die subjektiven Einschätzungen von einigen „befragten Spezialisten und Bürgern“ auf der Krim, die einigen Mitgliedern des Rates bei Gesprächen auf der Krim kommuniziert wurden. Dennoch griff die westliche Presse diese Meldung dankbar auf. Die „Neue Züricher Zeitung“ schrieb z.B. am 5. Mai unter dem Titel „Krim-Referendum stark gefälscht“ darüber: „Dass etwas nicht stimmen kann, war nach der Verkündung der offiziellen Resultate sofort klar: Knapp 97 Prozent der Wahlberechtigten auf der Krim sollen am 16. März für den Anschluss an Russland gestimmt haben, bei einer Stimmbeteiligung von 83 Prozent. Diese Zahlen sind kaum zu glauben. Schon deshalb, weil die Krimtataren das Referendum boykottiert hatten – immerhin 13 Prozent der Krim-Bevölkerung. Auch die 25 Prozent ethnische Ukrainer dürften kaum geschlossen für einen Anschluss an Russland gestimmt haben. Diese Zweifel am offiziellen Wahlresultat werden nun auch von unerwarteter Seite bestärkt. Im Auftrag von Wladimir Putins Menschenrechtsrat reiste Mitte April eine kleine Delegation für drei Tage auf die Krim, um einen Bericht über «die Probleme der Krim-Bewohner» anzufertigen. Der Bericht wurde nun auch auf der offiziellen Website des Menschenrechtsrates veröffentlicht. Die heiklen Fakten verstecken sich weit unten, im letzten Abschnitt. Darin heißt es: «Nach unterschiedlichen Angaben haben 50 bis 60 Prozent der Stimmbürger für den Anschluss gestimmt, bei einer Wahlbeteiligung von 30 bis 50 Prozent.»“ Würde es sich bei diesem Bericht tatsächlich um ein Eingeständnis von Wahlfälschung handeln, welches irrtümlicherweise ins Netz gestellt wurde, hätte die russische Regierung diesen Bericht wohl wieder von ihrer Internetseite entfernt oder zumindest verändert. Er steht aber immer noch in unveränderter Form zur Verfügung und wer des Russischen mächtig ist, kann selbst nachlesen, dass der Bericht nicht über Wahlfälschung schreibt, sondern von der Menschenrechtssituation allgemein und der Einschätzung von Menschen, mit denen die Delegation gesprochen hat. Diese Einschätzungen müssen objektiv nicht immer stimmen, sie sind eben subjektiv. Es geht hierbei ja auch um einen Stimmungsbericht und Stimmungen sind zwar wichtig aber sicher nicht immer objektiv wahr. Dies nur der Vollständigkeit halber. Nun wollen wir kurz auf die sonstigen Inhalte des Berichtes eingehen. Der Bericht befasste sich mit vielen Themen und machte dem Präsidenten am Ende zehn Vorschläge, wie die drängendsten Probleme zu lösen wären. Der größte Teil betraf die Frage von Staatsbürgerschaft und Arbeitserlaubnissen. Zusammengefasst schlug der Rat vor, allen Bewohnern der Krim (auch Ausländern, die eine ukrainische Aufenthaltsgenehmigung hatten) Aufenthaltsgenehmigungen für Russland auszustellen und den Menschen auf der Krim doppelte Staatsangehörigkeiten zu erlauben, um mögliche spätere Diskriminierungen durch die Ukraine zu verhindern, wenn z.B. Bewohner der Krim ihre Verwandten in der Ukraine besuchen möchten. Es wurden viele Problemfelder genannt, die bei dem Übergang vom ukrainischen zur russischen Recht beachtet werden mussten. Über diese Probleme bei der Umstellung des Rechts berichtete auch die UNHCR in ihren Menschenrechtsberichten. Dann warnte der Bericht vor Preiserhöhungen wegen Warenknappheit, weil die Belieferung der Krim aus der Ukraine praktisch eingestellt worden war und forderte den Präsidenten auf, schnellstmöglich die Versorgung der Krim aus Russland zu gewährleisten um Preissteigerungen zu verhindern. Und als letzten Punkt wurde die sofortige Wiedereröffnung der Fakultät für die krimtatarische Sprache gefordert, die von der Ukraine geschlossen worden war. Auch die Eröffnung eines ukrainischen Gymnasiums in Simferopol wurde gefordert. Der Präsident bzw. die russische Regierung kam den Forderungen nach. In dem Bericht gab es einen Hinweis, auf den wir noch kurz eingehen müssen. Unter der Rubrik Religion ging der Bericht auf die islamischen Krimtataren ein: „Laut der Regionalregierung der Krim wandelt sich der Islam von einer Religion zu einer Protest-Ideologie. In den Moscheen und praktisch in jeder islamischen Familie gibt es Bücher der Bewegung Hizb ut-Tahrir. Diese Literatur ist vom Obersten Gericht der Russischen Föderation verboten worden, Hizb ut-Tahrir wurde als extremistische Organisation verboten, allerdings war sie in der Ukraine nicht verboten und ihre Literatur war in Moscheen frei zugänglich.“ Natürlich sind nicht alle Krimtataren Extremisten, allerdings trifft dies auf einige ihrer Führer zu, was die westlichen Medien nur selten thematisierten. Bei dem Verbot von Hizb ut-Tahrir in Russland handelt es sich im Übrigen nicht um eine russische „Unterdrückung Andersdenkender“ oder ähnliches, wie man reflexartig vermuten könnte. Vielmehr ist die Organisation auch in Deutschland seit dem 15. Januar 2003 aus den gleichen Gründen, wie in Russland auch, verboten. Das Verbot in Deutschland wurde am 23. Januar 2006 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht begründete das Urteil damit, „dass sich die Tätigkeit des Klägers gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte, dass sie Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange befürworte und dass sie eine derartige Gewaltanwendung hervorrufen solle. Die Betätigung des Klägers im räumlichen Geltungsbereich des Vereinsgesetzes wurde verboten. Das Vermögen des Klägers wurde beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen.“ Dass das Verhältnis der Krimtataren zu Russland problematisch ist, ist nicht zu leugnen. Auch die vollständige Rehabilitierung der Krimtataren durch Präsident Putin und die Förderung der krimtatarischen Sprache durch Russland können die Kluft kurzfristig nicht schließen, wie z.B. ein Artikel in der Welt vom 22. April 2014 mit der Überschrift „Tatarenführer bis 2019 von der Krim verbannt“ zeigte. Dort wurde, was eine seltene Ausnahme in der deutschen Berichterstattung war, in einem Nebensatz auch Hizb ut-Tahrir erwähnt. Die Welt schrieb dort: „Von den rund zwei Millionen Bewohnern der Krim, die mehrheitlich russische Wurzeln haben, gehören schätzungsweise 300.000 dem muslimischen Turkvolk der Tataren an. Unter Diktator Josef Stalin wurden sie als „Nazi-Kollaborateure“ verfolgt und zwangsumgesiedelt. Erst zum Ende der Sowjetunion durften sie in ihre Heimat zurückkehren. Am Montag unterzeichnete Russlands Staatschef Wladimir Putin ein Dekret zur vollständigen Rehabilitierung der Tataren. Die Angliederung der Krim an Russland hatten die Tataren aufgrund ihrer historischen Erfahrung vehement abgelehnt. Das Referendum über die Loslösung der Schwarzmeerhalbinsel von der Ukraine Mitte März boykottierten die meisten Tataren. … Unter den Krimtataren gibt es auch Anhänger der islamistischen Gruppe Hizb ut-Tahrir, die als Sammlungsbewegung für militante dschihadistische Gruppen gilt. Schätzungen zufolge gehören 2000 bis 15.000 Krimtataren zu Hizb ut-Tahrir.“ Im April gab es zwei Umfragen von Instituten, die nicht im Verdacht stehen, russische Propaganda zu verbreiten. Beide Umfragen beschäftigten sich mit Meinungsbild in der Menschen in der Ukraine und dem der Bewohner der Krim. Das Gallup Institut führte vom 21.-29. April eine Umfrage durch, die zu folgendem Ergebnis kam: „Etwa drei Viertel der Krimer Bevölkerung (73,9%) sagen, dass die Vereinigung mit Russland das Leben von ihnen und ihren Familien verbessern wird, nur 5,5% sagen das Gegenteil. In der Krim-Bevölkerung überwiegt die Meinung, dass Russlands Rolle in der Krise eher positiv (71,3%) als negativ (8,8%) war.“ Eine weitere Umfrage wurde auch im April vom US-amerikanischen Pew Research Center durchgeführt und am 8. Mai veröffentlicht. Dort kann man lesen, dass 89% der Krimbewohner von Kiew forderten, das Referendum und die Folgen anzuerkennen. Wohlgemerkt, dies ist eine Quelle der US-Regierung, keine russische Propaganda.
Bei aller – zum Teil berechtigten – Kritik an dem Referendum zeigen die im April von nicht-russischen und auch nicht russland-freundlichen Instituten durchgeführten Umfragen, dass es auf der Krim eine sehr einhellige Meinung gab und dass die Bürger der Krim in ihrer großen Mehrheit forderten, dass ihre Entscheidung für die Vereinigung mit Russland anerkannt würde. Die Zahlen der Umfragen bestätigten zumindest indirekt, dass die Bevölkerung der Krim mehrheitlich für den Beitritt zur Russischen Föderation war.
Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

2 Antworten

  1. Ich habe mal im Archiv gestöbert und bin auf diesen Artikel gestoßen. Es war keinesfalls eine Annexion der Krim ! Chruschtschow hatte das Volk damals in den 50igern nicht gefragt, und die Krim an die Ukraine verschenkt. – Das war eindeutig völkerrechtswidrig. Jahrzehnte später wurde das Volk völlig korrekt und völkerrechtlich befragt, ob die Krim zu Russland gehören soll oder nicht. Ich habe das Medienspektakel verfolgt. Live- Übertragung vom TV- Sender Phoenix. Die Freude der Menschen, daß die Krim wieder zu Russland gehört, war riesengroß, und hat mich tief bewegt. Gratulation !

  2. Nochmals viele Dank für die Artikel. Ich schlage auch gerne bei älteren Artikeln nach. Dieser hier ist hervorragend, aber die Lesbarkeit ist mangels Absätzen eingeschränkt. Wäre es möglich diese Formatierung nachzuarbeiten?

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