Faschismus oder Apartheit in Israel? Sind die Vorwürfe berechtigt?

Das Nationalstaatsgesetz in Israel ist in diesen Tagen immer wieder Thema in den Medien. Jedoch ist die Kritik an diesem Gesetz recht verhalten, wenn es denn überhaupt Kritik gibt. Dabei ist dieses Gesetz nicht nur rassistisch, es ist sogar faschistisch. Es hat nämlich ein historisches Vorbild: Das Reichsbürgergesetz, welches Teil der Nürnberger Rassengesetz war. Eine provokante These? Ja. Aber leider trotzdem wahr.
Der Spiegel zitiert heute aus dem Gesetz: „Das im Juli verabschiedete Gesetz definiert Israel als „Nationalstaat des jüdischen Volkes“, in dem allein Juden das Recht auf Selbstbestimmung haben.
Dieses neue Gesetz teilt nun israelische Staatsangehörige in zwei Klassen ein: Die Juden haben allein das Recht auf Selbstbestimmung, die nicht-jüdischen Staatsbürger (Araber, drusische Christen, etc) haben dieses Recht nicht. Das ist Rassismus in seiner bösesten Form und unterscheidet sich nicht von der Apartheit seinerzeit in Südafrika, von der Rassentrennung in den USA oder anderen unrühmlichen geschichtlichen Vorbildern. Und man fragt sich, warum dieser offene Rassismus im Westen keinen Sturm der Entrüstung auslöst. In Deutschland macht jede kleine Form von Diskriminierung Schlagzeilen, jede Äußerung zu Ausländern oder „Menschen mit Migrationshintergrund“ muss auf die Goldwaage gelegt werden, wenn man nicht des Rassismus beschuldigt werden will.
Israel hingegen kann ein offen rassistisches und diskriminierendes Gesetz verabschieden und die westlichen Medien und Politiker schweigen dazu.
Aber wie komme ich zu dem Vergleich mit den Reichsbürgergesetz der Nazis? Hitler hat schon in „Mein Kampf“ geschrieben, dass man den Status des Reichsbürgers einführen müsse. Hitler machte einen Unterschied zwischen einem „Reichsbürger“, der volle politische Rechte haben sollte und einem „Staatsbürger“, der zwar die Staatsangehörigkeit haben konnte, aber eben nur eingeschränkte politische Rechte haben sollte.
Und um Staats- oder Reichsbürger zu sein, musste man „deutschen oder artverwandten Blutes“ sein, wie es dann in dem Reichsbürgergesetz hieß.
Und genau hier ist die Parallele zu dem Nationalstaatsgesetz Israels: Jude ist traditionell nur der, dessen Mutter Jüdin war. Das Judentum ist nach der Definition der jüdischen Tradition keine Religion, sondern wird von der Mutter vererbt. Das bedeutet, dass nach dem neuen Gesetz nur derjenige volle Rechte in Israel hat, der von einer jüdischen Mutter abstammt. Wer den israelischen Pass hat, aber keine jüdische Mutter vorweisen kann, hat nur beschränkte Rechte. Und daran kann man nichts ändern, egal ob man dem jüdischen Glauben folgt oder ein Patriot Israels ist, man bleibt Bürger mit eingeschränkten Rechten, was zu massiven Diskriminierungen auf allen Gebieten des Lebens führen wird, angefangen schon bei der Arbeits- oder Wohnungssuche zum Beispiel. So war es auch in Nazi-Deutschland: wer das falsche Blut hatte, konnte kein Reichsbürger mit allen politischen Rechten werden, egal ob man deutscher Patriot oder sogar Anhänger der Ideen Hitlers war oder nicht.
Ich hatte gedacht, dass solche rassistischen Gesetze der Vergangenheit angehören. Oder zumindest, dass solche Gesetze zu internationalen Protesten führen. Aber nichts dergleichen geschieht im Falle Isarel…
Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

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