Die litauische Wahlkommission erklärte, dass die Präsidentschaftswahlen nicht von der OSZE beobachten wird
Lina Petronene, Vorsitzende der Wahlkommission des Landes, sagte: „Einer der Gründe für diese Entscheidung ist der Hinweis in unserer Einladung, dass Vertreter gewisser Mitgliedsstaaten als Beobachter unerwünscht sind“
Vertreter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) werden die Präsidentschaftswahlen in Litauen am 12. Mai nicht beobachten, weil Vilnius verlangt, Bürger aus Russland und Weißrussland nicht als Beobachter zuzulassen. Diese Information hat die Vorsitzende der Hauptwahlkommission des Landes, Lina Petronene, gegenüber Journalisten bestätigt.
„Die OSZE hat uns mitgeteilt, dass sie nicht beabsichtigt, ihre Beobachter zu den Wahlen in Litauen zu entsenden. Einer der Gründe für diese Entscheidung ist der Hinweis in unserer Einladung, dass Vertreter einiger Mitgliedsstaaten (Russland und Weißrussland – Anmerkung TASS) als Beobachter unerwünscht sind“, sagte sie.
Nach Angaben der Wahlkommission wurden etwa 2.000 Beobachter registriert, um die Präsidentschaftswahlen und das gleichzeitig stattfindende Staatsbürgerschaftsreferendum zu überwachen.
Acht Kandidaten bewerben sich um das Amt des Präsidenten. Der litauische Präsident wird in direkter und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Für die Kandidaten gilt eine Altersgrenze von 40 Jahren. Außerdem müssen sie die litauische Staatsbürgerschaft besitzen und mindestens seit drei Jahren im Lande ansässig sein.
Übersetzung aus der russischen Nachrichtenagentur TASS
3 Antworten
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Nachtigall ick hör dir trapsen…
Interessant, was sich die europäischen Totengräber der Demokratie als Nächstes einfallen lassen werden, der eigentliche Skandal hier ist aber, dass die Main Stream Medien darüber nichts berichten.
Selbst eingefleischte Russen-Hasser müssten dann eingestehen, dass es keinen anderen Grund für die OSZE gibt Beobachter auszischließen, als die Sorge, dass diese »Wahlen« als Farce entlarvt werden könnten.
Eigentlich sehr erstaunlich, dass die OSZE auf einmal wieder ein gewisses Rückrat wahrzunehmen und durchzusetzen hat. Für mich leider völlig UNKLAR ist die „Beschränkung“ von 40 Jahren!??
Ist dieses als MINDEST-Alter – also Schwabenalter oder als Maximales Alter gedacht!??
Sinnvoll wäre ja wohl Schwabenalter!?
P