Georgisches Verfassungsgericht gibt Amtsenthebungsverfahren gegen Surabischwili statt
Das Gericht befand, dass die Präsidentin der Republik wegen ihrer Auslandsreisen ohne Genehmigung der Regierung gegen die Verfassung verstoßen hat
Tbilissi, 16. Oktober./ Das georgische Verfassungsgericht hat dem Verfassungsantrag der Regierungspartei Georgischer Traum – Demokratisches Georgien stattgegeben und festgestellt, dass Präsidentin Salome Surabischwili wegen ihrer Auslandsbesuche ohne Genehmigung der Regierung gegen die Verfassung verstoßen hat. Das Urteil des Gerichts wurde live von Merab Turava, dem Vorsitzenden des Verfassungsgerichts, verlesen.
„Das georgische Verfassungsgericht hat festgestellt, dass die georgische Präsidentin Salome Surabischwili während ihrer Arbeitsbesuche im Ausland am 31. August, 1. September und 6. September 2023 ohne die Zustimmung der georgischen Regierung repräsentative Rechte und Befugnisse im Bereich der internationalen Beziehungen ausgeübt und damit gegen Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe a der georgischen Verfassung verstoßen hat“, so Turava.
5 Antworten
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Und was passiert nun, das Parlament stimmt und das Endhebungsverfahren erhält nicht die notwendige Mehrheit.
Wem interessiert da noch das Recht. Alles nur ein Schauspiel (Tragödie).
Kann sein, kann nicht sein. Abwarten.
Dass das georgische VerfG ü b e r h a u p t ein Urteil vs. Präsidentin (und damit einer Eigenmächtigkeit, die z. B. im Westen seit Jahren grassiert) ausspricht, empfinde ich jedenfalls als mindestens achtenswert.
Besser fliegt die Präsidentin heute als morgen raus. Hat ja immerhin noch französische Staatsangehörigkeit und versucht Georgien mit Hilfe des Westens in einen Regime-Change-Strudel hineinzuziehen gegen den der Premierminister und seine Partei kämpfen.
Im Parlament hat die Regierungspartei die notwendige Mehrheit. Außerdem gibt es 2024 eh Präsidentschafts- und Parlamentswahlen. Bei den Präsidentschaftswahlen wird dann erstmals der Präsident vom Parlament gewählt und nicht vom Volk.
Ja die parlamentarische Mehrheit, aber nicht die notwendige 2/3 Mehrheit.