Was der EU-Rechtsstaatsbericht über den Rechtsstaat in Deutschland sagt
Seit Tagen berichten die Medien über den EU-Rechtsstaatsbericht, der am 20. Juli endlich veröffentlicht wurde. Der O-Ton der Medien hat die Leser darauf vorbereitet, dass Brüssel Polen und Ungarn nun die EU-Gelder sperren könnte, da es in den Ländern so schlecht um den Rechtsstaat bestellt ist. Das ist jedoch nur ein Vorwand, denn Polen und Ungarn sind mit Brüssel seit langen im Streit. Das Kernthema war die Verteilung von Flüchtlingen in der EU, gegen die beide Länder sich gestellt und sie so verhindert haben. Weil jedoch die Verteilung von Flüchtlingen heute nur noch wenige Menschen interessiert, haben Politik und Medien mit der angeblichen Einschränkung von Rechten der LGBT-Gemeinde ein neues Fass aufgemacht, um die beiden Länder zu verdammen.
Der Grund ist das neue Kinderschutzgesetz, dass in Ungarn in Kraft getreten ist und das das Propagieren von LGBT vor Minderjährigen verbietet. Ich habe darüber im Detail berichtet, den Artikel finden Sie hier. Auch in Polen sind nach Brüsseler Lesart die Rechte der LGBT-Menschen eingeschränkt, denn das Land ist nun einmal konservativ und streng katholisch, weshalb sich viele Städte in Polen als „LGBT-frei“ bezeichnen und zum Beispiel keine Gay-Paraden zulassen.
Der bürokratische Vorwand
Brüssel will den Streit nun auf die Spitze treiben und droht beiden Ländern mit der Sperrung von EU-Geldern. Damit das möglich ist, wird auf einen Passus zurückgegriffen, der besagt, dass Brüssel Gelder zurückhalten kann, wenn es um den Rechtsstaat in einem Mitgliedsstaat so schlecht bestellt ist, dass die zweckgebundene Verwendung der EU-Mittel nicht mehr sichergestellt werden kann. Zu diesem Zweck wurde 2019 der Rechtsstaatsbericht der EU geschaffen, der 2020 zum ersten Mal vorgelegt wurde. Und schon ein Jahr später ist der Bericht in seinen Aussagen über Polen und Ungarn so deutlich, dass im EU-Parlament schon vor seiner Veröffentlichung gefordert wurde, den beiden Ländern endlich den Geldhahn zuzudrehen.
Das ganze ist also eine inszenierte Geschichte, denn die Sperrung von EU-Geldern ist politisch kaum durchzusetzen. Weil man die beiden Länder aber endlich bestrafen und auf Linie bringen will, wurde der Rechtsstaatsbericht geschaffen, um einen Weg zu finden, die Sperrung der Gelder auf bürokratischem Wege durchzusetzen, ohne das Einverständnis der Staats- und Regierungschefs der zu brauchen. Das ist nicht eben ein demokratischer Ansatz, aber um Demokratie geht es in der Brüsseler EU-Bürokratie ja ohnehin nicht.
Was in dem Bericht steht
Der Spiegel war sehr schnell, denn er hat schon kurz nach der Veröffentlichung über den Bericht geschrieben. Der Bericht ist umfangreich, über jeden der 27 EU-Staaten gibt es dort einen einzelnen Bericht und, jeder Bericht umfasst zwischen etwa 15 und bis zu fast 40 Seiten. Darin geht es um drei Themen: Den Zustand des Rechtsstaates, die Rahmenbedingungen für den Kampf gegen Korruption und um die Pressefreiheit in jedem einzelnen EU-Mitgliedsstaat.
Wenig überraschend kommt der Bericht zu dem Schluss, dass es in Polen und Ungarn um all diese Dinge ausgesprochen schlecht bestellt ist. Interessant ist aber, dass zum Beispiel der Bericht über Deutschland sehr kritisch ausfällt und kritisiert, was auch ich immer wieder kritisiert habe: In Deutschland ist die Justiz keineswegs unabhängig von der Politik, im Gegenteil. Dazu kommen wir gleich noch im Detail.
Aber Brüssel droht Deutschland nicht mit Sanktionen, was zeigt, dass der EU-Rechtsstaatsbericht nichts weiter ist, als ein politisches Instrument.
Der Spiegel-Artikel
Der Spiegel hat in seinem Artikel mit der Überschrift „Ungarn und Polen am Rechtsstaats-Pranger – Wo Korruption und Diskriminierung politischer Alltag sind“ über den Bericht der EU geschrieben. Dass es dem Spiegel dabei nicht um Berichterstattung geht, sondern um plumpe Meinungsmache, zeigt schon die Überschrift. Die lautete zunächst schlicht „Ungarn und Polen – EU-Kommission übt im Rechtsstaatsbericht scharfe Kritik“ und wurde dann entsprechend verändert, weil sie der Redaktion wohl zu sachlich war. Der Spiegel will seine Leser emotionalisieren, damit sie sofort wissen, was sie zu denken haben.
Der Spiegel geht in seinem Artikel zunächst auf die von Brüssel kritisierte polnische Justizreform ein, bevor er in einer Aufzählung von Stichpunkten die Kritik an Ungarn herausstreicht, das derzeit in der EU bekanntermaßen Buhmann Nummer Eins ist. Die im Spiegel genannte Liste der Vorwürfe gegen Ungarn schauen wir uns nun einmal an, denn alle fünf dort genannten Punkte treffen eins zu eins auch auf Deutschland zu.
Aber das weiß der Spiegel-Leser ja nicht.
Erster Vorwurf: Empfehlungen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz werden ignoriert
Das kann man tatsächlich eins zu eins für Deutschland übernehmen, denn der EU-Bericht kritisiert genau das auch in seinem Kapitel über Deutschland. Der Grund sind die Paragrafen 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), die ich schon ungezählte Male thematisiert habe. Sie legen fest, dass in Deutschland die Justizminister den Staatsanwaltschaften Anweisungen geben können, wann sie ermitteln dürfen und wann nicht. Sie können sogar die Eröffnung von Verfahren anweisen, für die keine Gründe vorliegen. Darüber habe ich schon oft berichtet, wenn das für Sie neu ist, können Sie die Details hier nachlesen. Und es gibt auch Beispiele dafür, dass Menschen in Deutschland auf Anweisung der Politik grundlos weggesperrt werden, indem man Staatsanwälte auf sie ansetzt, dafür finden Sie hier ein Beispiel.
Das bedeutet, dass die Justiz in Deutschland nicht unabhängig ist. Das ist nicht meine krude Verschwörungstheorie, das hat vor dem EU-Rechtsstaatsbericht auch schon der Europäische Gerichtshof ganz offiziell festgestellt. Und der EU-Bericht bezieht sich ausdrücklich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
Der Europäische Gerichtshof hat am 27. Mai 2019 unter den Aktenzeichen C-508/18; C-82/19; C-509/18 sein Urteil gefällt und entschieden, dass die litauische Staatsanwaltschaft europäische Haftbefehle ausstellen darf, die deutsche aber nicht, da die deutsche Justiz nicht unabhängig von der Exekutive, sprich der Regierung, ist. Über das Urteil habe ich im Detail berichtet, den Artikel finden Sie hier.
Und daran will Deutschland nichts ändern. Es wurde zwar eine Gesetzesänderung angekündigt, aber im EU-Bericht kann man lesen, dass außer einer Ankündigung nichts passiert ist. Und die Gesetzesänderung würde die Praxis der politischen Anweisungen an die Staatsanwaltschaften auch nicht abschaffen, die Anweisungen, die bisher quasi auf Zuruf erfolgen, sollen nach dem Gesetzentwurf zukünftig im Einzelfall schriftlich begründet werden. Aber die Umsetzung selbst dieser Gesetzesänderung lässt auf sich warten.
Zweiter Vorwurf: Vetternwirtschaft wird begünstigt
Das ist ebenfalls ein sehr deutsches Thema, wie die Skandale der letzten Jahre immer wieder gezeigt haben. Zuletzt war da der Maskenskandal, der Vetternwirtschaft per Definition war, denn Politiker haben ihre Verbindungen spielen lassen, um Freunden oder Geschäftspartnern lukrative Geschäfte mit der Regierung zu ermöglichen, und dafür Millionen an Schmiergeldern kassiert. Sorry, es waren natürlich keine Schmiergelder, es waren Provisionen.
Aber egal, wie man die Gelder bezeichnet, die Politiker dürfen sie behalten. Diese Form von Vetternwirtschaft und Korruption ist in Deutschland legal, dafür gibt es den Paragrafen 108e Strafgesetzbuch (StGB), der Zahlungen an Abgeordnete vollkommen legalisiert, Schmiergelder eingeschlossen. Wenn das für Sie neu sein sollte, können Sie hier die Details nachlesen.
Und auch das ist nicht meine krude Verschwörungstheorie, auch die Süddeutsche Zeitung hat – natürlich erst nach der Maskenaffäre – verschämt darüber berichtet. Und der Spiegel hat die Reaktionen der Politik darauf allen Ernstes in einem Artikel mit der Überschrift „Bundestag reagiert auf Maskenaffäre – Bestechung von Abgeordneten soll künftig als Verbrechen gelten“ behandelt, in seinem Artikel allerdings vergessen, darauf hinzuweisen, dass Bestechung von Abgeordneten in Deutschland erstens legal ist und zweitens auch nach der Reaktion des Bundestages legal bleibt, denn § 108e StGB wurde dabei natürlich nicht angefasst. Auch darüber habe ich berichtet, die Details finden Sie hier.
Dritter Vorwurf: Korruption von ranghohen Beamten und ihren Vertrauten wird unzureichend verfolgt
Im Grunde kann man dazu sagen „siehe oben“, denn es ist das gleiche Thema. Wobei man einschränkend sagen muss, dass für Beamte in Deutschland in Sachen Korruption sehr strenge Regelungen gelten, die in den Paragrafen 331 bis 335 StGB festgelegt sind. Aber auch hier gilt, dass notfalls eben die Paragrafen 146 und 147 GVG zur Anwendung kommen und den Staatsanwaltschaften verboten wird, zu ermitteln.
Auch dafür gibt es reichlich Beispiele, denn in der Maskenaffäre wurde nicht gegen die Beamten in den Ministerien ermittelt, die die Deals am Ende unterschrieben haben. Und im Fall von von der Leyens Berateraffäre wurde ebenfalls gegen niemanden im Ministerium ermittelt, obwohl die Straftatbestände der Vorteilsnahme, der Scheinselbständigkeit und der Erteilung von Staatsaufträgen ohne Ausschreibung nicht nur im Raum standen, sondern teilweise vom Parlamentarischen Untersuchungsausschuss sogar bestätigt wurden.
Aber genau aus dem Grund wurde das Instrument der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse ja geschaffen: Dem dummen Volk wird Sand in die Augen gestreut und es wird davon abgelenkt, dass Straftaten von Politikern und auch hohen Beamten in Deutschland folgenlos bleiben.
Von einer Verfolgung von Korruption kann in der deutschen Politik (und auch bei den leitenden Beamten in der Regierung) jedenfalls nicht die Rede sein.
Vierter Vorwurf: direkten politischen Einfluss auf Medien ausüben und unabhängige Journalisten einschüchtern
Und wieder Deutschland: Es gibt reichlich Beispiele dafür, wie die Politik direkten Einfluss auf die Medien ausübt, wenn Merkel sich mit den Chefredakteuren der großen Medien trifft und über die Berichterstattung in Deutschland spricht. Diese Dinge finden normalerweise hinter verschlossenen Türen statt, weshalb man darüber nicht viel erfährt. Aber es gibt Ausnahmen, zum Beispiel im Zuge der Finanzkrise vor über zehn Jahren.
Damals waren Merkel und andere Politiker so stolz auf ihr Handeln, dass offen gesagt wurde, dass Merkel den Chefredakteuren der großen deutschen Medien Anweisungen gegeben hat, wie sie berichten sollten. Der Grund war, dass man verhindern wollte, dass die Menschen ihr Geld von den Banken holen, weshalb die Medien die Zuversicht der Regierung ins Volk transportieren sollten, anstatt ehrlich zu berichten, wie die Dinge in den Tagen standen.
Und auch die Einschüchterung unabhängiger Journalisten ist in Deutschland mittlerweile an der Tagesordnung, wie ich aus erster Hand weiß. Das berühmteste (aber keinesfalls einzige) Beispiel ist Ken Jebsen. Man muss ihn nicht mögen, aber er ist ein unabhängiger Journalist. Zuerst hat Spiegel-TV gezeigt, wo der Jebsen wohnt, dann bekam Jebsen unangenehme Besuche, vom Staat bekam er aber keinen Schutz, dann wurden seiner Firma alle Konten gekündigt und im Ergebnis hat Jebsen Deutschland verlassen müssen, weil er dort nicht mehr sicher war. Und seine Arbeit musste er de facto beenden, denn die Landesmedienanstalten haben ihm unter konstruierten Vorwänden hohe Geldstrafen angedroht.
Fünfter Vorwurf: kritische Nichtregierungsorganisationen unter Druck setzen und regierungsnahe großzügig mit Geld versorgen
Auch das trifft auf Deutschland zu. Mehr noch, die vom deutschen Staat finanzierten Nichtregierungsorganisationen (NGO) verfassen bei Bedarf auch schon mal Loblieder auf die Maßnahmen der deutschen Regierung. Die Menschen in Deutschland wissen ja nicht, welche NGOs der deutsche Staat mehrheitlich finanziert und wenn dann eine bekannte NGO mit wohlklingenden Namen eine Studie herausbringt, die die Maßnahmen der Regierung in den höchsten Tönen lobt, klingt das für die Deutschen nach einer neutralen Studie. Auch das habe ich mir nicht ausgedacht, das passiert ständig, ein Beispiel finden Sie hier.
Die deutsche Regierung würde nicht auf die Idee kommen, kritische NGOs zu unterstützen, sie werden auch in Deutschland unter Druck gesetzt. Da berühmteste Beispiel ist Attac. Auch für Attac gilt, dass man sie nicht mögen muss, aber es ist eine kritische NGO, die der Regierung gehörig auf die Nerven gegangen ist. Und wie hat der deutsche Staat reagiert? Er hat Attac 2015 die Gemeinnützigkeit aberkannt, was Attac massive Finanzprobleme beschert hat, weil sie nun keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen dürfen. Der Rechtsstreit läuft immer noch und Attac hat die Gemeinnützigkeit nicht wieder zuerkannt bekommen. So geht Deutschland gegen kritische NGOs vor.
Wer spaltet die EU?
Der EU-Rechtsstaatsbericht ist ein politisches Instrument, das nur dem Zweck dient, aufmüpfige Staaten bestrafen zu können. Die erhobenen Vorwürfe treffen auf fast alle EU-Staaten zu, ich erspare uns hier weitere Beispiele aus anderen EU-Staaten, wer möchte, kann die 27 Berichte lesen.
Sanktionen und Strafmaßnahmen werden aber nur gegen Polen und Ungarn gefordert. Kann man noch offener zeigen, worum es in Wahrheit geht? Es geht jedenfalls nicht um den Rechtsstaat, den Kampf gegen Korruption oder gar die Pressefreiheit.
Hinzu kommt, dass diese Maßnahmen aus Brüssel in meinen Augen ein strohdummer Schuss ins eigene Knie sind, denn sie spalten die EU. Es gibt noch andere Länder in Osteuropa, die bei den umstrittenen Themen (zum Beispiel LGBT) ganz ähnlich denken, wie Polen und Ungarn. Was passiert denn, wenn die EU den Ländern die Mittel streicht? Soll es dann zu einen Austritt der Länder aus der EU kommen? Wozu sollen sie in der EU bleiben, wenn sie die Vorteile der EU nicht mehr bekommen sollen, sich aber weiterhin bei allen möglichen anderen Fragen ungeliebte Vorschriften aus Brüssel machen lassen sollen?
Das Narrativ westlicher Medien und Politiker ist es, dass Russland die EU unbedingt spalten und schwächen will. Dass das Unsinn ist, habe ich oft genug aufgezeigt, ein Beispiel finden Sie hier.
Wie wir nun sehen, braucht Brüssel Russland nicht, um die EU zu spalten. Das schaffen die Herrschaften dort ganz offensichtlich hervorragend alleine.
21 Antworten
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Wie heißt ein passendes Sprichwort so treffend:
„Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.“
Aber noch besser, ich zitiere es gerne den ach so moralisierenden Herrschaften:
„Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein.“, „Was kümmert Dich der Splitter im Auge Deines Bruders, entferne erst einmal den Balken vor Deinem Auge.“, „Richte nicht, damit Du nicht gerichtet wirst.“
Und dann noch:
„Wenn Du mit dem Finger auf andere zeigst, zeigen 4 Finger zu Dir zurück.“
Es reicht eigentlich aus, um die moralisierenden Spiegelredakteure an ihre eigenen Fehlverhalten zu erinnern, und ihnen Demut beizubringen. Ich sage bloß Relotius.
Das Spiegelbeispiel zeigt wieder einmal, wie durch Weglassen die Nachricht zur Propaganda verkommt. Wie lange hat in Deutschland nochmal der §175 Bestand gehabt? Ich zitiere ausnahmsweise mal Wikipedia:
„Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (§ 175 StGB) existierte vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe.“
Wenn man also ein anderes Land wegen seiner Gesetze verurteilt, die nicht mal den Tatbestand des §175 erfüllen, dann bitte Gleiches mit Gleichem, dann muss Deutschland für seinen §175 genauso an den Pranger.
Also nochmal:
Der EuGH hat keinesfalls der „Deutschen Justiz“ die Unabhängigkeit abgesprochen.
Der EuGH hat die prinzipielle Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaft beanstandet – dahingehend, als daß nach „europäischem Recht“ damit die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, um zur Ausstellung eines „europäischen Haftbefehls“ befugt zu sein.
Der EuGH spricht hier nämlich von „ausstellender Justizbehörde“ die kein Gericht ist.
Daraus folgte bisher m.W.n. nur, daß die deutsche Staatsanwaltschaft keinen europäischen Haftbefehl ausstellen darf.
Jedoch ein deutsches Gericht darf das schon.
EuGH C-508/18 – 27. Mai 2019
„…
90 Nach alledem ist auf die Vorlagefragen zu antworten, dass der Begriff „ausstellende Justizbehörde“ im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584 dahin auszulegen ist, dass darunter nicht die Staatsanwaltschaften eines Mitgliedstaats fallen, die der Gefahr ausgesetzt sind, im Rahmen des Erlasses einer Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Einzelweisungen seitens der Exekutive, etwa eines Justizministers, unterworfen zu werden.
…“
Schon Klaus von Dohnaniy sagte in den ÖR, dass Deutschland kein Rechtsstaat ist, sondern ein Rechtsmittelstaat. Da kann ich allerdings aus persönlicher Erfahrung 3 Beispiele anführen, dass die BRD nicht einmal das ist. Jüngste Beispiele von Hausdurchsuchungen u.ä. beweisen das. Es gibt in Deutschland keine unabhängige Justiz! Basta!
Ach wenn das alles so einfach wäre… Was ist eine unabhängige Justiz? Wie stellt man sich das vor?
Zu dem Bericht der EU habe ich mal eine Frage:
Hat die EU schon mitbekommen, daß Großbritannien nicht mehr Mitglied ist?
Oder warum gibt es den Bericht nur in englischer Sprache.
Ein Beispiel für die besondere Unabhängigkeit (Witz-witz-lach-lach) der deutschen Justiz ist das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder).
Hier agiert ein CDU-Vorsitzender als Richter.
Tolle Umsetzung von Artikel 52 Abs. 3 der Brandenburger Verfassung:
Jeder hat Anspruch auf ein … Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
(nur nicht, wenn er im Bezirk des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) wohnt)
Außerdem tolle Umsetzung von § 39 DRiG:
Der Richter hat sich innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, daß das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.
(nur nicht, wenn er Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) ist)
Die EU-Berichte werden weiterhin in englischer Sprache verfasst werden müssen, weil Englisch immer noch Weltsprache ist und voraussichtlich bleiben wird.
Deutschland und Österreich sind deutschsprachige EU-Mitgliedstaaten und in Belgien und Luxemburg sowie Frankreich gibt es deutschsprachige Bevölkerungsteile, allerdings wird mit Ausnahme Polens nirgendwo Deutsch als populäre Fremdsprache an den Hochschulen angeboten.
In Irland ist „englisch“ neben „irisch“ Amtssprache. Insoweit haben wir noch einen Bezug zur EU.
Das Problem ist natürlich, daß die statuierte Gleichwertigkeit und Gleichrangigkeit aller Amtssprachen der EU-Staaten sich, etwas vereinfacht, auf rechtserhebliche Dokumente erstreckt, jedoch bei weitergehenden Informationen die Kommunikation dieser EU doch recht „spracharm“ wird.
Das hat natürlich einen gewissen „Charme“, und die Begründung, daß das Englische heute die Rolle des Latein als Welt- und Wissenschaftssprache übernommen hat, ist da sicher nur „eine Seite der Medaille“. Andere, und diese Medaille hat da atypisch nicht nur zwei Seiten, werden da geflissentlich übersehen. …
In ungarischen Schulen ist Deutsch oder Englisch Pflichtfach, eines von beiden muss man wählen. An ungarischen Hochschulen werden sogar Studiengänge auf Deutsch angeboten.
Sollange die Herrscher Dynastien, definieren was Recht ist und uns, ihre Gesetze auferlegen, sollange gibt es kein Recht. Denn es ist nur das „““ Recht „““ der Rücksichtsloseren, Brutaleren, Unmenschlichen, es ist IHR „““ Recht“““
Unser natürliches Menschen Recht, ist uns entzogen worden.
Noch ein Wort zu diesem neuen Gesetz in Ungarn, man möge mich korrigieren, wenn ich was falsches sage. Soweit in meiner Erinnerung hatten wir in der Schweiz vor einigen Jahren eine ähnliche Diskussion. Es gab Kräfte oder Parteien die unbedingt Sexualunterricht schon ab Kindergarten oder Vorstufe wollten. Und an Attrappen sollte da alles gezeigt werden. Schock, wirklich heftig! Auch für Erwachsene. Und wenn man sich vorstellt, dass in Ungarn auch noch auf Gleichgeschlechtliche Praxis aufmerksam gemacht werden soll …. Die haben echt ein Problem in der EU!
Die ungarische Regierung will jetzt ein Refenderum über das Kinderschutzgesetz abhalten, dann wird die EK ja sehen, dass es Volkswille ist. 😎
Ein „Schlitzohr“ eben…
An dem beißen die sich die Zähne aus. 😉
Ihr Wort in Gottes Ohr!
Mal eine völlig belanglose Frage: Sieht die Verfassung Ungarns einen „Volksentscheid“, o. ä., für eine Entscheidung in der einen oder anderen, nicht völlig bedeutungslosen, Angelegenheit überhaupt vor?
Tatsächlich, die Ungarn haben da etwas – im Abschnitt „Der Staat“ , „Országos népszavazás“ („Landesweite Volksabstimmung“) Art. 8 – und da steht recht Erhellendes:
„Landesweite Volksabstimmung
Artikel 8.
(1) Auf Initiative von mindestens zweihunderttausend Wahlbürgern ordnet die Nationalversammlung eine Volksabstimmung auf Landesebene an. Auf Initiative des Präsidenten der Republik, der Regierung oder von hunderttausend Wahlbürgern kann die Nationalversammlung eine Volksabstimmung auf Landesebene anordnen. Die bei der gültigen und erfolgreichen Volksabstimmung angenommene Entscheidung ist für die Nationalversammlung verbindlich.
(2) Gegenstand einer Volksabstimmung auf Landesebene können die in den Aufgaben- und Kompetenzbereich der Nationalversammlung fallenden Fragen sein.
(3) Es können keine Volksabstimmungen auf Landesebene abgehalten werden
a) in Fragen zur Modifizierung des Grundgesetzes;
b) über den Inhalt von Gesetzen über den zentralen Staatshaushalt, über die Durchführung des zentralen Staatshaushalts, über zentrale Steuerarten, Gebühren, Beiträge und Zölle sowie über den Inhalt von Gesetzen über die zentralen Bedingungen von örtlichen Steuern;
c) über den Inhalt der Gesetze über die Wahl der Abgeordneten der Nationalversammlung, der Vertreter und Bürgermeister der örtlichen Selbstverwaltungen sowie der Abgeordneten des Europäischen Parlaments;
d) über die aus internationalen Verträgen resultierenden Verpflichtungen;
e) über die in den Kompetenzbereich der Nationalversammlung fallenden Personalfragen und Strukturveränderungen;
f) über die Auflösung der Nationalversammlung;
g) über die Auflösung von Vertretungskörperschaften;
h) über die Verkündung des Kriegszustandes, über die Ausrufung des Ausnahmezustandes und des Notstandes sowie über die Ausrufung und Verlängerung der präventiven Verteidigungssituation;
i) über Fragen der Teilnahme an militärischen Operationen;
j) über die Ausübung des allgemeinen Begnadigungsrechtes.
(4) Die Volksabstimmung auf Landesebene ist gültig, wenn mehr als die Hälfte aller Wahlbürger eine gültige Stimme abgegeben hat; sie ist erfolgreich, wenn mehr als die Hälfte der gültig abstimmenden Wahlbürger auf die gestellte Frage eine identische Antwort gegeben hat.“
____://www.verfassungen.eu/hu/verf11-i.htm
Grob drüber geschaut meine ich: Das haben die Ungarn nicht schlecht gemacht…
Ups… 😅
Das ist anzunehmen, zumindest waren Referenden während der „Pandemie“ verboten, das Verbot wurde extra für dieses Referendum aufgehoben.
Jetzt wird’s rischtisch lustisch:
„Nach angekündigtem Volksentscheid zu LGBT-Gesetz: Asselborn will Referendum über Ungarns EU-Status“
_____://de.rt.com/inland/121089-nach-angekundigtem-volksentscheid-zu-lgbtq/
Zu Ken Jebsen: Dabei ging es ja nicht nur um ihn, sondern auch um seine Familie bzw. seine Kinder, die laut ihm seit seiner Corona-Berichterstattung belästigt, bedroht und gemobbt wurden.