Überwachungsstaat

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Großbritannien verletzt Grundfreiheiten

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Großbritannien schuldig gesprochen, gegen die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoßen und seine eigenen Bürger illegal überwacht zu haben.

Über die Entscheidung des Gerichtshofes hat die russische Nachrichtenagentur TASS mit Link zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte berichtet. Da die TASS korrekt über das Urteil berichtet hat, verlinke ich hier den Link zum Download des Urteils, damit jeder es überprüfen kann, und übersetze die Meldung der TASS.

Beginn der Übersetzung:

Der EGMR hat festgestellt, dass Großbritannien gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat

Es handelt sich um Artikel, die sich auf das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und auf freie Meinungsäußerung beziehen.

Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in den Artikeln verletzt, die sich auf das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und die Meinungsfreiheit beziehen. Zu diesem Schluss kamen die Richter der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die entsprechende Entscheidung wurde am Dienstag auf der Website des Gerichts veröffentlicht.

Nach einhelliger Meinung der Richter hat das Vereinigte Königreich aktiv die Kommunikationsdaten seiner Bürger (Anrufe, SMS-Nachrichten, E-Mail-Korrespondenz usw.) abgefangen und sich illegal Informationen über die Nutzer von Kommunikationsdienstleistern beschafft. Nach Ansicht der Mitglieder der Großen Kammer verstoßen diese Handlungen gegen den achten und zehnten Artikel der Konvention, die den Bürgern der Unterzeichnerstaaten das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Meinungsfreiheit garantieren. Ihrer Meinung nach hat das Vereinigte Königreich durch seine Maßnahmen zum Abfangen von Informationen kein angemessenes Schutzniveau für vertrauliches journalistisches Material geschaffen. Gleichzeitig haben die Richter des EGMR mit einer Stimmenmehrheit (12 gegen fünf) keine Verletzung der oben genannten Artikel durch die britischen Behörden in Bezug auf ihre Ersuchen um Abhörmaßnahmen ausländischer Regierungen und Geheimdienste festgestellt.

Die Beschwerden gegen das Vereinigte Königreich kamen vor den EGMR, nachdem der ehemalige Mitarbeiter der US National Security Agency, Edward Snowden, im Jahr 2013 Informationen über die Methoden der elektronischen Überwachung durch US-amerikanische und britische Geheimdienste sowie die Tatsache, dass sie persönliche Daten ihrer Bürger aneinander weitergeben, öffentlich gemacht hatte. Snowden behauptete auch, dass Geheimdienste dieser Länder Gesprächen der Führer der anderer Länder illegal abhören. Auf der Flucht vor Verfolgung durch die US-Behörden stellte er Asylanträge in mehreren Ländern, darunter Russland. Am 1. August 2014 erhielt er eine Aufenthaltserlaubnis in der Russischen Föderation für drei Jahre, die später verlängert wurde. In seinem Heimatland wird Snowden vorgeworfen, gegen zwei Artikel des Spionagegesetzes verstoßen zu haben. In jedem dieser Fälle drohen ihm bis zu 10 Jahre Gefängnis. Beamte der US-Regierung haben wiederholt erklärt, dass sie Snowden für einen Verräter halten und ihm nicht verzeihen werden, weil er den nationalen Sicherheitsinteressen schweren Schaden zugefügt hat. Im Oktober 2020 erhielt Snowden eine unbefristete Erlaubnis, in Russland zu bleiben.

Ende der Übersetzung

Ob die deutschen „Qualitätsmedien“ darüber wohl berichten werden? Immerhin geht es explizit auch um die illegale Überwachung von Journalisten. Und ob die EU und die USA wohl Sanktionen gegen London verhängen werden, weil es Menschenrechte, Presse- und Meinungsfreiheit einschränkt?

Fragen über Fragen…

Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

3 Antworten

  1. Königin Elisebeth II hat im übrigen sämtliche Petitionen und Schreiben abgelehnt, Julian Assange zu befreien.
    Vielen ist garnicht bewusst, wie viel Macht das Haus Windsor auf die Politik in UK hat. Sie könnten ganz einfach Assange aus Belmarsh befreien, und tun es aber nicht. Stattdessen zerreißt sich die Boulevardpresse das Maul über Meghan Markle. Passt super, um von den wichtigen Dingen abzulenken.
    „Adel verpflichtet“ – ja aber wozu denn eigentlich, frage ich mich als überzeugter Republikaner 🤨

  2. Ja gut, man möchte von Seiten Europas halt nochmal nachtreten, weil die Briten den Austritt trotz intensivem Sperrfeuer vollzogen haben. Wie sicher sind die Daten der EU-Bürger? Ich nehme es den Leuten sowieso übel, wie sie FB WA und jetzt Insta und diesem ganzen Ami-Dreck hintergerannt und auf den Leim gegangen sind, da braucht es keine gezielte Spionage mehr, weil man sowieso alles über den Nutzer schon abgespeichert hat. Wir haben es einmal mehr versäumt, was eigenständiges aufzubauen, diese VZ-Netzwerke sind auch eingegangen in Laufe der Zeit.

  3. Und nochwas: offenbar muss die britische Regierung das machen, im Sinne der Souveränität sozusagen, weil sie ja jetzt nicht mehr auf europäische ‚Dienste‘ zurückgreifen kann. EU-Klage=Krokodilstränen….

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