Frage an die Schwarmintelligenz

Was hat es mit der Freigabe von Waffen für deutsche Behörden auf sich?

Leser haben mich auf eine Verordnung aufmerksam gemacht, die einige Behörden und Ministerien inklusive ihre Mitarbeiter von den Bestimmungen des Waffengesetzes befreit. Wozu das?

Ich bin kein Jurist, hatte in meinem Leben aber viel mit Gesetzen und Verträgen zu tun und Anwälte, mit denen ich zu tun hatte, haben mir ein gutes Rechtsverständnis bescheinigt. Aber dieses Thema sprengt mein juristisches Wissen.

Achtung: Es gibt bereits neue Informationen zu dem Thema, daher lesen Sie bitte unbedingt den Nachtrag am Ende dieses Artikels!

Die Waffengesetz-Bund-Freistellungsverordnung

Die Bundesregierung hat Ende 2020 still und heimlich die Verordnung über die Freistellung von Behörden, Dienststellen und Gerichten des Bundes von waffenrechtlichen Vorschriften (Waffengesetz-Bund-Freistellungsverordnung – WaffGBundFreistV) erlassen. Und diese Verordnung besteht nur aus drei Paragrafen.

In Paragraf 1 wird festgelegt, welche „Behörden, Dienststellen und Gerichte des Bundes“ von wichtigen Bestimmungen des Waffengesetzes befreit werden. Das sind mehr als zehn, darunter übrigens auch das Innenministerium und der Bundesnachrichtendienst.

In Paragraf 2 geht es um „Nicht anwendbare Vorschriften des Waffenrechts“ und der Paragraf beginnt mit folgendem Satz:

„Keine Anwendung finden auf die Behörden, Dienststellen und Gerichte nach § 1 sowie deren Bedienstete, soweit diese dienstlich tätig werden:“

Danach folgt eine lange Liste von Paragrafen des Waffengesetzes, die für genannten Behörden und – ganz wichtig – ihre Mitarbeiter im Dienst nicht mehr gelten. Ich will nur Beispiele nennen. So gilt Paragraf 25 Waffengesetz, in dem geregelt wird, dass Waffen gekennzeichnet werden müssen, nicht mehr für sie. Oder auch Paragraf 40 Absatz 1 gilt für sie nicht mehr, in dem geregelt ist, welche Waffen generell in Deutschland verboten sind. Das ist deshalb brisant, weil man die in dem Paragrafen vermerkten Anlagen lesen muss, in denen die verbotenen Waffen aufgeführt werden. Es geht dabei unter anderem um Kriegswaffen oder vollautomatische Waffen.

Da in all den genannten Paragrafen wiederum Paragrafen genannt werden, für dies oder jenes gilt oder wo etwas präzisiert wird, bin ich als Nicht-Jurist nicht ohne weiteres in der Lage, den ganzen Umfang dieser Verordnung zu verstehen, daher habe ich nur die zwei Beispiele genannt, bei denen ich es so weit nachrecherchiert habe, dass ich es verstehen konnte. Es werden aber für die genannten Behörden insgesamt 13 Paragrafen des Waffengesetzes und drei Paragrafen der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung außer Kraft gesetzt.

In Paragraf 3 wird nur noch festgelegt, dass die Verordnung an Tag nach ihrer Verkündung in Kraft tritt. Da sie am 3. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, gehe ich davon aus, dass die Verordnung seit dem 4. Dezember 2020 in Kraft ist.

Das bedeutet, dass die genannten Behörden und ihre Mitarbeiter im Dienst von vielen Bestimmungen des Waffengesetzes befreit sind und zum Beispiel mit Kriegswaffen und deren Munition hantieren dürfen, die sogar noch von der Kennzeichnungspflicht befreit sind. Wenn ich den Gedanken zu Ende spinne, könnte das bedeuten, dass im Falle von Protesten die Mitarbeiter dieser Behörden mit ungekennzeichneten Kriegswaffen herumlaufen dürfen. Ich will mir das nicht einmal vorstellen (und hoffe, dass ich da was falsch verstanden habe und von Lesern korrigiert werde), denn diese Beamten sind dafür nun wirklich nicht ausgebildet.

Meine Fragen an die Anti-Spiegel-Leser

Daher meine Fragen an die Schwarmintelligenz meiner Leser: Hat jemand Informationen über diese Verordnung und ihre Hintergründe? Gibt es unter den Anti-Spiegel-Lesern Juristen, die mir die Verordnung und ihre Konsequenzen erklären können? Gibt es eventuell Insider, die sich dazu äußern möchten? Anonymität wird garantiert und es wird nichts ohne ausdrückliche Zustimmung veröffentlicht.

Ich hoffe, dass wir alle zusammen als Bürgerjournalisten ein wenig Licht in diese in meinen Augen sehr fragwürdige Verordnung und ihre Hintergründe bringen können.

Nachtrag: Stunden nach Veröffentlichung dieses Artikels habe ich bereits viele Informationen bekommen. Da ich aus Gründen der Transparenz meine Artikel nicht im Nachhinein heimlich verändere, lesen Sie bitte auf jeden Fall mein Update zu dem Thema, in dem ich die Informationen veröffentliche, die mich dazu am 31. März, dem Tag der Veröffentlichung dieses Artikels, von Lesern erreicht haben. Das Update mit den neuen Informationen finden Sie hier.

Ich danke meinen Lesern für Ihre Hilfe in dieser Frage!

Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

28 Antworten

  1. Das ist sehr umfangreich, muss ich in Ruhe analysieren. Habe mit der Materie öfters quasi-beruflich im Strafrecht zu tun. So weit ich auf ersten Durchblick sehe, ist hier eine Bewaffnung der Behörden bzw. dessen Personals (wohl weniger die/der Sachbearbeter(in) im 4.Stock, wohl aber dem „Wachpersonal“) Freiraum für Handhabung und Verwahrung vollautomatischer Waffen und Teaser u.ä. ohne besondere Genehmigung pauschal gegeben.

    So, als rechne man in der Nächsten Zeit mit bewaffenten Massenaufläufen. Wieso fällt mir da sofort 1933 ein?

    Irritiert bin ich auch, dass durch eine Verordnung eine Gesetzesgültigkeit unter Umgehung des Parlaments umgesetzt wird. Bedarf der Prüfung und da Bundestag nicht involviert, gibt es dann ja keine Bundestagsdrucksache dazu, Recherche nach evtl. vorhandenen Verlaubaren, wie das Begründet wird, worin die Notwendigkeit gesehen wird (und vom wem) und auf wessen Veranlasung das gemacht wurde.

    Thema sollte in den anderen Nicht-MSM thematisiert werden, bedarf breiterer Öffentlichkeitsaufmerksamkeit.

    1. Mal ein kleiner Ausschnitt ….. https://www.nachdenkseiten.de/?p=64984

      Schaut man sich die Drehbücher und Protokolle der Planspiele an, dann wird außerdem deutlich, dass nicht einfach nur eine Pandemie, also eine Situation mit tausenden Toten und einer Überlastung des Gesundheitswesens geprobt wurde, sondern oft auch ein politischer Ausnahmezustand mit Einschränkung, teils Aufhebung der Bürgerrechte. Es ist sehr auffällig, wie das miteinander verschmolzen wurde. Immer wieder bricht in den Szenarien die öffentliche Ordnung zusammen, das Militär greift ein, Ausgangssperren werden diskutiert und so weiter.

      Irgendwo hatte ich das im letzten Jahr gelesen- oder als Video mit/von Paul Schreyer gesehen, dass es genauso kommen wird, wie dann Merkel zusammen mit Seehofer dann das auch punktgenau unbeachtet der Öffentlichkeit umsetzten… am 03.Dezember 2020

      1. SO, noch schnell die Tageschauredaktion aus der Zeit, dass die vorbestimmten Umsetzter Merkel & Konsorten des Plans, publiziert wurden. Alles verkriecht sich im Keller …

        https://www.youtube.com/watch?v=mKEajxaesDg

        Ich für meinen Teil warte wirklich gespannt auf das neue Buch von Röper… Das Thema heute, mit den Änderungen der Gesetzeslage von Gestern, wird wohl etwas mit den Personen zu tun haben, welche in dem Buch werden benannt werden….

        Wieder in Verbindung zu Schreyers Antworten auf das, was zumindest ein kleines Häuflein von „Selbst-Mitdenker“ wütend macht, wie die eigenen Kinder in eine Zukunft hineingestoßen werden durch dieses Macht/Geldgierige Pack, dass sich sogar den Staatschefs als willige Helfershelfer bedienen kann…

        Mann muss nun mal prüfen, inwieweit auch in anderen EU-Staaten ähnliches Szenarium durchgezogen wurde, seitens denjenigen, welche solche Änderungen an den Parlamenten vorbei durchziehen können.

  2. Wir sind zwar kein Schwarm (obwohl wir durchaus von Fall zu Fall auch mal neben uns stehen, im Großen und Ganzen sind wir uns doch einig), aber bevor das hier wieder aus dem Ruder läuft – wir sehen z.B. nicht, wohin die Reise gehen soll, deren Route da Meister Gottschlich empfohlen hat – damit man also nicht schon wieder auf Nebekriegsschauplätzen verschleißt, kurz Folgendes:

    Das Stichwort lautet „Rechtsbereinigung“.

    Und das erknnt man auch, wenn man ins Gesetz, will heißen, diese RVO (=“Gesetz“ der Exekutive) schaut, und dabei, bevor man sich mit dem Inhalt herumschlägt, der sowieso oft erst in Verbindung mit der Rechtsgrundlage einer RVO verständlich wird, den Anfang und das Ende etwas genauer unter die Lupe nimmt.
    Da steht nämlich seltsames, vor allem am Ende, auch recht seltsame Zeitangaben. Und auf die kommte es ä bissel an, wenn man die mit denen des Waffengesetztes vergleicht. Deutlicher wird das selbstverständlich, wenn man sich die Mühe macht, die dort erwähnte, aufgehobene, RVO zu suchen und mit dem (aktuellen) Waffengesetz zu vergleichen (das hat man nämlich 2002 neu gemacht) – besonders im Hinblick auf den Anfang – da steht immer der Rechtsgrundlage einer RVO.

    Das Vorstehende selbstverständlich ubMn (das ist deutsch und heißt „unserer bescheidenen Meinung nach – weil uns da doch jüngst einer dusselig gekommen ist).

  3. Das hat sicherlich was damit zu tun, dass die Europäische Union (EU) bereits im Jahr 2009 durch den Lissabon-Vertrag vom 3.9.2009 versteckt die Todesstrafe wieder eingeführt hat, ohne dass das Gros der EU-Bevölkerung darüber etwas erfahren hat.

    Mich würde interessieren, ob das jemand hier zur Kenntnis genommen hat.

    Das beweist immer wieder, dass die EU ein diktatorisches Gebilde ist; Deutschland sowieso, da wir kein Staat haben seit 1945, und die ganzen Politverbrecher abgesandte Zuhälter von Washington sind.

      1. Prof. Schachtschneider: Der Lissabon-Vertrag selbst ist nicht das alleinige Problem. Problematisch ist die dazugehörige Grundrechtecharta, die mit endgültiger Ratifizierung des Vertrags rechtsverbindlich würde. Diese ermöglicht in den dort aufgenommenen Erläuterungen und deren Negativdefinitionen ausdrücklich die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr. Daneben erlaubt sie auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen.

        1. Das ist auch wieder so halbgewalktes Zeug.
          Schauen wir uns die Grundrechtskataloge doch an, die da so in der Weltgeschichte herum turnen. Keiner von denen schließt die Todestrafe aus.
          Andernfalls hätten einige Länder, die unter die von ihnen selbst kreierte Kategorie „Freiheitliche Demokratie“ fallen, doch zumindest ein Rechtsproblem.

          Auch der Grundrechtskatalog des GG schließt selbige nicht aus, deshalb steht das ja auch extra im Art. (was weiß ich) GG drinnen, das sie abgeschafft ist.

          Der Schutz des Lebens ist halt nicht absolut, denn auch das deutsche allgemeine Polizeirecht läßt eine Tötung grundsätzlich zu – Stichwort „Finaler Rettungsschuß“ – derselbe strikt zu unterscheiden ist, vom „präventieven Rettungsschuß“, eine Rechtsfigur, der besonders unser vormaliger US-Präsident der Herzen einiges abgewinnen konnte, wenn es um die Legitimation des Einsatztes gewisser Insektenartigen Waffensysteme ging – das ist allerdings „ganz altes“ Recht.

          Und dann schauen wir doch mal weiter, inwiefern die Regelung des Lissaboner Vertrages – den ich jetzt nicht so genau kenne – das Verbot der Todesstrafe des GG außer Kraft setzt. Das sehe ich jedenfalls nicht.

          Der Lissabonner Vertrag, wenn denn die Darstellung so stimmt, regelt eigentlich nur für die Vertragspartner bindend, unter welchen Voraussetzunge die Todesstrafe überhaupt eingeführt werden darf.
          Und damit schränkt er das Recht der jeweiligen Verfassungsgesetzgeber ein – denn vorher konnte z.B. der deutsche diese Starfe wieder einführen, d.h. den entsprechenden Art des GG streichen, ohne eine Beschränkung auf besondere Umstände.
          (Ich erinnere mich noch gut an die Heckscheibe eines schrottigen Golfs, wo da geschrieben stand: „Todesstrafe für Kinderschänder“ – die da ausstiegen, verfügten ersichtlich über ein ausgeprägtes Rechtsverständnis, welches noch viel älter ist, als das des oben erwähnten Präsidenten.)

            1. Sie müssen mal der Logik folgen. Wenn sie das nicht tun, kann ich Ihnen nicht helfen, da kann Ihnen keiner helfen.

              Im GG steht auch nichts vom „Finalen Rettungsschuß“.
              Und jedenfalls unter den Voraussetzungen/ Umständen, unter denen er allgemein zulässig ist, ist er es auch bei einem Aufstand/ einer Aufruhr.

              Ich meine, wenn hier irgend eine Truppe, nennen wir sie „Green Lives Matter“ im weiteren GLM, randalierend durch die Straßen zieht, und Autos sowie „Alte Weiße Männer“, die da mit Ihrem Golf Bj 2010 türmen wollen, zu killen beabsichtigt, weil die alt und weiß sind, und der Golf nicht ganz so alt ist aber stinkt, und GLM auch recht gut ausgestattet ist, nicht nur mit Palmenwedeln, in der Marktwirtschaft gibt’s Kanonen ja an jeder Ecke, auch wenn’s verboten ist, wäre da eine gewisse Bereitschaft zur Finalität zu beanstanden?

              1. Da will ich Eurer Diskussion ein wenig Futter geben, aber bitte höflich bleiben.
                Artikel 2 (Recht auf Leben) der Europäischen Menschenrechts Konvention lautet:
                (1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.
                (2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
                a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
                b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
                c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.

                Das ist in meinen Augen fragwürdig, denn was ist ein Aufruhr? Hätte man die Gelbwesten als Aufruhr bezeichnen und sie damit rechtmäßig bei Protesten erschießen können? Und wie viel Schindluder kann man mit der Regelung treiben, jemanden auf der Flucht zu erschießen?
                Da sind Hintertüren eingebaut, die fragwürdig sind.

                1. Das hat mit Hintertüren nix zu tun.
                  Du bekommst im Recht immer nur abstrakte Begriffe, die man „ausfüllen“ muß, und da ist viel Geschichte und auch Politik dabei.

                  Schauen wir uns Syrien an, oder die Ukraine.

                  Man kann einen Aufruhr, mal aus der Hüfte geschossen, als einen Angriff/ mit einer Gefahr auf/ für die bestehende legitime staatliche Ordnung als Ganzes verstehen.
                  Und dann kommt halt einer mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker u.ä., oder mit einem wahrscheinlich noch nicht einmal genauer bestimmbaren Recht auf Demokratie und Freiheit daher.
                  In der Ukraine hat das doch geklappt, obwohl die vorher schon Demokratie und Freiheit hatten.

          1. *** das Verbot der Todesstrafe des GG außer Kraft setzt. ***
            Völkerrecht bricht EU Recht, EU Recht bricht Bundesrecht, Bundesrecht bricht Landesrecht. So ist eigentlich die Hierarchie des Rechts. Nur seit die Herren“““menschen“““ Dynastien, mit 9/11, das Völker Recht in die Tonne getreten haben, gibt es KEIN Völkerrecht mehr, real wurden wir von IHNEN, in IHR Zeitalter, der Barbarei versetzt. Vorläufiger Höhepunkt CORONA

            1. so ist es werter Herr Klinkenberg und dass es seit dem Lissabon-Vertrag möglich (und gesetzlich verbrieft) ist einen Aufstand (was genau ist ein Aufstand…?… wenn Menschen mit dem GG auf die Straße gehen z.B.?…) „*rechtmäßig* niederzuschlagen ist der großen Masse der Menschen schlicht am A vorbei gegangen…
              Da muss einem unwillkürlich das Bild von Viechern durch den Kopf gehen die in einer Herde stehen und in einem Nebenraum werden die dann (notdürftig verdeckt) hingerichtet und keiner will es sehen…
              schlimmer noch, derjenige der darauf hindeutet wird ausgeschlossen als Nazi, Verschwörungstheoretiker, Antisemit…

            2. Jetzt is es gut. Wenn er meint, mit irgend welchen irgendwo mal gehörten Weisheiten ohne Sinn und Verstand unter allen Umständen punkten zu müssen, dann viel Glück.

              Und es ist schon mal ein Unterschied, ob Europarecht sagt „so wird’s gemacht, egal was in euren Gesetzten steht“ oder ob es vorschreibt „so weit dürft ihr gehen, weiter jedoch nicht, wenn ihr da wieder einmal eine gesetzgeberische Erleuchtung habt“.

  4. Betriebe und Verwaltungen der DDR unterhielten übrigens bewaffnete Formationen („Kampfgruppen“) aus zuverlässigen Leuten, mit Ausrüstung vor Ort und regelmäßiger militärischer Ausbildung. In einem Rathaus sah ich später die passende Waffenkammer mit Gewehrständern für rund 50 MP… Was einem halt manchmal so durch die Rübe schie … äh geht.

    1. Tja, auf so etwas kommt man halt, wenn man sich 30 Jahre freiheitlich-demokratische Geschichte via dieser schönen lehrreichen Filmchen: „Geschichten aus dor DäDoRä“ ins Hirn riesel läßt.

  5. Das könnte damit zu tun haben.

    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf

    Kurz gesagt, wenn geschossen wurde war es keiner bzw man sucht sich aus dem Register den passenden wahrscheinlichen Täter. Optimal ist der eh bei den Engeln. z.B. NSU

    Wer die NSU Morde, den Mord an dem Politiker und einige andere Merkwürdigkeiten der Vergangenheit genauer beobachtet hat stolperte immer über „unbekannte Waffenbeschaffungen, Einzeltäter und Zufälle“

    Wenn bestimmte Personen/Behörden nun ihre Bewaffnung nicht mehr ins Waffenregister eintragen müssen ist es eine Medaille mit 2 Seiten.
    Es kann unerwartet geschossen werden wenn man jemanden bedroht, z.B. Richter u.s.w.
    Es kann aber auch eben so gut geschossen werden und Keiner war es wie z.B. Dutschke Mordversuch.

    Eine Waffe, die von Strafverfolgungsbehörden eingesammelt wurde offiziell „vernichtet“ kann dann unentdeckt weiter zum Einsatz kommen.

    Am Ende lesen wir dann in der Presse nur noch “ IM/V-Mann half bei der Waffenbeschaffung. Nix mehr von Waffe die aus einer anderen Straftat oder Zusammenhängen stammt. Da könnten dann unangenehme Fragen in U-Ausschüssen kommen.

    Wenn nun alle §§ für bestimmte Staatsorgane nicht mehr gelten und wenn man die neuesten Ambitionen der EU zum Thema Waffenlieferungen betrachtet dann gleicht sich die EU dem amerikanischen Unrecht an.

    https://twitter.com/dgaytandzhieva/status/1178299126590689282

    Einfach Beitrag anklicken…

    „Die US-Armee hat auf der Vertragswebsite der US-Regierung eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie Auftragnehmer um Informationen über ihre Fähigkeit bittet, Spezialmunitions- und Waffensysteme, darunter Munition mit abgereichertem Urantank und kommerzielle Munition außerhalb der NATO, an unbekannte Orte in Übersee zu liefern.“

    „Laut der am 24. Mai veröffentlichten Mitteilung will die US-Armee Spezialmunition für russische Gewehre, Pistolen, Scharfschützengewehre und Maschinengewehre erwerben. Gemäß den allgemeinen Spezifikationen möchte die US-Armee kleinkalibrige Munition für Makarov- und Tokarev-Pistolen, AK-47-Sturmgewehre, PKM- und YaKB / DshKM-Maschinengewehre sowie SVD Dragunov-Scharfschützengewehre kaufen.“

    “ und kommerzielle Nicht-NATO-Munition aus der ganzen Welt zur Lieferung an OCONUS-Standorte. Für diese Akquisition ist der Zeitraum des Geschäftsjahres 2021 – 2026 vorgesehen.“

    Auch so etwas kann man bei armswatch nachlesen.

    Aber alles dient ja nur unserer Sicherheit und schützt vor Terroristen haben wir ja gelernt.

  6. Wann sie Anfangen, die Kinder zu separieren, die Frauen von den Männern zu TRENNEN, dann muss das ja irgend wer machen. Armee und Polizei, sind damit Beschäftigt, die Eliten und deren Erfüllungsgehilfen zu Schützen. Also müssen die Verwaltungsbeamten, wie auch heute schon, mit den Verordnungen, weiter starr mit dem Blick auf ihr Gehaltskonto, dann diese Verbrechen / Dienstanweisungen, dann auch mit der Heckler&Koch Umsetzen.

  7. Hadmut 31.3.2021 11:35
    Wusstet Ihr eignetlich, [Entwarnung]

    dass unsere Gottkanzlerin Merkel im November eine Verordnung erlassen hat, die jede Menge Behörden, Gerichte, Dienststellen, Bundesnachrichtendienst im Zuständigkeitsbereich des Bundes von einer ellenlangen Liste von Vorschriften des Waffenrechts freistellt?

    Das da also im Hintergrund unauffällig eine Aufrüstung und Bewaffnung von Behörden, Gerichten, Dienststellen passiert?

    Bleibt nur noch die Frage, gegen welche Gefahr.

    Corona-Wutbürger
    Migranten
    Linke
    Rechte
    Rot-Rot-Grün
    Armin Laschet
    Markus Söder
    ARD und ZDF
    Ursula von der Leyen
    Die Russen
    Joe Biden
    Das eigene Volk
    Ramadan unter Corona-Bedingungen
    Die Bundestagswahl
    Aufstände nach Mauerbau
    Kein spezieller Grund, ist in Diktaturen halt so üblich
    Entwarnung: Ein Rechtsanwalt schreibt mir

    Hallo Herr Danisch,

    die von Ihnen zitierte Verordnung ist eine rechtstechnisch aufgeräumte Nachfolgeregelung der Fünften Verordnung zum Waffengesetz (5. WaffV). Eine frei zugängliche Fassung der alten Verordnung finden Sie u.a. hier: https://www.buzer.de/gesetz/3543/index.htm

    Mit diesen Verordnungen werden bereits seit 1976 die genannten Behörden von waffenrechtlichen Regelungen freigestellt. Insoweit kein konkreter Grund zur Besorgnis.

    Mit besten Grüßen

  8. Dazu hat ein RA dem Danisch geschrieben:

    Hallo Herr Danisch,

    die von Ihnen zitierte Verordnung ist eine rechtstechnisch aufgeräumte Nachfolgeregelung der Fünften Verordnung zum Waffengesetz (5. WaffV). Eine frei zugängliche Fassung der alten Verordnung finden Sie u.a. hier: https://www.buzer.de/gesetz/3543/index.htm

    Mit diesen Verordnungen werden bereits seit 1976 die genannten Behörden von waffenrechtlichen Regelungen freigestellt. Insoweit kein konkreter Grund zur Besorgnis.

    https://www.danisch.de/blog/2021/03/31/angela-merkel-bewaffnet-gerichte-und-behoerden/

      1. Den zeitlichen Kontext sehe ich hier nicht.
        Es ist vielmehr mal wieder irgend etwas mit EU Bezug zu harmonisieren und das dauert immer.

        https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf

        Eine andere Frage ist eher, warum überhaupt wieder etwas in ein EU Zwangskorsett gepresst wird wo eh niemand rein sieht.

        Und warum muss die EU wissen ob Jäger „Meier/Lehmann/Schulze“ eine in Deutschland registrierte Waffe hat?
        Firmen und Regierungen der EU umgehen ja selbst jede Kontrolle und zukünftig will man dann auch noch als EU in den Waffenhandel einsteigen. Solange es um das Leben des Anderen geht ist alles im grünen Bereich. Wer sich auflehnt ( unbestimmter Rechtsbegriff) wird dann weggepustet. Hauptsache Globalisierung stockt nicht.

        Die Verbrecher schießen erst und die holen sich garantiert vorher keinen Waffenschein.
        Das ist wie mit den Terroristen, den Geheimdiensten bekannt, oft noch unter Dauerüberwachung und trotzdem ballern die bei Bedarf durch die Straßen oder fahren mit geklauten Fahrzeugen in Menschenmassen.

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