"Maritimes taktisches Hauptquartier für die NATO"

Wie deutsche Medien und die Bundesregierung über den Bruch des 2+4-Vertrages lügen

Am 21. wurde ein "maritimes taktisches Hauptquartier für die NATO in Rostock" eingeweiht, was ein grober Verstoß gegen den 2+4-Vertrag ist, der die Grundlage der deutschen Wiedervereinigung ist. Hier zeige ich, mit welchen Tricks die Bundesregierung und die deutschen Medien die Öffentlichkeit täuschen.

Ehre, wem Ehre gebührt: Die Idee für diesen Artikel habe ich von Norbert Häring, der einen hervorragenden Artikel darüber veröffentlicht hat, wie unter anderem der Spiegel seine Leser betrügt und belügt. Da dies der Anti-Spiegel ist, muss ich das Thema natürlich aufnehmen, denn mit dieser Aktion erklimmt der Spiegel in seinem Spezialgebet „der „Desinformation der Leser“ ein neues Niveau.

Bevor wir dazu kommen, will ich für alle, die das Thema nicht kennen, kurz erklären, worum es geht.

Der Bruch des 2+4-Vertrages

Im 2+4-Vertrag haben die DDR und BRD zusammen mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs die deutsche Wiedervereinigung geregelt. Im 3 Absätze umfassenden Artikel 5 des Vertrages wird der Abzug der sowjetischen/russischen Truppen aus der ehemaligen DDR geregelt und es wird auch festgeschrieben, was militärisch nach dem Abzug dieser Truppen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gilt.

Vereinfacht gesagt, regelt Artikel 5, dass die Bundeswehr erst nach dem Abzug der russischen Streitkräfte, der 1994 abgeschlossen war, auf dem Gebiet der ehemaligen DDR stationiert werden darf, und dass auch die alliierten Streitkräfte, die damals in Berlin stationiert waren, gleichzeitig mit den russischen Streitkräften abziehen müssen. Danach darf nur die Bundeswehr, aber keine ausländischen Streitkräfte, Soldaten auf dem Gebiet der ehemaligen DDR stationieren. Artikel 5 endet mit folgendem, vollkommen eindeutigen Satz:

„Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.“

Dagegen, und damit gegen einen der Kernpunkte des 2+4-Vertrages, hat die Bundesregierung nun verstoßen, indem sie am 21. Oktober in Rostock ein „maritimes taktisches Hauptquartier für die NATO“ eröffnet hat. Das ist nicht meine Formulierung, sondern das ist die offizielle Bezeichnung, die das deutsche Verteidigungsministerium in seiner Presseerklärung benutzt hat. Außerdem steht in der Presseerklärung:

„Neben Deutschland sind noch elf weitere Nationen personell an CTF Baltic beteiligt: Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Polen und Schweden. Soldatinnen und Soldaten aus diesen und weiteren Partnerländern können 60 multinationale Dienstposten von 180 im CTF Baltic bereits in Friedenszeiten besetzen.“

Damit meldet das Bundesverteidigungsministerium, dass ausländische Streitkräfte ganz offiziell in Rostock, also in der ehemaligen DDR, „stationiert“ oder „dorthin verlegt“ werden. Das ist ohne Wenn und Aber ein Bruch des 2+4-Vertrages.

Offensichtlich war den Herrschaften das aber nicht bewusst, denn als (unter anderem hier auf dem Anti-Spiegel) kurz vor der Eröffnung des „maritimen taktischen Hauptquartiers für die NATO in Rostock“ erste Artikel darauf hingewiesen haben, dass das ein klarer Bruch des 2+4-Vertrages ist, und als auch aus Russland Proteste gegen den NATO-Stützpunkt in Rostock kamen, da begann die Desinformation der Bundesregierung und der deutschen Medien zu dem Thema.

Man muss dabei bedenken, dass Russland Vertragspartei des 2+4-Vertrages ist und dass es dessen damaliger Präsident Gorbatschow war, der die deutsche Wiedervereinigung de facto erst ermöglicht hat, weil es für die westlichen Siegermächte, die gegen die Wiedervereinigung waren, nach der sowjetischen Zustimmung unmöglich wurde, die Wiedervereinigung zu verhindern, ohne dass in Deutschland eine anti-westliche Stimmung entsteht. Ohne Gorbatschow, also ohne die Sowjetunion/Russland, wäre die deutsche Wiedervereinigung sicher nicht so schnell und vielleicht sogar gar nicht gekommen.

Wie dreist daher im Westen die Desinformation zum Thema „maritimes taktisches Hauptquartier für die NATO in Rostock“ ist, will ich hier aufzeigen, denn das hat tatsächlich neue Dimensionen erreicht.

Der Spiegel verändert Artikel und täuscht die Leser

Russland hat gegen das „maritime taktische Hauptquartier für die NATO in Rostock“ protestiert und den deutschen Botschafter einberufen. Darüber berichtete der Spiegel am 22.Oktober um 16.34 Uhr unter der Überschrift „Neues Nato-Hauptquartier in Rostock – Moskau bestellt deutschen Botschafter ein“ und im ersten Satz erfuhr der Spiegel-Leser Folgendes:

„Aus Protest gegen die Einweihung des maritimen Nato-Hauptquartiers in Rostock hat die russische Regierung den deutschen Botschafter in Moskau, Alexander Graf Lambsdorff, einbestellt.“

Danach wurde der Spiegel-Redaktion offenbar klar, dass das „maritime Nato-Hauptquartier in Rostock“ einen Verstoß gegen den 2+4-Vertrag darstellt, was die Deutschen aber nicht wissen sollen. Und nun kommt die Dreistigkeit der Spiegel-Redaktion ins Spiel, die ein neues Niveau erreicht hat.

Ich habe schon oft gesehen, dass der Spiegel im Nachhinein Artikel verändert, ohne seine Leser darauf hinzuweisen, wenn dem Spiegel eine allzu verstörende Wahrheit rausgerutscht ist. Aber das ließ sich bisher leicht nachweisen, indem man im Internet-Archiv nachschaut. Das verhindert der Spiegel nun, denn der ursprüngliche Artikel wurde unter der Internet-Adresse https://www.spiegel.de/politik/deutschland/nato-hauptquartier-in-rostock-russland-bestellt-deutschen-botschafter-ein-a-5dbfe87c-d0b2-48d9-9390-acce13ee7823 veröffentlicht, die heute zu einer neuen Version des Artikels mit einer andere Internet-Adresse führt. Nun lautet die Überschrift „Einfluss im Baltikum – Neues Ostsee-Hauptquartier in Rostock – Moskau bestellt deutschen Botschafter ein“ und der erste Satz wurde wie folgt geändert:

„Aus Protest gegen die Einweihung des neuen Hauptquartiers der deutschen Marine in Rostock hat die russische Regierung den deutschen Botschafter in Moskau, Alexander Graf Lambsdorff, einbestellt.“

Durch diese Änderung der Internet-Adresse des Artikels macht der Spiegel es seinen Lesern unmöglich, die Veränderungen des Artikels im Internetarchiv zu überprüfen, denn dazu braucht man die exakte Adresse des ursprünglichen Artikels. Das der Spiegel seine Leser bewusst täuscht, ist nichts Neues, neu ist jedoch, wie dreist er dabei nun vorgeht.

Erst mit einiger Verzögerung und wohl als Reaktion auf den Artikel von Norbert Häring, der beim Spiegel zu Protesten von Lesern geführt haben dürfte, hat der Spiegel am Ende des Artikels folgenden Hinweis hinzugefügt:

„Anmerkung: In einer früheren Version wurde der Marineposten in Rostock als Nato-Hauptquartier bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich um ein nationales Hauptquartier, das im Austausch mit Nato-Partnern den Ostseeraum überwachen soll. Wir haben die entsprechenden Passagen korrigiert.“

Bemerkenswert ist, dass es beim Spiegel einen Tag zuvor einen Artikel mit der Überschrift „Eröffnung in Rostock – Neues Marine-Hauptquartier der Nato soll russischen Einfluss in der Ostsee eindämmen“ gab, der noch immer unverändert im Netz ist.

Der Spiegel täuscht die Leser, der NDR belügt sie

Noch dreister war der zum ersten deutschen Staatsfernsehen ARD gehörende NDR, dessen Redaktion immerhin für die quotenstärkste deutsche Nachrichtensendung Tagesschau zuständig ist, denn der NDR hat am 23. Oktober in einem sogenannten „Faktencheck“ furchtbar dreist gelogen. Der NDR-Artikel trägt die Überschrift „Maritimes Hauptquartier in Rostock: Experten weisen Kritik aus Russland zurück“ und beruft sich unter anderem auf Sebastian Bruns von der extrem transatlantischen Universität Kiel, der in diversen amerikanischen Thinktanks, darunter dem einflussreichen Center for Strategic and International Studies (CSIS) oder dem German Marshall Fund/American Political Science Association (GMF/APSA), gearbeitet hat.

Unter Berufung auf diesen „Experten“ schreibt der NDR allen Ernstes:

„Russlands Kritik stützt sich auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990, der die Souveränität Deutschlands nach der Wiedervereinigung regelte. In Artikel 5 des Vertrags heißt es, dass bis zum Abzug der sowjetischen Truppen keine ausländischen Streitkräfte in Ostdeutschland stationiert werden dürfen. Dieser Abzug war jedoch bereits 1994 abgeschlossen, und der Vertrag sieht nach dieser Frist keine dauerhafte Beschränkung vor. „Ich empfehle allen, den Zwei-plus-Vier-Vertrag selbst zu lesen“, so Bruns zu NDR MV. „Nach dem Abzug der sowjetischen Truppen gibt es keine Verpflichtung mehr, die Stationierung ausländischer Kräfte grundsätzlich zu verbieten. Deutschland hat sich aus Rücksicht auf Russland viele Jahre daran gehalten, aber rechtlich ist dieses Verbot nach 30 Jahren nicht mehr bindend.““

Tun wir also genau das, was Sebastian Bruns, der offenbar vor allem ein Experte für dreistes Lügen im Interesse der NATO und kein Wissenschaftler ist, uns empfiehlt, und lesen wir den 2+4-Vertrtag einmal selbst. Bruns hat recht, wenn er sagt, dass bis zum Abzug der sowjetischen Truppen keine ausländischen Streitkräfte in Ostdeutschland stationiert werden dürfen. Das steht in Absatz 1 des Artikels 5. Und auch, dass der Abzug der bereits 1994 abgeschlossen war, stimmt. Aber dass Bruns sagt, nach dem Abzug der sowjetischen Truppen gäbe es „keine Verpflichtung mehr, die Stationierung ausländischer Kräfte grundsätzlich zu verbieten“, ist gelogen, wie wir gesehen haben.

Bruns verschweigt hier dreist, dass Artikel 5 des Vertrages, auf den er sich selbst beruft, noch zwei weitere Absätze hat. In Absatz 3 wird gestattet, dass nach dem Abzug der russischen Armee auch Bundeswehrkräfte, die in die NATO eingebunden sind, auf dem Gebiet der ehemaligen DDR stationiert werden dürfen. Aber das ändert nichts daran, dass der Artikel 5 Absatz 3 des Vertrages mit folgendem, unmissverständlichen Satz endet:

„Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.“

Dass der NDR in Bruns in seinem „Faktencheck“ auch noch mit dem Satz zitiert, Deutschland habe sich „aus Rücksicht auf Russland viele Jahre daran gehalten, aber rechtlich ist dieses Verbot nach 30 Jahren nicht mehr bindend“, ist einfach nur eine dreiste Lüge.

Damit aber nicht genug, denn in einem Infokasten unter dem Artikel schreibt der NDR allen Ernstes:

Verbietet der Vertrag NATO-Streitkräfte in Ostdeutschland?
Ja, aber nur bis zum Abzug der sowjetischen Truppen im Jahr 1994. In dieser Übergangsphase war es verboten, ausländische Streitkräfte – also auch NATO-Truppen – in Ostdeutschland zu stationieren oder militärische Aktivitäten durchzuführen. Nach 1994 endete diese Beschränkung. Seither dürfen deutsche Truppen in Ostdeutschland stationiert werden, auch solche, die NATO-Strukturen angehören. Ein generelles Verbot für NATO-Streitkräfte in diesem Gebiet gibt es nach 1994 nicht mehr.“

Die NATO löscht ihre Pressemeldung

Auch die NATO hat zur Eröffnung des „maritimen taktischen Hauptquartiers für die NATO in Rostock“ eine Presseerklärung herausgegeben, die den Titel „NATO ernennt Kommandeur der Task Force Baltic“ trug und in der man unter anderem lesen konnte:

„Im Zuge der Anpassung ihrer Kommandostruktur seit 2017 hat die NATO beschlossen, dass ihre Mitglieder auf höchster taktischer Ebene permanente maritime Hauptquartiere einrichten. Nun steht der Stab Commander Task Force Baltic, kurz CTF Baltic, bereit, Führungsaufgaben für die Allianz in ihrem zugewiesenen Seegebiet zu übernehmen. Er koordiniert die Marineaktivitäten im Ostseeraum mit den Verbündeten und liefert ihnen rund um die Uhr ein aktuelles gemeinsames maritimes Lagebild.“

Dass der NATO diese Ehrlichkeit zu heikel wurde, erkennt man daran, dass die NATO die Pressemeldung wieder vom Netz genommen hat, der Link führt heute ins Leere. Man findet die Pressemeldung nur noch im Internetarchiv.

Man sieht an den hektischen Aktionen der Bundesregierung, der NATO und der deutschen Medien, dass die russischen Vorwürfe, bei dem „maritimen taktischen Hauptquartiers für die NATO in Rostock“ handele es sich um einen Bruch des 2+4-Vertrages, ins Schwarze treffen, andernfalls wäre eine so hektische Löschung oder Änderung von Meldungen und wären so dreiste Lügen, wie beim NDR, kaum nötig.

Der NDR toppt das sogar noch!

Der „Faktencheck“ des NDR ist ein hervorragendes Beispiel dafür, warum Faktenchecks grandioser Unsinn sind, denn die Dreistigkeit des NDR geht sogar noch weiter. Der Artikel endet mit folgendem Absatz:

„Die Experten sind sich einig: Das neue Marine-Hauptquartier in Rostock verstößt nicht gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag. Laut Bruns ist die Einrichtung eine rein deutsche Initiative: „Es handelt sich um einen Stab der Deutschen Marine, keine NATO-Truppen. Der Vertrag bezieht sich klar auf die Zeit vor 1994.“ Auch Historiker Bernhard Blumenau von der Universität St. Andrews weist darauf hin, dass der Vertrag im historischen Kontext gesehen werden muss: „Damals ging es um Sicherheitsgarantien für die UdSSR. Heute verläuft die NATO-Grenze viel weiter östlich.““

Dass es eine dreiste Lüge von Sebastian Bruns ist, dass der 2+4-Vertrag sich nur auf die Zeit vor 1994 bezieht, wissen wir schon. Der NDR wiederholt diese Lüge in seinem „Faktencheck“ jedoch mehrmals, um sie seinen Lesern in die Köpfe zu hämmern. Das ist eines der wichtigsten Merkmale von Propaganda, wie schon Joseph Goebbels wusste: Wenn man eine eine Lüge oft genug wiederholt, dann halten die Menschen sie irgendwann für die Wahrheit.

Noch dreister ist es aber, dass man den Vertrag angeblich „im historischen Kontext“ sehen müsse, weil es damals „um Sicherheitsgarantien für die UdSSR“ gegangen sei. Das ist juristischer Bullshit, denn Russland ist Rechtsnachfolger der UdSSR und damit geht es auch heute noch Sicherheitsgarantien für Russland. Daran hat sich nichts geändert.

Dass der NDR dabei aber darauf verweist, dass das heute angeblich nicht mehr aktuell sei, weil die „NATO-Grenze viel weiter östlich“ liegt, ist der Knaller, denn zur deutschen Wiedervereinigung wurde der UdSSR ja versprochen, die NATO-Grenze „keinen Zoll“ nach Osten zu verlegen, wie sogar der Spiegel mal unter Berufung auf offizielle Dokumente der Bundesregierung eingestanden hat.

Ja, das Versprechen gab es nur mündlich, weil Gorbatschow so naiv war, den USA und der NATO zu vertrauen, aber das ändert nichts daran, dass das ein Wortbruch war. Dass der NDR und seine „Experten“ sich nun auf einen Wortbruch berufen, um einen Vertragsbruch zu rechtfertigen, ist schon wirklich ein starkes Stück!

Aber seien wir ehrlich: Selbst wenn Gorbatschow sich den Verzicht auf die NATO-Osterweiterungen hätte schriftlich und in Vertragsform geben lassen, hätte das kaum etwas geändert, denn das Beispiel des 2+4-Vertrages zeigt einmal mehr, dass die USA und die NATO (und auch die deutsche Bundesregierung) Verträge nach Lust und Laune brechen. Das haben wir ja schon bei der NATO-Russland-Grundakte und vielen anderen Verträgen gesehen.

Verträge mit dem Westen sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben werden.


Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

44 Antworten

  1. Für den Artikel muss ich Thomas Röper ja glatt mal loben !
    Seine Wortwahl im Artikel hat sich positiv verbessert !
    Anstatt ständig Deutschland liest man jetzt BRD und Bundesregierung , eine deutliche Verbesserung !
    Jetzt muss Er nur noch rausfinden das man mit Rostock der BRD/Regierung voll eine verpasst hat und das Verteidigungsministerium hat dabei mitgemacht ! 😀
    Sichtweise zu kompliziert ?
    Alles gut , die Zeitenwende wird es schon 2025 zeigen ! 😀

    1. DEUTSCHLAND aus Sicht eines russischen Militärs

      Nato-Hauptquartier in Brüssel 1.165,22 km
      https://www.luftlinie.org/Kaliningrad/Brussels

      Nato-HQ Wisbaden________1.035,36 km
      Nato-HQ Spang-Dahlem_____1.133,98 km

      Nato-HQ Rostock _________610,37 km
      Nato-HQ Stettin__________476,13 km
      Nato-HQ Danzig__________296,29 km

      Für Nobbi:
      Was denkst du NOBBI ? Ob die sich Deine Gedanken machen…

      Ne, die lachen sich kaputt, das Hauptquartier in Stein-Wurf-Reichweite zu bringen. Den Russen juckt dieses 2+4 Abkommen „nicht die Bohne mehr“, da DEUTSCHLAND – insbesondere die Bevölkerung von OST-DEUTSCHLAND nicht mehr viel besser ist als die des WESTDEUTSCHLAND.

      Jetzt zählen nur noch die militärischen Vorteile zum Ausschalten der Nato-Hauptquartiere, die vom Wasser aus sofort ausschaltbar sind. (Nicht mal von Kalininggrad aus, sondern im Direktanflug von Raketen aus einem U-Boot. )

      Die lachen sich über die Nato krank !

  2. Rostock, Deutschland, 11 NATO-Nationen, 60 Multinationale Dienstposten und ein offener Vertragsbruch

    Das taktische Hauptquartier ist eine multinationale Zusammenarbeit, bei der neben Deutschland elf weitere NATO-Nationen beteiligt sind, darunter Dänemark, Estland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Polen und Schweden. In Friedenszeiten besetzen Soldatinnen und Soldaten dieser Länder 60 multinationale Dienstposten im Hauptquartier. Im Krisen- oder Konfliktfall kann der Stab auf bis zu 240 Dienstposten erweitert werden.

    Rostock: Pistorius weiht taktisches Hauptquartier für NATO ein
    Stand: 21.10.2024 14:22 Uhr
    Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat in Rostock das maritime taktische Hauptquartier für den Ostseeraum eingeweiht. Dabei unterstrich er die Rolle des Hauptquartiers zum Schutz der NATO-Staaten und die wachsende Bedrohung durch russische Aggressionen in der Region.
    https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Rostock-Taktisches-Hauptquartier-fuer-die-NATO-eingeweiht,natohauptquartier100.html
    https://archive.ph/GYbHo

  3. Rostock, Deutschland, 11 NATO-Nationen, 60 Multinationale Dienstposten und ein offener Vertragsbruch

    Das taktische Hauptquartier ist eine multinationale Zusammenarbeit, bei der neben Deutschland elf weitere NATO-Nationen beteiligt sind, darunter Dänemark, Estland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Polen und Schweden. In Friedenszeiten besetzen Soldatinnen und Soldaten dieser Länder 60 multinationale Dienstposten im Hauptquartier. Im Krisen- oder Konfliktfall kann der Stab auf bis zu 240 Dienstposten erweitert werden.

    Rostock: Pistorius weiht taktisches Hauptquartier für NATO ein
    Stand: 21.10.2024 14:22 Uhr
    Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat in Rostock das maritime taktische Hauptquartier für den Ostseeraum eingeweiht. Dabei unterstrich er die Rolle des Hauptquartiers zum Schutz der NATO-Staaten und die wachsende Bedrohung durch russische Aggressionen in der Region.
    https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Rostock-Taktisches-Hauptquartier-fuer-die-NATO-eingeweiht,natohauptquartier100.html
    [https://archive.ph/GYbHo]

  4. Hallo und guten Abend,
    ich habe diesbezüglich eine Klage beim Verwaltungsgericht in Schwerin anhängig gemacht, um eben diese Sache mit dem 2+4-Vertrag zu klären.
    Ich könnte hier die Unterstützung mit weiteren Informationen gut gebrauchen, um meine Feststellungsklage dingfest zu machen.
    Seit alle gegrüßt und immer viel Spaß hier beim Lesen des Anti-Spiegel
    Peter

  5. Hinsichtlich des 2+4-Vertrages sei erwähnt, dass es schon auf Spitzfindigkeiten ankommt. Von einen Vertragsbruch und einer solchen Formulierung würde ich sehr abraten, damit wäre nämlich die Sache erledigt. In meiner Feststellungsklage spreche ich immer von einem Verstoß gegen den Vertrag und dann muss sich die Bundesrepublik auch an diesen Vertrag halten und man kann darauf klagen. Also, Vertragsbruch heißt, die Sache hat sich erledigt mit den Pflichten. Daher sollte man immer noch Verstöße rügen und auf die Einhaltung des Vertraggegenstandes deutlich hinweisen. Meine Klage wird vermutlich unzulässig sein. Ich werde die Klage aber bis zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof weiter betreiben. Das Geschäftszeichen zur Klage ist: Az.: 1 A 2846/24 SN
    Martin ./. BRD, v.d.d. Bundesminister der Verteidigung
    Einfach dort anrufen und nach dem Sachstand der Klage fragen. Verwaltungsgericht Schwerin, Telefon: 0385-54040
    Euch allen noch einen schönen Abend!

  6. Hier ein kleiner Auszug meiner Klage:

    […] Doch vielleicht ist dies genau der „gewollte“ Effekt: Die NATO-Osterweiterung zielt ja schließlich auf eine klare Machtverschiebung in Richtung russischer Grenzen ab. Wenn Russland nun entsprechend reagiert, wäre die Überraschung vermutlich nur gespielt – für eine Eskalation dieser Art lassen sich die „richtigen“ Rechtfertigungen bestimmt schnell finden.

    Um die Dringlichkeit zu verdeutlichen, sei an die fatale Parallele vor dem Zweiten Weltkrieg erinnert: Die deutsche Regierung rechtfertigte ihre Eskalation gegen Polen mit der berühmten Aussage: „Polen hat heute Nacht zum ersten Mal auf unserem eigenen Territorium geschossen. Seit 5:45 Uhr wird zurückgeschossen.“ Ein Satz, der sich tief ins kollektive Gedächtnis eingebrannt hat, und doch scheint die Geschichte von jenen, die sie eigentlich kennen sollten, heute elegant ignoriert zu werden.

    Die Provokationen, die durch die NATO-Osterweiterung geschaffen werden, bergen dasselbe Potenzial, einen Dominoeffekt in Gang zu setzen, der in einer Katastrophe enden könnte. Darf man wirklich glauben, dass das alles noch bloßer „Zufall“ sein soll?

    Vor diesem Hintergrund ist meine Klage selbstverständlich zulässig. Sie schützt nicht nur meine Grundrechte, sondern auch mein berechtigtes Interesse an einer vertragstreuen und friedensorientierten Außenpolitik der Bundesrepublik. Denn – und das wird hoffentlich nicht vergessen – auch Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben das Recht, nicht zur Schachfigur in internationalen Machtspielen degradiert zu werden.
    […]

  7. Ich betrachte die NATO-Osterweiterung als einen verdeckten Angriffskrieg gegen Russland, der schon weiter vor dem 24.02.2022 begonnen wurde. Es geht hier schlichtweg nur um die Bodenschätze in Russland und das man Russland auf seinen Platz als billigen Rohstofflieferanten plaziert!
    So ist meine Meinung zur Sache.

    1. Das haben Wir hier doch schon alles hinter Uns ! 😀
      Erst Panikmache wegen 3. Weltkrig !
      Dann Panikmache wegen Atombomben !
      Jetzt wieder 3. Weltkrieg ?
      Dieser ganze Schwachsinn ist nicht passiert und wird auch nicht passieren !

    2. Russland wird den Weltkrieg nicht beginnen.
      Russland wird sich nur verteidigen…

      Beginnen (schon begonnen) hat den Weltkrieg der sogenannte Westen, allem voran die deutschen Regierenden Kriegstreibern.
      Unterstützt wir im letzten Weltkrieg von den USA, Briten, Staatsmedien und andern Kriegstreibern…

      Das ist leider Fakt und Beweise sieht und hat man wie Sand am Meer.
      Der Rest der Welt übrigens die Mehrheit mindestens ca 2/3 der Weltbevölkerung weiß das ganz genau…

      1. Deutschland hat die UdSSR angegriffen. Mit Königsberg wuchs die UdSSR.
        Georgien hat Russland angegriffen. Russland nahm Ossetien und Abchasien ein.
        Die Ukraine hat den russischen Donbass angegriffen. Russland ist um 4 Regionen gewachsen.
        Die Deutschen werden Taurus nach Moskau schicken. Moskau wird die Taurus abschießen und die DDR annektieren.
        Jeder Krieg bringt Russland neue Gebiete.
        Ich entschuldige mich für die schlechte deutsche Sprache.

  8. Das Problem ist ein logischer Fehler in Art. 5 des 2-4-Vertrags in Form eines Widerspruchs, der eigentlich jedem damit Befaßten hätte auffallen müssen, aber scheinbar waren sie alle, die an dem Vertrag mitgebastelt und/oder ihn unterzeichnet haben, in der Logik nicht sehr gut und das rächt sich eben nun – zwangsläufig!

    Es stehen sich diese Inhalte gegenüber und bilden besagten Widerspruch:

    Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Vertrages:

    „Unbeschadet der Regelung in Absatz 2 dieses Artikels [ – für vorliegende Betrachtung ist es egal, was darin steht – ] werden während dieses Zeitraums [ – dieser Zeitraum wird in Satz 1 definiert: BIS zum Abzug der Russen! – ] Streitkräfte anderer Staaten [ – folglich ausländische Truppen – ] auf diesem Gebiet [ – DDR! – ] nicht stationiert oder irgendwelche andere militärische Tätigkeiten dort ausüben.“

    Art. 5 Abs. 3 Satz 3 des Vertrages:

    „Ausländische Streitkräfte [ – folglich: Streitkräfte anderer Staaten – ] und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.“

    … also weder vor oder während des „Abzugs der Russen“ NOCH insbesondere DANACH, womit das aber eben nun im logischen Widerspruch zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Vertrages steht, der jedenfalls das „Stationieren ausländischer Streitkräfte“ aka „Streitkräfte anderer Staaten“ NACH dem „Russenabzug“ erlaubt. So bescheuert kann doch eigentlich kein Mensch sein, der diesen Vertragswiderspruch nicht sofort bemerkt!

    Daraus folgt: Die „Westpresse“ und die deutsche „Experten“ und die Regierung heben eigentlich AUCH recht – sie berufen sich auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Vertrages und den Fakt, daß die Russen schon vor 30 Jahren abgezogen sind. womit der „Zeitraum“ geendet hat, der im Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Vertrages die Rolle spielt – und die Russen sowieso, die sich auf Art. 5 Abs. 3 Satz 3 des Vertrages, wonach es eines „Zeitraums“ nicht bedarf.

    Tja! So doof wird’s dann, wenn man doof beim „Vertragen“ ist!

    Rechtlich gesehen dürfte wegen des Widerspruchs eine der beiden Regelungen NICHTIG sein, was jedenfalls das „Stationieren“ anbelangt. Es ist Sache eines zuständigen Gerichts, festzustellen, welcher der obigen beiden Sätze im Art. 5 des Vertrages nicht ist in Bezug aufs „Stationieren ausländischer Streitkräfte“!

    1. Der letzte Satz muß freilich so lauten:

      Es ist Sache eines zuständigen Gerichts, festzustellen, welcher der obigen beiden Sätze im Art. 5 des Vertrages NICHTIG ist in Bezug aufs „Stationieren ausländischer Streitkräfte“!

    2. Danke für die Info. Ich werde die Sache aufgreifen und nach den Sinn und Zweck des 2+4-Vertrages nachfragen. Ich rechne nächste Woche mit Post vom VG. Ich denke das man die Sache öffentlich austragen muss. Das wir eine unfähige Regierung haben, dass ist wohl kaum noch zu vertuschen.

      Ein öffentlich geführter Rechtsstreit zwischen Staat und Bürger ist ein essenzieller Bestandteil einer transparenten Demokratie. Die öffentliche Kontrolle soll sicherstellen, dass staatliches Handeln überprüfbar bleibt, besonders wenn Bürger wie ich gegen staatliche Institutionen wie das Verteidigungsministerium klagen. Meine Argumentation diesen Rechtsstreit öffentlich zu führen, stützt sich auf Artikel 5 des Grundgesetzes und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dürfte auch stichhaltig sein. Mich stört einfach, dass wir einfachen Bürger noch nach Zugabe rufen sollen und unsere Kinder möglicherweise noch in den Krieg schicken müssen, weil einige Kriegstreiber den Hals nicht voll kriegen. Eigens dazu habe ich den Studiengang zum Journalismus jetzt erfolgreich abgeschlossen und ich versuche dazwischen zu hacken, wo es nur geht. Artikel 5 GG garantiert letztlich die Presse- und Meinungsfreiheit und schützt Journalisten darin, über staatliche Verfahren zu berichten. Der Öffentlichkeitsgrundsatz gemäß § 169 GVG sieht vor, dass Gerichtsverhandlungen grundsätzlich öffentlich sind, was eine wesentliche Grundlage für eine freie Berichterstattung darstellt und entsprechend werde ich mein Verfahren auch betreiben. Schauen wir einmal was die deutsche Presse evtl. berichten wird, wenn überhaupt. Ich vermute, es wird geschwiegen, wie das fallende Herbstblatt im Wald. Schade das die deutsche Presse schon so verkommen ist.

      1. Ich habe keine Ahnung, ob der einzelne Grundrechtsträger in Ostdeutschland vor einem deutschen Gericht des einklagen kann, was Du zu erreichen versuchst. Da bin ich überfragt und müßte mich erst belesen. Aber des soll Dich KEINESFALLS davon abhalten, es zu tun! Sie müssen glaub ich schon mal Deine Klage ans zuständige Gericht weiterreichen, vermutlich ist das ja keine Sache vor einem Verwaltungsgericht, schätze ich mal. Aber wer weiß! Auf alle Fälle kann man Verfassungsbeschwerde vorbringen, WENN man darlegen kann, wegen des neuen Nato-Stützpunktes in Rostock in seinen Grundrechten verletzt zu sein. Da muß man sich aber wirklich was Sinnvolles und Stichhaltiges einfallen lassen!

        Viel Glück!

        1. Habe mir das vorher gut überlegt. Meine Klage habe ich mit einem Eilantrag versehen. Eilanträge der Bürger werden grundsätzlich am Verwaltungsgericht entschieden. Darüber hinaus habe ich aus strategischen Erwägungen noch PKH beantragt, um eine Vorprüfung mit einer Stellungnahme des Bundesminsgterim für Verteidigung zu erreichen.

    3. Die Nichtigkeit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Vertrages liegt eher auf der Hand, was bereits der Fakt zeigt, daß innerhalb von gleich 3 Jahrzehnten SEIT „Abzug der Russen“ die deutsche Regierung es unterlassen hat, auf dem Ex-DDR-Gebiet ausländische Streitkräfte stationieren zu lassen. Sie taten also so, als ob es in Bezug aufs Stationieren diesen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Vertrages NICHT gibt!

      Zwar reicht dieses wichtige Indiz allein nicht aus, aber es hilft eben … den Russen heute! So es vor Gericht kommt!

    4. Ich habe mir den ganzen Artikel 5 nochmal angesehen, und da ist alles logisch. Absatz 1 regelt Zeitraum bis zum russischen Abzug. Solange diese da sind nur deutsche Territorialverteidigung, die nicht in NATO sind. Absatz 2 regelt, wie mit in Berlin aufgrund Alliiertenstatus stationierten Amerikan. Frz. Engl. Truppen in übergangszeit weitergeht.
      Und Absatz 3 regelt endgültigen Zustand. Auf DDR Gebiet nur deutsche Truppen, diese dürfen, wenn Russen weg sind, auch in NATO eingegliedert sein. Und keine Truppen dritter Staaten.

      1. Natürlich ist es so wie Du sagst, daher kommt es ja auch zum Abschluß mit Art. 5 Abs. 3 Satz 3 des Vertrages, NUR SO macht es Sinn!

        ABER das Problem ist, daß man Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Vertrages auch ISOLIERT betrachten KÖNNTE und das tun „Experten“, deutsche Massenmedien und die deutsche Regierung ja! Und wenn man das tut, dann ist wegen des längst abgelaufenen „Zeitraums“ danach „Stationierung“ möglich!

        Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Vertrages hätte NIE so geschrieben werden dürfen, aber womöglich waren ganz schlaue Köpfe natürlich im „Westen“ dafür verantwortlich, die sich dieses SCHLUPFLOCH offen halten wollten, und nun ist dieser Zeitpunkt gekommen, wo man es ausnutzt.

  9. Hier noch einmal mein Gedankengang:

    Die Präambel des 2+4-Vertrags betont die Absicht der Vertragsparteien, eine dauerhafte Friedensordnung in Europa zu etablieren und stabilisierende Sicherheitsgarantien für alle betroffenen Staaten zu schaffen. Dies lässt wenig Raum für eine „flexible“ Auslegung des Art. 5 III, der möglicherweise auf eine expansivere Stationierungspolitik hinausläuft, aus meiner Sicht nicht zu.

    Gerade die Präambel, die als einleitende Grundsatzerklärung dient, soll ja den Vertragsinhalt zusammenfassen und die Richtung der Artikel definieren. Sie wirken daher aus meiner Sicht interpretativ auf den gesamten Vertrag, insbesondere auf sicherheitspolitische Bestimmungen wie die des Artikels 5 und die Präambel es vorgeben. Die Einhaltung der in der Präambel festgelegten Friedensordnung und des Willens zur Abrüstung stellt eine wichtige Begrenzung für jede weitergehende Interpretation von Artikel 5 Absatz III dar, die etwa eine erhöhte Präsenz ausländischer Truppen im vereinten Deutschland rechtfertigen soll, wie jetzt behauptet wird.

    Aus dieser Sicht kann der Bundesminister der Verteidigung schwer zu argumentieren, dass Artikel 5 III, welcher Deutschland souveräne Bündnisentscheidungen ermöglicht, als Rechtfertigung für eine breite Stationierung fremder Truppen ausgelegt werden kann. Tatsächlich ist durch die Präambel klar umrissen, dass dies nicht zur Spannungssteigerung oder als Bedrohung gegenüber anderen Staaten genutzt werden soll. Entsprechend könnten stationierte Truppen sogar als kontraproduktiv und den Intentionen der Vertragspartner, wie in der Präambel ausgedrückt, entgegenstehend angesehen werden.

    Meine Meinung dazu!

    1. Besonders interessand finde ich an der Präämbel die Satzteile:

      *ENTSCHLOSSEN, die Sicherheitsinteressen eines jeden zu berücksichtigen*

      *ihrer Bereitschaft, sich gegenseitig nicht als Gegner zu betrachten, sondern auf ein Verhältnis des Vertrauens und der Zusammenarbeit hinzuarbeiten,*

      Zumal, wenn man ein Zitat aus der Antike kennt:
      „Enemies‘ promises were made to be broken“
      Aesop („The Nurse and the Wolf“)

      Im Memo des Gespäches Baker — Gorbatschow, im deklassierten Teil, da beschwichtigt ersterer Gorbatschow mit einer Aussage: „Die USA hätten nicht die Absicht die derzeitige Schwäche der Sowjetunion zum eigenen Vorteil zu nutzen“.

      Tja…. Nu…..wie war das mit den Indianerverträgen….

    1. Du suchst Mitstreiter? Dann solltest Du GANZ PRIMÄR mit der russischen Botschaft zusammenarbeiten, denn Rußland hat ja dasselbe Ziel wie Du, ABER wenn Dir einer unter die Arme greifen kann beim Klagebegehren, dann doch wohl besagter russischer Staat! Man stimmt zumindest schon mal die wichtigsten Punkte der Klagebegründung ab, so sie jedenfalls für beide „Streiter“ passen, und was nicht paßt, sollte bei beiden außen vor bleiben!

      Stelle Dich einfach als Einzelkläger vor und frage, ob man kooperieren möchte! Du hättest gern noch mehr Argumente vom russischen Staat für Deine Klage.

    1. Der Mossad kennt weder Gesetze noch Gewissen, er handelt einfach zu seinem Nutzen. Israel ist das einzige Land, das Verbrecher nicht in andere Länder ausliefert. Damit ist seine Existenzgrundlage schon mal geklärt.

      1. Was erwarten, @Grete?

        Keineswegs ging es in meinem Kommentar darum, die Existenzgrundlage Israels zu analysieren/in Frage zu stellen, sondern einzig darum, dass es ‚Möglichkeiten‘;) gibt, die – zugegebener Maßen – (politische) Empfindlichkeiten hervorrufen mögen, in ihrer Finalität jedoch äußerst effizient sind …

        übrigens in Anlehnung einer Äußerung Putins‘ zum Irak-Krieg, dass ER ‚biologische Waffen gefunden hätte‘.
        So grundsätzlich können Sie sich auch gern merken, dass Georgina Orwellis schon lange auf Gesetze pfeift, da mir die ‚Justiz-Familie‘ (in der Bundesrepublik Deutschland, aber zunehmend weltweit) zunehmend suspekt bis ineffektiv daherkommt.

  10. Leider ist das nur Teil einer Entwicklung, bei der Deutschland ganz vorne dabei ist, Verträge aus der Zeit nach Ende des kalten Krieges zu brechen.
    Es gibt auch ein Abkommen, dass die dauerhafte Stationierung von größeren West-Truppen Verbänden in der Nähe der russischen Grenze verbietet. Die Bundesregierung hat trotzdem begonnen, 11 Milliarden Euro für die dauerhafte Stationierung von Bundeswehrsoldaten in Litauen aus zu geben.

    Fun Fact am Rande: wenn man bei Google nach Quellen sucht für den Vertragsbruch, werden praktisch nur Webseiten der NATO und von links o-NATO -Lobbyorganisationen angezeigt…

    Quelle zu Stationierung Verbot und NATO-Erklarungen, weshalb das NATO-Truppen nicht gilt “We are a collective defence organisation. By putting a small number of troops into Estonia, Latvia, Lithuania and Poland we are simply asserting our legal right to protect those countries in a defensive way.”
    https://www.theguardian.com/world/2016/jun/21/eastern-europe-needs-permanent-nato-troops-russia-ex-us-policymakers

    Google-Suche, die erstaunlicherweise fast nur pro-NATO-Quellen findet: “
    nato soldiers eastern europe permanent deployment against agreements“

    1. Schließe mich gern an – übrigens war heute Vormittag die ganze Zeit besetzt:).

      Nicht, dass Maskete sich doch noch überlegt hat, selbst aktiv zu werden;), um sich wenigstens ‚einer Form von Revolution‘ – ich spreche lieber von aktivem Widerstand – anzuschließen.

Schreibe einen Kommentar