„Welt“: Bundestag wird Antrag auf Verbot der Partei Alternative für Deutschland prüfen

Nach Angaben der Zeitung enthält der Antrag auch einen Alternativvorschlag, der Partei die staatliche Finanzierung zu entziehen

Der Bundestag wird demnächst über den interfraktionellen Antrag abstimmen, wonach das Bundesverfassungsgericht das Verbot der rechtsextremen Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) prüfen soll. Das berichtet die Zeitung Die Welt unter Berufung auf Quellen.

Nach Angaben der Zeitung wird der Antrag von einzelnen Abgeordneten der SPD, der Grünen, des oppositionellen konservativen Blocks der CDU/CSU und der Partei Die Linke unterstützt, aber nicht von allen Fraktionen vollständig. Der Antrag wurde von 40 Bundestagsabgeordneten über mehrere Monate vorbereitet und am Freitag fertiggestellt. Einer der Initiatoren war der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz.

Für eine interfraktionelle Anfrage werden 37 Abgeordnete benötigt. Mindestens 10 Abgeordnete aus den oben genannten Fraktionen unterstützen den Vorschlag, die AfD zu verbieten. Der Antrag enthält auch den Alternativvorschlag, der Partei die staatliche Finanzierung zu entziehen. Für die Annahme des Antrags ist eine einfache Mehrheit im Bundestag erforderlich. Sollte es eine geben, wird eine ausführliche Schrift vorbereitet. Das Bundesverfassungsgericht wird dann prüfen müssen, ob der Verbotsantrag zulässig und gerechtfertigt ist.

Der Bundestag fordert, wie Die Welt schreibt, das Bundesverfassungsgericht auf, die Verfassungswidrigkeit der Partei Alternative für Deutschland (AfD) gesetzlich festzustellen. Alternativ könnte der AfD die staatliche Finanzierung entzogen werden, so die Zeitung. Darüber kann nur das Gericht entscheiden.

Im Oktober sollen die Fraktionen die Möglichkeit erhalten, den Antrag zu prüfen. Dann wird sich zeigen, ob er zunächst in den Ausschüssen oder gleich im Plenum behandelt wird. Die Antragsteller sprechen sich für die zweite Möglichkeit aus. In der Regel wird ein Antrag einige Wochen nach seiner Einbringung zum ersten Mal beraten.

In Deutschland wird die AfD als rechtspopulistische Partei bezeichnet. Andere politische Kräfte halten es für unmöglich, mit ihr in einer Koalition zusammenzuarbeiten, weder auf Bundes- noch auf Landesebene. Gleichzeitig erhält die AfD nach den jüngsten Meinungsumfragen 19 bis 20 Prozent: Sollten in naher Zukunft Bundestagswahlen stattfinden, würde die Partei nach dem konservativen Block der CDU/CSU den zweiten Platz belegen. In drei Bundesländern wird die Tätigkeit der AfD als rechtsextremistisch eingestuft. Bei den Thüringer Landtagswahlen am 1. September errang die AfD mit 32,8 Prozent der Stimmen einen klaren Wahlsieg und belegte zum ersten Mal in ihrer Geschichte den ersten Platz bei deutschen Landtagswahlen.

Übersetzung aus der russischen Nachrichtenagentur TASS


Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

7 Antworten

  1. Nach dem Kaperltheater in Brandenburg, ist das denen durchaus zuzutrauen.
    Mich würde es nicht wundern, wenn eine gewisse Dame einen Morgens via X verlauten lässt:
    „ICH habe heute die ….. verboten.“ Mit entsprechendem Begleittext versteht sich.
    2/3 der Bevölkerung würden Jubelmärsche veranstalten und die Omas gegen rechts
    freudig singend und trommelnd durch die Straßen tanzen.

    1. „Die rechtsextreme NPD wird für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hatte sich im vergangenen Juni in Die Heimat umbenannt. Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht.

      Diskutiert werden dürfte das Urteil auch in Bezug auf die AfD. (Az. 2 BvB 1/19)

      Die Möglichkeit zum Finanzierungsausschluss hatte der Gesetzgeber nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren 2017 geschaffen. Ein Verbot hatte das Verfassungsgericht damals abgelehnt … Der Gesetzgeber schuf daraufhin die Möglichkeit zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung.

      Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragten beim Verfassungsgericht, für sechs Jahre die NPD und mögliche Ersatzparteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Der Zeitraum ist gesetzlich vorgegeben. Mit dem Urteil entfallen auch steuerliche Begünstigungen der Partei und der Zuwendungen an sie.“

      — Allgemeine Zeitung, Windhoek, 2024-01-24
      https://www.az.com.na/politik/npd-kriegt-kein-geld-mehr-vom-staat2024-01-24

      Das wurde Anfang des Jahres in Namibia berichtet, und da war so etwas zu ahnen. Sie haben ja jetzt diese Zweitlösung, Parteien, die eigentlich nicht verboten können, von den Geldern abzuschneiden, die die anderen vom Staat bekommen.

  2. Höchste Zeit!

    Ein Verbotsantrag ist der Einzige (!) demokratische Weg, eine verfassungswidrige Partei zu bekämpfen. Man lebt seine Beweise dem Verfassungsgericht vor. Und akzeptiert das Urteil.

    Da nämlich liegt der Hase im Pfeffer: an den Beweisen hapert es, daher führt man lieber die antidemokratische und geschmacklose Schmierkampagne weiter

    Selbst im Verbotsantrag: was soll der Vorschlag, die Finanzierung zu stoppen? Entweder die Partei ist verfassungswidrig und wird verboten. Oder sie ist legitim und bekommt dann selbstverständlich dieselben Rechte und Subventionen wie alle anderen Parteien auch.

    Die Anmaßung der Altparteien aus dem letzten Jahrhindert, ganz unabhängig von Grundgesetz und Wahlen zu entscheiden, wer welche Posten bekommt und wofür unsere Steuergelder ausgegeben werden, wird immer unerträglicher. Langsam stellt sich die Frage, ob nicht ein Verbotsantrag der AfD gehen CXU & co angesagt wäre…

    1. 1. Hitler war Sozialist und kein Faschist, da gibt es doch wesentliche Unterschiede im Kern.
      2. Wie Geschichtsverdrossen muss man sein wenn man die ganze Vorgeschichte der KPD wegignoriert? Die KPD terrorisierte recht erfolgreich mit ihren Schlägertrupps alle Andersdenkenden was dann erst zur Gründung der SA als Gegenpool führte! Es war eben das unsägliche Treiben der KPD welche die NSDAP erst so stark machte und die KPD wurde zurecht verboten!

      1. Hitler war genauso wenig Faschist wie Sozialist. Er war ein konservativer Nationalist und Rassist. Weil seine Kumpels zu doof waren um ein eigenes Programm auf die Beine zu stellen, hat er es bei den Kommunisten abgeschrieben um denen Wähler abzujagen. Er hat aber deutlich gemacht, dass das mit dem Enteignen des Großkapitals nicht so gemeint war. Gab’s von ihm extra eine Klarstellung.

        Gründung der SA war 1920. Kurz vorher wurden Liebknecht und Luxemburg von Rechten Schlägern ermordet. Die SA als „Antwort auf kommunistischen Terror“ ist völlig blödsinnig.

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