Georgien berichtet über Aufrufe aus dem Ausland, das Register für ausländische Agenten zu ignorieren

Dazu rufen die ausländischen Geldgeber auf, die georgische Nichtregierungsorganisationen finanzieren, sagte Parlamentspräsident Schalwa Papuaschwili.

Tiflis, 30. Juli./ Die ausländischen Geldgeber, die georgische Nichtregierungsorganisationen finanzieren, fordern diese auf, sich nicht in das Register für ausländische Agenten einzutragen, erklärte der georgische Parlamentspräsident Schalwa Papuaschwili bei einer Pressekonferenz.

„Wir haben Informationen erhalten, dass einige [ausländische] Geldgeber Nichtregierungsorganisationen bearbeiten, um sie davon zu überzeugen, sich nicht in das Transparenzregister einzutragen. Wie Sie wissen, wird dieses Register bald seine Arbeit aufnehmen“, sagte er.

Papuaschwili fügte hinzu, dass die Geldgeber den NGOs drohen, dass ihre Finanzierung eingestellt wird, wenn sie sich in das Register eintragen lassen. Darüber hinaus beraten die Geldgeber mit den Organisationen darüber, wie sie das Gesetz über ausländische Agenten umgehen können. Einer Version zufolge schlagen die Geldgeber georgischen Organisationen vor, sich im Ausland registrieren zu lassen.

Das Register der ausländischen Agenten soll am 1. August seine Arbeit aufnehmen.

Am 14. Mai verabschiedete das georgische Parlament in dritter Lesung das Gesetz „Über die Transparenz ausländischer Einflussnahme“, was zu scharfen Stellungnahmen der EU und der USA führte. Präsidentin Salome Surabischwili legte am 18. Mai ihr Veto gegen das Gesetz ein, das jedoch am 28. Mai vom Parlament überstimmt wurde. Im Juni erklärte Parlamentspräsident Schalwa Papuaschwili, der das Gesetz anstelle der Präsidentin unterzeichnete, dass das Justizministerium 60 Tage Zeit habe, um die erforderlichen Vorschriften auszuarbeiten und ein elektronisches Portal für die Organisationen zu eröffnen. Danach sind die unter das Gesetz fallenden Nichtregierungsorganisationen und Medien angewiesen, sich in das Register einzutragen und eine Finanzerklärung für 2023 zu veröffentlichen.

Das Gesetz gilt für Nichtregierungsorganisationen und Medien, die mehr als 20 Prozent ihrer Mittel aus dem Ausland erhalten. Sie sind verpflichtet, dem Justizministerium im Januar eines jeden Jahres eine Erklärung über ihre Einnahmen und Ausgaben vorzulegen. Wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden sie mit einer Geldstrafe von 25.000 Lari (über 9.100 Dollar) belegt. Wird die Erklärung nach der Geldstrafe nicht eingereicht, müssen sie für jeden Monat der Verspätung 20.000 Lari (über 7.300 Dollar) zahlen.


Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

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