Bundesverwaltungsgericht in Deutschland hebt Verbot der politischen Zeitschrift Compact vorläufig auf

Die endgültige Entscheidung wird im Hauptverfahren getroffen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot der von der Bundesregierung als rechtsextrem eingestuften politischen Zeitschrift Compact vorläufig aufgehoben. Das geht aus der Entscheidung des Gerichts hervor.

„Das Bundesverwaltungsgericht hat heute dem Antrag der Eigentümer der Zeitschrift Compact stattgegeben“, heißt es in dem Text. Es wird auch darauf hingewiesen, dass das Gericht die Anträge der anderen Antragsteller abgelehnt hat. Die endgültige Entscheidung wird im Hauptverfahren getroffen werden.

Die Richter haben in einer Eilentscheidung dem Antrag der Zeitschrift auf einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben. Er zielte in erster Linie darauf ab, die Tätigkeit der Zeitschrift während des Verfahrens fortzusetzen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, da die Eigentümer von Compact am 5. Juni ebenfalls Klage gegen das Verbot eingereicht haben, über die noch nicht entschieden ist.

In der Eilentscheidung stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Erfolgsaussichten der Klage, d.h. des Hauptverfahrens, bestehen bleiben. Wie in der Mitteilung hervorgehoben, deutet auch alles darauf hin, dass das Verbot formell rechtskonform ist. Im Eilverfahren kann jedoch nicht „abschließend“ beurteilt werden, ob die Voraussetzungen des Verbots erfüllt sind, d.h. ob die Aktivitäten von Compact gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind. Nach Ansicht des Gerichts enthielten bestimmte Aspekte der Veröffentlichungen „insbesondere Anzeichen für eine Verletzung der Menschenwürde“. Das Innenministerium ordnete die sofortige Einstellung aller Druck- und Online-Angebote der Zeitschrift an. Die Richter haben nun entschieden, dass das Problem der Verhinderung einer solchen sofortigen Wirkung angesichts der Meinungs- und Pressefreiheit von „besonderer Bedeutung“ ist. Sie haben daher in der Vorabentscheidung den Interessen von Compact Vorrang vor den Interessen des Innenministeriums eingeräumt.

Im Dezember 2021 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Zeitschrift als „nachweislich rechtsextremistisch“ ein. Compact verbreite „antisemitisches, minderheitenfeindliches, geschichtsrevisionistisches und verschwörungstheoretisches Material“, heißt es in der Einschätzung. Am 16. Juli 2024 gab das deutsche Innenministerium bekannt, dass die Zeitschrift verboten wurde, und in mehreren Städten wurden die Büros der Zeitschrift und die Privatwohnungen von Mitarbeitern durchsucht. In der Anordnung heißt es, dass die Aktivitäten der Zeitschrift, die von dem bundesweit bekannten Publizisten Jürgen Elsässer betrieben wird, gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind. Die Eigentümer der Zeitschrift haben beschlossen, das Verbot des Innenministeriums vor dem Bundesverwaltungsgericht anzufechten. Bei den Durchsuchungen wurden Unterlagen, Medien und Umlaufvermögen beschlagnahmt.

Kurz nach dem Verbot der Zeitschrift sagte eine Quelle der TASS, dass das Vorgehen der deutschen Regierung mit einem am 13. Juli veröffentlichten Interview mit der Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, zusammenhänge. Sie kommentierte diese Information mit den Worten: „Die deutsche Zensur der jetzigen Zeit ist vergleichbar mit den Zeiten von [Nazi-Deutschlands Propagandaminister Joseph] Goebbels.“

Übersetzung aus der russischen Nachrichtenagentur TASS


Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

7 Antworten

  1. Vielleicht ist es an der Zeit, dass ausländische Botschaften in der „BRD“ auf ihren jeweiligen exterritorialen Gelände den oppositionellen Medienvertretern durchsuchungs- und verfolgungssichere „Pressezentren“ zur Verfügung stellen?
    Wann muss Elsässer (wie Assange) in eine ausländische Botschaft fliehen, um den Häschern zu entgehen?
    Die widerlichste Zensurmasche ist die Argumentation mit der angeblich verletzten „Menschenwürde“: jeder kritische Artikel kann eine angebliche „Menschenwürde“ verletzen – ein negativer Bericht über Nennt Sie Fräser reicht dafür ganz sicher….

    1. Juhu , Wir haben vorläufig gewonnen !
      Los Nancy , rück meinen kompletten Krempel wieder raus , auch meine Münzsammlung !
      Stühle , Tische , einfach Alles !
      Oh , das kann dauern . 😀

    2. „““
      Dr. David Lütke
      @DrLuetke
      Die Sympathieträgerin der inneren Sicherheit möchte Ihnen ans #Konto.
      Wer künftig das falsche Abo hat, den falschen Leuten Geld spendet oder unrichtige Meinungen vertritt, darf „sich sicher sein, dass das unentdeckt bleibt.“
      Nancy #Faeser ist einfach die Beste! #Kontensperre
      [Kurzvideo dort]
      6:09 vorm. · 14. Aug. 2024
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      422 Antworten lesen
      „““
      [https://twitter.com/DrLuetke/status/1823572704697409753]

  2. Frage an Radio Eriwan: „Ist es wahr, dass die Temperaturmessungen gefälscht sind, um Hitzepropaganda zu veröffentlichen?“

    Antwort von Radio Eriwan: „Im Prinzip ja, aber das politische Klima unter dem BRD-Kartell ist so stark abgekühlt, dass der Deutsche Wetterdienst ein Zeichen gegen Rechts setzt.“

  3. Nicht das Verbot wurde aufgehoben, sondern nur das Erscheinungsverbot (unter Auflagen?) bis zum Hauptsacheverfahren ausgesetzt. Das ist juristisch was völlig anderes. Obwohl das Gericht in der Sache erst im Hauptsacheverfahren entscheiden wird, war die Bestätigung der meisten Vorwürfe in der Urteilsbegründung dann doch erstaunlich deutlich. Der Urteilstext stützt Faeser eher, als er ihr schadet.

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