Kriegsverbrechen

Das russische Außenministerium über das deutsche Urteil gegen einen Syrer wegen Folter im Syrienkrieg

In Deutschland wurde ein Syrer wegen Folter in einem syrischen Gefängnis zu lebenslanger Haft verurteilt. Die offizielle Reaktion Russlands auf das Urteil dürfte viele überraschen.

Ich habe erst vor kurzem in einem anderen Zusammenhang darüber berichtet, dass in Deutschland zum ersten Mal ein Mann nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip verurteilt wurde. Dabei handelt es sich um einen Syrer, der in einem Gefängnis der syrischen Regierung Gefangene gefoltert haben soll. Das Weltrechtsprinzip ist durchaus umstritten, denn eigentlich dürfte Deutschland den Mann nicht verurteilen, weil die Straftat nicht auf deutschem Boden begangen wurde und weder Täter noch Opfer Deutsche waren. Aber das Weltrechtsprinzip macht solche Urteile bei bestimmten Delikten, wie zum Beispiel Folter, möglich.

Meine Kritik richtete sich nicht dagegen, dass der Mann in Deutschland wegen Folter verurteilt wurde, sondern dagegen, dass die deutsche Justiz das Weltrechtsprinzip selektiv anwendet und zum Beispiel keine Anklagen gegen Amerikaner erhebt, die für das Folterprogramm der CIA, für CIA-Foltergefängnisse in Europa oder für Guantanamo verantwortlich sind. Meinen Artikel dazu finden Sie hier.

Nun hat sich das russische Außenministerium zu dem Fall geäußert und ich habe die – für viele wohl durchaus überraschende – offizielle russische Erklärung übersetzt.

Beginn der Übersetzung:

Es wurde berichtet, dass ein syrischer „Flüchtling“ in der BRD zu lebenslanger Haft verurteilt worden ist. Die Medien berichten, dass der Prozess gegen den syrischen Staatsangehörigen Anwar Raslan, dem zuvor in Deutschland der Flüchtlingsstatus zuerkannt worden war, am 13. Januar dieses Jahres beendet wurde.

Ihm wurde vorgeworfen, sein Amt als Mitarbeiter der syrischen Spionageabwehr missbraucht zu haben, indem er zwischen 2011 und 2012 Gefangene im al-Khatib-Gefängnis in Damaskus tötete, folterte und vergewaltigte. Da er offenbar gespürt hat, dass es unmöglich ist, diese Verbrechen zu verheimlichen, brach Raslan seinen Eid und wechselte auf die Seite der terroristischen Banden. Im Dezember 2012 wurden er und seine Familie nach Jordanien und 2014 als Flüchtlinge nach Deutschland gebracht. Die deutschen Behörden nahmen ihn 2019 fest.

Nach mehr als zwei Jahren Ermittlungen und Gerichtsverfahren wurde Anwar Raslan vom deutschen Landgericht auf der Grundlage vieler Beweise zu lebenslanger Haft verurteilt.

Wir haben die Akten nicht genau studiert, aber wir stellen die Integrität der deutschen Justiz nicht in Frage. Der Henker, Vergewaltiger, Verräter und Komplize der Terroristen hat, wie man so schön sagt, bekommen, was er verdient.

Wir sind davon überzeugt, dass er, wenn er in der Arabischen Republik Syrien aufgetaucht wäre, auch dort vor Gericht gestellt worden wäre. Tatsache ist, dass ihm in Syrien für ähnliche Verbrechen wahrscheinlich die Todesstrafe drohen würde, was nach den Vorschriften der Europäischen Union eine Auslieferung unmöglich macht. Die Anwendung des Weltrechtsprinzips auf diesen Menschen, wenn man ihn noch so bezeichnen kann, hat ihm also de facto das Leben gerettet.

Vor dem Hintergrund dieses aufsehenerregenden Prozesses, den einige der unversöhnlichen Gegner von Damaskus zu politisieren versuchen – angeblich habe dieser Verbrecher „dem Assad-Regime gedient“ und so weiter – stellt sich die Frage, welche Ungeheuer im Westen unter dem Deckmantel als Anhänger der Opposition, leuchtende Demokratisierer, Verteidiger der Menschenrechte und der Freiheit, Träger liberaler Werte und so weiter mit offenen Armen empfangen werden. Dabei geben sie ihnen alle möglichen Auszeichnungen, nur weil sie gegen das syrische „Regime“ seien. Es ist nicht schwer zu erraten, dass solche Geschichten über die Gewährung des Flüchtlingsstatus weitergehen werden – ich meine die Gewährung des Flüchtlingsstatus für Menschen, die nichts mit den Menschenrechten zu tun haben, sondern Terroristen, Militante, Extremisten oder einfache Kriminelle sind.

Zur Lösung des Flüchtlingsproblems müssen normale zwischenstaatliche Kontakte mit Syrien wiederhergestellt und eine konstruktive internationale Zusammenarbeit aufgebaut werden. Diese Zusammenarbeit sollte im Interesse des Gemeinwohls zivilisiert sein, damit solche juristischen Missgeschicke, bei denen solchen Menschen oder Unmenschen der Flüchtlingsstatus, einschließlich finanzieller und moralischer Unterstützung, gewährt wird, verhindert werden.

Ende der Übersetzung

Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

6 Antworten

  1. Ist doch alles ein Joke, lebenslänglich bedeutet in der BRD nominal 15 Jahre, bei guter Führung ist er nach 10 Jahren wieder raus, danach kriegt er dann eben Asyl und die deutsche Staatsbürgerschaft, ist ja auch ein Qualitötsmensch erster Klasse. Ein Tag im Knast kostet pro Häftling 100 Euro, für so einen Abschaum, das ist wie eine absurde Geldstrafe gegen die deutsche Gesellschaft.

    Da wäre es sinnvoller gewesen, sich mit der syrischen Regierung zusammenzusetzen und eine Auslieferung zu vereinbaren, wenn im Gegenzug dafür die Todesstrafe unterbleibt. Aber das geht ja nicht, weil „wir“ die „Guten“ sind.

  2. Klasse das in Deutschland die Bundesanwaltschaft klare Kante gezeigt hat und ein deutsches Gericht sich überzeugen ließ.

    Aber ist es dann nicht auch nach deutschem Recht Strafvereitelung, wenn die immer wieder bekannt gewordenen Tötungen von Zivilisten im Irak, Afghanistan, Syrien, Jemen durch US – Militär nicht in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden?
    Gab es da nicht auch Folterungen amerikanischer Soldaten im Gefängnis von Abu Guraib, das Massaker von Hadithi.

    Nicht erst seit dem Friedensnobelpreisträger Obama handeln die US-Militärstrategen nach dem Motto „Yes we can“. oder so ähnlich.
    Schön wenn die deutsche Justiz auch hier mal nach dem Motto handeln würde und Weltrechtsprinzip konsequent durchsetzt.

  3. Wenn das alles wäre…… aber leider sieht die traurige Realität so aus, dass man sich auf keinen Deutschen Bahnhof mehr begeben kann, ohne zu meinen man ist in Afghanistan oder sonstwo im Orient angekommen. Von der mittlerweile zerstörten Infrstruktur ganz zu schweigen. Ich möchte mir gar nicht ausdenken wie viele Anwars da noch so rumlaufen. 😣 😭

  4. Als „wegweisend“ und „international beachtend“ wurde das Urteil in den deutschen Staats- und Systemmedien bezeichnet. Bei solchem Lob sind natürlich sofort Zweifel angesagt.
    Das prominenteste Beispiel, wie die deutsche Justiz und die Politik mit zweierlei Maß misst, ist der Fall Assange.
    Auf den Bericht des UN-Folterbeauftragten Melzer zu Assange ließ das Auswärtige Amt von Heiko Maas wissen, dass man den Bericht nicht gelesen habe und sich damit auch nicht beschäftigen werde.
    Das war diesen selbsternannten „Qualitätsmedien“ natürlich keine Silbe wert.
    Und auch nicht, dass Verfahren gegen US-Folterknechte oder gar die politisch Verantwortlichen nicht einmal erwogen werden.

    1. Ja, so ist sie, die deutsche „Justizia“ mit ihrer Augenbinde und der Waage in der Hand.
      In Fällen von Menschenrechts-Verletzungen durch wirtschaftlich oder gesellschaftlich hoch gestellte „exNazis“ und die „verbündeten Amerikaner“ (wie ich unsere „Vorgesetzten“ hier mal ganz p.c. nenne), ist jedoch die Augenbinde offensichtlich das wichtigere „Werkzeug“.

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