Europäische Reaktion auf vollstreckte Todesstrafe im Iran: Lieber Doppelmoral, als gar keine Moral
Im Iran wurde ein Mann hingerichtet, der Jahre lang aus dem Ausland gegen die iranische Regierung agitiert hat. Die Reaktion der deutschen und einiger anderer europäischen Regierungen zeigt mal wieder die Doppelmoral des Westens auf.
Die Todesstrafe ist durch nichts gerechtfertigt, auch wenn es Menschen gibt, die manchen Tätern für ihre Verbrechen die Todesstrafe wünschen. Wer die Menschenrechte achtet, der kann die Todesstrafe nicht befürworten, denn das Recht auf Leben ist das oberste Menschenrecht. Und das gilt auch für Menschen, die sich bestialischer Verbrechen schuldig gemacht haben.
Die Todesstrafe verstößt gegen die Menschenrechte
Daher ist es – wenn man die Menschenrechte ernst nimmt – korrekt, wenn die Hinrichtung von Ruhollah Zam im Iran kritisiert wird. Laut Spiegel war der Mann ein Blogger und Journalist, der die iranische Regierung aus dem französischen Asyl heftig kritisiert hat und bis zu einer Million Follower hatte. Ebenfalls laut Spiegel hat der Iran den Mann im Irak in eine Falle gelockt und in den Iran gebracht, wo er angeklagt und zum Tode verurteilt wurde. In dem Spiegel-Artikel wird es so dargestellt, als sei er für seine journalistische Arbeit und oppositionelle Haltung verurteilt worden, nur in einem Nebensatz findet man die tatsächlichen Vorwürfe:
„Dem 47-Jährigen wurde vorgeworfen, mit seiner Webseite Propaganda gegen die iranische Führung betrieben und Menschen zu teilweise gewaltsamen Protesten angestiftet zu haben.“
Bei den heftigen und teilweise sehr gewalttätigen Protesten, die den Iran 2018 erschüttert haben, hat Zam eine wichtige Rolle gespielt und seine Seite Amad News war einer der Anstifter der Proteste. Zam hat auch eng mit dem staatlichen US-Propaganda-Medieum Voice of America zusammen gearbeitet und denen für ihren persisch-sprachigen Ableger immer wieder Interviews gegeben.
Das alles rechtfertigt keine Hinrichtung, aber das Aufrufen zu gewalttätigen Protesten ist auch in Deutschland strafbar, egal ob man Journalist ist, oder nicht. Aber der Spiegel geht mit einem kurzen Satz über die Tatsache hinweg, dass Zam nicht unschuldig ist an den schweren Protesten, bei denen es auch viele Tote gegeben hat.
Die Doppelmoral der EU
In dem Spiegel-Artikel konnte man auch lesen, dass die Bundesregierung die Hinrichtung als grausam und unmenschlich kritisiert hat:
„Ein Sprecher des Auswärtigen Amts in Berlin erklärte, die Bundesregierung lehne die Todesstrafe als grausame und unmenschliche Form der Bestrafung unter allen Umständen ab“
Auch dem kann man aus Sicht der Menschenrechte nicht widersprechen. Aber lehnt die Bundesregierung die Todesstrafe wirklich „als grausame und unmenschliche Form der Bestrafung unter allen Umständen ab„?
Nein, natürlich nicht, und schon gar nicht „unter allen Umständen.“ Oder haben Sie etwas von Kritik der deutschen Regierung an den USA gehört, die im Jahr 2020 bisher 15 Menschen hingerichtet haben?
Auch die Kritik der Bundesregierung, der Iran solle politische Gefangene freilassen, wäre durchaus berechtigt, wenn die Bundesregierung das auch von westlichen Staaten fordern würde. Aber zu Julian Assange und seiner politisch bedingten Inhaftierung und Folter in Großbritannien schweigt die Bundesregierung. Und von Guantanamo, wo die USA Menschen seit inzwischen fast zwanzig Jahren ohne Prozesse oder Anklagen unter menschenunwürdigen Bedingungen festhalten, wollen wir erst gar nicht reden.
Aber europäische Staaten haben es nicht bei verbaler Kritik belassen. Das franzöische Außenministerium hat auf Twitter mitgeteilt:
„Wegen der barbarischen und inakzeptablen Hinrichtung von Ruhollah Zam sagt Frankreich zusammen mit Deutschland, Österreich und Italien seine Teilnahme am Wirtschaftsforum „Europa-Iran“ ab, das für den 14. Dezember geplant ist.“
Wenn die USA Menschen hinrichten, war das noch nie ein Grund für eine europäische Regierung, die Teilnahme an Konferenzen zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den USA abzusagen.
Selbst die Todesstrafe in Saudi-Arabien, wo Menschen auf bestialische Weise auf öffentlichen Plätzen gesteinigt oder mit dem Schwert enthauptet werden, weil sie zum Beispiel homosexuell sind, wird von der Bundesregierung nie kritisiert. Wie sich das mit dem Eintreten der Bundesregierung für die Rechte der sexuellen Minderheiten in Einklang bringen lässt, müsste man die Bundesregierung mal bei Gelegenheit auf der Regierungspressekonferenz fragen. Ich bin sicher, dass Stefan Seibert und seine Kollegen bei der Frage mal wieder ziemlich unbeholfen stammeln werden.
Es ist – aus Sicht der Menschenrechte – gut, wenn sich die Bundesregierung gegen die Todesstrafe ausspricht, aber wenn sie die nur in „bösen“ Staaten kritisiert, aber bei „den Guten“ freundlich darüber hinwegschaut, dann ist das per Definition Doppelmoral.
Daran sieht man einmal mehr, dass es dem Westen nicht um Menschenrechte geht, zumindest dann nicht, wenn sie im Westen gebrochen werden.
4 Antworten
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Ich stimme dir voll und ganz zu.
Auch die Doppelmoral, wird nicht mehr verdeckt sondern offen zur Schau gestellt.
Die Lust am Töten scheint inzwischen genau diejenigen zu packen die sich eine eigene Immunität gaben.
Drohnen Opfer basieren weder auf ein faires Verfahren noch auf rechtmäßiges Urteil. Wird immer nur von Anderen gefordert.
Man beschießt das einfach mal. Wer „Man“ ist spielt keine Rolle, wird auch nicht nachgefragt. Völlig Unbeteiligte schenkt man so eine Art „Titel“ Sie dürfen sich Kollateralschadensopfer Frau x oder Herr y nennen. Niemand denkt darüber nach, dass das Töten morgen schon vor der eigenen Tür stattfinden kann.
Stört das die Bundesregierung? Nein, warum nicht?
Putin wollte die Skipals töten, den ehemaligen Terroristen oder sogar Navalny, behauptete man und bekam gar Schnappatmung als man auch noch dreist Beweise für die Behauptungen einforderte. Russland will ein rechtsstaatliches Verfahren nach russischem Recht und wer verweigert sich? Ausgerechnet Die, die immer danach rufen.
Und nun traf es diesen Blogger. Dieses arme verschleppte Opfer und was erfahren wir?
1. Ihm wurden Straftaten nach iranischen Gesetzen vorgeworfen.
2. Er hatte ein gerichtliches Verfahren.
3. Das Urteil wurde vom höheren Gericht bestätigt.
4. Das Urteil wurde vollstreckt.
Was erfahren wir nicht?
1. Er wurde verschleppt(Gerichtsverfahren),
genau wie diverse Opfer in westlichen Geheim Gefängnissen (ohne Gerichtsverfahren) oder wie ehemalige NAZI-Täter (Gerichtsverfahren) oder die in Guantanamo (ohne Gerichtsverfahren).
2. Tatvorwurf- er hat die Regierung kritisiert ?
„Von „Farbprotest“ zu „Feuerprotest“
„Wir haben mit einem Farbprotest begonnen“, sagte Hosseini gegenüber Bloomberg News.
„Wir haben den Leuten gesagt, sie sollen Farben auf die Wände von Gebäuden sprühen, die dem [paramilitärischen] Basij gehörten.“
Danach forderte Hosseini die Iraner auf, Steine gegen die Fenster von Regierungsgebäuden zu werfen.
„Dann sagten wir, es sollte einen Feuerprotest geben“, sagte er.
„Sie sollten Regierungsmoscheen und Polizeistationen niederbrennen.““
„Nach Ansicht einiger iranischer Politikexperten wurden die „Nachbarschaftswachen“, die die Revolutionsgarden am 26. November in iranischen Städten gestartet hatten, als vorbeugende Maßnahme gegen Anhänger von Restart organisiert. Hosseini übernimmt die Rolle des Führers und erteilt seinen Anhängern häufig Anweisungen über den Restart-Kanal. Er hat angekündigt, das Reich von Cyrus dem Großen wiederzubeleben oder ein Sufi-Reich zu gründen. In seiner letzten aufgezeichneten Nachricht drohte er, wenn seine Revolutionsgarden und Basij-Streitkräfte auf den Straßen bleiben, würden seine Anhänger 120 Mitglieder der Garde und ihre Familien töten oder in Brand setzen.“
So mal Grob um zu erahnen worum es ging. Farbrevolution ,Anstiftung zur Sachbeschädigung und zum Mord.
Denn jetzt kommt der Blogger
„Administratoren für die Kanäle Amad News und People’s Voice verwenden eine andere Sprache als die von Restart verwendete. Die Direktoren von Amad News sagen, dass sie nicht nach dem Sturz der Islamischen Republik sind, sondern das iranische Volk sensibilisieren wollen, damit sie selbst beschließen, das Regime zu ändern.
Trotzdem haben sie den Aktivismus von Restart gelobt.
Laut einem Interview mit Radio Liberty bestreitet Ruhollah Zam Vorwürfe, er habe Gewalt angestiftet, gibt jedoch offen zu, dass es die Mission des Senders ist, die Regierung zu stürzen.“
Wer also vom Ausland aus zur Revolution aufruft, gewaltsame, ja mörderische Aktionen und Aufrufe lobt und am Regierungssturz arbeitet sollte sich nicht wundern wenn er zur Verantwortung gezogen wird.
das Reich von Cyrus dem Großen
https://www.nationalgeographic.de/geschichte-und-kultur/2019/06/wer-war-kyros-der-grosse
https://de.wikipedia.org/wiki/Kyros_II.#Moderne_wissenschaftliche_Beurteilung
Schon interessant das die Menschen ihren Herrscher verehrten und die „Fachleute“ von heute das mal wieder anders sehen.
“ Er hat angekündigt, das Reich von Cyrus dem Großen wiederzubeleben oder ein Sufi-Reich zu gründen.“
Also groß persisches Reich ? Erobern?
Sufi- Reich ? Osmanisches Reich?
“ Doch immer wieder werden Mausoleen wie diese attackiert von islamischen Hardlinern, die ein Zeichen setzen wollen gegen den Heiligenkult. Sie lehnen die Sufis ab, weil sie und ihre Anhänger beten, wo und wann es sie danach verlangt, ohne auf die im Islam vorgeschriebenen fünf Gebetszeiten Rücksicht zu nehmen. Und sie werfen den islamischen Mystikern Ketzerei und Frevel vor, weil sie ihre Gottesliebe auch durch Musik und Tanz zum Ausdruck bringen. Orthodoxe Muslime betrachten die unkonventionelle Lebensweise der Sufis als Affront und sehen ihre Popularität mit Argusaugen.“
https://www.deutschlandfunk.de/sufismus-in-suedasien-die-welt-als-karawanserei.2540.de.html?dram:article_id=376904
Ein genauerer Blick
https://www.linksnet.de/artikel/47727
Was hätten angesichts der Entwicklungen in der Türkei wohl die Iraner zu erwarten? Und wer schleppte denn den heiligen Führer des Irans überhaupt erst an und warum?
Warum denn in die Ferne schweifen….
Auch Deutschland hat den Lissabon- Vertrag unterschrieben!
Lissabon- Vertrag zu Todesstrafe (Zitat aus dem Internet):
Wird die Todesstrafe wieder eingeführt?
Ein viel diskutiertes Thema. Wir möchten dieser Frage hier auf den Grund gehen.
Worum geht es?
Mit dem Vertrag von Lissabon wird die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich. Im Artikel 2 dieser Grundrechtecharta steht unter (2):
Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Das Problem liegt im „Kleingedruckten“, in den sogenannten Erläuterungen zur Grundrechtecharta. Da steht:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet,“ wenn es erforderlich ist, „einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
Die zweite Ausnahme, wann die Todesstrafe verhängt werden darf:
„Für Taten in Kriegszeiten NATO Bündnisfall 9/11“
**********************************
Danach habe ich auf einer Homepage ein wenig mehr zum Lissabon- Vertrag gelesen und festgestellt, das dieser Vertrag die übergeordnete Verfassung ist, somit über dem Grundgesetz steht und somit Deutschland sich eine neue Verfassung sparen kann.
Die Bundestagsabgeordneten hatten zur Abstimmung 9 Tage Zeit,den 300-Seiten Vertrag mit ausschließlich Verweisen auf weitere 3.000 Seiten Vertragstexte.
Das hat kein Abgeordneter geschafft und außer der Linken haben alle zugestimmt!
Das heißt, in der Grundrechtecharta und damit dem Reformvertrag ist die Todesstrafe nicht mehr grundrechtswidrig! Eigentlich ein Skandal.
Man darf geteilter Meinung über die Todesstrafe sein und sie sollte sicher nur als „ultima ratio“ angewendet werden. Schon da tun sich Abgründe auf, wenn man bedenkt, wie viele Verurteilte vorzeitig freikommen, wie – wie eine Kennerin mir gegenüber mal andeutete – zu viele Gutachter sich nicht trauen, Täter, die gefährlich sind, nicht weiter einzusperren.
Beim Thema USA möchte ich Thomas in sofern beipflichten, daß es nicht am Geldbeutel oder der Profilierungssucht eines – in USA gewählten – Staatsanwaltes anhängen darf, ob jemand auf den elektrischen Stuhl geschickt wird. Allein die Schwere und Bestialität der Tat sollte ausschlaggebend sein.
Aber jetzt zum aktuellen Anlaß für diese Zeilen (WDR-Text, 15.12., S. 113): „Der Ex-Freund der spurlos verschwundenen Anna S. ist am Dienstag wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Anna S. wird seit mehr als einem Jahr vermisst. … Der Ex-Freund der Vermissten hat 1999 bereits eine Frau getötet. Er war deshalb bereits zu elf Jahren Gefängnis verurteilt worden.“ Ohne den Fall näher zu kennen: Der jetzt erneut Verurteilte hat doch schon elf(?) Jahre wegen Totschlags gesessen. Hat es da auch verständnisvolle Richter/Staatsanwälte/Psychologen gegeben? Und was passiert in fünfzehn Jahren, wenn eine Beurteilung der Häftlingen ansteht? Bevor wir selbst bei uns nicht einmal Menschen vor Wiederholungstätern schützen können, sollte man sich über alltägliche Doppelmoral (z.B. linke Gewalt vs. rechte Gewalt) nicht aufregen. Aufgrund unserer Geschichte kann ich mit dem Verbot der Todesstrafe leben, wenn für potentiell gefährliche Wiederholungstäter die lebenslange Haft wieder angewandt wird. Und der Beispiele wären viele…
Beckmann | 28.11.2013 | Wie die USA von Deutschland aus den Kampf gegen den Terror führen
https://www.youtube.com/watch?v=AaKB79tWhDU
Völkerrecht, Atomwaffen, Drohnen Morde, ein guter Rückblick auch auf die Glaubwürdigkeit der BR