Entscheidung der Bundesnetzagentur gegen Nord Stream 2: Was sind die möglichen Folgen?

Die aktuelle Ablehnung des Antrages der Nord Stream 2 AG durch die Bundesnetzagentur, die Pipeline nicht nach EU-Recht, sondern nach deutschem Recht zu regulieren, ist in Deutschland medial untergegangen. Was bedeutet die Entscheidung der Bundesnetzagentur?

Ich habe im Mai schon zwei Mal über die Entscheidung der Bundesnetzagentur berichtet. Zuerst am 1. Mai, als bekannt wurde, dass die Agentur die Ablehnung des Ausnahmeantrags von Nord Stream 2 als Vorentscheidung bekannt gegeben hatte und ein zweites Mal, als die Entscheidung offiziell verkündet worden ist.

Da es sich dabei um ein sehr komplexes Thema aus deutschem und europäischem Regulierungsrecht handelt, wissen jedoch die wenigsten, worum es genau geht, was die Nord Stream 2 AG eigentlich beantragt hat, welche Folgen die Entscheidung haben und wie es in der Sache weitergehen könnte. Zu diesen Fragen hat die russische Nachrichtenagentur TASS einen „Meinungsbeitrag“ veröffentlicht, wobei ich diese von der TASS gewählte Bezeichnung falsch finde. Ich würde den Artikel als „Analyse“ bezeichnen, denn er vertritt keine politische Meinung, sondern erklärt die rechtlichen Hintergründe, die Folgen und die möglichen Szenarien, wie es mit Nord Stream 2 nun weitergehen könnte.

In meinen Augen erklärt der Verfasser, der TASS-Korrespondent in Deutschland, die komplexe und komplizierte Thematik auch für Laien sehr gut verständlich, daher habe ich den Artikel aus der TASS übersetzt.

Beginn der Übersetzung:

Die deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am vergangenen Freitag erklärt, sie lehne den Antrag der Nord Stream 2 AG ab, die Pipeline von den Regeln der aktualisierten EU-Gasrichtlinie auszuschließen, da sie „bis zum 23. Mai 2019 nicht vollständig verlegt“ worden sei. Dies, so die BNetzA, sei eine Voraussetzung, um das Projekt von den Anforderungen der EU-Richtlinie auszuschließen. Die Entscheidung der Regulierungsbehörde kam nicht überraschend: Die Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ schrieb schon am 1. Mai über die Absicht der Agentur, den entsprechenden Antrag der Nord Stream 2 AG abzulehnen.

„Damit wird „North Stream – 2“ bei Aufnahme seiner Arbeit dem deutschen Recht und den europäischen Auflagen im Bezug auf Zugang zur Pipeline und der Regulierung von Tarifen unterliegen („Unbundling“)“ teilte die Regulierungsbehörde mit. Die Agentur berichtete auch, dass kein EU-Land dem Argument der Nord Stream 2 AG zustimme, dass das Projekt als zum 23. Mai 2019 abgeschlossen angesehen werden könne. Laut BNetzA wurde bei der Entscheidung die Position der EU-Mitgliedsstaaten berücksichtigt.

Der Betreiber von Nord Stream 2 sah die „Fertigstellung des Projekts“ aus wirtschaftlich funktionaler Sicht und forderte eine breitere Betrachtung des Begriffs. Die Nord Stream 2 AG betonte, dass aufgrund der vorherigen Rechtslage milliardenschwere, nicht rückzahlbare Investitionen getätigt worden sind – lange bevor die Europäische Kommission ihren Plan zur Änderung der Gasrichtlinie bekannt gab. Das heißt, das Unternehmen begründete den Antrag damit, dass alle Investitionen in das Projekt auf der Grundlage der gültigen EU-Gasrichtlinie in ihrer Fassung von vor ihrer Änderung im Frühjahr 2019 getätigt wurden. Dass sie nun rückwirkend angewendet wird, sei an sich schon rechtlicher Nonsens.

Die Bundesnetzagentur hingegen berücksichtigte nur den Bau und den technischen Prozess, grob gesagt, die Verlegung der Rohre. Dabei haben internationale Rechtsexperten schon früher bestätigt, dass die Verengung der Definition des Begriffs „Fertigstellung“ auf den Abschluss des physischen Baus der Pipeline gegen den Schutz von Rechtsansprüchen und anderen Rechten im EU-Recht und gegen die verfassungsrechtlichen Garantien des deutschen Grundgesetzes verstößt.

Welche Maßnahmen sind möglich?

Die Nord Stream 2 AG hat die Möglichkeit, die Entscheidung vor einem deutschen Gericht anzufechten. Rechtsmittel sind innerhalb eines Monats nach der Entscheidung möglich. Der Betreiber hat bereits angedeutet, dass er eine solche Option nicht ausschließt. Die Nord Stream 2 AG wird voraussichtlich beim Oberlandesgericht Düsseldorf Widerspruch einlegen, das – möglicherweise – die Beschwerde sofort an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten wird, da Deutschland Mitglied der EU ist. Da die Änderungen der Gasrichtlinie erst im Mai 2019 in Kraft traten, hatten die meisten EU-Länder keine Zeit, sie in ihren nationalen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen, was reichlich Möglichkeiten eröffnet, ihre Anwendung anzufechten.

Gleichzeitig teilte die Nord Stream 2 AG der TASS mit, dass „der Rechtsrahmen für die Erteilung von Baugenehmigungen ein anderer ist, als die EU-Vorschriften für den Betrieb von Gaspipelines (Gasrichtlinie)“: „Daher haben die Prozesse im Zusammenhang mit der Gasrichtlinie keine Auswirkungen auf die Fertigstellung der Pipeline“, versicherte das Unternehmen.

Die Nord Stream 2 AG kann im Rahmen der EU-Gasrichtlinie von 2009 erneut von Deutschland Ausnahmen auf Basis eines anderen Verfahrens vom dritten Energiepaket der EU beantragen: „Gemäß der Gasrichtlinie von 2009 haben neue große Infrastrukturprojekte, einschließlich Pipelines, Erdgasspeicher und Flüssigerdgas-Projekte (die laut Definition am 4. August 2003 abgeschlossen waren), das Recht, Ausnahmen nach Artikel 36 der Gasrichtlinie zu beantragen“ erklärte die EU-Kommission der TASS. Insbesondere Artikel 36 sieht vor, dass das Projekt zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit in der EU und zu wettbewerbsfähigen Preisen auf dem EU-Energiemarkt beiträgt und dass Investitionen in dieses Projekt unrentabel sein können, wenn die Regeln des Dritten Energiepakets in vollem Umfang angewendet werden. Dies kann die Grundlage für zeitlich begrenzte Ausnahmen von den EU-Gasvorschriften sein.

Die EU-Kommission erklärte, dass die Regulierungsbehörde in diesem Fall „zu beurteilen hat, ob die in Artikel 36 vorgesehenen Kriterien vollständig erfüllt sind“. Danach „sollte der Entscheidungsentwurf der nationalen Regulierungsbehörde der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden, und die Europäische Kommission hat das Recht, von der Regulierungsbehörde zu verlangen, dass sie ihre Entscheidung überarbeitet oder revidiert.“ Das heißt, auf die eine oder andere Weise liegt die Entscheidung bei Brüssel.

Welche Folgen hat das für Gazprom?

Auf jeden Fall ist die Entscheidung der deutschen Regulierungsbehörde für die russische Gazprom nicht fatal, obwohl sie natürlich Rechtsstreitigkeiten und eine weitere Verzögerung der Inbetriebnahme der Pipeline bedeutet. Möglicherweise muss das Unternehmen die Kontrolle über einen kleinen Teil der Pipeline in deutschen Hoheitsgewässern an einen unabhängigen Betreiber übergeben. Das würde es ermöglichen, formell sicherzustellen, dass die Anforderungen der EU erfüllt werden. Das „Unbundling“ legt fest, dass der Transport des Gases nicht von der Firma abgewickelt werden darf, die es fördert und verkauft.

Die Entscheidung über die Zulassung eines solchen unabhängigen Unternehmens wird von der Bundesnetzagentur Deutschlands getroffen, aber auch hier führen alle Wege nach Brüssel – höchstwahrscheinlich wird auch dabei die Position der Europäischen Kommission berücksichtigt. Sie wird letztlich entscheiden müssen, ob die Aktivitäten des neuen Betreibers die Energieversorgungssicherheit der EU beeinträchtigen werden.

Die überarbeitete Gasrichtlinie sieht die Ausweitung der Vorschriften des Dritten Energiepakets der Union auf Pipelines in der Seewirtschaftszone der EU vor, die den Betreiber verpflichten, bis zu 50 Prozent der Pipelinekapazität für alternative Anbietern zu reservieren. De facto bedeutet das, dass die Pipeline nur 50 Prozent ihrer Kapazität nutzen darf, da keine „alternativen Anbieter“ an die Pipeline angeschlossen sind.

Gazprom kann die Pipeline fertigstellen und sie nur zu 50 Prozent nutzen, aber in diesem Fall wird die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Projekts klar in Frage gestellt. Alternativ könnte Gazprom beispielsweise Novatek oder anderen Unternehmen die Nutzung der Pipeline erlauben, aber Experten glauben, dass eine solche Marktliberalisierung zu Destabilisierung der Preise führen kann.

Insgesamt sind sich Experten einig, dass das Projekt nur dann gestoppt wird, wenn Gazprom selbst beschließt, es aufzugeben. Gleichzeitig ermöglicht der Abschluss des neuen Vertrags über den Gastransit mit der Ukraine dem Unternehmen, den Bau der Pipeline nicht zu überstürzen und sich auf die Lösung der Probleme zu konzentrieren.

In Deutschland ist man besorgt

Die Entscheidung der deutschen Regulierungsbehörde wurde in Deutschland selbst von den Unternehmen, die an der Umsetzung von Nord Stream 2 beteiligt und die immer noch an dem Projekt interessiert sind, mit Sorge aufgenommen, weil das Projekt ihre Position auf dem europäischen Energiemarkt stärkt.

Klaus Ernst, Vorsitzender des Wirtschafts- und Energieausschusses des Bundestages, sagte gegenüber TASS, er sei „nach wie vor besorgt, dass die regulatorischen Voraussetzungen für ein so großes Projekt wie Nord Stream 2“ kurz vor der Inbetriebnahme noch einmal stark verändert wurden. Seiner Ansicht nach „entwerten solche kurzfristigen Änderungen die Investition“ und führen zu Schadenersatzansprüchen.

Der Abgeordnete erinnerte daran, dass die Umsetzung des Projekts insbesondere aufgrund des Drucks der Vereinigten Staaten verzögert wurde. „Ich hoffe, dass Nord Stream 2 gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegt und ich wünsche dem Unternehmen viel Erfolg bei dem Rechtsstreit“, sagte der Vertreter der Linkspartei.

Dem stimmt auch der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel, zu. Er wies auf die Notwendigkeit hin, Vertrauen zu schützen und wies darauf hin, dass alle wirtschaftlichen Entscheidungen und Einschätzungen zum Nord Stream 2-Projekt schon vor langer Zeit getroffen worden seien. Ihm zufolge kann der Gesetzgeber im Nachhinein nicht alles, was bisher vereinbart wurde, „über Bord werfen“.

Deutschland konnte die Änderungen der Gasrichtlinie nicht verhindern

Die Europäische Kommission hat nie verhehlt, dass das dritte Energiepaket und die Änderungen der EU-Gasrichtlinie entwickelt und umgesetzt wurden, um die Kontrolle der russischen Gasexporte in die Mitgliedstaaten durch administrative und nicht-marktkonforme Mittel zu verbessern. Natürlich konnte Deutschland die Änderungen nicht verhindern, aber der Bundestag hat sie recht flexibel im Energiewirtschaftsgesetz umgesetzt.

So wurde beispielsweise der Vorbehalt festgelegt, dass das Projekt aus der Richtlinie genommen werden könnte, wenn der erste Verbindungspunkt zwischen der Pipeline und dem europäischen Netz in Deutschland liege, wenn es „objektive Gründe“ für seinen Ausschluss gebe: wie die Notwendigkeit „der Amortisierung der Investition“ und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Ein neuer Antrag der Nord Stream 2 AG an die Bundesnetzagentur ist also nicht ausgeschlossen.

Niemand hat Zweifel daran, dass die Vereinigten Staaten hinter all dem Hin und Her rund um Nord Stream 2 stehen. Im vergangenen Juni hat Präsident Donald Trump den Verbündeten in Europa offen angeboten, Flüssigerdgas aus den Vereinigten Staaten als Alternative zu Gas aus Russland zu kaufen. Bisher haben die Amerikaner ihr wichtigstes Ziel erreicht – sie haben die Umsetzung des Projekts verzögert. Dennoch zeigt die Geschichte rund um „North Stream-2“ anscheinend, dass sie nicht das letzte Wort haben.

Ende der Übersetzung

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Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

5 Antworten

  1. Meine Laienhafte Sicht auf das ganze:
    Eine deutsche Behörde entscheidet sich gegen die Kanzlerin und gegen die Interessen der deutschen Bevölkerung, die diese Behörde finanziert.
    Ist diese Behörde von ausländischen Mächten unterwandert oder wie ist das Handeln GEGEN die Interessen des eigenen Landes zu rechtfertigen?
    Ist sowas nicht Hochverrat? Ist diese Behörde nun nicht eine staatsfeindliche Organisation, also eine Angelegenheit für den Verfassungsschutz?
    Wer in unserer „Demokratie“ hat eigentlich dafür gestimmt das EU-Recht über nationalem Recht steht? Würde das nicht das Fundament unserer Ordnung in Luft auflösen?
    Wir haben heute schon keine vom Volk gewählte Verfassung und jetzt nimmt man uns diese auch noch weg? Wie ist das mit „Demokratie“ vereinbar?
    Kann es sein das die EU heute vor allem dazu dient Deutschland langsam aber stetig auszunehmen?
    Und kann es sein das wir einige im eigenen Land haben, die das aktiv unterstützen und voran treiben?

    Es geht hier um unsere Zukunft. Um unsere Interessen, um unseren Wohlstand, unsere (Un)abhängigkeit, unsere Energieversorgung und um unser aller Leben.
    NIEMAND außer dem deutschen Volk sollte eine Entscheidung hierüber erlaubt sein.

    1. So viele (berechtigte) Fragen und tatsächlich als Laie kaum verständliche nachvollziehbare Antworten. Mir geht es da ganz ähnlich, allerdings möchte ich auf ein paar Dinge eingehen, ohne die allein seelig machende Wahrheit zu kennen.

      „Eine deutsche Behörde entscheidet sich gegen die Kanzlerin und gegen die Interessen der deutschen Bevölkerung, die diese Behörde finanziert.“

      Die Kanzlerin ist eben nur eine Kanzlerin und keine Kaiserin, so das sie nicht alles allein entscheiden kann ( Gott sei dank). Sie wird ja nicht müde zu betonen, dass wir in einer Marktkonformen Demokratie leben, wie toll das letztendlich ist, soll jeder selbst entscheiden.
      Das dahinter noch ganz andere Interessen stecken, einhergehend mit entsprechenden „Vorteilen“, für wen auch immer liegt auf der Hand.

      „Die Interessen des Deutschen Volks?“
      Sorry wenn das jetzt etwas zynisch rüber kommt, aber seit wann geht es denn darum?

      „Wer in unserer „Demokratie“ hat eigentlich dafür gestimmt das EU-Recht über nationalem Recht steht?“
      Auch (leider wieder) zynisch. Glaubst Du tatsächlich noch daran, dass wir in Deutschland eine Demokratie haben?

      „Kann es sein das die EU heute vor allem dazu dient Deutschland langsam aber stetig auszunehmen?“

      Das Märchen von Deutschland als Zahlmeister der EU stimmt nicht, nachzulesen bei Bosbach/Korff, „Lügen mit Zahlen“. Tatsächlich wird eher anders herum ein Schuh daraus. Durch das (mittlerweile) Jahrzehnte lange Lohndumping, hat Deutschland vor allem die Südländischen EU-Staaten kaputt konkuriert.

      „Es geht hier um unsere Zukunft. Um unsere Interessen, um unseren Wohlstand“

      Ich kenne deine Situation, was Wohlstand und Auskommen betrifft natürlich nicht, aber vielleicht machst du den gleichen Fehler, den auch viele in meinem Bekanntenkreis machen. Von sich auf andere schließen. Frag mal eine allein erziehende Mutter von zwei Kindern, welche im Niedriglohnsektor arbeitet nach „unserem“ Wohlstand, oder sonst jemand prekär Beschäftigten was er/sie zu dem Thema meint?

      Abschließend sei erwähnt, dass es nicht darum geht dir irgendwie dumm zu kommen. Bei einigen Deiner Anmerkungen bin ich komplett bei Dir, allerdings ist diese Thematik zu komplex, um sie so zu pauschalisieren…

  2. Die ganze Angelegenheit ist ein linkes Ding. Würde es sich nicht um Gazprom handeln, sondern z.B. um einen US-Lieferanten, würde dieses Projekt nicht unter die EU-Richtlinie fallen. Da würden Vertrauensschutz bzw. die rechtlichen Regeln zu Baubeginn gelten. Eine weitere Frage lautet, wie kommt diese Behörde überhaupt dazu, eine solche Stellungnahme zu verfassen? Merkwürdig ist natürlich auch die Stille in Medien und Politik darüber. Jeder einigermaßen rational denkende Mensch ist sich darüber im Klaren, dass ein Stoppen bzw. Regulieren von Northstream II zu höheren Gaspreisen führen wird. Und während herumgeschrieen wird, Russland erpresst uns mit Energie, passiert genau das Gegenteil, Russland liefert und die USA erpressen. Und während „Wirtschaftsexperte“ Friedrich Merz schon wieder vor höheren Unternehmenssteuern warnt, ist auch der merkwürdig still, wenn die Unternehmen statt höheren Steuern höhere Gaspreise zahlen müssen. Den transatlantischen Lemmingen ist offensichtlich alles egal, wenn es darum geht, Russland eins auszuwischen!

  3. „Niemand hat Zweifel daran, dass die Vereinigten Staaten hinter all dem Hin und Her rund um Nord Stream 2 stehen“
    Das konnte man heute wieder im Focus lesen, dass die USA hier erneut versuchen, das Projekt zu stoppen. Ganz in antirussischer Manier heißt es in der Überschrift natürlich wieder: „Russisches Spezialschiff vor Rügen lässt Konflikt um Nord Stream 2 wieder hochkochen“
    Weshalb schreibt man nicht: USA wollen erneut europäische Gasversorgung stören.

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