Bundesverwaltungsgericht: Deutsche Bündnisverpflichtungen stehen über dem Menschenrecht auf Leben
Staatsbürger aus dem Jemen haben gegen die Bundesrepublik geklagt, weil die Drohneneinsätze der USA, bei denen Verwandte von ihnen getötet wurden, von Ramstein aus gesteuert werden. Die Bundesrepublik sei verpflichtet, diese völkerrechtswidrigen Einsätze von deutschem Boden aus zu beenden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage mit einer sehr bemerkenswerten Argumentation abgewiesen.
Letzte Woche haben Medien berichtet, dass die Klage der Jemeniter gegen die Bundesrepublik abgewiesen wurde. Interessant wird es, wenn man sich die in der Pressemeldung veröffentlichte Argumentation des Gerichts anschaut.
Die Klage
Die Jemeniter haben Deutschland verklagt, weil über die US-Basis Ramstein die Funksignale gehen, die die US-Drohnen steuern. Da die Drohnenangriffe der USA völkerrechtswidrig seien und Deutschland laut Grundgesetz zum Schutz des menschlichen Lebens verpflichtet ist, haben die Jemeniter gefordert, dass Deutschland aktiv werden und dem Treiben der USA auf deutschem Staatsgebiet ein Ende setzen müsse.
Juristisch war es etwas komplizierter formuliert, es ging um die Pflicht der Bundesregierung, die Aktivitäten der USA in Ramstein zu prüfen und auf die USA einzuwirken, völkerrechtswidrige Einsätze über deutschen Boden zu beenden. Dass die Bundesregierung sich von den USA hat versichern lassen, die Einsätze der USA würden nicht gegen das Völkerrecht verstoßen, reiche nicht aus, so die jemenitischen Kläger.
Gründe für die Abweisung der Klage
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Hürde, nach der Deutschland eine Schutzverpflichtung für Menschenleben im Ausland hat, recht hoch gehängt:
„Vielmehr entsteht die Schutzpflicht erst, wenn aufgrund der Zahl und der Umstände bereits eingetretener Völkerrechtsverstöße konkret zu erwarten ist, dass es auch in Zukunft zu völkerrechtswidrigen Handlungen kommen wird, durch die grundrechtliche Schutzgüter beeinträchtigt oder gefährdet werden.“
Bei tausenden zivilen Opfern der US-Drohnenangriffe, die die USA selbst eingestanden haben, verstehe ich nicht, wie das Gericht in Zweifel ziehen kann, dass es auch in Zukunft zu solchen Vorfällen kommen kann. Und dass die Drohnenangriffe völkerrechtswidrig sind, kann man kaum bestreiten. Das Völkerrecht ist in der UN-Charta unmissverständlich und sieht nur drei legale Möglichkeiten für den Einsatz von Militär in anderen Ländern vor:
- Man verteidigt sich gegen einen Angriff
- Der UNO-Sicherheitsrat hat den Einsatz genehmigt
- Man ist mit Genehmigung der rechtmäßigen Regierung im Land aktiv
Nichts davon ist im Falle der US-Drohneneinsätze gegeben. Sie fliegen herum, wo sie wollen und werfen Bomben auf fremde Länder, wann immer sie es für richtig halten. Man kann daher kaum bestreiten, dass diese Einsätze gegen das Völkerrecht verstoßen.
Damit aber nicht genug, das Bundesverwaltungsgericht hat der Bundesregierung noch weitere Hintertüren geschaffen:
„Ferner bedarf es eines qualifizierten Bezugs zum deutschen Staatsgebiet. Hieran fehlt es jedenfalls dann, wenn sich der auf das deutsche Staatsgebiet bezogene Teil der grundrechtsbeeinträchtigenden Handlungen des anderen Staates in einem rein technischen Übermittlungsvorgang ohne Entscheidungselemente erschöpft.“
Im Klartext: Solange die Entscheidungen über Drohnenmorde nicht auf deutschem Boden getroffen, sondern über deutschen Boden nur umgesetzt werden, braucht die Bundesregierung auch nicht ernsthaft zu reagieren. Sagt das Bundesverfassungsgericht jedenfalls.
Von einer Verletzung der Schutzpflicht für Menschenleben sei darüber hinaus nur dann zu reden,
„wenn die Bundesregierung gänzlich untätig geblieben ist oder die getroffenen Maßnahmen offensichtlich völlig ungeeignet oder unzulänglich sind.“
Was hat die Bundesregierung denn getan, um ihrer Schutzpflicht nachzukommen? Sie hat die USA gefragt, ob all ihre Operationen mit dem Völkerrecht in Übereinstimmung stehen. Und die USA haben geantwortet: „Klar doch“ und damit sind die von der Bundesregierung „getroffenen Maßnahmen“ für das Bundesverwaltungsgericht nicht mehr „ungeeignet oder unzulänglich.“ So einfach ist das!
Offenbar hat man beim Bundesverwaltungsgericht auch nicht genau prüfen wollen, ob die US-Einsätze gegen das Völkerrecht verstoßen, denn weiter heißt es in der Pressemeldung:
„Ob die unter Nutzung der Air Base Ramstein durchgeführten Drohneneinsätze der USA im Jemen regelmäßig gegen Vorgaben des humanitären Völkerrechts, insbesondere die Verbote unterschiedsloser Angriffe oder von Angriffen mit unverhältnismäßigen Kollateralschäden verstoßen, kann unter Berücksichtigung der vertretbaren Bandbreite von Rechtsauffassungen ebenfalls nicht ohne ergänzende Tatsachenfeststellungen (…) entschieden werden.“
Wozu gibt es eigentlich Bundesgerichte, wenn diese nicht in der Lage sind, die „Bandbreite von Rechtsauffassungen“ zu prüfen und zu beurteilen? Kann es sein, dass die Richter das gar nicht rechtsverbindlich tun wollten und deshalb die Klage der Einfachheit halber abgewiesen haben?
Bündnisverpflichtungen gegenüber den USA wichtiger als Menschenleben
Das beste kommt aber ganz am Ende der Pressemeldung. Nachdem ausführlich erklärt wurde, dass die Bundesregierung über mehrere Kanäle immer wieder in Washington angefragt hat, ob auch wirklich alle US-Maßnahmen dem Völkerrecht entsprechen und die USA immer wieder „Klar doch!“ geantwortet haben, kann man in der Pressemeldung lesen:
„Weitergehende Schritte, wie insbesondere die von den Klägern letztlich geforderte Kündigung der völkervertraglichen Grundlagen für die Nutzung der Air Base Ramstein musste die Bundesregierung wegen der massiven nachteilhaften Auswirkungen für die außen-, bündnis- und verteidigungspolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht in Betracht ziehen.“
Was sind die „außen-, bündnis- und verteidigungspolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland„, von denen das Gericht spricht? Das sind die vertraglichen Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der Nato und den USA. Diese Verträge hat das Bundesverwaltungsgericht damit de facto über das im Völkerrecht und im deutschen Grundgesetz festgeschriebene Menschenrecht auf Leben gestellt.
Wenn das deutsches Recht ist, dann müssen wir uns über gar nichts mehr wundern.
8 Antworten
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Was wären die Folgen wenn das Gericht die Klage angenommen hätte? Man müsste über die NATO Verträge urteilen.
Da man selbst Teil der Verträge ist müsste man der amtierenden Regierung gehörig ans Bein pinkeln denn man beschuldigt ja die Regierung durch Unterlassung eine Mitschuld am Bruch des Völkerrechts zu haben.
Da fällt mir noch etwas auf, die UN Regeln sprechen von Völkerrecht und nicht vom humanitären Völkerrecht.
Dieses „humanistische“ Völkerrecht wurde zum Einfallstor für militärische Übergriffe außerhalb der UN Regeln gebastelt. Ein Feigenblatt für wahllosen Tötungen.
Ich habe keine andere Entscheidung erwartet und den Unterstützern dieser Klage (NGO) geht es auch nicht um die Opfer sondern um eine scheinheilige Selbstdarstellung bzw Existenzberechtigung. Diese nehmen gern das Geld der Völkerrechtsbrecher und wenn befohlen wird gelogen damit die Geldquellen nicht austrocknen.
Warum klagte man denn nicht in den USA wo die Mörder sitzen und den Knopf drückten?
Fand sich da kein Anwalt? Warum nicht bei den Briten oder Franzosen, die die Opfer immer aussuchen? Die haben doch immer angeblich die besten Geheimdienste. Tadellos und immer richtig liegend, zumindest bis ganze unschuldige Hochzeitsgesellschaften, Krankenhäuser oder Flüchtliingszüge pulverisiert werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/European_Center_for_Constitutional_and_Human_Rights
Versteht mich nicht dahingehend das ich Deutschland von einer Schuld freisprechen möchte, aber es ist schon erstaunlich wie viele US Förderer in der Liste auftauchen aber US Taten nie geahndet werden. Damit geht jede Glaubwürdigkeit verloren, von Unabhängigkeit ganz zu schweigen.
Wie Glaubwürdig ist ein Herr Douglas jetzt Oak Foundation als Menschenrechtsverteidiger mit einer Expertise
https://de.wikipedia.org/wiki/George_C._Marshall_Europ%C3%A4isches_Zentrum_f%C3%BCr_Sicherheitsstudien
Hat einer dieser Zusammenrottung etwas gegen Folter gesagt? Etwas gegen Drohnenmorde? Etwas zu Geheim-Gefängnissen mit Spezialbehandlungen? Etwas zu Angriffskriegen?
Hat AID etwas zu Folter und Haft von Assange zu sagen ?
Hat AID etwas zu den verbreiteten Weisshelm/Terroristenlügen was gesagt?
Hat AID etwas zur Verbreitung gefälschter Bilder gesagt?
Diese selektiven Rechtsverdreher und Blinden sollten sich nicht noch an den Opfern ihrer eigenen Regierungen versuchen einen Namen zu machen.
Gute Frau, wenn Sie etwas zum „Humanitären Völkerrecht“ wissen wollen, können Sie durchaus hier
https://de.wikipedia.org/wiki/Humanit%C3%A4res_V%C3%B6lkerrecht
fündig werden.
Sie turnen doch sonst auch auf allen möglichen Hochzeiten herum.
Das hat zunächst einmal nichts mit dieser z.T. abstrusen Menschenrechtsdogmatik zu tun, mittels derer man völlig systemfremd über das Völkerecht zunehmend die Legitimation von Staaten in Frage stellen beliebt.
Und das „NGO’s“ ein Produkt des kalten Krieges sind – besser – in erster Linie zu einer Waffe gegen den Osten bzw. den vermeintlichen oder tatsächlichen Kommunismus umfunktioniert wurden, sollte man wissen – auch wenn die natürlich die eine oder andere Alibi-Veranstaltung abziehen oder abgezogen haben – zumal das in der Regel Mogelpankungen sind – der „Freiheitschuppen“ wird z.B. zu reichlich 80 % durch den amerikanische Kongreß finanziert, das geben die auch ganz offen zu, und das ist natürlich ganz, ganz toll „non-governmental“, weil der amerikanische Kongreß eben nicht die amerikanische Regierung ist.
Im übrigen sind das überwiegend Interessenverbände, die früher oder später das Lied ihrer finanzmächtigen Gönner singen.
Von den Ausnahmen, die es da auch geben mag, hören wir kaum etwas, weil die eben nicht genug Knete haben, um sich bemerkbar zu machen.
Mit etwas Zynismus positive zu vermerken ist lediglich, daß sich da manchmal die Geschichte vom alten Goethe mit den gerufenen Geistern, die partout nicht wieder gehn wollen, andeutet.
Diese ausufernde Vereinsmeierei wird eh schon zunehmend dysfunktional.
Nur weil man einer alten Schändlichkeit einen neuen Namen bastelt wird es nicht besser, dazu muss ich auch nicht überall rumturnen.
Völkerrechtswidrige Kriege werden auch nicht humaner sie bleiben was sie sind.
„Das moderne Völkerrecht spricht von einem bewaffneten Konflikt“ so sah man es 2017 bei der BR.
https://www.youtube.com/watch?v=4UFD0XSLtQE
2015 tummelten sich vereint mit den Doller-Terroristen USA/FR/GB als Berater und Zielhelfer.
Ein wie auch immer auf den Thron gepflanzter Präsident im Exil und ohne Volksmehrheit lässt sein Land und Volk gefügig bomben.
Dieser Bombenterror fragt nicht nach dem Völkerrecht und schon gar nicht nach dem humanitären Völkerrecht. Gerade das humanitäre Völkerrecht wurde von der ersten Bombe an mit Füssen getreten. Möglich gemacht durch die Resolution die ein einseitiges Waffenembargo forderte.
https://de.wikipedia.org/wiki/Humanit%C3%A4re_Aspekte_der_Milit%C3%A4rintervention_im_Jemen_seit_2015
Wenn man nun einmal genauer hinsieht, fallen erst einmal Dinge auf wie Seeblockade, Bomben, vorsätzliche Zerstörung von zivilen Zielen. Hatte das für die Beteiligten Konsequenzen? Nein, und warum nicht?
„Die unmittelbaren Täter*innen dieses Verbrechens im Jemen – Politiker*innen und Militärangehörige des von Saudi-Arabien angeführten Militärbündnisses – werden vermutlich nie strafrechtlich verfolgt werden.
Doch ihre Lieferanten, italienische Unternehmen und Behörden, könnten vor Gericht gebracht werden.“
Weil man den Mördern nicht an den Kragen will nimmt man das Werkzeug !
Nicht nur die Untätigkeit der UN in Sachen Kriegsverbrechen sondern auch der Unwille des ISTGH ohne Ansehen der Person zu handeln bzw zu urteilen fördert geradezu solche Verhaltensweisen.
Wer bei all dem von humanitären Völkerrecht faselt verkennt seine Mitschuld am Zerfall der Normen. Normen stellt man auf und setzt sie durch sonst sind sie nichts wert.
Die Häfen sind die Versorgungsadern, wer die blockiert verhindert Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern.
„Mit nichtinternationalen bewaffneten Konflikten befasst sich das humanitäre Völkerrecht in seiner gegenwärtigen Form nur sehr eingeschränkt.“
Ist eine UN Resolution mit internationalen Konflikt gleichzusetzen oder wird der innerstaatliche Konflikt international wenn einige Staaten über ein Land herfallen?
„Darüber hinaus sind nur einige wenige Regelungen des humanitären Völkerrechts, wie beispielsweise die Bestimmungen zur Verwendung von Schutzzeichen, bereits in Friedenszeiten von Bedeutung.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Humanit%C3%A4res_V%C3%B6lkerrecht
Wenn also Saudis im Verbund USA/FR und GB im Jemen nach internationalem Recht Straftaten begehen stehen sie nicht im Sonderschutz von NATO Regularien und sollten demzufolge in Den Haag antreten. Ohne mit der Wimper zu zucken. Gewinne von Waffengeschäfte die Völkerrechtsbrüche ermöglichten sind ohne Abzug voll einzuziehen und dem Opferstaaten als Wiedergutmachung zu zahlen. Nicht die Steuerzahler sollen leisten sondern die Täter und Gewinnler. Sind nicht ausreichend Bar Reserven vorhanden erhält die Opferseite Zugriff auf Aktien über die sie frei verfügen können. Pfandrecht ohne wenn und aber.
Wer meint Verbrechen begehen zu können soll dann gefälligst auf eigenes Risiko handeln und nicht wie üblich solche Forderungen sozialisieren.
https://www.facing-finance.org/de/2019/12/jemen-krieg-kriegsverbrechen-vorwurfe-gegen-rustungsunternehmen/#_ftn3
Wir können gern über den Sinn eines wie auch immer gestalteten Völkerrecht diskutieren aber ich bin ein strikter Gegner selektiver Anwendung. Und im speziellen Fall ist es eine selektive Anwendung.
Denn
„Mit nichtinternationalen bewaffneten Konflikten befasst sich das humanitäre Völkerrecht in seiner gegenwärtigen Form nur sehr eingeschränkt.“
Weil über Ramstein Signale weitergeleitet werden klagt man, aber ich habe nachgesehen, wegen der Bomben klagt man nicht, auch nicht wegen Waffenlieferungen in Konfliktgebiete o.a.
Nun ja, wir würden jetzt gern unser „liebstes Kind“, den Satz zum Verhältnis von Politik und Recht wiederholen, aber wir wollen ihn nicht, wie so viele Begriffe, zur inhaltsentleerten, verwaschenen Allzweckwaffe verkommen lassen, obwohl er hier ganz gut passen würde.
Zunächst einmal war die Vorinstanz, das OVG Münster, doch erstaunlich mutig, und man wird sich wohl die Entscheidungen aller drei Instanzen zu Gemüte führen müssen, um sich eine abschließende Meinung bilden zu können.
Dessen ungeachtet sei auf zwei Passagen der Pressemitteilung hingewiesen:
„Zudem kann die völkerrechtliche Beurteilung des Handelns anderer Staaten wegen der strukturellen Besonderheiten des Völkerrechts von der Bandbreite der vertretbaren Rechtsauffassungen abhängen.“
…
„Ob die unter Nutzung der Air Base Ramstein durchgeführten Drohneneinsätze der USA im Jemen regelmäßig gegen Vorgaben des humanitären Völkerrechts, insbesondere die Verbote unterschiedsloser Angriffe oder von Angriffen mit unverhältnismäßigen Kollateralschäden verstoßen, kann unter Berücksichtigung der vertretbaren Bandbreite von Rechtsauffassungen ebenfalls nicht ohne ergänzende Tatsachenfeststellungen des Oberverwaltungsgerichts entschieden werden.“
Die Krux ist hier die „vertretbare Bandbreite von Rechtsauffassungen im Völkerrecht“.
Ich hatte in der Vergangeheit bereits darauf aufmerksam gemacht, daß meiner völlig irrelevanten Meinung nach diese „Bandbreite“ in den letzten 30 Jahren doch ganz erheblich ausgeweitet worden ist, so daß es fast so erscheint, als ob man – je nach Bedarf – eine passende Rechtsauffassung in diesem „breiten Band“ schon finden wird.
Ich bin in dieser Rechtsmaterie nicht so bewandert, aber ich versuche mir einen vergleichbaren Fall zu denken, in dem z.B. Norstream II und GASPROM eine Rolle spielen könnten, und es würde mich nicht überraschen, wenn das BverwG hier zu dem Ergebnis käme, daß die Bundesregierung, anders als im vorliegenden Fall, zur Beendigung eventuell einschlägiger völkerrechtlicher Verträge verpflichtet wäre. (Gut, Bündnisverpflichtungen kämen da offensichtlich nicht in Betracht.)
Man sollte hier auch den Fall „Nawalny“ und den damit verfolgten Zweck im Auge behalten – zur Tragweite dieser Schweinerei kann man heute auf – de.sputniknews.com.- bereits Erahntes erfahren.
(„Megaphon-Diplomatie“ im Fall Nawalny: Russland wirft Deutschland Desinformationskampagne vor)
Ich darf in diesem Zusammenhang auch nochmals auf den m.E. spektakulären Brief von Willy Wimmer aus dem Jahre 2000 an den damaligen Bundeskanzler Schröder verweisen – da ist im Grunde schon alles drinnen.
Wir erleben hier erneut nichts anderes als die westlichen Doppelstandards! Und die Schlussätze sagen im Grunde, dass Deutschland KEIN Rechtsstaat ist! Das ist nichts anderes als die Bestätigung, als dass die Befugnisse der US-Besatzer Mord, Kriegsverbrechen und Völkerrechtsbruch beinhalten.
Oder haben die USA im Hintergrund auch den Richtern mit Sanktionen gedroht, wie sie das auch beim Internationalen Strafgerichtshof getan haben? Eine Reise nach Florida oder New York mitsamt den Anverwandten dürfte in einem solchen Fall höher gestanden haben, als sich an geltendes Recht zu halten, denn ein Richter hat doch hier ohnehin Narrenfreiheit.
Das ist so, als wenn Mafia Opfer, den Ältestenrat, der Mafia bitten, ihnen Gerechtigkeit zu bringen. NAIV
Genau, es ist naiv.
„„Außerdem muss ein Gerichtshof eingerichtet werden, der bei der Auslegung des Gründungsvertrages Klarheit schafft und Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Völkerrechts beilegt. Dies würde den Grundstein für ein Rechtssystems bilden.“
Völkerrecht allgemein und humanitäres Völkerrecht insbesondere sind inzwischen so ausgehöhlt und durch Missbrauch beladen.
Wenn die UN das Zusammenleben aller Völker gleichberechtigt sicherstellen soll, dann sollte es keine Sonderwege zulassen.
Dann darf weder die NATO noch die EU ein wie auch immer gelagertes Recht haben an der UN vorbei tätig zu werden.
Aber genau das ist ja in der Planung. Die straffreie „Verteidigung“ ihrer zumeist privatwirtschaftlicher Interessen.
Afghanistan, Irak, Syrien oder auch Venezuela, Bolivien….
Im Grunde kann sich kein Staat mehr sicher sein nicht angegriffen zu werden. Also an wen sollen sich die Opfer denn wenden wenn jeder seine eigene Definition hat.
„Allerdings ist auch hier ein Paradigmenwechsel zu beobachten. Es wurde nicht versucht, den Krieg der NATO gegen Rest-Jugoslawien als Verteidigungskrieg darzustellen noch mit dem bestehenden Völkerrecht zu begründen, sondern mit einer – der Nothilfe vergleichbaren – erweiterten Auslegung des humanitären Völkerrechts. “
„Der Angriff der Koalition der Willigen unter Führung der Vereinigten Staaten von Amerika auf den Irak im Dritten Golfkrieg im Jahr 2003 (Irakkrieg) wurde …..nach Ansicht vieler Kritiker daher um keinen Präventivkrieg im Sinne der Vereinten Nationen (siehe dazu: Caroline-Kriterien), sondern vielmehr um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. “
„Deshalb gilt der Irakkrieg wegen der Bestimmungen der UN-Charta und dem fehlenden UN-Mandat als völkerrechtswidriger, illegaler Angriffskrieg.[13][14] Weil die Vereinigten Staaten den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennen, sind juristische Konsequenzen nicht absehbar.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Angriffskrieg#Rechtslage_in_Deutschland
https://www.deutschlandfunk.de/uno-mandat-ist-fuer-einsatz-nicht-unbeding-notwendig.694.de.html?dram:article_id=58302
https://www.freitag.de/autoren/jakob-reimann-justicenow/die-illegalen-kriege-der-nato
bleibtmirvomleib „Aber genau das ist ja in der Planung. Die straffreie „Verteidigung“ ihrer zumeist privatwirtschaftlicher Interessen.“
Wenn man sich das vor Augen hält, wirkt es total surreal, Bürger der westlichen „Wertegemeinschaft“ zu sein. Wie die Vorstellung, man würde wegsehen, wenn Jemand vergewaltigt wird. Irgendwie unvorstellbar.