Wird die Rentenkasse „geplündert“? Ein Faktencheck zum Thema Rente und Altersarmut
Da ich in letzter Zeit viel über soziale Themen geschrieben habe, habe ich dazu auch viele Fragen bekommen. Heute möchte ich darauf eingehen und mit Legenden und falschen „Informationen“ aufräumen, die es bei dem Thema Rentenversicherung gibt.
Es geistert immer wieder die Formulierung durch die Medien, der Staat würde die Rentenkassen „plündern“ oder die Rentenkassen wären bei der Wiedervereinigung „geplündert“ worden. Das ist Unsinn und nur eine weitere Variante des Prinzips „teile und herrsche“, über das ich erst gestern geschrieben habe. Hier wird mit Unwahrheiten eine neue, künstliche „Mauer“ zwischen Ost- und Westdeutschen in die Köpfe der Menschen geprügelt.
Um aufzuzeigen, warum ich dieser Meinung bin, muss ich zuerst erklären, wie die Rentenversicherung in Deutschland funktioniert. Ich möchte diesen Artikel, wie immer, so schreiben, dass auch jemand, der von dem Thema keine Ahnung hat, es versteht. Daher werde ich es in einigen Punkten etwas vereinfachen, aber an sich ist das Thema nicht kompliziert und leicht zu verstehen, wie Sie gleich sehen werden.
Wie funktioniert die Rentenversicherung?
Die Rentenversicherung ist ein Umlage-finanziertes System. Das bedeutet, was die arbeitenden Menschen diesen Monat einzahlen, wird auch in diesem Monat an die Rentner ausgezahlt, es wird nichts angespart. Es ist also quasi wie Ihr Girokonto, wo Ihr Gehalt eingeht und dann im Laufe des Monats Ihre Kosten wieder rausgehen. Und am Ende des Monats ist es in der Regel wieder bei Null und wird mit dem nächsten Gehalt wieder aufgefüllt.
Natürlich sind die Einnahmen der Rentenversicherung nicht stabil, weil zum Beispiel Saisonarbeiter und andere Berufsgruppen in bestimmten Jahreszeiten mehr arbeiten, verdienen und einzahlen, als in anderen Jahreszeiten. Auch die Arbeitslosigkeit schwankt von Jahr zu Jahr.
Die Ausgaben der Rentenversicherung, also die Renten, sind hingegen stabil. Die Rentner wollen jeden Monat die gleiche Summe bekommen. Daher hat die Rentenversicherung kleine Reserven, die diese Schwankungen ausgleichen können. Die Reserven liegen bei ca. 30 Milliarden, was aber nur 10 Prozent der jährlichen Ausgaben ausmacht, die aktuell bei ca. 310 Milliarden liegen. Es ist also wirklich nicht viel.
Um das zu verstehen nochmal zu unserem Vergleich: Wenn Sie ein Durchschnittsverdiener sind und ca. 3.000 Euro brutto haben, dann haben Sie je nach Steuerklasse vielleicht 2.000 netto, das sind 24.000 Euro pro Jahr. Das wäre also so, als wenn Sie eine Reserve für schlechte Tage von 2.400 Euro hätten. Sicherlich ist das viel Geld, aber große Sprünge kann man damit nicht machen. Und so muss man auch die Reserven der Rentenversicherung verstehen.
Nachdem wir verstanden haben, wie die Rentenversicherung funktioniert, stellt sich folgende Frage: Wie soll eine Kasse geplündert werden, in der gar nichts drin ist? Und es war auch nie was drin, denn so funktioniert die deutsche Rentenversicherung seit über 100 Jahren.
Wie aber kommt es dann zu der Legende von der „Plünderung der Rentenkassen“? In dem Zusammenhang ist immer die Rede von „versicherungsfremden Leistungen“, die die Rentenversicherung angeblich bezahlt. Sie bezahlt also angeblich für Dinge, die sie gar nicht bezahlen müsste. Um zu verstehen, ob das stimmt, müssen also folgende Frage beantworten:
Was sind „versicherungsfremde Leistungen“?
Als Deutschland wiedervereinigt wurde, hat die Rentenversicherung vom ersten Tag an auch die Renten der ostdeutschen Rentner bezahlt. Das wurde als „versicherungsfremde Leistung“ bezeichnet, weil diese Rentner ja nie in die westdeutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Renten wurden als „Kosten der Wiedervereinigung“ bezeichnet und angeblich war die Rentenversicherung dafür nicht zuständig.
Das ist in meinen Augen eine sehr abenteuerliche Argumentation, denn die Beiträge der ostdeutschen Beitragszahler hat die Rentenversicherung ja kassiert, warum sollte sie dann nicht auch die Renten der ostdeutschen Rentner bezahlen? Wir erinnern uns: Es wird im Umlage-finanzierten System nichts angespart, die heutigen Renten werden von den heutigen Beiträgen bezahlt.
Die Ungerechtigkeit geht noch weiter: Die Renten in Ostdeutschland sind bis heute niedriger, als die westdeutschen Renten. Und das liegt nicht etwa daran, dass dort weniger verdient wird, es liegt an der Rentenformel, nach der ostdeutsche Rentner derzeit nur 96 Prozent der westdeutschen Renten erhalten, der Unterschied soll bis 2025 endlich ausgeglichen sein.
Nur wie erklären Sie jemandem, der heute in Rente geht und in Ostdeutschland 30 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, dass er weniger bekommen soll, als sein westdeutscher Kollege, der genauso viel eingezahlt hat?
Eigentlich müssten sich Ost- und Westdeutsche gemeinsam gegen eine solche Ungerechtigkeit wehren. Aber wir erinnern uns an das Prinzip „teile und herrsche“: Stattdessen wird die Legende erzählt, die Rentenkassen würden durch die Ostdeutschen und die Wiedervereinigung „geplündert“ werden. Im Ergebnis ist der Ossi sauer, weil seine Arbeit herabgewürdigt wird und der Wessi ist sauer, weil der Ossi ihm angeblich die Rente klaut. So einfach kann man die Menschen gegeneinander ausspielen. Es braucht nur eine kleine Legende, die beide Seiten verärgert. Dass sie nicht wahr ist, merkt ja keiner.
Und so ist es bei allen „versicherungsfremden Leistungen“. Es sind Renten für Ossis, Aussiedler und andere Renten. Und wer soll eine Rente bezahlen, wenn nicht die Rentenversicherung? Aber die anderen Renten fallen ohnehin nicht ins Gewicht, der größte Brocken der „versicherungsfremden Leistungen“ sind die Renten für Ostdeutsche. Nur was daran „versicherungsfremd“ sein soll, wenn man andererseits die Beiträge der Ostdeutschen gerne nimmt, das leuchtet mir nicht ein.
Damit kommen wir zur eigentlichen Frage, von der mit der Debatte um die „Plünderung der Rentenkassen“ abgelenkt werden soll: Warum sind dann die Renten in der Schweiz und Österreich höher, als in Deutschland?
Um das zu verstehen, müssen wir ein wenig ins Detail gehen, aber keine Angst, es wird nicht kompliziert.
Wir müssen nämlich fragen, was sind die Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung und welche Stellschrauben kann man da drehen? Und wenn wir uns diese Frage anschauen, verstehen wir schnell, warum zum Beispiel in der Schweiz die Renten höher sind, als in Deutschland, der Beitragssatz aber viel niedriger.
Stellschraube 1: Beitragsbemessungsgrenze
In Deutschland gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Das bedeutet, dass man auf ein Gehalt, das eine bestimmte Summe übersteigt, keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung zahlen muss. Was gut klingt, ist hoch unsozial, wie man schnell an Beispielen sehen kann.
Der Beitragssatz beträgt derzeit ca. 19 Prozent. Das bedeutet: Wenn Sie Durchschnittsverdiener mit 3.000 Euro brutto sind und ca. 2.000 netto haben, zahlen Sie 570 Euro in die Rentenversicherung, wobei Ihr Arbeitgeber die Hälfte zahlt. Auf Ihrer Lohnabrechnung sehen Sie also nur 285 Euro.
Wenn jemand 10.000 Euro verdient, dann zahlt er an Rentenversicherung 19 Prozent auf die Beitragsbemessungsgrenze, die momentan bei 6.700 Euro liegt. Er zahlt also den Maximalbeitrag in Höhe von ca. 1.270 Euro, den er sich auch mit dem Arbeitgeber teilt, er sieht auf seiner Lohnabrechnung also seinen Arbeitnehmeranteil von 635 Euro. Da sein Gehalt aber 10.000 beträgt und er nur 1.270 in die Rente einzahlt, liegt sein Beitragssatz nicht bei 19 Prozent, wie bei Ihnen, sondern nur bei 12,7 Prozent.
Ganz extrem wird es bei jemandem, der eine Million pro Monat verdient. Auch er zahlt nur 1.270 Euro in die Rente ein, das ist dann Beitragssatz von 0,127 Prozent!
Die Beitragsbemessungsgrenze ist also völlig unsozial, denn in der Praxis bedeutet sie, dass die gut verdienenden Menschen weniger einzahlen, als die Normalverdiener. Anders gesagt: Wer sowieso schon wenig verdient und jeden Euro mehrmals umdrehen muss, zahlt mehr, als derjenige, dem es ohnehin nicht weh tun würde.
In der Schweiz ist das anders: Dort zahlt jeder voll ein, es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze. Daher kann sich die Schweiz erlauben, nur einen Beitragssatz von ca. 10 Prozent zu nehmen. Wer also 3.000 verdient, würde in der Schweiz 300 anstatt 570 einzahlen, die Hälfte übernimmt auch dort der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmeranteil liegt dort dann also bei 150 und nicht bei 285.
Und weil es keine Beitragsbemessungsgrenze gibt, zahlt derjenige, der eine Million im Monat verdient, auch 10 Prozent, also 100.000 anstatt 1.275, in die Rente ein.
Und schon kann man verstehen, warum der Beitragssatz zur Rentenversicherung dort ca. bei der Hälfte des deutschen Beitragssatzes liegt, die Renten aber viel höher sind.
Aber das ist noch nicht alles.
Stellschraube 2: Befreite Berufsgruppen
In Deutschland gibt es eine lange Liste an Berufsgruppen, die gar nicht in die Rentenversicherung einzahlen. Das sind vor allem Freiberufler, wie Ärzte, Anwälte, Selbständige und so weiter. Also Leute, die gut verdienen und zumindest mal (siehe Beitragsbemessungsgrenze) ihre 1.270 monatlich beisteuern könnten. Aber die dürfen sich aus dem Sozialsystem ausklinken und in eine eigene Kasse einzahlen.
Und Beamte zahlen gar nichts für ihre Altersversorgung, sie bekommen ihre Pensionen aus den Steuern bezahlt, die alle in Deutschland bezahlen müssen.
Auch hier also wieder ein Grund, warum es in Deutschland so schlecht um die Rentenversicherung bestellt ist: Viele Gutverdiener, die für ordentlich mehr Einnahmen der Rentenkassen sorgen würden, machen gar nicht mit.
In der Schweiz muss jeder mitmachen, die Rentenversicherung ist dort „obligatorisch“, also Pflicht.
Und als würde das nicht reichen, gibt es noch eine dritte Stellschraube:
Stellschraube 3: Versicherungspflichtige Einkommen
In Deutschland ist nur der Lohn versicherungspflichtig. Wer aber zum Beispiel drei Häuer geerbt hat und von den Mieteinnahmen lebt, zahlt nichts in die Rente ein. Gleiches gilt für Einkommen aus Zinsen, Spekulationsgewinnen und so weiter und so fort.
Auch hiervon profitieren wieder nur die Reichen und Gutverdiener, wer als Durchschnittsverdiener mit 3.000 Euro brutto auskommen muss, der hat in der Regel keine Zins-, Miet- oder Spekulationsgewinne.
In der Schweiz ist auch das anders geregelt. Man bezahlt seine Beiträge auf das gesamte Einkommen, egal woher es kommt. Und wenn man nach der Steuererklärung auf seine Zinsgewinne die Steuer nachzahlen muss, dann bekommt man auch gleich eine Rechnung von der Rentenversicherung und muss auch dort seinen Anteil nachzahlen.
Die Lösung wäre also ganz einfach.
Die Schweiz, das vielgescholtene Steuerparadies, macht es vor. Obwohl die Reichen und Gutverdiener dort voll an den Sozialsystemen beteiligt werden, ist es für sie immer noch vorteilhaft, dort zu leben. Es spricht also nichts dagegen, so etwas auch in Deutschland einzuführen. Die Schweiz hat ja nicht den Ruf, ein sozial-romantischer Staat zu sein, eher im Gegenteil.
Hinzu kommt, dass es in der Schweiz eine Maximalrente gibt, es profitieren von dem System also tatsächlich diejenigen, die es finanziell wirklich brauchen und die Millionäre sind auf diese „kleine“ Summe ohnehin nicht angewiesen. Die haben ihr Scherflein auch ohne die staatliche Rente längst im Trockenen. Aber sie müssen trotzdem voll in die Rente bezahlen.
Das nenne ich sozial!
Ich gönne es jedem, der für gute Arbeit eine Million pro Monat verdient! Es geht mir nicht um eine Neiddebatte oder ähnliches.
Unsere Medien und Politiker erzählen der dummen (und schlechtbezahlten) Masse ständig den Unsinn von der „Solidargemeinschaft“. Aber wenn diejenigen, die es sich leisten könnten, viel weniger einzahlen, wo ist denn dann die „Solidargemeinschaft“?
Wer jedoch aufmerksam die „Qualitätsmedien“ verfolgt, der hat nun den entscheidenden Einwand:
Und was ist mit dem „demografischen Wandel“?
Uns wird ja von Politik und Medien erzählt, es gäbe keinerlei Alternativen zur Rente mit 67 und zur Rentenkürzung, weil immer mehr Menschen immer länger Rente beziehen und immer weniger Menschen das mit ihren Beiträgen bezahlen müssen.
Das stimmt natürlich, nur wenn wir ein System, wie in der Schweiz hätten, würde das nicht so weh tun. Und wenn man aufgrund des demografischen Wandels feststellt, dass die Rentenkasse zwei Prozent mehr braucht, dann ist das kein Problem. Und wir reden tatsächlich nur über wenige Prozent, bei dem Problem.
Die arbeitende Bevölkerung könnte eine Erhöhung der Beiträge von 10 auf 12 Prozent verkraften, es wären immer noch keine 19 Prozent, wie jetzt in Deutschland. Man könnte es auch zwischen Alten und Jungen aufteilen, die Rentner bekommen ein Prozent weniger Rente und die Arbeitnehmer zahlen ein Prozent mehr in die Kasse. Es gibt reichlich Möglichkeiten, das Problem fair zu lösen.
Aber all diese Möglichkeiten funktionieren nur, wenn auch wirklich alle mitmachen. Wenn jedoch systematisch jeder, der etwas besser verdient, seinen Teil zum System gar nicht beisteuern muss, dann wird eben auch gar nichts funktionieren. Und das ist es, was wir heute bei der Debatte über Altersarmut erleben.
Aber in Deutschland wird ein solches System nicht eingeführt. Die Lobbyisten der Freiberufler würden das nie zulassen. Und wenn wir uns den Bundestag anschauen, dann sitzen dort viele Anwälte, Steuerberater, Beamte und so weiter. Die werden doch kein Gesetz erlassen, das dazu führt, dass sie mehr bezahlen müssen, als heute!
Also hält man die Masse lieber dumm und erfindet Legenden, wie die „Plünderung der Rentenkassen“ durch die Ossis. Da können sich alle drüber aufregen. Die einen, weil sie zu Unrecht beschuldigt werden und die anderen, weil sie fälschlicherweise glauben, um ihre verdiente Rente betrogen zu werden.
Dabei werden alle – Ossis und Wessis – um eine faire Rente betrogen! Anstatt „Ossi gegen Wessi“ müsste es „Menschen gegen die Regierung“ heißen, solange die Regierung solche Gesetze macht.
Aber so funktioniert das Prinzip „teile und herrsche“: Die Menschen gehen aufeinander los und die Regierung kürzt derweil ungestört weiter die Renten.
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Die angeführten Faktoren stimmen, aber ebenso, dass die Rentenkasse seit 1957 um insgesamt 800 Mrd. erleichtert wurde. Alle Faktoren zusammen führen zum deutschen Rentendesaster, was so aussieht, dass Österreicher ca. doppelt so viel Rente bekommen, zumindest in naher Zukunft. Und Österreich hat nicht das schweizer System, hat auch ähnliche Demographie wie Deutschland (die demographischen Unterschiede in westlichen Ländern unterscheiden sich eh nicht allzusehr, damit wird vor allem schlagwortartige Propaganda gemacht), aber einen Beitragssatz von ca. 21 %. Da wird spätestens klar, dass mit dem deutschen „System“ was nicht stimmen kann.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Ich kenne diese Zahlen. Aber haben Sie den Teil über „vericherungsfremde Leistungen“ aufmerksam gelesen?
Wenn ja, erklären Sie mir bitte, wofür die 800 Milliarden ausgegeben wurden.
Dabei werden Sie feststellen, dass das genau die Legende ist, die ich in dem Artikel benenne. Wenn Renten für „Ossis“ eine „versicherungsfremde Leistung“ sind, dann müssten in einem Umlage-finanzierten System auch die Beiträge der „Ossis“ als „versicherungsfremde Einnahmen“ bezeichnet werden. Entweder ist der Osten „versicherungsfremd“ oder nicht, eines geht nur in einem Umlage-finanzierten System.
Daher meine Frage, falls ich etwas übersehen haben sollte: Wofür genau wurden die 800 Milliarden ausgegeben und wie viel davon ist für etwas anderes, als Renten ausgegeben worden?
Wenn mir da kein Fehler unterlaufen ist und kein nennenswerter Betrag für Dinge ausgegeben wurde, die nichts mit Rentenzahlungen zu tun haben, dann bleibe ich bei dem, was in dem Artikel steht. Und dazu gehört in der Konsequenz auch, dass die 800 Milliarden eine Legende sind, die dem Prinzip „teile und herrsche“ dient.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber vor der Vereinigung waren die Rentenkasse nicht nur gefüllt für 2 oder 3 Wochen, sondern für einige Monate.
Dass das Geld so wie es reinkommt, gleich wieder ausgezahlt wird, ist erst danach geschehen.
Kohl hat die Sozialsysteme geplündert. Und wir fahren dadurch die ganze Zeit kurz vor dem Kollaps.
Und dann kam Rot/Grün, die die soziale Marktwirtschaft abschafften.
Dafür kann man aber nicht der Mitteldeutschen die Schuld geben und auch den Westdeutschen nicht.
Schuldig sind für diese Miesere Kohl und Co, die die DDR einfach platt machten. Die Wiedervereinigung wurde auf Kosten der Bürger durchgepeitscht ohne Sinn und Verstand.
Dass nach 30 Jahren immer noch nicht Gleichstand ist, ist ungeheuerlich.
„Kohl hat die Sozialsysteme geplündert. Und wir fahren dadurch die ganze Zeit kurz vor dem Kollaps.“
Genau der Aspekt wird doch gerade in dem Artikel behandelt und wiederlegt. Ein Umlagesystem kann nicht einfach so kollabieren. Was reinkommt, geht direkt wieder raus. Kommt weniger rein, geht weniger raus und das Prinzip funktioniert auch dann, wenn man keine Reserven für Schwankungen hat.
Dahingegen kann ein privates Rentensystem, welches auf Produkte des Finanzmarktes -selbst Staatsanleihen können im Extremfall platzen- angewiesen ist, tatsächlich kollabieren und sämtliche angesparten Beiträge vernichten. So übrigens im Zuge der Krise 2008 in den USA mit vielen privaten Betriebsrenten passiert.
Ist ja alles richtig,
Was ich sagen wollte, ist, dass es keine Reserven mehr gibt. Sondern wir jetzt tatsächlich vom Hand in die Mund leben.
Die Rentenkasse hat keine Möglichkeit mehr, dass Geld verzinsen zu lassen. Es ein wenig zu vermehren. Nicht mit spekulieren zu verwechseln. Allerdings gibt es ja eh kaum noch Zinsen für etwas.
Naja, auch egal…
Ich hoffe nur, dass es, wenn der Finanzkollaps kommt, auch weiter die Rente gibt, mit der man sein Leben noch bestreiten kann.
Ob die Kassen nun auf Anschlag sind oder nicht. Ich habe echt gewaltige Angst, dass ich 2020 / 21 vor dem Nichts stehe, weil wir 1929 erleben müssen.
Zur Schweiz: Die Rente ist aber auch pro Person auf max. 2’500 CHF pro Monat beschränkt. Bei Ehepaaren ist es pro Person sogar weniger, wenn sie zusammen leben. Deswegen lassen sich viele Paare kurz vor der Rente sogar scheiden, damit sie jeder 2’500 CH pro Monat bekommen. Also zusammen 5’000 CHF. Es gibt ein drei Säulen Prinzip. Die eine Säule ist die staatliche Rente (siehe oben), die Pflicht ist und zwar für alle. Die anderen beiden Säulen sind freiwillig werden aber steuerlich gefördert. Und die Rente und Einkommen in der Rentenzeit werden normal besteuert. Also auch Rentner zahlen Steuern und in die Rentenkasse. Ausnahmen für Ärmere gibt es viele. Wohnungseigentümer oder Hausbesitzer müssen, wenn sie in der Liegenschaft wohnen einen sogenannten Eigenmietwert versteuern. Es wird so getan, als wenn man die Liegenschaft zu ortsüblichen Mieten vernietet und muss das versteuern. Für viele Rentner mit niedriger Renten eine schwierige Sache. Die meisten Rentner haben in die zweite und dritte Säule im Leben eingezahlt und der macht den grösseren Teil der Rente aus. Sonst könnten sie mit dem gleichen Lebensstandard nicht in der Schweiz leben. Ärmere wandern nach Asien aus, weil sie mit dem Geld in der Schweiz nicht klar kommen.
Zu Deutschland: Das Rentensystem ist dumm, da es ein Umlageverfahren ist. Würde das Geld weltweit in der Wirtschaft angelegt wäre die Rentenkasse in Deutschland wohl das reichste Organ überhaupt. Der Wert von Aktien, Immobilien und Staatsanleihen hat sich seit der Gründung mindestens um 5-10 % pro Jahr vermehrt. Jeder kann sich ausrechnen, was für Summen heute zusammen kämen. Die Zeiten für Rentner wären rosig. Zum Vergleich, das Geld aus dem Marshallplan, dass heute in der Gesellschaft für Wiederaufbau steckt hat sich seit 1956 um Faktoren multipliziert. Die Bank für Wiederaufbau hat heute so viel Geld, dass sie nicht weiss wo sie es anlegen soll. Auch bei der Rente hat man das Deutsche Volk betrogen und belogen. Hätte ich seit ich arbeite (Start mit 15 Jahren) all das Geld, dass ich in die Deutsche Rente eingezahlt habe in Aktien angelegt, wäre ich heute Millionär. Aber ich bekomme eine mickrige Rente daraus.
Ich sehe das ganze ähnlich und mache es gerne am Ex-Bayerntrainer Pep Guardiola fest:
Er war 3 Jahre Trainer bei Bayern und hat pro Monat bestimmt 1 Millionen Euro verdient. Wären diese voll Rentenkassenpflichtig gewesen hätten er und Bayern Monat für Monat 190.000 Euro in die Rentenkasse eingezahlt. In den 3 Jahren also ca. 2,3 Millionen Euro.
Wenn Pep Guardiola dann das Rentenalter erreicht und Rente beantragt hätte, hätte er die Mitteilung bekommen, das er keine Ansprüche hat da er nicht mindestens 5 Jahre eingezahlt hat.
Macht er noch 2 Jahre Trainer in Deutschland und zahlt ein so das er Ansprüche hat, dürfte er aber nur vielleicht 300 Euro bekommen, da die Rente insgesamt auf (sagen wir mal) 3500 Euro gedeckelt ist und um die zu erreichen muss man mindestens (sagen wir mal) 35 Jahre eingezahlt haben.
In diesem Zusammenhang wäre es interessant zu wissen, wie die ganzen Topfußballer (und auch anderen Sportler) Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Sie profitieren von der Deutschen Infrastruktur wie z.B. den Steuererleichterungen für den Stadionbau usw.
Außer acht sollte man bei der Rentendiskussion auch nicht lassen, das der Verwaltungsaufwand bei der Deutschen Rentenkasse nur bei 1,4% liegt. Welche private kommt da nur annähernd ran?
Alleine daran sieht man schon das die private nicht geeignet ist um den Bürger vernünftig abzusichern.
Gruß aus Duisbur
Norbert
Es heißt übrigens „die Schäflein ins Trockene bringen“ – dieses geflügelte Wort hat also bildlich tatsächlich etwas mit Schafen zu tun, die man vor einem Unwetter oder den kalten nassen Winter in Sicherheit bringt.
„Scherflein“ dagegen ist ein sehr altes Wort und steht sprichwörtlich für einesehr kleine Münzeinheit. Die kleinste zu der Zeit, als noch mit „Scherflein“ bezahlt wurde. Das war im Mittelalter:
https://de.wikipedia.org/wiki/Scherf
Und das dazugehörige Sprichwort ist „sein Scherflein beitragen“ und stammt offenbar von Martin Luther aus dessen Bibel-Übersetzung.
Ansonsten: Wieder mal ein sehr guter Artikel! Verständlich, einfach genug und trotzdem umfassend die ganze Rentenproblematik aufgedröselt!
Wenn sogenannte versicherungsfremde Leitungen genannt werden und man in Foren mitliest dann werden nicht nur von vielen die Ost-Renten angeführt sonder eben auch Kindererziehungszeiten oder Mütter-Renten oder sonstige Anrechnungszeiten.
Ist es jetzt so das z.B. Privatversicherte nur die Private Rente bekommen je nach Vertrag und müssen Privatversicherungen diese zusätzlichen Leistungen erbringen ? Oder bekommen Privatversicherte dann zusätzlich aus der gesetzlichen RV diese Leistungen?
In dem 2. Fall sind das dann sogenannte fremde Leistungen weil zu der Leistung der Beitragsanteil fehlt.
Gleiches galt für Ostrentner die bereits in Rente waren. Die Spätaussiedler auch. Es gab eine große Gruppe von plötzlichen neuen Rentner damals. Der zu verteilende Kuchen musste für viel mehr Anspruchsberechtigte reichen.
Was tat man
1. Korrektur von Anrechnungszeiten ( weniger Rentenpunkte )
2. Beitragserhöhung ( weniger Nettolohn )
3. Wegfall der ALH und Verkürzung ALG1 mit ihrem anteiligen Beiträgen ( Wegfall von Beitragszeiten )
4. H4 Bezug ( Beitragszeiten und auch keine Anrechnungszeiten )
5. Altersgrenze hochgesetzt bei gleichzeitigen Jugendwahn ( Verstärkung des Verlustes von möglichen Beitragsjahren oder Anrechnungszeiten )
All das führte also zu einer extremen Senkung der Rentenansprüche. Von all den Stellschrauben sind nur gesetzlich versicherte Arbeitnehmer betroffen. Real betrachtet eine recht kleine Gruppe die das Schultern muss. Also der Vorgängergeneration die erworbenen Ansprüche zahlen, den gesellschaftlichen Wunsch nach der nächsten Generation unterstützen, die Erziehungsleistung anerkennen, den Einkommensverlust durch Kinder ausgleichen und nun auch noch die Belohnung zahlen weil jemand gearbeitet aber nicht gut verdient hat. Also schon eine Menge was die heutigen Niedriglöhner und prekär Beschäftigte leisten sollen.
Diese Gruppe betrachtet dann Wahlgeschenke wie Kindererziehungszeiten oder Mütterrenten plus diese ominöse Anerkennsrente als versicherungsfremde Leistung weil dafür kein vergleichbarer Beitrag geleistet wurde. Denn alle haben darauf Anspruch auch die, die sich aus dem Solidarprinzip verabschiedeten.
Für all diese Menschen muss dann der Steuerzahler das Loch stopfen ( Bundeszuschüsse ). Die Rechnung wird dann an alle Steuerzahler verschickt. Hierüber zahlt der Pflichtversicherte dann noch einmal mit.
Um die 800 Mrd. ausfindig zu machen müsste man also monatlich den Bundeszuschuss mit der tatsächliche Zahlungspflicht vergleichen. Jedes Ungleichgewicht führt zwangsläufig zur nächsten Beitragserhöhung oder Ersatzweise zum hinaufsetzen des Renteneinstiegsalters.
Auch du übersiehst, obwohl es im Artikel ausdrücklich gesagt wurde, daß mit der Wiedervereinigung nicht nur neue Rentner, sondern auch massig neue Beitragszahler ins System kamen. Der „zu vereilende Kuchen“ mußte also nicht nur auf mehr Münder verteilt werden, er wurde zugleich auch erheblich größer.
Und noch eine Korrektur: HartzIV-Zeiten (Alg2) zählen sehr wohl zu den Anrechnungszeiten dazu. Finanziell wirken sie sich allerdings nicht aus, da inzwischen gar keine Beiträge mehr für Alg2-Bezieher geleistet werden – im Gegensatz zum Alg1 und dem Anfang von HartzIV, als es noch (lächerliche) 40 Euro waren
ca.8,5 Mio Erwerbstätige 1989 mit Durchschnittseinkommen von 1300 Ostmark
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/249254/umfrage/durchschnittseinkommen-in-der-ddr/
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/249217/umfrage/bevoelkerung-der-ddr/
Das sind Zahlen die ich auf die schnelle gefunden habe. Bedenkt man dann die Entwicklung der Gruppe der Erwerbsfähigen dann schrumpft die schnell zusammen.
https://www.deutschlandinzahlen.de/tab/deutschland/soziales/gesetzliche-rentenversicherung/renteneintrittsalter
Der Verschiebebahnhof von AL zu Rente nahm deutlich zu, die AL im Osten stiegen rasant an was die Gruppe der Beitragszahler weiter schrumpfen lies. Bei einem Monatseinkommen von nicht einmal 700 DM floss wohl nicht sehr viel in die RV.
„1989 „ohne historische Präzedenzfälle“. Die bislang höchste Arbeitslosenquote in Ostdeutschland war im Februar 2005 zu verzeichnen: 22,8 Prozent.“
https://www.dw.com/de/jeder-zweite-ostdeutsche-war-schon-arbeitslos/a-5265094
Einigen wir uns auf ca 6 Mio im Schnitt ( Unterschiede ALZ und Dauerumschulungen) die durch ihr Einkommen nicht nur die ca 4 Mio Rentner im Osten sondern auch die im Westen zu finanzieren. Zusätzlich noch die Rentenanpassungen. Das alles im Laufe der Jahre durch gesamtdeutsche Stagnation oder Senkung der Einkommen.
Um die vergleichsweise hohen Rentenbeträge von früher erworbenen Ansprüchen heute zu finanzieren bedarf es schon rechnerisch mehr Arbeitnehmer weil die vergleichsweise kleine Beträge aufbringen.
Der Mindestlohn wurde doch nicht eingeführt um den ANern Gutes zu tun sondern um der RV Mindestbeträge zukommen zu lassen. Also planbare Kassen zu schaffen.
Wenn man jetzt noch dazu über geht eine Lebensleistungsrente über H4 bei 35 Jahren zu basteln dann muß man klar NEIN sagen wenn das wieder nur die gesetzlich Versicherten aufbringen sollen. Nicht weil ich das den Menschen nicht gönne sondern weil hier die RV Versäumnisse der Politik ausgleichen soll.
https://www.matthias-w-birkwald.de/de/article/1282.der-gesetzliche-mindestlohn-ist-keine-erfindung-der-spd.html
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/mueller-vogg-gegen-den-strom/die-spd-prahlt-mit-einem-erfolg-der-linkspartei/
Sie feiern heut den Mindestlohn und verkünden noch eine andere Zahl, ca 2,5 Mio AN sind von der Umgehung des ML betroffen.
Haben früher einmal 3 AN für 1 Rentner gesorgt müssen das heute 6 oder 7 Niedriglöhner erledigen und jedes Wahlgeschenk noch oben drauf. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Arbeitsstunden seit Jahren. Es wird nicht mehr gearbeitet aber die Zahl der AN steigt. Vor ca. 1 Jahr betrug die Zahl der Stunden pro AN noch 6,5 Stunden.
Heute arbeiten ca. 7 Mio im Mindestlohnbereich und davon 2 Mio noch nicht einmal den.
„Wenn sogenannte versicherungsfremde Leitungen genannt werden und man in Foren mitliest dann werden nicht nur von vielen die Ost-Renten angeführt sonder eben auch Kindererziehungszeiten oder Mütter-Renten oder sonstige Anrechnungszeiten.“
Also ich hatte letztes Jahr als Selbstständiger einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung und auf meine Frage hin, ob die meine ganze Zettelwirtschaft aus Studium, Zivi, etc. bräuchten, hat man mir gesagt: Für die höhe der Ansrprüche ist das vollkommen egal, die sind nur relevant, wenn es darum geht, ob ich die Mindestzahl an Beitragsjahren erreicht habe oder nicht. Entscheidend ist was ich pro Jahr einzahle und wie lange. Dazu gab es dann die passende Tabelle.
Nun bin ich kein Rentenexperte, daher meine Frage: Sieht das bei den Kindererziehungszeiten anders aus oder geht es dabei auch nur um die Anrechnung der Zeit? Wenn es so wie bei mir ist, dann wäre es für die anderen Beitragszahler kein direkter finanzieller Nachteil.
Ich bin auch kein Experte aber von einigen Dingen betroffen.
2 Kinder-also Kindererziehungszeiten, vor 92 geboren also gab es zuerst die alte Regel, dann wollte man mehr Nachwuchs und alle Kinder nach 92 waren rententechnisch plötzlich 3 mal wertvoller. Das wurde inzwischen nochmals geändert und die Kinder vor 92 bekamen eine Aufstockung.
Kindererziehungszeiten zählen zu den Anrechnungszeiten. Diese würden zB. ermöglichen das du bei 30 Arbeitsjahren und durch Kindererziehung 6 Jahre am Ende deine Mindestjahre zusammen bekommst. Also die von dir genannten 35 Jahre.
Für die 6 Jahre wurden aber keine Beiträge entrichtet, gleichwohl geben sie dir jetzt aber den berechtigten Zugang zu den Leistungen der Rentenversicherung. Damit den Betrag X aus der Tabelle. Andernfalls musst du Sozialhilfe(Grungsicherung im Alter) beantragen. Kosten für den Staat der jeweilige RS und noch ein Anteil der Wohnkosten. 424€ +WK. Wenn jetzt Kindererziehung stärker berücksichtigt wird passiert folgenes. Du bekommst von der DRV eine Minirente die dir nichts bringt weil sie voll in die Grundsicherung fließt. Du hast also keinen € mehr aber das was der DRV auferlegt wurde muss der Bund eben nicht zahlen.
Bei der Lebensleistungsrente ist es vergleichbar.Die „Muster-Friseurin“ die ihre 35 Jahre hart im unteren Einkommensbereich geschuftet hat bekommt eine vergleichbar niedrige Rente, sie muss zusätzlich Grundsicherung beantragen. Das ist nicht schön aber Realität. Für solche Menschen soll jetzt die Lebensleistungsrente her. Aufgabe dieser Aufstockung ist moralischer Natur. Gearbeitet und am Ende hat man auch nur die 424€ +WK wie jeder Andere der bisher nichts zur RV beigetragen hat.
Genau diese Diskussion findet ja aktuell statt. Die Einen wollen keine Vermögensprüfung die Anderen wollen sie. Begründung bei den Beführwortern ist dann die „Hobbymitarbeiter-Arztgattin“ die ganz sicher die Aufstockung nicht braucht.
Hauptursache ist aber die medial angefachte Neid-Debatte.
Die die Arbeiten haben oft nicht mehr als H4 aber die nichts tun haben eben auch so viel. Zahlen sollen das die Jungen. Und die Jungen sollen eben nicht nur das bezahlen sondern zusätzlich für sich selbst vorsorgen.
Hinter für sich selbst vorsorgen steht die Privatwirtschaft und so ein angebliches Produkt kennen wir. Die Riester-Rente an der die Versicherungswirtschaft gut verdient aber gerade unteren Einkommen nichts bringt. Wer so schon kaum über die Runden kommt der fühlt sich echt vera***.
Heutige Arbeitnehmer müssen nun nicht nur die noch vergleichsweise höheren Rentenansprüche aus besseren Zeiten erwirtschaften sondern jede zusätzliche Verbesserung innerhalb der RV und das in einer Zeit wo ca. 1/3 der abhängig Beschäftigten sich im unteren Einkommensbereich tummeln. Wenn der Bund also etwas beschließt zB Lebensleistungsrente dann muss dieser Betrag voll an die DRV überwiesen werden. Und genau das macht der Bund eben nicht.
Um solche Dinge zu verschleiern werden alle Möglichen Veränderungen medial begleitet. Voll und ganz auf das gewünschte Ergebnis abgestimmt.
Demografie-Panik, die armen jungen Leute, die Grundsicherungsrenter, die armen AG usw.
Es gibt in Deutschland niemanden, der keine Steuern zahlt.
Wir bezahlen alle Steuern und sind somit alle Steuerzahler. Nennt sich Mehrwertsteuer.
Du meinst wohl, die, die zusätzlich die Lohnsteuer zahlen.
Bin immer wieder erstaunt, dass das nie geschrieben oder gesagt wird.
Apropos: In der ARD ist ja gerade „Elefantenrunde“. Und was fällt dem AfD-Vertreter zum Thema Rente ein?
„DEMOGRAFIE“
„Wir brauchen mehr Kinder“.
Das ist dieselbe „Politik“ die die Einheitsparteien aus CDU, CSU, FDP, SPD und Grünen seit Jahren fahren!
Der Kapitalismus benötigt immer mehr und mehr und mehr. Und genau daran wird er zugrunde gehen.
Der Kapitalismus ist ein Regelsystem und einem System ist es wohl ziemlich egal, ob es zugrunde geht oder nicht. Zugrunde gehen werden Menschen, weil wir an diesem System des Wahnsinns bis zum Ende wohl festhalten werden.
Das hat der geniale Kabarettist Volker Pispers mal sehr schön auf den Punkt gebracht:
„Auf dem Grabstein des Kapitalismus wird einmal stehen ‚Zuviel war nicht genug‘ „
Zum Thema selbst… ist noch wenig zu sagen….Man wird sehen, wer nun noch den Arsch in der Hose hat, um sich versenken zu lassen.
Mal auf einen Kommentar eines Buchhändlers zurückzukommen (Ich suche den jetzt nicht) ist diese Art des Vertriebes ‚Schwachsinn‘. Sorry. Wenn sogar ein geübter Vertriebsmensch sich nicht mal zurecht findet…. , spätestens dann, muss es doch einen Klick im Gehirn geben… (!)
Ein Meisterwerk der Recherche dermaßen von sich aus zu ZENSIEREN, indem man gerade ein solches Buch – dem Grunde nach – nur dem Publikum zur Verfügung stellt, welches eh schon als ‚aufgeklärt‘ gilt…
Nun ja… das ist des Wahnsinns helle Beute.
Und das in einem Wahljahr …. Sorry, mir fehlen da die Ausdrücke für – ums …. Nu ja. ‚Mit einer ‚Kopf durch die Wand-Taktik‘ in der am Ende eben am meißten die Menschen verlieren, welche der Autor hier mit seiner Art und weise teilweise überzeugen kann…. weil ihre Meinung ausserhalb eines gewissen Kreises keinen Zugang finden, …..
Doch kommen wir zum Punkt.
Die dargestellten Gründe eben durch Herrn Röper, das Buch ausschließlich DIREKT beim Verlag kaufen zu können, haben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts mit dem zu tun, wie dargestellt.
Es treibt euch einzig die Angst, dass der gesamte Verlag eben durch die ‚Weltvertriebsschiene(n) ‚ boykottiert werden.
PR….. wäre eben in dem Fall die von mir nun dargestellte These der Wahrheit auch zu nutzen, eben als Vertriebsweg.
So, wird das nichts um in die Tagesschau im Fakten Checker bearbeitet zu werden… (Dem Instrument also, welches den Alternativen Meinungen die größte Aufmerksamkeit bescheren)
Danke für die Darstellung, war für mich, der sich mit dem Thema noch nie beschäftigt hat, die beste und verständlichste Erklärung des Zusammenhangs.
Mir geht es genauso – vielen herzlichen Dank an Herrn Röper für diese verständliche Problemdarstellung. Ich lebe in Asien – also dort, wo die „armen“ Schweizer Rentner auswandern -, wo viele Rentner aus der halben Welt leben und kann bestätigen, dass deutsche Rentner ziemlich schlecht dastehen im Vergleich mit anderen, nicht nur mit etwa Schweizern, Schweden und Luxemburgern, was nach diesem Artikel verständlich ist, sondern auch gegenüber US-Amerikanern und Südereuropäern. Es handelt sich nur um einen generellen Eindruck, weil ich natürlich nicht jeden nach der Höhe seines früheren Einkommen und seiner Rente frage. Das BRD-System ist tatsächlich morsch, und nicht nur bei der Rente.
Das Problem der versicherungsfremden Leistungen ist nach meiner Überzeugung tatsächlich eines, sozusagen die 4. Stellschraube. Dass es zur Teile-und-Herrsche-Propaganda herangezogen wird, will ich gar nicht bestreiten, und ich bin Herrn Röper für die total verständliche Darstellung in diesem Artikel dankbar.
Aber nochmal zu den versicherungsfremden Leistungen: Das sind einfach Leistungen der DRV, für die keine Beiträge gezahlt werden. Hat m.E. mit Ost-Rente nichts zu tun. 2009 hatte die Rentenversicherung durch die Übertragung versicherungsfremder Leistungen durch den Gesetzgeber (Rentenzahlungen, für die keine Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden, wie Mütter- oder Waisenrente, Kindererziehungszeiten u.a.) eine Unterdeckung von 13,4 Mrd EUR. Dieser Betrag hätte durch den Bund ausgeglichen werden müssen. Damals wurde prognostiziert, dass diese Unterdeckung im Laufe der Jahre zurückgehe auf 1,4 Mrd. EUR 2017. Wie die DRV ermittelte, beträgt die Unterdeckung inzwischen über 31 Mrd. EUR.
Nun ist es nicht so, dass der Bund generell sämtliche versicherungsfremde Leistungen der Deutschen Rentenversicherung ausgleichen müsste. In § 213 SGB VI sind die Beträge festgelegt, wobei insb. die Absätze 3 und 4 von Interesse sind:
Zitat(3) 1Der Bund zahlt zur pauschalen Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen an die allgemeine Rentenversicherung in jedem Kalenderjahr einen zusätzlichen Bundeszuschuss. 2Der zusätzliche Bundeszuschuss beträgt für die Monate April bis Dezember des Jahres 1998 9,6 Milliarden Deutsche Mark und für das Jahr 1999 15,6 Milliarden Deutsche Mark. 3Für die Kalenderjahre ab 2000 verändert sich der zusätzliche Bundeszuschuss jährlich entsprechend der Veränderungsrate der Steuern vom Umsatz; hierbei bleiben Änderungen der Steuersätze im Jahr ihres Wirksamwerdens unberücksichtigt. 4Der sich nach Satz 3 ergebende Betrag des zusätzlichen Bundeszuschusses wird für das Jahr 2000 um 1,1 Milliarden Deutsche Mark, für das Jahr 2001 um 1,1 Milliarden Deutsche Mark, für das Jahr 2002 um 664,679 Millionen Euro und für das Jahr 2003 um 102,258 Millionen Euro gekürzt. 5Auf den zusätzlichen Bundeszuschuss werden die Erstattungen nach § 291b angerechnet. 6Für die Zahlung, Aufteilung und Abrechnung des zusätzlichen Bundeszuschusses sind die Vorschriften über den Bundeszuschuss anzuwenden.
(4) 1Der zusätzliche Bundeszuschuss nach Absatz 3 wird um die Einnahmen des Bundes aus dem Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform abzüglich eines Betrages von 2,5 Milliarden Deutsche Mark im Jahr 2000 sowie eines Betrages von 1,9 Milliarden Deutsche Mark ab dem Jahr 2001 erhöht (Erhöhungsbetrag). 2Als Erhöhungsbetrag nach Satz 1 werden für das Jahr 2000 2,6 Milliarden Deutsche Mark, für das Jahr 2001 8,14 Milliarden Deutsche Mark, für das Jahr 2002 6,81040 Milliarden Euro und für das Jahr 2003 9,51002 Milliarden Euro festgesetzt. 3Für die Kalenderjahre nach 2003 verändern sich die Erhöhungsbeträge in dem Verhältnis, in dem die Bruttolöhne und -gehälter im vergangenen Kalenderjahr zu den entsprechenden Bruttolöhnen und -gehältern im vorvergangenen Kalenderjahr stehen; § 68 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend. 4Für die Zahlung, Aufteilung und Abrechnung des Erhöhungsbetrags sind die Vorschriften über den Bundeszuschuss anzuwenden.
Die Situation ist also folgende: Der Gesetzgeber hat der Deutschen Rentenversicherung im Laufe der Jahrzehnte weitere Leistungen aufgedrückt, die sie bezahlen muss, ohne dafür Einnahmen zu erhalten. Dabei hat die DRV nichts mitzubestimmen. Diese versicherungsfremden Leistungen müsste der Bund der DRV eigentlich ausgleichen. Tut er aber nicht. Er zahlt sogenannte „Zuschüsse“, die der Höhe nach gedeckelt sind, wie man in § 213 SGB VI klar nachlesen kann. Da diese „Zuschüsse“ die Ausgaben nicht decken, entsteht bei der DRV jedes Jahr eine Unterdeckung in Milliardenhöhe.
Das ist die 4. Stellschraube, die ich meinte. Wenn der Gesetzgeber die DRV zur Zahlung mehrerer – sozial gerechtfertigter – Renten verpflichtet, dann soll der Gesetzgeber gefälligst auch alle erforderlichen Steuermittel dafür zur Verfügung stellen und nicht nur einen gedeckelten „Zuschuss“.
Hallo Herr Röper,
„Das ist in meinen Augen eine sehr abenteuerliche Argumentation, denn die Beiträge der ostdeutschen Beitragszahler hat die Rentenversicherung ja kassiert, warum sollte sie dann nicht auch die Renten der ostdeutschen Rentner bezahlen? “
Welche Beiträge haben denn die Rentner der ehem. DDR zum Zeitpunkt der Wende bzw. danach gezahlt?
Darf man sagen „keine“?
Wenn ich Ihrer Argumentation folge können wir ohne Verlust z.B. ganz Südeuropa in unsere Rentenversicherung aufnehmen und alle, welche dort schon Rente beziehen, dann durch unserer Rentenkasse versorgt werden.
Menschen, welche schon eine Rente beziehen, haben in unser Umlagesystem nie etwas eingezahlt und werden auch nie etwas einzahlen!
Sie erhalten nur Leistungen, welche von den derzeitig bei uns arbeitenden zusätzlich erwirtschaftet werden muss!
Das selbe gilt für alle Zuwanderer, welche hier nicht arbeiten! Diese bekommen Leitungen aus unseren Sozialkassen, in welche diese nie einen Cent eingezahlt haben!
Das betrifft zwar nicht die Rente aber das Problem ist sehr ähnlich gelagert!
Auch in diesem Fall müssen diese die Rechnung bezahlen, die hier etwas erwirtschaften! (Wir)
Und wie ist das im Fall der „Mütterrente“? Haben diese für diese Leistung etwas in die Rentenkassen einbezahlt?
Es ist schön, wenn man diesen Frauen finanziell helfen will . Man sollte nur das Geld auch haben!
Wenn man es nicht hat (das ist ja bei uns der Fall) dann müssen sich aber alle an diesen Kosten beteiligen und nicht nur die Gehaltsabhängigen!
Das ist doch wohl sonnenklar und würde eine Steuerfinanzierte Rente -ergo- Steuererhöhungen bedeuten – und da sieht es dann schon anders aus!
Wenn man in die Rentenkasse greift, braucht man niemand fragen, bei Steuerhöhungen ist ds nicht der Fall!
Und waren das a l l e „Versicherungsfremden Leisungen“ sind Sie da sicher? Oder wollen Sie evtl. mal nachrecherchieren?
Wie war das denn mit Abfindungen für Opfer des NS Regiem’s?
Gab es da Zahlungen aus der Rentenkasse, welche eigentlich von allen – also steuerfinanziert hätten werden müssen?
Ich meine – das war noch nicht alles – habe aber nicht die Zeit das alles zu recherchieren – das sollten Sie eigentlich machen und ich würde Sie herzlich darum bitten.
Mit freundlichem Gruß
L.J. Finger
Sie werfen leider alles durcheinander. Trotzdem kurze Antworten zu Ihren Thesen.
1. Sie haben das Umlage-System nicht verstanden. In diesem System werden die Beiträge, die DIESEN Monat eingezahlt wurden, an die Rentner ausgezahlt, die DIESEN Monat Rente bekommen. Es ist in diesem System VÖLLIG EGAL, wer letzten Monat wie viel eingezahlt hat. Daher geht Ihre Argumentation am Thema vorbei. Wenn Sie ein anderes System möchten, ist das Okay, aber wir reden über das heute bestehende Rentensystem.
2. „Ostrentner“: Was wäre bei dem bestehenden Umlage-System Ihr Vorschlag? Den „Ostrentnern“ nichts bezahlen, aber die Beiträge der Menschen im Osten nehmen, um damit die Renten der Menschen im Westen zu erhöhen? Das wäre nämlich der Effekt in dem Umlage-System. Nochmal: Ihre Argumentation geht im Umlage-System leider am Thema vorbei.
3. Zuwanderer: Das ist ein anderes Thema, wie Sie auch selbst gesagt haben. In dem Artikel geht es ausschließlich um die Rente. Das Thema ist komplex genug, da muss man nicht auch noch andere Sozialkassen und Steuersubventionen in den Topf werfen. Das sind andere Themen.
4. Mütterrente. Das „Argument“ kommt immer wieder und ist grundfalsch, wie Sie gleich verstehen werden. Eine Mutter, die sich entscheidet, einige Jahre auf Ihr Gehalt zu verzichten, um ein Kind großzuziehen, bringt der Rente einen Riesengewinn. Nehmen wir mal an, das Kind wird Durschnittsverdiener und zahlt zusammen mit seinem Arbeitgeber jeden Monat 570 Euro in die Kasse ein. Wie viel bekommt die Mutter dafür an Rente? 28,61 pro Monat. Ich würde sagen, das ist ein Bombengeschäft für die Rentenversicherung! Hinzu kommt, dass die Mütterrente nur an Eltern ausgezahlt wird, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Heutige Eltern haben davon also NICHTS! Die Mütterrente von Nahles war ein Wahlkampf-Gag der SPD, um die Renten einiger heutiger Rentner zu erhöhen und deren Stimmen zu bekommen. Aber ansonsten hat sie keinen Effekt, heutige Eltern bekommen keinen einzigen Cent, wenn sie in Rente gehen.
5. Dass es ein paar versicherungsfremde Leistungen gibt, ist unbestritten. Nur sind die nicht das Problem. Wenn die Opfer der NS-Zeit aus der Rentenkasse bezahlt werden, ist das auch in meinen Augen eine versicherungsfremde Leistung. Aber sie spielt kaum eine Rolle. Letztes Jahr wurden ca. 300 Millionen ausgezahlt, wenn ich richtig informiert bin. Bei 307 Milliarden der Rentenversicherung 2018 sind das 0,1%. Sicherlich wäre das, wenn es aus der Rentenkasse kommt, nicht korrekt, es müsste aus Steuergeldern kommen. Aber vor dem Hintergrund der Altersarmut, sind 0,1% nicht das Problem, das wir haben.
Daher: Recherchieren Sie gerne, ich freue mich auf weitere Informationen, die ich vielleicht übersehen habe. Aber bevor der Blutdruck steigt, hilft ein Taschenrechner, um zu verstehen, ob es sich dabei um ein echtes Problem handelt, oder nicht.
Denn darum geht es in dem Artikel: Was kann man gegen Altersarmut tun? Und nicht, wo finde ich 0,1%, die an dem echten Problem nichts ändern.
Die RV bzw. das Umlageverfahren gibt es ja erst seit 1957
https://de.wikipedia.org/wiki/Rentenreform_1957
Die Schwächen einer rein Kapital gedeckten Rente (Zinsen,Kapitalverlust zB) führten zu niedrigen Renten also mußte der Steuerzahler(Staat) unterstützen. Ich glaube aus dieser Zeit stammt der Vorwurf CDU/CSU kümmern sich nur um die Alten.
Man hat zwar eine Rücklage eingebaut, die wurde aber zu Gunsten von Beitragsstabilität immer wieder verkleinert. Die Arbeitsmarkt Schwankungen kann sie nicht mehr wirklich ausgleichen. Also muss der Steuerzahler einspringen oder wie so oft nur die Beitragszahler.
die sogenannten Ostrenten
https://de.wikipedia.org/wiki/Rentenangleichung#Grundzüge_der_Altersversorgung_in_der_DDR
Hier findet man auch Informationen zu Urteilen und Kritikpunkte im Bezug auf gesamtgesellschaftliche Lasten / Beitragszahler
Ich bin so ein Ost Rentner mit Zusatzversorgung durch FZV. Das bedeutet das ich meinen Beitrag nicht nur für 600 Mark sondern für mein ganzes durch Schichtarbeit aufgestocktes Gehalt in Höhe von ca.900 Mark der Beitragspflicht unterwarf.
Legt man das Ost-System zu Grunde so stecken die damaligen Beiträge bei den Ost Rentner von damals und im ehemaligen Volkseigentum. Wo das Volkseigentum blieb sollte inzwischen jeder wissen. Und bitte jetzt nicht wieder das Märchen der bankrotten DDR anführen. Das hat die Bundesbank eindeutig wiederlegt.
https://www.bundesbank.de/resource/blob/689284/7410029db56fb56ea6ce81816f8017ee/mL/zahlungsbilanz-ddr-data.pdf
„Die Kindererziehungszeit ist eine rentenrechtliche Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands, die als Pflichtbeitragszeit rentenbegründend und rentensteigernd wirken kann. Nach der Definition in § 56 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind Kindererziehungszeiten Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren sind, betrug die Kindererziehungszeit bis Juni 2014 nur ein Jahr (§ 249 SGB VI), seit dem 1. Juli 2014 beträgt sie für diese Kinder zwei Jahre. Der sich aus der Kindererziehungszeit ergebende Rentenanspruch wurde im Bundestagswahlkampf 2013 teilweise auch als „Mütterrente“ bezeichnet.[1] Es handelt sich jedoch nicht um eine eigenständige Rentenart, und auch erziehende Väter können berechtigt sein.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Kindererziehungszeit
Die „Mütter-Rente“ ist ein Mediengeschöpf nicht mehr nicht weniger. Damit verdeckte man eine rentenrechtliche Ungerechtigkeit was die Kindererziehungszeiten angeht. Die Mütter früher also vor 1992 wurden dem alten Familienbild zugeordnet (Hausfrau und Mutter) = 1 Jahr pro Kind.
Die Kinder nach 1992 waren Kinder moderner Mütter (Berufstätig, Mutter, Alleinerziehend) = 3 Jahre pro Kind.
Die „Mütterrente“ ist genau das 1 Jahr was man für alle vor 1992 noch nachreichte.
In meinem Fall bin ich Empfänger einer versicherungsfremden Leistung die für ihre beiden Kinder geb. vor 1992 jetzt zumindest für die Erziehungsleistung je 2 Jahre angerechnet bekomme obwohl ich tatsächlich zur Gruppe der modernen Mütter gehörte. Auch das zähle ich zu einer versicherungsfremden Leistung weil ausreichender Nachwuchs wohl im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kindererziehungszeit-41685
Bin ich wegen dieser Leistungen nun ein Kassen-Plünderer oder werde ich zum medialen Opfer gemacht damit die Leute nicht merken wer sich an Wen bereichert?
Seit 1980 habe ich immer voll gearbeitet und gleichzeitig Kinder groß gezogen. Zuerst in der DDR später bis zur vollen EM in der BRD.
Für meinen Rentenanteil Ost sind also laut Einigungsvertrag ALLE Steuerzahler Ost wie West zuständig aber das übernehmen überwiegend nur die Beitragszahler.
Für die Zeit in der BRD sind die Beitragszahler Ost wie West zuständig.
Für die gesamtgesellschaftliche Aufgabe „Nachwuchs“ wird aber wieder überwiegend nur der Beitragszahler belastet.
Belastet deshalb weil für gesamtgesellschaftliche Funktionen kein gleichwertiger finanzieller Ausgleich erfolgt. Damit plündert der Staat die Rentenkasse. Wenn dann durch eine Lebensleistungsrente ein Betrag zu Lasten der Rentenversicherung beschlossen wird z.B. 20 Mrd. aber der Staat nur 10 Mrd. überweist dann geht das zu Lasten der Beitragszahler. Die 10 Mrd. fehlen dann monatlich im Umlageverfahren und müssen irgendwann dann wieder vom Beitragszahler durch Beitragserhöhung, späteren Rentenbeginn oder weniger Rente ausgeglichen werden.
In den Medien wird dann wahlweise den Jüngeren erzählt das die Alten so viel Rente verlangen, den Alten erzählt man dann das sie nicht so hohe Ansprüche stellen sollen weil den Jüngeren kaum mehr etwas vom Lohn bleibt.
Mit dem Schreckgespenst „Altersarmut“ treibt man alle in die Arme privater Anbieter. Läuft doch gut, oder?
Zu den versicherungsfremden Leistungen gehören nicht nur die Renten, die an die ostdeutschen Rentner gezahlt werden, die vorher in ihrem Leben nichts eingezahlt haben. Dazu zählen auch Frührenten und Witwenrenten. Wer beispielsweise eine Kur wegen eines Burn Outs benötigt, der bekommt diese aus der Rentenkasse bezahlt.
Es gibt auch versicherungsfremde Leistungen, die aus der Krankenkasse gezahlt werden. Für Arbeitslose und Hartz IV Empfänger wird nur ein kleiner Beitrag in die Kasse eingezahlt. Die Kosten müssen von der arbeitenden Bevölkerung übernommen werden.
Auch die Flüchtlinge sind gesetzlich versichert.
Auch die Arbeitslosenversicherung wird geplündert. Es werden für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen Milliarden ausgegeben. Oft werden dann die billigen Arbeitskräfte nach der Eingliederung direkt wieder entlassen.
Versteht mich nicht falsch. Es ist wichtig, dass solche Leistungen bezahlt werden. Es kann aber nicht sein, dass all diese Leistungen nur von Arbeitnehmern gezahlt werden müssen, die sozialversicherungspflichtig sind. Vielmehr sind es Kosten die alle tragen müssen und somit zu 100% aus den Steuern finanziert werden müssen.
Es gibt Behauptungen, dass über 30% der Einnahmen der Sozialversicherungen für diese Leistungen gezahlt werden. Das bedeutet aber auch, dass es sich bei den Beiträgen dann um eine Sondersteuer handelt, die nur von den Arbeitnehmern zu zahlen ist.
Wie Gisi schon sagte: Die Millionäre brauchen nicht die Rente, aber die Rentenkasse braucht die Beiträge der Millionäre.
Zusätzlich kann man auch die Beitragszahler entlasten, indem man Firmen mit daran beteiligt. Ein Umlagesystem über die Umsatzsteuer z.B. mit einem Verhältnis Umsatz / Mittarbeiter. Damit werden auch Firmen die sich bislang schön ins Ausland verdrücken zur Kasse gebeten.
Unser Sozialsystem wird uns bald um die Ohren fliegen. Und der dezente Hinweis darauf, dass wir doch für eine private altersvorsorge sorgen sollen ist eine Verhöhnen der arbeitenden Bevölkerung, die froh ist am Ende des Geldes nicht mehr so viel Monat übrig zu haben.
Und glaubt nicht an das Märchen, dass der Arbeitgeber die Hälfte der Versicherungsbeiträge bezahlt. Für die Arbeitgeber gehören die Arbeitgeberbeiträge genauso zum Lohn wie der sonstige Bruttolohn. Die Beiträge sind nur aufgeteilt in einen zu versteuernden und einen nicht zu versteuernden Anteil. Und am Ende werden dann die Renten zu 100% besteuert.
Alle wirklich alle zusätzlichen Verträge sind irgendwie ein Beschiss. Die Riesterrente und jetzt ganz neu die Betriebsrenten, die gesetzlich von jedem Arbeitgeber angeboten werden muss. Solltet ihr so etwas abgeschlossen haben kann ich nur raten kündigen. Gerade bei den Betriebsrenten kann man hinterher weniger raus bekommen als man eingezahlt hat.
Die Rente ist sischä …
…sagte einst Nobbi Blüm;Und er hat recht! Es gibt Menschen, die sind zu jung zum arbeiten; babys, SchülerInnen, Studierende. Es gibt Menschen die arbeiten und es gibt Menschen, die zu alt sind zum arbeiten; Rentner und Rentnerinnen. Die Umlagefinanzierung hat zu Beginn des Systems auch gut funktioniert. Dann kamen die „Ausnahmen“. Die Beamten zahlten nicht ein, die Selbständigen zahlten nicht ein, die Ärzte hatten ihr eigenes System, die Rechtsverdreher auch und die Hartzis konntens nicht. Die Zinseszinsverdiener zahlten max. 25% – wenn überhaupt. Die perverseste Grenze war und ist die ‚Beitragsbemessungsgrenze‘; das haben die entsprechenden Lobbyisten ganz ‚gefickt eingeschädelt‘.
Wenn „alle“ von „allen Einkünften“einzahlen würden, ohne Beitragsbemessungsgrenze, wäre das System, wäre die Rente wirklich ’sischä‘.
Aber es ist wie im richtigen Leben. Einige halten sich immer für „gleicher“. Die Tatsache, dass Konzerne so gut wie keine Steuern zahlen muss man unbedingt vom Abstraktum ‚Firma‘ auf die wirtschaftlich profitierenden , auf die Aktionäre beziehen. Die Spacken, die dann „ihre“ Dividenten, die natürlich von anderen erarbeitet wurden, lieber auf den Kayman-Islands bunkern lassen sich lieber am Strand von George-Town von Carmen(124-59-61) die Daiquiris mixen, mit Blick auf die Scheinfirma in Panama, statt auch nur 1€ zu für die popligen Hartzis ab zu drücken. Hartzis übrigens, die sie selbst in ihrer Gier durch Automatisierung erzeugt haben und die durch diese Produktivitätssteigerung erzeugten Gewinne flugs ins Finanz-Casiono „investiert“ haben. Da sie in der Regel zu blöde sind finanztechnisch einen Abakus auch nur gerade halten zu können, überlassen sie das den Wirtschaftsberatern der ‚Big-Four‘ (Deloitte, EY, PricewaterhouseCoopers und KPMG), die selbstverständlich auf Kosten der Allgemeinheit ihre Betrügereien in freien Universitäten erlernen durften – von neoliberalen „Professoren“.
Wenn man das Steuersystem der Schweiz nimmt („jeder“ zahlt von „allen“ Einkünften einen relativ kleinen Teil), die „Big-Four“ mit Hacke und Schaufel ausstattet und zum Aufräumen in die „Asse“ schickt, wenn man dann noch eine ordentliche Erbschaftssteuer einführt und die nur ausgesetzte(!) Vermögenssteuer wieder einführt, vielleicht noch gekoppelt mit einer Maschinensteuer für die Automaten, dann ist sowohl ein degressives, bedingungsloses Grundeinkommen möglich, als auch eine ordentliche Rente für jedermann und jedefrau!
Vielleicht lassen sich auch dadurch die pervertierten Lobbyisten der Corporatocracy stoppen, die durch ihre allgegenwärtige Korruption die gerne korrumpierbare ‚Volkszertreterkaste‘ seit Jahr und Tag einkauft mit Barem, Anschlussverwendungen in ihren Läden, Puffbesuchen in Rio und sonstigen ‚Goodies‘. Der Nachwuchs könnte unter abgedichteten Schuldächern mit wissenden Lehrern lernen, was Sozialgemeinschaft ist, statt, wie heute nur aufzusaugen, wieviel 3×3 ist und wie man am besten abzockt. „BLÖD“, „RTL&Co.“ könnten Konkurs anmelden und ‚Ruf-Mich-An-Erika‘ könnte vielleicht im Seniorenheim Waldesruh mit ihren Reizen geizen und Kartoffel schälen …
… alles wird Gut 😉
Hallo Herr Röper,
einer der wenigen Artikel von ihnen, denen ich nicht zustimmen kann. Natürlich wird die Rentenkasse geplündert, für die verschiedensten Dinge. Mütterrente, (abschlagfreie) Frühverrentung zur Aufhübschung der Arbeitslosenzahlen vor allem in den 80ern und 90ern, die „Rente mit 63“ für ein paar ausgewählte Jahrgänge, um nur einige Beispiele zu nennen. Die „Rente Ost“ ist so ein „Zwischending“. Allgemein gilt: alles, was aus der Rentenversicherung finanziert wird, dem keine dementsprechenden Einzahlungen gegenüberstehen, ist ein „Plündern der Rentenkasse“
Sie fragten: „Wie soll eine Kasse geplündert werden, in der gar nichts drin ist?“. Recht einfach. In dem man ihr versicherungsfremde Leistungen aufbrummt, die dann durch die Rentenbeitragszahler gedeckt werden müssen (statt zu 100% aus Steuergeldern), die also entweder zu höheren Einzahlungen führen in der GRV, oder zu niedrigeren Auszahlungen, sprich Renten.
Die Rentenkasse ist nur für den Rentenbeitragszahler da. Sie soll einen „zwingen“ vorzusorgen und die ungewisse „Lebenserwartung“ absichern. Und sonst ist die für gar nichts da. Ich bin nicht gegen einen Ausgleich für Mütter, aber warum muss der nur durch die Rentenbeitragszahler bezahlt werden? Also abhängig Beschäftigte im unteren und mittleren Einkommensbereich? Denn nur die zahlen in die Kasse ein. Beamte, Selbstständige und die mit „fettem Gehalt“ oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind dann da „fein raus“. Im Extremfall zahlt der „Mindestlöhner“ über seine Beiträge die Mütterrente für die „Millionärsgattin“, von denen niemand jemals einen Cent in die Rentenkasse eingezahlt hat.
Rechnen sie mal aus was sie als Rentner mit Einzahlungen von dieser Rente haben. Einen Rentenpunkt (alle meine Werte beziehen sich auf 2018) bekommen sie bei Einzahlungen aus einem Bruttogehalt von 37.873€. Die Rentenbeitragssatz ist derzeit bei 18,6%, war aber auch schonmal höher, ich rechne nun mit 19,0%. Sie zahlen also (inklusive Arbeitgeberanteil) 7.196€ ein. Jedes Jahr. Und das über 40 Jahre. Insgesamt haben sie dann 287.834€ eingezahlt und 40 sogenannte Rentenpunkte bekommen. Dafür erhalten sie dann bei Rente ab 67, Lebenserwatung 81, also für 14 Jahre, monatlich 1281,20€ Rente. Macht über diese 14 Jahre also 215.241,60€ „Payback“.
Geld unters Kopfkissen legen wäre da wohl schon die bessere „Anlageform“. Insbesondere bei niedriger Inflation unterhalb von 2% (gegen die Schützt die GRV).
Das Problem der GRV ist, neben dem Plündern der Rentenkasse, daß sie keine Rückstellungen für die Demographie bildet. Ein gerechtes Rentensystem würde (bspw.) immer 50% Rente auszahlen, ab 65. Meinetwegen noch angepasst an längere Lebenserwartung (gemessen ab Rentenbeitragseinzahlungsbeginn, also ca. 20 Jahre Lebensalter). Bei festen RV-Satz, sagen wir 20%. Dann hätte es Zeiten gegeben, in denen es mehr Beiträge als Auszahlungen gibt ==> Rückstellungen (in bspw. Staatsanleihen). Und Zeiten, in denen es mehr Auszahlungen als Beiträge gibt ==> Anknabbern der Rückstellungen.
Oder als weiteres Rentenkonzept (ähnlich dem der Schweiz): Die erste Säule versichert nur das Existenzminimum. Also prinzipiell „Hartz-IV-Satz“. Da würde man sicher mit 10% Rentenbeitragssatz auskommen – ohne das jetzt genau durchgerechnet zu haben. Die andere Hälfte legt man privat an. Man kann es zur Immobilienfinanzierung verwenden (spart im Alter die Miete), oder in Aktienfonds (als Sperrkonto – wie in den USA), oder, oder, oder. Mir wäre das eh viel lieber, wenn ich wüsste, daß prinzipiell noch ich selbst die Hand an meinen Rentenbeiträgen hätte, und nicht der „liebe Staat“, der meine Beiträge beliebig plündert.
Dieses Konzept hätte zudem den Vorteil, daß bei „Frühableben“ zumindest die gesparten Rentenbeiträge der Familie bzw. den Kindern zur Verfügung stünden. Beim derzeitigen System wäre bei Tod mit 65 alle Beiträge weg. Und das passiert häufiger, als man denkt. In näherem Bekanntenkreis habe ich schon sicher 10 Todesfälle vor Rentenbeitritt. Patentante, 52: Hirntumor. Cousine, 52: Darmkrebs. Kollege, ca. 35: Tuberkulose. Mitschüler, 45. Herz. Mitschüler, 46: Herz. Ehemaliger Chef, 40: Suizid. Kollege, 47: Suizid. Usw.