Wussten Sie das? V-Leute dürfen Hitlergruß zeigen – Was bedeutet das für die Demos von Chemnitz?

Hitlergrüße in Chemnitz! Der Aufschrei bei Politik und Medien war groß. Dass es im Netz massenhaft Augenzeugenberichte gibt, die berichten, so etwas nicht mitbekommen zu haben, stört die Medien nicht. Dass einige Augenzeugen von einer sehr kleinen Gruppe Provokateure berichten, die Hitlergrüße gezeigt hat, stört auch nicht. Es wurden die Teilnehmer pauschal verdammt, die Demos als Neonazi-Märsche verurteilt.
 
Und wenn man „hitlergruß in chemnitz“ googelt, dann findet man nur eine Hand voll Bilder, die so etwas zeigen. Aber die Schlagzeilen sind da, die öffentliche Meinung beeinflusst: In Chemnitz sind Nazis unterwegs.
 
Es liegt mir fern, verfassungsfeindliche Symbole und Gesten zu verteidigen. Aber ich habe eine Frage: Wissen Sie, dass V-Leute des Verfassungsschutzes den Hiltergruß straffrei zeigen dürfen?
 
Doch, recht unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde das 2015 vom Bundestag im Zuge einer Reform des Verfassungsschutzes erlaubt. Die V-Leute dürfen auf Demos den Hitlergruß zeigen und werden nicht bestraft. N-TV berichtete damals: „Als Konsequenz aus den NSU-Ermitttlungspannen beschließt der Bundestag eine Reform des Verfassungsschutzes. Zum ersten Mal werden konkrete Regeln für den Einsatz von V-Leuten festgelegt: Die dürfen zwar den Hitlergruß zeigen, aber nicht gewalttätig werden.
 
Wenn wir weiter im Kopf haben, dass der Verfassungsschutz gerne auch die Öffentlichkeit hinters Licht führt, dann bekommen die Vorfälle um Hitlergrüße in Chemnitz eine neue Qualität.
 
Der Verfassungsschutz führt die Öffentlichkeit gerne mal hinters Licht?
 
Wenn das für Sie neu ist, lesen Sie bitte hier nach, wie der Verfassungsschutz bewusst die Öffentlichkeit über den Fall Anis Amri und den Terroranschlag in Berlin Breitschildplatz im Dezember 2016 belogen hat. Es gab, wie wir heute wissen, Treffen mit Politikern, wo besprochen wurde, der Öffentlichkeit zu verschweigen, dass im Umfeld von Amri V-Leute aktiv waren. Das ist keine Verschwörungstheorie sondern das Ergebnis der Recherchen der ARD-Sendung „Kontraste“.
 
Auch gab es in der Vergangenheit Terroranschläge, die der Verfassungsschutz in Deutschland organisiert hat, um zum Beispiel die RAF zu beschuldigen. Als Beispiel sei das Celler Loch genannt.
 
Nun ist all das kein Beweis dafür, dass es V-Leute des Verfassungsschutzes waren, die den Hitlergruß in Chemnitz gezeigt haben.
 
Aber es ist merkwürdig, dass es trotz der dramatischen Schlagzeilen nur wenige Bilder gibt und dass Augenzeugen etwas anderes ausgesagt haben, bzw. von einer sehr kleinen Gruppe sprachen.
 
Ab sofort ist es ganz einfach: Die Polizei meldete einige wenige Straftaten im Zuge der Demo vom Montag, darunter auch das „Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole“ wie den Hitlergruß. Es wurden auch die Personalien aufgenommen. Wollen wir doch mal abwarten, ob es Gerichtsverfahren gibt und ob jemand verurteilt wird.
 
Wenn Sie sich nun fragen, warum der Verfassungsschutz seine V-Leute da hin schicken sollte, dann habe ich darauf auch keine klare Antwort, das wäre reine Spekulation. Aber ich erinnere mich an frühere ähnliche Vorfälle. Besonders pikant war, Sie erinnern sich vielleicht, das Verbotsverfahren gegen die NPD im Jahre 2003. Damals wurde das Verfahren vom Gericht abgewiesen, weil die NPD so derartig mit V-Leuten durchsetzt war, dass man nicht entscheiden konnte, ob die NPD selbst verfassungswidrig war oder wie groß der Einfluss der V-Leute war. Der Deutschlandfunk dazu: „Damals platzte das Verfahren, weil die Partei mit Informanten des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Zur inhaltlichen Entscheidung kam es nicht mehr.
 
Man fragt sich angesichts des Celler Lochs, des Falls Amri, des gescheiterten Verbotsverfahrens gegen die NPD, ob wir in Deutschland tatsächlich derartige Probleme haben, oder ob sie vom Verfassungsschutz (mit) verursacht werden. Und die Liste der Beispiele ist noch viel länger.
 
Warten wir mal ab, ob es zu Verurteilungen der „Hitlergruß-Zeiger“ von Chemnitz kommt.
 
Meinen Kommentar zu den Vorgängen in Chemnitz finden Sie bei Interesse hier.
Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

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