Studentin bricht Gesetze – der Spiegel findet das super

In Schweden weigert sich eine Frau, in einem Flugzeug den Anweisungen des Kapitäns zu folgen und verhindert den Abflug des Linienfluges. Für den Spiegel ist so eine Frau eine Heldin, weil sie damit die Abschiebung eines kriminellen Afghanen verhindern wollte. Stehen die Moralvorstellungen des Spiegel über dem Gesetz?
 
Die Geschichte ist schnell erzählt: Eine Frau in Schweden kauft sich Flugtickets, um die Abschiebung von Afghanen zu verhindern. Leidtragende sind die Passagiere und die Airline, der dadurch nicht geringe Kosten entstehen. Für den Spiegel ist sie jedoch eine Heldin, denn Kritik an diesem gesetzeswidrigen Vorgehen findet sich im Spiegel nicht, dafür aber viele positive Formulierungen für die Täterin.
 
Den Fall selbst beschreibt der Spiegel so: „Die Staatsanwaltschaft in Göteborg teilte am Freitag mit, Ersson werde wegen „Verstößen gegen das Flugrecht“ angeklagt, berichtet der „Guardian“. Sie sei der Aufforderung des Kapitäns nicht nachgekommen und habe sich trotz wiederholter Bitte der Crew, sich hinzusetzten, geweigert Platz zu nehmen.
 
Die „Heldin“ des Vorfalls zitiert der Spiegel so „„Er ist ein Mensch und hat ein Recht zu leben. In Schweden gibt es keine Todesstrafe. Eine Abschiebung in ein Land mit Krieg kann aber den Tod bedeuten“, sagte sie.
 
Allerdings steht dann im Spiegel: „Der Afghane war polizeilich bekannt. Mittlerweile hat Schweden ihn abgeschoben.“
 
„Polizeilich bekannt“ bedeutet, der Afghane kriminell war, das Gastrecht Schwedens also missbraucht hatte. Um die Geschichte der schillernden Heldin nicht zu stören, kann man im Spiegel nicht lesen, was der Mann verbrochen hatte. Und erst recht kamen die Opfer seiner Verbrechen nicht zu Wort. Eine Taktik der Medien zur Meinungsmache, die man ständig beobachten kann: Die Taten der Migranten werden nicht benannt, ihre Opfer kommen nicht zu Wort und wenn möglich wird auch die Herkunft der zugewanderten Täter verschwiegen.
Wer also nicht auf Seiten, die täglich die bundesweiten Polizeiberichte untersuchen und veröffentlichen, der bekommt von der wachsenden Kriminalität in Deutschland auch nichts mit. Und dies ist keine rechte Verschwörungstheorie, sondern eine Tatsache, die man aus der Kriminalstatistik ersehen kann.
 
Trotzdem findet sich an dem ungesetzlichen Vorgehen der Frau keine Kritik im Spiegel, im Gegenteil, man lässt ihre Mitstreiter in dem Artikel ihren „Mut“ loben: „„Elin’s Mut hat viele Menschen inspiriert“, sagte Gudrun Romeborn, Mitglied der Gruppe Sittstrejken (Sitzstreik), in der auch Ersson aktiv ist.
 
Und natürlich gibt es bei „Aktivisten“ wie dieser Frau keinerlei Unrechtsbewusstsein, Gesetze kümmern sie nicht: „Ersson hatte stets beteuert, dass sie unschuldig sei.
 
Mit einseitigen Artikeln wie diesem, der auch nicht als Kommentar gekennzeichnet ist, versucht der Spiegel die Meinung der Leser zu beeinflussen, mit Berichterstattung hat das nichts zu tun. Berichterstattung wäre ausgewogen und würde nicht versuchen, einen Gesetzesverstoß zu verharmlosen.
Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

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