EU-Staatsanwaltschaft „sabotiert“ Gerichtsverhandlung gegen von der Leyen
Die Anhörung wurde auf den 6. Januar verschoben, sagte der Initiator der Klage Frederic Baldan
LÜTTICH /Belgien/, 6. Dezember./ Die EU-Staatsanwaltschaft hat die Anhörung vor dem Gericht in Lüttich gegen die Chefin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen wegen Korruption bei der Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen für mehr als 35 Milliarden Euro sabotiert, sagte der belgische Aktivist Frederic Baldan, der Initiator der Klage gegen von der Leyen, gegenüber der TASS.
Ihm zufolge war das Gericht nicht in der Lage, den Fall in der Sache zu behandeln, die Anhörung wurde auf den 6. Januar verschoben.
„Die EU-Staatsanwaltschaft hat bei den Justizbehörden in Lüttich eine Eingabe zu von der Leyens Immunität eingelegt. Sie hat diese Eingabe sogar vor dem Richter geheim gehalten, um die Anhörung zu stören und ihre Vertagung zu erzwingen“, erklärte Baldan. „Im Grunde hat die EU-Staatsanwaltschaft alles getan, um diesen Prozess zu untergraben“, betonte er.
Baldan erklärte, dass die Anhörung am 6. Januar „darüber entscheiden wird, ob die Ermittlungen gegen von der Leyen, die behauptet, gerichtliche Immunität zu genießen, fortgesetzt werden können“. Er betonte, dass die Kläger nicht der Meinung sind, dass von der Leyen in diesem Fall Immunität genieße, weil „sie ihre Befugnisse überschritten hat“. „Sie hat eindeutig nicht in offizieller Funktion gehandelt, weil sie ihre Korrespondenz (mit Pfizer-Chef Albert Burla, Anm. TASS) verheimlicht“, sagte der Aktivist. Baldan wies auch darauf hin, dass sich bereits mehr als 100 Personen der Klage angeschlossen haben. Es geht hauptsächlich um Opfer von Nebenwirkungen der Impfstoffe.
Von der Leyen wird vorgeworfen, mit dem CEO des US-Unternehmens Pfizer, Albert Burla, per SMS einen Vertrag über den Kauf eines Impfstoffs unterzeichnet zu haben, dessen Versuche noch nicht abgeschlossen waren, ohne dass die EU-Länder dem zugestimmt haben.
Die erste Anhörung zu dieser Klage fand am 17. Mai statt. Dabei bestätigte das Gericht in Lüttich, dass der Fall in seine Zuständigkeit fällt und wegen des offensichtlichen Interessenkonflikts nicht an die auf Initiative von der Leyens selbst eingerichtete Europäische Staatsanwaltschaft übertragen werden sollte.