Freitagsgedanken

Meine Bücher sind bald wieder lieferbar

Nachdem ich Probleme mit meinem Verlag hatte, sind diese Probleme nun weitgehend gelöst. Wahrscheinlich schon ab nächste Woche werden meine Bücher wieder bestellbar und auch lieferbar sein.

Ich habe im Mai berichtet, dass es mit meinem früheren Verlag Probleme gegeben hat. Der Verleger Jan Fischer ist anscheinend auf einen Betrüger reingefallen, der den Verlag regelrecht ausgeplündert hat. Der Verlag musste inzwischen Konkurs anmelden und heute habe ich erfahren, dass es eine Einigung mit dem Konkursverwalter gegeben hat und dass ich die Rechte an meinen Büchern nun zurückbekomme.

Da ich mit dem Kopp-Verlag bereits einen neuen Autorenvertrag geschlossen habe, werden meine Bücher schon sehr bald, vielleicht schon nächste Woche, wieder verfügbar sein. Ich werde umgehend berichten, wenn die letzten Formalitäten geklärt sind.

Ich habe im Zuge dieser Geschichte auch mehrmals darüber berichtet, dass ich Informationen über einen gewissen Frank Terhaag gesucht habe, der offenbar für die Insolvenz des J.K.-Fischer Verlages, wo meine Bücher bisher erschienen sind, verantwortlich ist. Inzwischen habe ich über den Herrn sehr viele Informationen zusammentragen können, unter anderem auch, dass er offenbar gar nicht Terhaag heißt, sondern unter einem falschen Namen aufgetreten ist. Diese Information habe ich aus seinem Heimatort bekommen, wo es Leute gibt, die schon vor Jahren unter den Machenschaften dieses Herrn zu leiden hatten.

Wie ich seinerzeit geschrieben habe, ist eine Strafanzeige in Arbeit, die nach den Ergebnissen der Recherchen der letzten Monate sehr umfangreich geworden ist, was die Einreichung der Anzeige noch ein wenig verzögert. Ich werde auch darüber mehr berichten, wenn die Anzeige gestellt ist.

Etwa zeitgleich dürften weitere Strafanzeigen gegen den Herrn gestellt werden, denn der ehemalige Verleger Jan Fischer und ich sind nicht die einzigen Geschädigten, wie sich im Zuge der Recherchen herausgestellt hat. Offenbar werden aufgrund der neuen Informationen auch Leute Strafanzeigen stellen, die früher mit dem Herrn zu tun hatten, denn durch diese Recherche sind Informationen bekannt geworden, die vieles in einem neuen Licht erscheinen lassen.

Nun will ich mich noch, wie bei den Freitagsgedanken üblich, bei allen bedanken, die meine Arbeit mit einer Spende unterstützen, denn ohne Sie würde es den Anti-Spiegel nicht geben.

Ohne Ihre Unterstützung könnte ich den Anti-Spiegel nicht betreiben!

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Mich zu unterstützen ist sehr einfach. Das geht entweder über Kryptowährungen oder über mein russisches Konto.

Auf Telegram hat jeder User eine Wallet, die man kinderleicht aktivieren kann: Man gibt in die Telegram-Suche einfach „@Wallet“ ein und schon öffnet sich ein Chat mit einem Bot. Man kann sein Wallet dann mit nur wenigen Klicks aktivieren, was keine zehn Sekunden dauert. In diesem Video wird das sehr ausführlich und mit vielen Zusatzinformationen erklärt, allerdings kann man das auch ohne das Video kinderleicht selbst machen.

Im Telegram-Wallet stehen drei Coins zur Auswahl, die man kostenlos an andere User überweisen kann. Dazu braucht man nur den Namen des Users. Daher können Sie mich nun über Telegram unterstützen, indem Sie einfach Coins an @HelpingThomas oder an die unten angegebenen Wallets schicken.

Auch Coins zu bekommen, ist denkbar einfach, man kann sie mit seiner Kreditkarte kaufen. Das funktioniert wie auf einem Marktplatz. Man drückt auf einen Knopf und entscheidet, ob man Coins in eine normale Währung (in Deutschland wahrscheinlich Euro) tauschen oder umgekehrt für Euros Coins kaufen möchte. Dann erscheinen Angebote anderer User und wenn einem ein Angebot gefällt, klickt man es an und der Tausch wird eingeleitet. Wie das funktioniert, wird in diesem kurzen Video erklärt.

Für „Fortgeschrittene“ Coin-Benutzer sind hier meine Wallet-Nummern für diverse Coins:
USDT über TRC20: TTQAaVUiQe9tkMTBAqPKHNXAovXAXt4TfG
Für Bitcoin: bc1qn3vt5xeldttv7upujxhe6ahhs6gvvpx6knda89
Für Ethereum: 0xcCde54dDE64ad6F3a474BCCC519111127903d8CC

Meine Kartennummer, auf die Sie, wenn Sie ein russisches Bankkonto haben, überweisen können, lautet 2202 2029 4924 5256


Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

10 Antworten

  1. Hallo lieber Thomas,

    mein vor fast ewigen Zeiten bestelltes Buch „Das Ukraine Kartell“ habe ich schnell bekommen, aber bis heute nicht bezahlt.

    Thomas, ich wünsche Dir immer alles Gute! Pass immer auf Dich auf! Bei Deinen Außeneinsätzen riskierst Du Dein Leben für uns! Auf jeden Fall Vielen Dank für Deine täglichen immer aktuellen Beiträge.

    Viele Grüße
    Bernd

  2. Zwischenmang fragte ich mich, was aus der Betrugssache geworden ist.
    Danke für die Zwischenmeldung.

    Ob eine Strafanzeige (durch eine Person), oder mehrere (durch mehrere Personen, aber einzeln) gestellt werden würde: es zählt beim Ermittlungsansatz immer das Interesse der Öffentlichkeit.

    Ein solches Interesse dürfte für mein Dafürhalten nicht vorliegen (*).
    Von daher wird entweder der Weg der Anrufung über
    Zivilgerichte
    oder/und
    Strafgerichte

    empfohlen werden.

    Im bundesdeutschen Strafgesetzbuch gibt es durchaus Gesetzestexte, die eine (umfassend) belegbare Betrugsabsicht und finale Begehung ahnden.
    Aus meiner Sicht, wie gesagt, über die Schadensermessung und Einklagen des materiellen Schadens vor einem Zivilgericht – in der Regel sind das die Kammern f Handels- u Gewerberecht – und in puncto Betrug, Dokumentenfälschung, etc. vor einem Strafgericht.

    Kostet. In erster Linie. In zweiter Linie: abhängig vom Klage/Streitwert.

    Strafanzeigen kann daher jeder stellen, zudem entstehen dem Anzeigenden keine Kosten.
    Ob dem Begehren durch Staatsanwaltschaft(en) entsprochen wird, ist, wie gesagt, davon abhängig, ob ein Öffentlichkeitsinteresse abgeleitet werden kann.
    Heißt: eine noch so gut ausformulierte Straf’anzeige‘ wandert bei fehlendem öffentlichen Interesse in den Justiz-Rundordner.

    Anders sieht es bei einem Straf’antrag‘ aus:

    Einem (gut ausformulierten u begründeten) Straf’antrag‘ m u s s sich die Staatsanwaltschaft annehmen.
    Warum?
    Weil die Verfolgung eines Strafantrages kostet.

    Was ich stattdessen empfehle, kann ich hier nicht schreiben.
    Wenn man ein paar Mark fünfzig übrig hat, lassen sich die meisten Probleme mit Betrügern jedenfalls effektiver und nicht so zeitintensiv regulieren.

    Denn dem Herrn Terhaag aka Soundso steht immer das Instrument der Privatinsolvenz zur Verfügung; in dem Fall hat man in der Regel sehr viel Geld (Gerichts- und Verfahrenskosten, Anwalt/Anwälte) und Zeit investiert und steht am Schluss ohne alles da.

    Von Herzen wünsche ich Ihnen, Herr Röper, dass *Ihr Fall* ein Ende findet mit dem Sie leben können.

  3. Hallo Hr. Röper,

    auch ich habe für das gelieferte Buch nie eine Rechnung bekommen.

    Da ich es nicht umsonst haben möchte, werde ich eine Spende mindestens in Höhe des Kaufpreises tätigen, insofern ich das denn mit den Coins hinbekomme.

    Der Kopp Verlag ist super, da können die Systemlinge wieder das Maul zerreißen.

    Ihnen ein schönes Wochenende

  4. Bei einer Strafanzeige können die Behörden ermitteln.-Müssen sie aber nicht.-Bei einem Strafantrag ( konkrete Beweise voraussetzlich) müssen die Behörden ermitteln.-Gibt es mehrere Geschädigte, gibt es auch die Möglichkeit der Sammelklage.-Die erspart Rechtsanwaltskosten.-Ich würde dann aber auch Akteneinsicht fordern,und darus die Kopien-mit lückenlosen laufenden Nummerierungen. (Manche Spitzbuben lassen da gerne mal was unter den Tisch fallen) Das mit der Akteneinsicht und daraus die Kopien,- geht sogar auch ohne Rechtsanwalt.-Verweigert der Rechtsanwalt seinen Mandanten die Akteneinsicht, ist der nicht sauber.-Wen es interessiert: hier das Urteil zur Akteneinsicht, davon Kopien: Tenor: Der Europäische Gerichtshof (für Menschenrechte) sieht es als eine Verletzung von Artikel I und III der EMRK an, wenn Kopien aus der Akte nicht erteilt werden: EGMR NStZ 1998, 429. Wenn man das angiebt, funktioniert es immer, egal, welche Verfahrenssache.

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